(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
|
Wochenstunden |
Lehrver-pflichtungs-gruppe |
|||||||
|
A. |
Pflichtgegenstände, Verbindliche Übungen |
Semester |
||||||
|
1. |
2. |
3. |
4. |
Summe |
||||
|
A.1. |
Pflichtgegenstände2 |
|||||||
|
1. |
Religion |
2 |
2 |
2 |
2 |
8 |
(römisch drei) |
|
|
2. |
Sozialpädagogik – Theorie und Praxis |
|||||||
|
2.1 |
Pädagogik (einschl. Sozialpädagogik, Entwicklungspsychologie, Soziologie) |
4 |
4 |
4 |
4 |
16 |
römisch zwei |
|
|
2.2 |
Inklusive Pädagogik |
2 |
3 |
3 |
2 |
10 |
römisch zwei |
|
|
2.3 |
Didaktik (Handlungskonzepte und -felder der Sozialpädagogik) |
5 |
5 |
5 |
4 |
19 |
römisch zwei |
|
|
2.4 |
Praxis der Sozialpädagogik |
6 |
6 |
6 |
6 |
24 |
römisch drei |
|
|
2.5 |
Kommunikation und Gruppendynamik |
1 |
- |
- |
- |
1 |
römisch drei |
|
|
2.6 |
Sozialmanagement und Recht |
2 |
2 |
3 |
3 |
10 |
römisch zwei |
|
|
2.7 |
Lernbegleitung |
2 |
3 |
3 |
- |
8 |
römisch zwei |
|
|
2.8 |
Gesundheit und Ernährung |
1 |
2 |
1 |
- |
4 |
römisch drei |
|
|
3. |
Ausdruck, Gestaltung und Bewegung |
|||||||
|
3.1 |
Künstlerisch-kreativer Bereich |
|||||||
|
3.1.1 |
Seminar BE, WE, TG |
4 |
4 |
2 |
2 |
12 |
IV3, römisch vier a |
|
|
3.2 |
Musikalischer Bereich |
|||||||
|
3.2.1 |
Musikerziehung |
2 |
1 |
1 |
1 |
5 |
(römisch vier a) |
|
|
3.2.2 |
Rhythmisch-musikalische Erziehung |
1 |
1 |
1 |
1 |
4 |
römisch vier |
|
|
3.2.3 |
Instrumentalunterricht4 |
2 |
1 |
1 |
- |
4 |
römisch vier |
|
|
3.3 |
Bewegungserziehlicher Bereich |
|||||||
|
3.3.1 |
Bewegungserziehung; Bewegung und Sport |
1 |
2 |
1 |
1 |
5 |
römisch vier a |
|
|
Wochenstundenzahl Stammbereich |
35 |
36 |
33 |
26 |
130 |
|||
|
A.2. |
Schulautonomer Erweiterungsbereich |
|||||||
|
2.1 |
Didaktik (Handlungskonzepte und – felder der Sozialpädagogik)5 |
- |
- |
2 |
2 |
4 |
römisch drei |
|
|
2.2 |
Berufsspezifisches Erweiterungsseminar Ausdruck, Gestaltung und Bewegung6 |
- |
- |
3 |
3 |
6 |
römisch vier, römisch vier a |
|
|
A.3. |
Verbindliche Übungen |
|||||||
|
3.1 |
Supervisorische Begleitung |
1 |
1 |
1 |
1 |
4 |
römisch drei |
|
|
3.2 |
Ernährung mit praktischen Übungen |
- |
1 |
- |
- |
1 |
römisch fünf |
|
|
3.3 |
Seminar Kinder- und Jugendliteratur, Medien und Theaterpädagogik |
1 |
1 |
- |
1 |
3 |
römisch fünf |
|
|
3.4 |
Aspekte wissenschaftlichen Arbeitens |
1 |
1 |
römisch drei |
||||
|
Summe |
3 |
3 |
6 |
7 |
19 |
|||
|
Gesamtwochenstundenzahl |
38 |
39 |
39 |
33 |
149 |
|||
|
B. |
Pflichtpraktikum 2 Wochen in den Ferien ab dem 2. Semester bis vor Beginn des letzten Semesters |
|||||||
|
C. |
Freigegenstände und Unverbindliche Übungen7 |
|||||||
|
C.1. |
Freigegenstände |
|||||||
|
Schulautonome Freigegenstände |
||||||||
|
C.2. |
Unverbindliche Übungen |
|||||||
|
Schulautonome unverbindliche Übungen |
||||||||
|
D. |
Förderunterricht |
|||||||
Das Kolleg für Sozialpädagogik hat gemäß Paragraph 81, Absatz eins, Ziffer 2 und unter Bedachtnahme auf die Paragraphen 2 und 80 des Schulorganisationsgesetzes (SchOG) die Aufgabe, in einem viersemestrigen Bildungsgang Absolventinnen und Absolventen von höheren Schulen zum Bildungsziel der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik zu führen. Die Absolventinnen und Absolventen sind durch die Vermittlung von Berufsgesinnung, Berufswissen und Berufskönnen befähigt, Erziehungs-, Entwicklungs-, Integrations- und Beratungsaufgaben im sozialpädagogischen Berufsfeld zu erfüllen.
Die gesellschaftliche Weiterentwicklung macht konkret das Erfüllen von Erziehungs-, Entwicklungs-, Bildungs-, Beratungs- und Förderaufgaben im sozialpädagogischen Arbeitsfeld und im Betreuungsteil ganztägiger Schulformen notwendig.
Die Ausbildung am Kolleg für Sozialpädagogik vermittelt folgende soziale und personale Kompetenzen, allgemeine Kompetenzen und spezielle Kompetenzen:
Die Absolventinnen und Absolventen können
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins, SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“) und verbindlichen Übungen, der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfssituation am einzelnen Kolleg oder im Jahrgang an einem einzelnen Kollegstandort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Studierenden, der Lehrerinnen und Lehrer sowie des schulischen Umfeldes orientierten Bildungsplanes.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das fachtheoretische und das fachpraktische Ausbildungsziel des Lehrplanes, die damit verbundenen Berechtigungen sowie auf die Erhaltung der Übertrittmöglichkeiten im Rahmen des Schulwesens Bedacht zu nehmen. Sie haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden und die durch den vorhandenen Raum und die vorhandene Ausstattung gegebenen Möglichkeiten des Kollegs zu beachten.
Bei Anwendung der schulautonomen Lehrplanbestimmungen ist das Bildungsziel des Kollegs für Sozialpädagogik zu beachten. Die Erreichung der im Lehrplan definierten Kompetenzen muss gesichert bleiben.
Die Stundentafel ist im Bereich der Pflichtgegenstände in zwei Cluster gegliedert, in welchen Unterrichtsgegenstände zusammengefasst sind, die einander inhaltlich und thematisch ergänzen. Für jeden der beiden Cluster ist ein Gesamtausmaß der Wochenstunden festgelegt, das schulautonom veränderbar ist – ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“ – wobei folgende Bestimmungen zu beachten sind:
Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen zusätzliche Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen sowie Freigegenstände und unverbindliche Übungen eingeführt werden, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen auch die Bildungs- und Lehraufgaben und den Lehrstoff zu enthalten.
Wird das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen und verbindlichen Übungen, abgeändert, sind adaptierte Bildungs- und Lehraufgaben sowie der Lehrstoff schulautonom festzulegen.
Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. bis 4. Semester bzw. eine zeitliche Erstreckung dieser Dauer im Falle des Kollegs für Berufstätige) festzulegen und beizubehalten.
Wenn eine lebende Fremdsprache oder eine Volksgruppensprache auf einem niedrigeren Niveau als B2 angeboten wird, ist dies in der Bezeichnung eines solchen Pflichtgegenstandes, eines Freigegenstandes oder einer unverbindlichen Übung anzuführen.
Die Ausbildungsdauer von Kollegs für Berufstätige kann um bis zu zwei Semester verlängert werden; in diesem Fall sind die Gesamtwochenstunden auf fünf bzw. sechs Semester aufzuteilen sowie die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und der Lehrstoffumschreibung zu adaptieren.
Wenn das Kolleg mit dem Sommersemester beginnt, kann das unbegleitete Pflichtpraktikum auch ab dem 1. Semester bis zu Beginn des letzten Semesters absolviert werden.
Die Ausbildung kann unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes erfolgen, wobei das Ausmaß des Fernunterrichtes entsprechend den regionalen Gegebenheiten und fachlichen Erfordernissen festzulegen ist. Die Ausbildung mit Fernunterricht ist in einer Sozial- und in einer Individualphase so durchzuführen, dass die für den Bildungsgang erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben werden können und die Anzahl der Unterrichtseinheiten der Individualphase jene der Sozialphase nicht übertrifft. Die Individualphase hat grundsätzlich der selbstständigen Erarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffes anhand der während der Sozialphase vorgestellten Materialien und Unterlagen in Form des Selbststudiums zu dienen, wobei die Studierenden fachlich und andragogisch zu betreuen sind. In hiefür geeigneten Fällen kann die Individualphase auch zur Vorbereitung der Sozialphase dienen.
Die Auswahl des Lehrstoffes und erwachsenengerechter Unterrichtsmethoden gehört zu den verantwortungsvollen Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer.
Es ist von den Lehrerinnen und Lehrern ein ausgewogenes Verhältnis von deklarativem, prozeduralem und kontextuellem Wissen anzustreben.
Die kontinuierliche Zusammenarbeit aller Lehrerinnen und Lehrer zum Zwecke des zeitgerechten Bereitstellens von Vorkenntnissen, der Nutzung von Synergien, des fächerübergreifenden Unterrichtes im Sinne ganzheitlicher Bildung ist erforderlich.
Diese notwendige Zusammenarbeit wird durch pädagogische Konferenzen, Beratungen, Teambildungen und andere Kommunikationsformen ermöglicht.
Entsprechende schriftliche Aufzeichnungen wie zB Lehrstoffverteilungspläne und (in Teams zu erarbeitende) Unterrichtsvorbereitungen sind zu führen.
Um das allgemeine Bildungsziel zu erreichen, sind für die Unterrichtsarbeit folgende allgemeine didaktische Grundsätze zu berücksichtigen:
Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrplan ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen im sozialpädagogischen Berufsfeld und im Betreuungsteil ganztägiger Schulformen zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten bzw. auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.
Dies verlangt auch, dass die Lehrerinnen und Lehrer ihre fachlichen sowie methodischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln und dem neuen Rollen- und Geschlechterbild gerecht werden. Von den Lehrerinnen und Lehrern werden kompetenzorientiertes Unterrichten sowie entsprechende Diagnose- und Förderkompetenz erwartet. Aktuelles im Fachgebiet sowie der Stand der Forschung im pädagogischen Bereich sind dabei zu berücksichtigen.
Der Lehrplan ist im Ansatz als Spirallehrplan gedacht, in dem zentrale Inhalte im Laufe der vier Semester in zunehmendem Detaillierungsgrad und aufsteigendem Komplexitätsniveau wiederholt behandelt werden. Dies erfolgt sowohl innerhalb eines Unterrichtsgegenstandes als auch fächerübergreifend.
Für die Vorbereitung auf die Diplomarbeit sind Methoden der wissenschaftlichen Informationsgewinnung, eine Einführung in die Grundzüge des wissenschaftlichen Arbeitens und eine korrekte Zitierweise von schriftlichen Quellen – unter Berücksichtigung der bereits erworbenen Kompetenzen aus dem vor dem Kolleg zurückgelegten Bildungsgang – in allen betroffenen Unterrichtsgegenständen zu berücksichtigen.
Bewusster Umgang mit Sprache ist im Hinblick auf eine grundlegende bildungs- und gesellschaftspolitische Verantwortung in allen Unterrichtsgegenständen zu unterstützen.
Basis für die Unterrichtsplanung sind das allgemeine Bildungsziel, die didaktischen Grundsätze und die Bildungs- und Lehraufgaben sowie die Lehrstoffe der einzelnen Unterrichtsgegenstände.
Der Unterricht ist auf Lernergebnisse hin auszurichten. Der Kompetenzaufbau hat systematisch, vernetzt und nachhaltig zu erfolgen. Entsprechende Wiederholungs- und Übungsphasen sind zur Sicherung des Unterrichtsertrages vorzusehen.
Die Sicherstellung eines optimalen Theorie-Praxis-Transfers ist zu gewährleisten. Die unmittelbare Verknüpfung mit der Lebenssituation der Studierenden fördert das Gelingen dieses Transfers.
Voraussetzung für fächerübergreifendes Denken und Verstehen soll die Zusammenarbeit und Absprache aller Lehrerinnen und Lehrer eines Semesters bei der Planung, Umsetzung und Evaluierung des Unterrichtsprozesses sein. Fächerübergreifende Unterrichtsplanungen und Reflexionen innerhalb der Cluster und Querverbindungen zu anderen Pflichtgegenständen, verbindlichen Übungen sowie Freigegenständen und unverbindlichen Übungen sind durchzuführen.
Es ist sicher zu stellen, dass Korrekturhilfen, Wörterbücher und andere digitale und gedruckte Nachschlagewerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen sowie andere Arbeitsbehelfe, wie sie in der Realität der Arbeits- und Berufswelt Verwendung finden und im Unterricht eingesetzt werden auch in Prüfungssituationen gleichartig zur Verfügung stehen.
Sprachkompetenz in der Unterrichtssprache ist die Basis für Lehr- und Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen. Für den situationsadäquaten Einsatz von Sprache und deren Weiterentwicklung in Wort (gehobene Umgangssprache) und Schrift (Standardsprache) sind alle Lehrerinnen und Lehrer verantwortlich. Studierende mit Defiziten in der Beherrschung des sprachlichen Registers (Textkompetenz, fachliche Diskurskompetenz) sind in allen Unterrichtsgegenständen angemessen zu fördern. Für die Beurteilung der Leistungen der einzelnen Unterrichtsgegenstände sind ausschließlich die lehrplanmäßigen Anforderungen (Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff) maßgeblich.
Nach Modulen gegliederte Lernziele sind in der Fachgruppe und im Team der Jahrgangsvorständinnen und Jahrgangsvorstände festzulegen, wobei die Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen über die Module systematisch, vernetzend und nachhaltig aufzubauen sind. Darüber hinaus obliegt es den Lehrerinnen und Lehrern, individuelle Teilfertigkeiten und Teilfähigkeiten für die jeweiligen Studierenden der einzelnen Module festzulegen und dafür geeignete Unterrichtskonzepte zu entwickeln.
Neben der Vermittlung von Fachwissen, der Entwicklung und Förderung von Werthaltungen, wie sie in den allgemeinen Bildungszielen beschrieben sind, ist die Förderung von Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen (Empfehlung 2006/962/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen, Amtsblatt L 394 vom 30.12.2006: Muttersprachliche Kompetenz, Fremdsprachliche Kompetenz, Mathematische Kompetenz und grundlegende naturwissenschaftlich-technische Kompetenz, Computerkompetenz, Lernkompetenz – „Lernen lernen“, soziale Kompetenz und Bürgerkompetenz, Eigeninitiative und unternehmerische Kompetenz, Kulturbewusstsein und kulturelle Ausdrucksfähigkeit) von besonderer Bedeutung. Die Vermittlung des Lehrstoffes und die Persönlichkeitsentwicklung sind untrennbare Komponenten des Unterrichts. Die Entwicklung personaler und sozialer Kompetenzen der Studierenden ist in allen Unterrichtsgegenständen, vor allem bei gruppen- und projektorientierten Unterrichtsformen, zu unterstützen.
Unterrichtssituationen sind so zu gestalten, dass die Studierenden individuelle Stärken zeigen, ihre Selbsteinschätzung sowie einen konstruktiven Umgang mit Fehlern entwickeln können. Die Möglichkeiten individueller Förderung sind auszuschöpfen. Diagnoseinstrumente zur Lernstandserhebung und Lernfortschrittsanalyse sind als Basis für die Planung weiterer Lernprozesse einzusetzen.
Die Unterrichtsprinzipien sind aktuell, vielfältig, kompetenzorientiert, situationsorientiert, prozessorientiert, projektorientiert, exemplarisch, ganzheitlich, individualisierend, berufsfeldbezogen, wissenschaftsorientiert und methodengerecht zu wählen.
Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Pädagogik (einschließlich Sozialpädagogik, Entwicklungspsychologie, Soziologie)“:
Das Erwerben von Kompetenzen erfolgt überwiegend durch erfahrungsorientiertes und forschendes Lernen.
Selbständiges Arbeiten, eigenständiger Wissenserwerb, Arbeiten im Team, forschendes Lernen und Präsentationen sind einzuüben und zu vertiefen.
Zusammenarbeit mit Einrichtungen im sozialpädagogischen Berufsfeld, Begegnung mit Expertinnen und Experten, Exkursionen und Mediennutzung sind die Basis eines praxisnahen Unterrichts.
Die Wechselwirkung zwischen individueller Entwicklung und Umwelt ist transparent zu machen, pädagogische Handlungsmöglichkeiten sind zu erarbeiten.
Studierende bringen aktuelle Fragestellungen in den Unterricht ein und bearbeiten diese durch Auseinandersetzung mit Fachliteratur und Beobachtungen in konkreten Situationen.
Durch die Unterrichtsgestaltung soll die Beantwortung schwerpunktmäßiger Fragestellungen durch forschendes Tätig-Sein ermöglicht werden.
Die Unterrichtsgestaltung erfordert Demonstrationen mit Fallbesprechungen unter Einbeziehung von Medien.
Die Aneignung von didaktischer Fachsprache sowie ein Kennenlernen berufsbezogener Fachliteratur sind durch alle Semester hindurch begleitend gefordert.
Querverbindungen und Vernetzungen mit anderen Unterrichtsgegenständen sind Grundlage für die Transparenz sachlogischer Zusammenhänge.
Die permanente Reflexion ist als ständiges Unterrichtsprinzip für fachliche, personelle und soziale Kompetenzen anzuwenden.
Die Planung, Durchführung und Auswertung von erlebniszentrierten und projektorientierten Arbeitsformen sind Voraussetzung für den Transfer in die sozialpädagogische Praxis.
Die Aufbereitung der Unterrichtsinhalte orientiert sich an einem realistischen Berufsbild.
Unterrichtsinhalte sollen auf aktuelle berufsfeldspezifische Entwicklungen Bezug nehmen und nach ethischen und sozialen Normen reflektiert werden.
Im Praktikum soll die Beantwortung schwerpunktmäßiger Fragestellungen durch forschendes Tätig-Sein ermöglicht werden.
Die Unterrichtsgestaltung erfordert Demonstrationen mit Fallbesprechungen unter Einbeziehung von Medien.
Die Planung, Durchführung und Auswertung von erlebniszentrierten und projektorientierten Arbeitsformen sind Voraussetzung für den Transfer in die sozialpädagogische Praxis.
Die Unterrichtsinhalte von Didaktik und Praxis sind durchgehend aufeinander abgestimmt.
Unterrichtsinhalte sollen auf aktuelle berufsfeldspezifische Entwicklungen Bezug nehmen und nach ethischen und sozialen Normen reflektiert werden.
Die Aufbereitung der Unterrichtsinhalte nimmt Bezug auf individuelle Beobachtungen und Erfahrungen der Studierenden.
Der Unterricht stellt eine gezielte Vorbereitung auf die Tages- und Blockpraktika sicher und gewährleistet eine praktikumsbegleitende Beratung der Studierenden.
Kontinuierliche Reflexion ist als ständiges Unterrichtsprinzip einzusetzen.
Schriftliche Arbeiten bezogen auf Unterricht und Praktikum dokumentieren den Lernzuwachs.
Individuelle Ausbildungsgespräche zum Unterricht/Praktikum sind zu führen.
Die Blockung der Unterrichtsstunden ist aus didaktischen Gründen erforderlich.
Praxis umfasst Unterricht in der Schule und dislozierten Unterricht (Tages- und Blockpraktika sowie das Pflichtpraktikum) in ausgewählten sozialpädagogischen Einrichtungen.
Das Praktizieren in unterschiedlichen sozialpädagogischen Einrichtungen soll ein Kennenlernen des breiten sozialpädagogischen Berufsfeldes gewährleisten.
Zur Orientierung und Übung dienen die Diskussion von und Auseinandersetzung mit aktuellen Beispielen aus der Praxis.
Eine verantwortungsvolle Auseinandersetzung mit den berufsspezifischen Herausforderungen und rechtlichen Grundlagen ist durch die ständige Verschränkung von Theorie und Praxis herzustellen.
Fächerübergreifende Unterrichtsplanung und Reflexion der Fachbereiche bilden im Besonderen mit den Unterrichtsgegenständen „Pädagogik (einschl. Sozialpädagogik, Entwicklungspsychologie, Soziologie, Sozialethik)“, „Didaktik (Handlungskonzepte und –felder der Sozialpädagogik)“, „Seminar Kinder- und Jugendliteratur, Medien und Theaterpädagogik“ eine wichtige Grundlage.
Im 3. Semester können in der fachbezogenen Lernhilfe für Deutsch, Englisch oder Mathematik standortbezogene Schwerpunkte nach regionalen Erfordernissen gesetzt werden.
Die Rolle der Berufsgruppe der Sozialpädagoginnen und –pädagogen im Praxisfeld ist für die Begleitung von Lernprozessen zu reflektieren.
Das Wissen um eine gesunde Lebensführung und die Gesunderhaltung des Körpers sind zu stärken und in der Arbeit im sozialpädagogischen Berufsfeld anzuwenden.
Die Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Didaktik (Handlungskonzepte und -felder der Sozialpädagogik)“ und „Praxis der Sozialpädagogik“ zur Sicherstellung des Transfers erworbener Kompetenzen ist notwendig.
Die Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der verbindlichen Übung „Ernährung mit praktischen Übungen“ ist sicherzustellen.
Durch Experimentieren und Erproben wird die eigene Kreativität erfahren und gefördert.
Die Studierenden sollen zu ökonomischem Umgang mit Werkzeug und Material angeleitet werden.
Die Planung, Durchführung und Auswertung von kreativen Projekten sind Voraussetzung für die Umsetzung in der sozialpädagogischen Praxis.
Der Transfer in die berufliche Praxis soll in Zusammenarbeit mit den Pflichtgegenständen „Didaktik (Handlungskonzepte und –felder der Sozialpädagogik)“ sowie „Praxis der Sozialpädagogik“ erfolgen und stellt ein zentrales Element der berufsspezifischen Herausforderungen dar.
Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die selbstständige Anwendung des Erlernten in der pädagogischen Praxis im Fokus steht. Fächerübergreifende Projekte jeder Form vernetzen die Lerninhalte einzelner Fächer und führen damit zu einer umfassenden berufsorientierten Gesamtbildung.
Durch die Mittel Musik, Bewegung, Sprache/Stimme und Material werden Wahrnehmungssensibilisierung, Kreativität und soziales Lernen erlebt und gefördert. Dabei ist ein enges Ineinandergreifen praktischer und theoretischer Aspekte unabdingbar. Die Verbindung der einzelnen Bereiche ist zwingend notwendig um das Prinzip der Rhythmik umsetzen zu können.
Um den Transfer in das pädagogische Berufsfeld zu ermöglichen, soll die Arbeitsweise der rhythmisch-musikalischen Erziehung (Mittel und Ziele der Rhythmik, Parameter der Musik und Bewegung, Unterrichtsprinzip von Spannung und Entspannung, Phasenwechsel) durch praktisches Erleben erkannt, verstanden und dadurch anwendbar gemacht werden.
Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Studierenden einen persönlichen Einblick in die Arbeitsweise der Rhythmik gewinnen und die nötigen Fähigkeiten und Fertigkeiten für das Gestalten und Durchführen eigener rhythmisch-musikalischer Aktivitäten und Einheiten erlangen. Dabei soll zunächst die Eigenerfahrung im Vordergrund stehen und erst in weiterer Folge der Transfer in das pädagogische Berufsfeld erfolgen.
Der Kompetenzerwerb erfolgt überwiegend durch erfahrungsorientiertes und experimentelles Lernen.
Im Kleingruppenunterricht soll auf die individuelle Förderung der Studierenden unter aktiver Beteiligung der Gruppe Rücksicht genommen werden. Studierende gleicher Leistungsstufe sind nach Möglichkeit in einer Gruppe zusammenzufassen. Im Gruppenunterricht sollen gleichermaßen die individuelle Förderung der Studierenden sowie das Ensemblespiel Berücksichtigung finden.
Bei der Vermittlung der Lehr- und Lerninhalte ist vornehmlich an praktische Situationen anzuknüpfen, dabei ist die besonders enge Verflechtung des Bereiches „Bewegung und Sport“ mit der berufsbezogenen didaktisch-methodischen Ausbildung („Bewegungserziehung“) zu beachten.
Je nach Neigung und Interesse der Studierenden sind prozessorientierte, fächerübergreifende und fächerverbindende Formen des Unterrichts und Projektunterrichts, ausgerichtet nach dem jeweiligen Themenbereich, zu wählen.
Im Hinblick auf eine umfassende berufliche Kompetenz kommen dem Sicherheitsbewusstsein sowie der Erlangung eines sicheren Schwimmkönnens auf der Grundlage des österreichischen Schwimmabzeichens (Helferschein) besondere Bedeutung zu.
Im Rahmen der schulorganisatorischen Gegebenheiten – etwa Schulveranstaltungen, schulbezogene Veranstaltungen, Feste, Feiern – sind vor allem die Bewegungsangebote und sportlichen Schwerpunkte im Zusammenhang mit den berufsspezifischen Lerninhalten auszuwählen (zB Skilauf, Anfängerschwimmen, kreative Spiele zur psychomotorischen Förderung, Entspannungsübungen).
Nach Maßgabe der Möglichkeiten sollen vielfältige Bewegungsangebote im Freien erfolgen.
Die vielfältigen musikalischen Inhalte der vorangegangenen Module sind im Rahmen einer prozessorientierten Auseinandersetzung zu vertiefen, wobei Experiment, Improvisation und Gestaltung mit den musikalischen Grundphänomenen Klang – Dynamik – Zeit im Fokus stehen.
Ein breites Spektrum von Unterrichtsmethoden zwischen Instruktion und Konstruktion ist einzusetzen. Auf den Aufbau von Methodenkompetenz ist besonderer Wert zu legen.
Berufsfeldorientierte Aufgabenstellungen sowie problem- und handlungsorientierter Unterricht führen die Studierenden zu logischem, kreativem und vernetztem Denken, zum genauen und ausdauernden Arbeiten – in Einzel- und in Teamarbeit – sowie zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln (kompetenzorientierter Unterricht). Dabei soll nicht nur Expertenwissen vermittelt, sondern es sollen vor allem individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse ermöglicht und beratend begleitet werden. Der gründlichen Erarbeitung und dem Training grundlegender Funktionen ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben.
Thematische Schwerpunkte können in Abstimmung mit Berufsfeld, Wissenschaft und außerschulischen Bildungseinrichtungen festgelegt werden. Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus dem Berufsfeld tragen dazu bei, den Studierenden Einblick in komplexe Zusammenhänge zu geben.
Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
Die Unterrichtsmethoden sind so zu wählen, dass durch ihren Einsatz Interesse bei Studierenden geweckt und deren Eigenverantwortung gefördert wird.
Lernsettings sind so zu gestalten, dass aktuelle Erkenntnisse der Gehirnforschung einbezogen werden, sodass die Studierenden individuelle Stärken zeigen, gehirngerecht lernen und ihre Selbsteinschätzungsfähigkeit weiter entwickeln können.
Individuelle Begabungen und Potenziale sind zu fördern.
Die Organisation künstlerischer und kultureller Aktivitäten sowie der Besuch künstlerischer und kultureller Veranstaltungen und Institutionen sollen die Studierenden zur Auseinandersetzung mit Kunst und Kultur in Bezug auf ihre zukünftige Berufstätigkeit hinführen.
Die Unterrichtsorganisation hat fächerübergreifenden Unterricht, pädagogisch sinnvollen Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen zu ermöglichen. Außerschulische Lernorte im beruflichen Umfeld und schulfremde Expertinnen und Experten erhöhen den Praxisbezug.
Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann ganz oder teilweise in Form eines Blockunterrichts erfüllt werden, wobei die Einhaltung des Gesamtstundenausmaßes sicherzustellen ist. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Studierenden jedenfalls eine sichere Beurteilung für jede Studierende und jeden Studierenden getroffen werden kann. Außerdem können verschiedene Themenbereiche eines Unterrichtsgegenstandes durch verschiedene Lehrerinnen und Lehrer unterrichtet werden, wobei eine enge Kooperation im Hinblick auf eine gemeinsame Beurteilung der Leistungen der Studierenden erforderlich ist.
Im Pflichtgegenstand „Praxis der Sozialpädagogik“ sind die regionalen Gegebenheiten und die zur Verfügung stehenden Praxis- und Ausbildungseinrichtungen zu berücksichtigen.
Die Studierenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang unter besonderer Berücksichtigung ihrer Stärken ist Grundvoraussetzung für kompetenzorientierten und nachhaltigen Unterricht.
Lernen und Lehren stellen den Kernprozess im Kolleg dar. Unterrichtsentwicklung ist der zentrale Bestandteil der Schulentwicklung. Besonderes Augenmerk ist auf die Abstimmung zwischen Zielen, Maßnahmen, Indikatoren und Evaluation zu legen.
Zu Beginn jedes Semesters bzw. Moduls sind den Studierenden die Lernziele und die geforderten Bereiche sowie die Formen der Leistungsfeststellung und die Kriterien der Leistungsbeurteilung bekanntzugeben. Der individuelle Lernfortschritt und das erreichte Kompetenzniveau sind mittels geeigneter Methoden bewusst zu machen. Eine entsprechende Feedbackkultur ist für das Gelingen nachhaltiger Lernprozesse aufzubauen.
Elemente des E-Learning und Blended Learning können die Unterrichtsorganisation und fakultativ auch Prüfungssituationen unterstützen und ergänzen.
Zur Optimierung der Unterrichtsqualität und des Unterrichtsertrages sowie zur Unterstützung des Lernprozesses sind unterschiedliche Medien einzusetzen. Auf den Aufbau der erforderlichen Medienkompetenz ist besonderer Wert zu legen.
Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ist in allen Unterrichtsgegenständen anzustreben.
Die Praxis an einem Kolleg für Sozialpädagogik ist als dislozierter Unterricht in ausgewählten Übungseinrichtungen und Institutionen der Sozialpädagogik als Tagespraxis oder als Blockpraxis zu organisieren. Die Praxis ist so zu gestalten, dass die Studierenden Gelegenheit haben, das breite Feld der Sozialpädagogik kennen zu lernen. Dies gilt auch für das Kolleg für Berufstätige. Die Praxis ist in Absprache mit den Pädagoginnen und Pädagogen der jeweiligen Einrichtung durch Praxislehrende im Rahmen ihrer Lehrverpflichtung zu begleiten und zu beurteilen. Die Studierenden gehen kein Dienstverhältnis ein und erhalten keine Entschädigung (Bezahlung).
Die Praxis dient der Umsetzung der in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen aufgebauten Kompetenzen in einer der oben genannten Einrichtungen.
Die Studierenden
Die Praxis ist vorzubereiten und zu reflektieren.
Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Studierenden auch hinsichtlich der Einsatzbereiche zu beraten. Die Studierenden sind von den Lehrerinnen und Lehrern zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen ausgewertet werden können. Die Durchführung des Pflichtpraktikums erfolgt ohne Begleitung durch eine Lehrperson.
Das einzelne Kolleg soll Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen anbieten; es ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.
Die Studierenden sind vor dem Beginn des ersten Praktikums darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.
Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden. Bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf fremdsprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es dem einzelnen Kolleg, auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist dem einzelnen Kolleg im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen.
Das Kolleg hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen. Die Unterrichtsprinzipien sind insbesondere:
Siehe Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 300 aus 2016, in der geltenden Fassung.
Siehe Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 355 aus 1985,.
Siehe Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 234 aus 2011, in der geltenden Fassung.
Siehe Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 108 aus 2016, in der geltenden Fassung.
Siehe Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1988, in der geltenden Fassung.
Siehe Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 2004, in der geltenden Fassung.
Siehe Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 114 aus 2016, in der geltenden Fassung.
Siehe Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 241 aus 2008, in der geltenden Fassung.
Siehe Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 194 aus 2014, in der geltenden Fassung.
1. Semester:
Die Studierenden können
im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“
im Bereich „Modelle und Konzepte der Sozialpädagogik“
im Bereich „Lernen“
im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“
Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:
Grundbegriffe der Pädagogik und ihrer Bezugsdisziplinen, Geschichte der Pädagogik und ihrer Richtungen, Theorie-Praxis-Verschränkung, Anlage-Umwelt-Interaktion, Konstruktivismus.
Bereich „Modelle und Konzepte der Sozialpädagogik“:
Begriffsklärung: Sozialpädagogik / Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Definitionen und Beschreibungen von Klassikerinnen und Klassikern der Sozialpädagogik.
Bereich „Lernen“:
Wissens- und Verhaltensgedächtnis, Lernstrategien, Lern- und Leistungsmotivation, Spieltheorien, Praxisgeschehen.
Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:
Spielformen, Kinderzeichnung, Entwicklung des kindlichen Spiels, sozioökonomische Risiko- und Schutzfaktoren.
2. Semester:
Die Studierenden können
im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“
im Bereich „Modelle und Konzepte der Sozialpädagogik“
im Bereich „Lernen“
im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“
Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:
Montessoripädagogik, Erlebnispädagogik, Traumapädagogik, Industriegesellschaft, (Zweite) Moderne, Wissensgesellschaft. Das Verhältnis zwischen dem einzelnen Menschen und der Gesellschaft, Strukturen des Zusammenlebens, Erziehungsstilforschung, Erziehungsmaßnahmen, Alltagssituationen, Praxisgeschehen.
Bereich „Modelle und Konzepte der Sozialpädagogik“:
Historische und aktuelle Zusammenhänge von sozialen und pädagogischen Veränderungen.
Bereich „Lernen“:
Wissensgedächtnis, Lernbiographie, Lernstrategien.
Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:
Spielformen, Entwicklung des kindlichen Spieles inklusive Kinderzeichnung, Spieltheorien, Alltagssituationen, Praxisgeschehen, grundlegende Vertreterinnen und Vertreter.
3. Semester:
Die Studierenden können
im Bereich „Modelle und Konzepte der Sozialpädagogik“
im Bereich „Lernen“
im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“
Bereich „Modelle und Konzepte der Sozialpädagogik“:
Sozialpädagogik in der Zwischenkriegszeit,
Lebensweltorientierung, Lebensbewältigung, Sozialraumorientierung, Capability Approach.
Bereich „Lernen“:
Lernbiographie, Lernstörungen, selbstreguliertes Lernen.
Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:
Ziele und Aufgaben sowie Methoden der Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen, Erklärungsmodelle menschlicher Entwicklung, Familien-, Jugendsoziologie, Soziologie des Alters.
4. Semester:
Die Studierenden können
im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“
im Bereich „Modelle und Konzepte der Sozialpädagogik“
im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“
Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:
Das Bild vom Menschen aus der Sicht unterschiedlicher Erklärungsansätze, Menschenrechte, Kinderrechte.
Bereich „Modelle und Konzepte der Sozialpädagogik“:
Lebensweltorientierung und Kinder- und Jugendhilfe, Sozialraumorientierung und Jugendarbeit, Lebensbewältigung und Entwicklungspsychologie, Sozialraumorientierung und Soziologie, Capability Approach, Autonomie.
Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:
Grundlegende Vertreter und Vertreterinnen. Familiensoziologie, Jugendsoziologie, Soziologie des Alters, soziale Beziehungen, Familie, Beruf, Arbeit, Gesundheit, Sterben und Tod.
Ziffer eins – 4. Semester: je 1 zweistündige Schularbeit
1. Semester:
Die Studierenden können
im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“
im Bereich „Kommunikation und Sprache“
im Bereich „Diversity“
Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:
Auseinandersetzung mit den eigenen/fremden Haltungen, individuelle/gesellschaftliche Positionierungen und Einführung in die Grundlagen und Begriffe der inklusiven Pädagogik, historische Entwicklung.
Bereich „Kommunikation und Sprache“:
Von der Exklusion über die Integration zur Inklusion.
Bereich „Diversity“:
Modelle der Inklusion und Integration, Klassifikation der WHO.
2. Semester:
Die Studierenden können
im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“
im Bereich „Sozialpädagogische Lebensräume und Handlungsfelder“
im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“
Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:
Begriff Verhaltensauffälligkeit – Verhaltensstörung, Formen von auffälligem Verhalten, entwicklungspsychologische, soziale und kulturelle Hintergründe und Einflüsse, Lebenswelten.
Bereich „Sozialpädagogische Lebensräume und Handlungsfelder“:
Vernetzung mit Systempartnern, Grenzen und Möglichkeiten der Sozialpädagogik, interdisziplinäre Zusammenarbeit.
Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:
Sozialpädagogische Unterstützungs- und Handlungsmöglichkeiten, normabweichendes Verhalten, Entwicklungspsychologie.
3. Semester:
Die Studierenden können
im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“
im Bereich „Modelle und Konzepte der Sozialpädagogik“
im Bereich „Sozialpädagogische Lebensräume und Handlungsfelder“
im Bereich „Kommunikation und Sprache“
Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:
Formen von Behinderungen, entwicklungspsychologische, soziale und politische Hintergründe. Bio-psycho-soziales Modell.
Bereich „Modelle und Konzepte der Sozialpädagogik“:
Sexualität bei Menschen mit Behinderung, spezifische entwicklungspsychologische und umgebungsdynamische Zugänge und Hindernisse, UN-Konvention, Zukunftsplanung, Qualitätsmaßnahmen.
Bereich „Sozialpädagogische Lebensräume und Handlungsfelder“:
Therapeutische und im Speziellen psychotherapeutische Behandlungskonzepte und deren Rahmenbedingungen, unterschiedliche Wissenschafts- und Berufsdisziplinen, pädagogische Handlungsmethoden.
Bereich „Kommunikation und Sprache“:
Geschichtliche Hintergründe des Selbstbestimmungskonzepts, Möglichkeiten der Umsetzung, Lebenswelten, Abgrenzung der einzelnen Begriffe.
4. Semester:
Die Studierenden können
im Bereich „Modelle und Konzepte der Sozialpädagogik“
im Bereich „Sozialpädagogische Lebensräume und Handlungsfelder“
im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“
Bereich „Modelle und Konzepte der Sozialpädagogik“:
Diagnosen unter besonderer Berücksichtigung der Kombination Behinderung/psychische Störungen, Auswirkung entwicklungspsychologischer und umgebungsdynamischer Faktoren, Methoden der Begleitung, Therapieformen, häufige Psychopharmaka, UN – Konvention.
Bereich „Sozialpädagogische Lebensräume und Handlungsfelder“:
Spezifische entwicklungspsychologische Aspekte des Alterns, medizinische Grundlagen, alte Menschen mit Behinderung, Lebenswelt, Methoden der Unterstützung im Alltag, Methoden der Biographiearbeit.
Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“:
Unterstützung- und Handlungskonzepte, aktuelle Klassifikationssysteme.
1. Semester:
Die Studierenden können
im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“
im Bereich „Handlungsfelder der Sozialpädagogik“
im Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“
im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“
Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:
Eigene persönliche und berufliche Entwicklungsaufgaben, Berufsgesinnung, berufliche Anforderungen, Selbst- und Fremdwahrnehmung.
Bereich „Handlungsfelder der Sozialpädagogik“:
Fachsprache, Überblick über die Arbeitsfelder der Sozialpädagogik, Aufgabenbereiche von Sozialpädagoginnen und -pädagogen, Spezifika des Berufsbildes.
Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“:
Einflussfaktoren für Gruppenleitung, Kooperation mit Systempartner/innen, Methoden zum Setting der Kooperationsformen.
Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:
Motivation, Planungsprinzipien von Bildungs- und Spielangeboten, Spiel- und Freizeitangebote für unterschiedliche Gruppen von Adressatinnen und Adressaten, Analyse und Reflexion von Bildungssituationen, Formen der Alltags- und Festgestaltung.
2. Semester:
Die Studierenden können
im Bereich „Kommunikation und Sprache“
im Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“
im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“
im Bereich „Diversity“
im Bereich „Intervention“
Bereich „Kommunikation und Sprache“:
Einflussfaktoren in der Gesprächsführung.
Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“:
Professionen in sozialpädagogischen Einrichtungen und deren Umfeld, Einführung in die interdisziplinäre Zusammenarbeit, konzeptive Arbeitsweisen, Berichts- und Dokumentationswesen.
Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:
Methoden der Gruppen- und Teamleitung, Leitung und Steuerung von Gruppenprozessen, Themenzentrierte Interaktion (TZI).
Bereich „Diversity“:
Grundlagen der Gender- und Diversity-Pädagogik, Entstehungsbedingungen von Geschlechterdifferenzen, Umgang mit individuellen und transkulturellen Unterschieden.
Bereich „Intervention“:
Einführung in die Methoden der Verhaltensbeobachtung und -modifikation, individuelle Zielarbeit, Ansätze der sozialpädagogischen Fallarbeit.
3. Semester:
Die Studierenden können
im Bereich „Handlungsfelder der Sozialpädagogik“
im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“
im Bereich „Intervention“
Bereich „Handlungsfelder der Sozialpädagogik“:
Grundbegriffe Interkultureller Pädagogik, Grundlagen zu Schulsozialpädagogik, Lebensraumanalyse und Falldarstellung, Überblick über sozialpädagogische Konzepte und Arbeitsweisen, Erlebnispädagogik. Grundlagen Case Management, sozialpädagogische Diagnose, Empowerment.
Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“:
Burnout, allgemeine Prävention, Psychohygiene.
Bereich „Intervention“:
Auseinandersetzung mit dem Thema Gewalt und Aggression, Suchtprävention, Methoden zur Konfliktbearbeitung und –lösung.
4. Semester:
Die Studierenden können
im Bereich „Handlungsfelder der Sozialpädagogik“
im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“
im Bereich „Intervention“
Bereich „Handlungsfelder der Sozialpädagogik“:
Theorien und Methoden zum Thema Krise und Krisenbewältigung, Spezifika sozialpädagogischer Arbeitsfelder, Frauenhaus, Beratungsstellen, Menschen mit psychischen Erkrankungen, Seniorinnen und Senioren, Sensibilisierung für Beziehungsabbrüche, Trauerarbeit, Scheidung, Resilienz, Biographiearbeit.
Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:
Konzepte und Arbeitsweisen im Kontext ausgewählter sozialpädagogischer Arbeitsfelder, Animation für Seniorinnen und Senioren, Freizeitpädagogik, Coping-Strategien, Life skills. Methoden und Verfahren zur Qualitätssicherung, Qualitätskriterien, Öffentlichkeitsarbeit.
Bereich „Intervention“:
Verantwortungsbereiche, Professionswissen, Adressatinnen- und Adressatensystem, Helferinnen- und Helfersystem, Leistungssystem.
Ziffer eins Semester: 1 zweistündige Schularbeit
Ziffer 2 Semester: 1 zweistündige Schularbeit
Ziffer 3 Semester: 1 dreistündige Schularbeit
Ziffer 4 Semester: 1 zwei- oder dreistündige Schularbeit
1. Semester:
Die Studierenden können
im Bereich „Handlungsfelder der Sozialpädagogik“
im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“
im Bereich „Kommunikation und Sprache“
im Bereich „Lernen“
im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen im Praxisfeld“
Bereich „Handlungsfelder der Sozialpädagogik“:
Angebote aus unterschiedlichen Spiel- und Bildungsbereichen, exemplarische Konzepte und Charakteristika sozialpädagogischer Einrichtungen.
Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“:
Reflexionsmethoden, Praxisorganisation, Vereinbarungen, Verbindlichkeit.
Bereich „Kommunikation und Sprache“:
Mündliche und schriftliche Reflexionsmethoden, Selbst- und Fremdwahrnehmung.
Bereich „Lernen“:
Modellverhalten, Arbeitshaltung, Entwicklungshorizont, Leistungsdokumentation, Erklärung der Kompetenzbereiche.
Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen im Praxisfeld“:
Planungsmodelle, Analyse von Rahmenbedingungen zur Gestaltung von pädagogischen Situationen.
2. Semester:
Die Studierenden können
im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“
im Bereich „Lernen“
im Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“
im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen im Praxisfeld“
im Bereich „Intervention“
Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“:
Gegenüberstellung eigene Sozialisation und Berufssozialisation.
Bereich „Lernen“:
Einflussfaktoren, Aspekte des Führungsverhaltens in Gruppen, Potentialanalyse.
Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“:
Elemente von Projektarbeit, Formen der Zusammenarbeit, Haltungen für Teamarbeit.
Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen im Praxisfeld“:
Rollen in Gruppen, Gruppenleitung, Kennzeichen Gruppe, Team.
Bereich „Intervention“:
Methoden der Beobachtung und Evaluation, Raumanalyse, Bildungsangebote für die Zielgruppe, Medien und Konzepte.
3. Semester:
Die Studierenden können
im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“
im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“
im Bereich „Lernen“
im Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“
im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen im Praxisfeld“
im Bereich „Intervention“
Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:
Wertesysteme, pädagogische Haltungen, pädagogische Bildungs- und Leistungsaufträge.
Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“:
Feedback, Selbstwahrnehmung, Fremdwahrnehmung.
Bereich „Lernen“:
Auseinandersetzung mit der Rolle als Teammitglied, Erweiterung des pädagogischen Rollenverständnisses, Datenschutz, Fachsprache im Dokumentations- und Berichtswesen, Anamnese und Entwicklungsbericht.
Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“:
Professionelles Nähe-Distanz-Verhältnis, Abgrenzungsthemen, Rollenerwartungen.
Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen im Praxisfeld“:
Konzeptentwicklung und -vergleiche, Qualitätsmerkmale von sozialpädagogischen Angeboten, Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Förder- und Entwicklungskonzepten, Organisations- und Arbeitskonzepte.
Bereich „Intervention“:
Methoden der Gesprächsführung, Verhaltensmodifikation, Zielarbeit, Gruppendynamik, Vertiefungsgebiete professionellen Handelns.
4. Semester:
Die Studierenden können
im Bereich „Orientierung an Normen und Werten“
im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“
im Bereich „Kommunikation und Sprache“
im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen im Praxisfeld“
im Bereich „Intervention“
Bereich „Orientierung an Normen und Werten“:
Soziale Werte und Normen im gesellschaftlichen Kontext.
Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“:
Kompetenzportfolio, Reflexionsmethoden, Psychohygiene, Kompetenzmodelle, Leistungssysteme, Praxisgenese.
Bereich „Kommunikation und Sprache“:
Beratungsmodelle, Moderationsmodelle.
Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen im Praxisfeld“:
Planungs- und Analysekompetenz, Interaktions- und Kommunikationskompetenz, Reflexions- und Evaluationskompetenz, Fallkompetenz, Systemkompetenz, Qualitätsmerkmale von sozialpädagogischen Angeboten, Konzeptentwicklung und –vergleiche.
Bereich „Intervention“:
Problemlösungsorientierte Arbeitsweisen, Aufgaben in multiprofessionellen Teams, Angehörigenarbeit, Fallverlaufskonferenzen.
8 Wochen Blockpraktika: Praktizieren in unterschiedlichen sozialpädagogischen Einrichtungen ist im Laufe der Ausbildung unter Miteinbeziehung regionaler Gegebenheiten vielfältig zu organisieren. 2 Wochen sind unbegleitet ab dem 2. Semester bis zu Beginn des letzten Semesters zu absolvieren.
(siehe auch die Ausführungen zu den
1. Semester:
Die Studierenden können
im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“
im Bereich „Kommunikation und Sprachkompetenz“
im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“
im Bereich „Handlungsfelder der Sozialpädagogik“
Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“:
Selbst- und Fremdwahrnehmung, Feedbackmethoden.
Bereich „Kommunikation und Sprachkompetenz“:
Theorien, Methoden und Modelle zur Kommunikation.
Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:
Grundbegriffe der Gruppendynamik und -pädagogik, Teamentwicklung.
Bereich „Handlungsfelder der Sozialpädagogik“:
Partnerzentriertes Gespräch, Kritikgespräch.
1. Semester:
Die Studierenden können
im Bereich „Rechtsgrundlagen der Sozialpädagogik“
im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“
im Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“
im Bereich „Handlungsfelder der Sozialpädagogik“
Bereich „Rechtsgrundlagen der Sozialpädagogik“:
Gerichtsbarkeit, Gefährdungsabklärung, Verschwiegenheitspflicht, Risiko- und Schutzfaktoren hinsichtlich Kindeswohlgefährdung.
Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:
Kodex der Social Work Ethics und Normen.
Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“:
Dienstleistungen des Wohlfahrtsstaates.
Bereich „Handlungsfelder der Sozialpädagogik“:
Rechtsgrundlagen von Trägern von Einrichtungen sozialpädagogischer Arbeit.
2. Semester:
Die Studierenden können
im Bereich „Rechtsgrundlagen der Sozialpädagogik“
im Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“
im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“
Bereich „Rechtsgrundlagen der Sozialpädagogik“:
Privatrecht.
Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“:
Qualitätsmanagement.
Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:
Öffentlichkeitsarbeit, Marketing im Sozialbereich.
3. Semester:
Die Studierenden können
im Bereich „Rechtsgrundlagen der Sozialpädagogik“
im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“
im Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“
im Bereich „Handlungsfelder der Sozialpädagogik“
Bereich „Rechtsgrundlagen der Sozialpädagogik“:
Straf-, Suchtmittel-, Familienrecht und Gewaltschutz, Aufsichtspflicht, Kinder- und Jugendhilfegesetz, Jugendschutz, Menschen- und Kinderrechte, Kinderrechtskonvention, Fallbeispiele.
Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:
Berufsethik, Menschenrechte und Menschenwürde, Unterstützungsmanagement, Rehabilitations- bzw. Behindertengesetz.
Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“:
Dienstleistungen des Wohlfahrtsstaates.
Bereich „Handlungsfelder der Sozialpädagogik“:
Rechtsgrundlagen sozialpädagogischer Einrichtungen.
4. Semester:
Die Studierenden können
im Bereich „Rechtsgrundlagen der Sozialpädagogik“
im Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“
im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“
Bereich „Rechtsgrundlagen der Sozialpädagogik“:
Eherecht, Pflege- und Adoptionsrichtlinien, Kindeswohlgefährdung, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Sterbehilfe, Sterbebegleitung.
Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“:
Konzepte des Projektmanagements, Verwaltungsgesetz, Konzepte aus dem Diversity Management, Evaluationsmethoden, Personalentwicklungsstrategien.
Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:
Marketingstrategien.
1. Semester:
Die Studierenden können
im Bereich „Grundlagen des Lernens“
im Bereich „Lernstile und Lerndidaktik“
im Bereich „Lernhilfe“
Bereich „Grundlagen des Lernens“:
Gehirn- und Lernforschung.
Bereich „Lernstile und Lerndidaktik“:
Lernstilanalyse, Lernbiographie, zielgruppenspezifische Lernmethoden, Methoden der Lernhilfe und des Lerncoachings, Lernatmosphäre, individuelle Lernpläne, Entspannung, Rahmenbedingungen des Lernens, Motivation.
Bereich „Lernhilfe“:
Lernhilfe im sozialpädagogischen Berufsfeld, Aspekte der Nachhilfe und des Unterrichts, Lernspiele, Lernsoftware, Fehlerhäufigkeiten, Fachliteratur. Gendersensible Aspekte des Lernens.
2. Semester:
Die Studierenden können
im Bereich „Inhalte und Methoden der Grundschule“
im Bereich „Spezifischer Lern- und Förderbedarf“
im Bereich „Lern- und Übungsmaterialien“
Bereich „Inhalte und Methoden der Grundschule“:
Lehrplan, Inhalte und Methoden der Grundschule, didaktische Übungskonzepte, Adaptieren von Aufgabenstellungen.
Bereich „Spezifischer Lern- und Förderbedarf“:
Dyskalkulie, Legasthenie, Spracherwerb bei Kindern mit Deutsch als Erst- und Zweitsprache.
Bereich „Lern- und Übungsmaterialien“:
Fachspezifische Lern- und Übungsmaterialien, authentische und konstruierte Korrekturübungen, Fehleranalyse.
3. Semester:
Die Studierenden können
im Bereich „Inhalte und Methoden der Sekundarstufe 1“
im Bereich „Bildungsstandards“
im Bereich „Lern- und Übungsmaterialien“
im Bereich „Lernhilfe“
Bereich „Inhalte und Methoden der Sekundarstufe 1“:
Lehrplan, Inhalte und Methoden der Sekundarstufe 1 (Mathematik, Deutsch, Englisch), Übungskonzepte, Bildungsstandards, Methoden zur Festigung der wichtigsten Kompetenzen und ihre praktische Umsetzung.
Bereich „Bildungsstandards“:
Bildungsstandards mit Beispielen.
Bereich „Lern- und Übungsmaterialien“:
Fachspezifische Lern- und Übungsmaterialien (Deutsch, Englisch, Mathematik) für die Sekundarstufe, authentische und konstruierte Korrekturübungen, Fehleranalyse.
Bereich „Lernhilfe“:
Lernmaterialien, Arbeitsbehelfe, Lernsoftware.
1. Semester:
Die Studierenden können
im Bereich „Wechselwirkungen“
im Bereich „Entwicklungen und Prozesse“
im Bereich „Systeme“
im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“
Bereich „Wechselwirkungen“:
WHO-Gesundheitsbegriff, Säulen der Gesundheit, Grundlagen einer ausgewogenen Ernährung, Ernährungsgewohnheiten.
Bereich „Entwicklungen und Prozesse“:
Anleitung zur Führung von Ernährungsprotokollen bei Gewichtsproblemen, Nahrungsmittelunverträglichkeiten, Allergien, Stress, Süchte und Suchtverhalten.
Bereich „Systeme“:
Einordnung der Nahrungsmittel nach ihrer Bedeutung für den Stoffwechsel, Qualität von Lebensmitteln, Abfallwirtschaft, Bedeutung von Regionalität, Nachhaltigkeit, Balance zwischen Risiko- und Profaktoren, Work-Life-Balance.
Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:
Nährstoffe und Stoffwechselprozesse, gesunde Lebensführung.
2. Semester:
Die Studierenden können
im Bereich „Wechselwirkungen“
im Bereich „Entwicklungen und Prozesse“
im Bereich „Systeme“
im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“
im Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“
Bereich „Wechselwirkungen“:
Salutogenese, Hygiene im Alltag und im Beruf, Zivilisationskrankheiten und deren Prävention.
Bereich „Entwicklungen und Prozesse“:
Ergonomie, Burnout-Prophylaxe, Stressbewältigung.
Bereich „Systeme“:
Essstörungen, ausgewählte bakterielle, virale und parasitäre Erkrankungen, Schutzimpfungen, Exposition- und Chemoprophylaxe, Sexualhygiene, Symptome der häufigsten Erkrankungen im sozialpädagogischen Berufsfeld, Suchtgifte, Genussmittel.
Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:
Lebensmittelhygiene, Betriebshygiene.
Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“:
Entstehung und Symptomatik ausgewählter Erkrankungen, E-Nummern Heft, Nährwerttabellen, Diäten und spezifische Konsequenzen, Auswertung und Beurteilung von Ernährungsprotokollen.
3. Semester:
Die Studierenden können
im Bereich „Wechselwirkungen“
im Bereich „Systeme“
im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“
im Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“
Bereich „Wechselwirkungen“:
Psychotraumatologie.
Bereich „Systeme“:
Häufige Erkrankungen aus dem sozialpädagogischen Formenkreis, Vorsorgeuntersuchungen, Bedeutung von Bewegung und Sport, familiäre und soziale Belastungen.
Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:
Grundlagen sicherheitstechnischer Maßnahmen, Erste Hilfe, Gesundheit am Arbeitsplatz.
Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“:
Analyse von Belastungsfaktoren, Selbstwahrnehmung, Burnout – Boreout, Alltagsbewältigung, Beispiele für Hilfestellungen.
Der Transfer von Inhalten für die Arbeit im sozialpädagogischen Berufsfeld wird in Abstimmung mit den Lehrerinnen und Lehrern insbesondere der Unterrichtsgegenstände „Didaktik (Handlungskonzepte und –felder der Sozialpädagogik)“ und „Praxis der Sozialpädagogik“ in jedem Gegenstand unterstützt.
1. Semester:
Die Studierenden können
im Bereich „Produkt erfassen“
im Bereich „Produkt konzipieren bzw. machen“
im Bereich „Produkt verwenden“
im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“
im Bereich „Transfer in das sozialsozialpädagogische Berufsfeld“
Bereich „Produkt erfassen“:
Werkzeugkunde, Materialkunde und Werkstoffkunde, Unfallverhütung, Bildorganisation, Bild-und Kunstbetrachtung.
Bereich „Produkt konzipieren bzw. machen“:
Grundlegende grafische und malerische Techniken, Illustration, Brainstorming, Spiel und Experiment, Entdecken und Forschen, dreidimensionales Gestalten.
Bereich „Produkt verwenden“:
Assoziationsketten, Kreativitätstechniken, Materialexperimente, praktischer Einsatz von Produkten, kulturgeschichtliche Bezüge.
Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:
Arbeitsprozess und –ergebnis, Selbst- und Fremdeinschätzung, Phasen der Kreativität.
Bereich „Transfer in das sozialsozialpädagogische Berufsfeld“:
Vermittlung und Aufbereitung einfacher Techniken und Materialien, Themen-und Materialsammlung für das sozialpädagogische Arbeitsfeld.
2. Semester:
Die Studierenden können
im Bereich „Produkt erfassen“
im Bereich „Produkt konzipieren bzw. machen“
im Bereich „Produkt verwenden“
im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“
im Bereich „Transfer in das sozialsozialpädagogische Berufsfeld“
Bereich „Produkt erfassen“:
Materialrecherche, Umwelt (Umfeld), Kunst und Kultur, Wahrnehmungsspiele, Produktanalyse, Kunstbetrachtung, unterschiedliche Herstellungsverfahren.
Bereich „Produkt konzipieren bzw. machen“:
Skulpturale und plastische Gestaltungstechniken, bild- und flächengestaltende Verfahren.
Bereich „Produkt verwenden“:
Produktanalyse, Praktischer Einsatz von Produkten, ästhetische Betrachtungen.
Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:
Ziele kreativen Gestaltens, Fachgespräche, Diskussionen, Unterscheidung von Beschreibung, Interpretation und Dokumentation von Werkstücken.
Bereich „Transfer in das sozialsozialpädagogische Berufsfeld“:
Aufbereitung von Umsetzungsmöglichkeiten, Improvisation, Materialorganisation, Raumordnung, Adaption.
3. Semester:
Die Studierenden können
im Bereich „Produkt erfassen“
im Bereich „Produkt konzipieren bzw. machen“
im Bereich „Produkt verwenden“
im Bereich „Transfer in das sozialsozialpädagogische Berufsfeld“
Bereich „Produkt erfassen“:
Materialrecherche, Prinzipien der Mechanik, Spielobjekte, gender- und diversitätsrelevante Aspekte, Textilkunst, grafische Gestaltung, Kulturgeschichte.
Bereich „Produkt konzipieren bzw. machen“:
Skizzen, Modelle, Entwürfe, Herstellung von Spielzeug und didaktischem Material, Verfahren der wesentlichen Werkstoffe, malerische und grafische Grundtechniken.
Bereich „Produkt verwenden“:
Umfunktionieren, Zweckentfremden, Experiment, Techniktransfer, Produktgestaltung, Bild im Kontext.
Bereich „Transfer in das sozialsozialpädagogische Berufsfeld“:
Umsetzungskonzepte, Vernetzung mit anderen Fachbereichen.
4. Semester:
Die Studierenden können
im Bereich „Produkt erfassen“
im Bereich „Produkt konzipieren bzw. machen“
im Bereich „Transfer in das sozialsozialpädagogische Berufsfeld“
Bereich „Produkt erfassen“:
Sinneswahrnehmung, Raumausstattung und –wirkung, soziokultureller Raum als Gestaltungsraum, ökologische Aspekte von Materialien.
Bereich „Produkt konzipieren bzw. machen“:
Digitale Medien, künstlerische Objekte, akustische und optische Objekte.
Bereich „Transfer in das sozialsozialpädagogische Berufsfeld“:
Visuelles Aufbereiten von Themen, Gestaltung von Spielobjekten und Arbeitsformen, ressourcenorientierte Materialsammlung, personenzentrierter Ansatz.
1. Semester:
Die Studierenden können
im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“
im Bereich „Bewegen und Darstellen“
im Bereich „Hören und Erfassen“
im Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“
Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:
Allgemeine Musikkunde, grafische Notationsformen, Akkordsymbole, Tabulaturen, Grundlagen der Stimmbildung, Verknüpfung zum Instrumentalunterricht, Kanon, Einführung in Vocal Percussion und Body Percussion.
Bereich „Bewegen und Darstellen“:
Texte und Bewegung, Einführung in Body-Percussion, einfache Kinder- und Kreistänze, Rhythmicals.
Bereich „Hören und Erfassen“:
Grundlegende musikalische Parameter, Fachvokabular zu Puls, Metrum, Takt, Form, Tempo, Dynamik, Hörbeispiele aus verschiedenen Musikrichtungen und Epochen.
Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“:
Grundlagen zur Musik in der Sozialpädagogik.
2. Semester:
Die Studierenden können
im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“
im Bereich „Bewegen und Darstellen“
im Bereich „Hören und Erfassen“
im Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“
Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:
Stimmbildung und Atemtechnik, praxisorientiertes Liedgut, Kanon, Blattsingen im Oktavraum, einfache Kadenzen mit Dreiklängen, Materialsammlung zum Verklanglichen von Versen und Geschichten, Musizieren mit Alltagsgegenständen, Vocal Percussion, Body-Percussion.
Bereich „Bewegen und Darstellen“:
Körperinstrumente, Body-Percussion, Bewegung und Klanggesten einfacher Tanzformen, Einführung in die Improvisation.
Bereich „Hören und Erfassen“:
Schulung des Gehörs, einfache Liedformen, Hauptstufen, Kadenzen, Kinderlieder, Volkslieder, Klassik, Hörbeispiele aus verschiedenen Epochen und Stilrichtungen, Einführung in die außereuropäische Musik.
Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“:
Arbeitsfelder Musik in der Sozialpädagogik, praxisbezogenes Musikwissen und Repertoire.
3. Semester:
Die Studierenden können
im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“
im Bereich „Bewegen und Darstellen“
im Bereich „Hören und Erfassen“
im Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“
Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:
Stimmbildung und Atemtechnik, Einführung in das Dirigieren, verbale und nonverbale Kommunikation und Interaktion.
Bereich „Bewegen und Darstellen“:
Improvisationsübungen, allgemeine Rhythmus- und Bewegungsmuster, Einsatz von Alltagsmaterialien.
Bereich „Hören und Erfassen“:
Musikalische Parameter und formale Strukturen, Gehörbildung, diatonische Akkorde, Instrumentenkunde, Rhythmuslehre, Rhythmen vom Walzer bis zum Pop.
Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“:
Auswahlkriterien situationsgerechten Liedgutes, Urheberrecht, organisatorische Rahmenbedingungen für Feste und Feiern, Methoden der Liederarbeitung, Fachvokabular, Auswahlkriterien, Zielgruppe.
4. Semester:
Die Studierenden können
im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“
im Bereich „Bewegen und Darstellen“
im Bereich „Hören und Erfassen“
im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“
im Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“
Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:
Lieder unterschiedlicher Stilrichtungen und Kulturkreise, Transposition, Arrangement, Ensembleliteratur, vielfältige Instrumentalliteratur, Chorliteratur, Stimmbildung,
Bereich „Bewegen und Darstellen“:
Improvisationsübungen, Gestaltungskonzepte, Erweiterung elementarer Rhythmus- und Bewegungsmuster, Choreographien.
Bereich „Hören und Erfassen“:
Erweiterung und Dokumentation eines stilistisch vielseitigen Hörrepertoires, Weltmusik, klassische Musik, Pop, Rock, Jazz.
Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:
Verschiedene Formen der Ensembleleitung, musikalische Angebote im Internet.
Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“:
Repertoirekunde, Lieder unterschiedlicher Stilrichtungen und Kulturkreise, vielfältige Instrumentalliteratur, Chorliteratur, musikalische Gruppenarbeit.
1. Semester:
Die Studierenden können
im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“
im Bereich „Hören und Erfassen“
im Bereich „Bewegen und Darstellen“
im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“
Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:
Stimme, Lied und Sprechvers, Klangvielfalt, Stabspiele, Perkussionsinstrumente, körpereigene Instrumente und andere Klangerzeuger.
Bereich „Hören und Erfassen“:
Metrum, Takt, Rhythmus, Formen und Dynamik, Klangmuster.
Bereich „Bewegen und Darstellen“:
Körperbewusstsein, Sensibilisierung, rhythmisches Prinzip, musikalische Bewegung, räumliche, zeitliche, dynamische, formale Strukturen, Gruppentänze, Tanzlieder, Spiellieder, Bewegungsspiele.
Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:
Eigen- und Fremdwahrnehmung, Planungsvorgaben zu Rhythmiksequenzen.
2. Semester:
Die Studierenden können
im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“
im Bereich „Hören und Erfassen“
im Bereich „Bewegen und Darstellen“
im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“
im Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“
Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:
Bewegungsbegleitung, Einsatzcharakteristika von Stimme, Instrumenten und Medien.
Bereich „Hören und Erfassen“:
Metrum, Takt, Rhythmus, Klang, Phrasierung, Dynamik, Puls- und Rhythmusspiele, Wahrnehmungsförderung.
Bereich „Bewegen und Darstellen“:
Fortbewegungsarten zu Vorstellungsbildern, elementare Tanzschritte, Improvisationen.
Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:
Fachbegriffe, Methodeninventar, rhythmisch-musikalische Aufgaben zur Gruppendynamik.
Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“:
Nachmittagsbetreuung, Kinderfreizeit.
3. Semester:
Die Studierenden können
im Kompetenzbereich „Vokales und instrumentales Musizieren“
im Kompetenzbereich „Hören und Erfassen“
im Kompetenzbereich „Transfer ins sozialpädagogische Berufsfeld“
im Kompetenzbereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“
Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:
Gruppenimprovisationen, Selbstpräsentationen, kriterienorientierte Text- und Liedauswahl.
Bereich „Hören und Erfassen“:
Klanggeschichten, Malen zur Musik, Hörbeispiele.
Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“:
Materialsammlung, Planungsbeispiele, Reflexions- und Auswertungsgespräche.
Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:
Phasenwechsel und das rhythmische Prinzip.
4. Semester:
Die Studierenden können
im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“
im Bereich „Bewegen und Darstellen“
im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:
im Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“
Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:
Gruppenimprovisationen, Musik- und Bewegungsimprovisation.
Bereich „Bewegen und Darstellen“:
Tanz- und Bewegungschoreografie mit und ohne Material, rhythmisch-musikalische Bewegungsbegleitung.
Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:
Entspannung und Ruhe.
Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“:
Integrative Rhythmik, rhythmisch-musikalische Erziehung in der Inklusiven Pädagogik und angrenzenden Fachbereichen.
1. Semester:
Die Studierenden können
im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“
im Bereich „Bewegen und Darstellen“
im Bereich „Hören und Erfassen“
im Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“
Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:
Grundlegende Noten- und Rhythmuslehre, Notationsarten, Stimmen, grundlegende Anschlagsarten, Grifftechnik der Greifhand, elementare Intervalllehre, Akkordlehre, einfache Schlagmuster, Zerlegungen, einstimmige Melodien, Aufbau eines Lied-Repertoires.
Bereich „Bewegen und Darstellen“:
Haltung, Haltungsprobleme, Aufwärmübungen und Trainingsmethoden.
Bereich „Hören und Erfassen“:
Gehörbildung mit grundlegenden musikalischen Parametern, diatonische Akkorde und Akkordverbindungen.
Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“:
Praxisrelevante Liedersammlung.
2. Semester:
Die Studierenden können
im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“
im Bereich „Hören und Erfassen“
im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“
im Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“
Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:
Grundlegende Barrégriffe, Septakkorde, Kadenzen, einfache Sololiteratur.
Bereich „Hören und Erfassen“:
Kadenzen mit Haupt- und Nebenstufen, Fachtermini zu Lautstärke, Tempo, Artikulation, Basisrhythmen der Popularmusik.
Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:
Öffentliche Darbietung, Präsentationsperformance, musikalische Angebote im Internet.
Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“:
Praxisorientiertes musikalisches Repertoire, Kategorisierung im Hinblick auf Zielgruppen und Bedürfnisse, Einführung in die Methodik des musikalisch-sozialpädagogischen Arbeitsfeldes.
3. Semester:
Die Studierenden können
im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“
im Bereich „Hören und Erfassen“
im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“
im Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“
Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:
Weiterführung der Technik beider Hände, Ausweitung der Begleittechnik, Barrégriffe, Septakkorde, erweiterte Kadenzen, ausgewählte Sololiteratur.
Bereich „Hören und Erfassen“:
Kadenzen mit Haupt- und Nebenstufen, Formen- und Harmonielehre, Basisrhythmen der Weltmusik.
Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:
Präsentationsformen, Selbstreflexion, verschiedene Formen der Ensembleleitung.
Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“:
Praxisorientiertes musikalisches Repertoire, Kategorisierung im Hinblick auf Zielgruppen und Bedürfnisse, Methoden des musikalisch-sozialpädagogischen Arbeitsfeldes.
1. Semester:
Die Studierenden können
im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“
im Bereich „Bewegen und Darstellen“
im Bereich „Hören und Erfassen“
im Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“
Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:
Instrumentenkunde, korrekte Haltung und Balgführung, grundlegende Noten- und Rhythmuslehre, Umsetzung von Akkordsymbolen, grundlegende Technik beider Hände für Diskant- und Bassseite, einfache Lied- und Sololiteratur.
Bereich „Bewegen und Darstellen“:
Korrekte Spielhaltung, Atemübungen.
Bereich „Hören und Erfassen“:
Gehörbildung mit grundlegenden musikalischen Parametern, diatonische Akkorde und Akkordverbindungen, einfache Begleitmuster, Wechselbass.
Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“:
Praxisrelevante Liedersammlung.
2. Semester:
Die Studierenden können
im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“
im Bereich „Hören und Erfassen“
im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“
im Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“
Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:
Literatur unterschiedlicher Stilrichtungen und Kulturkreise, Ensembleliteratur, Kammermusik, grundlegende Fachtermini zu Dynamik und Tempo, Artikulation und Phrasierung, Verklanglichung von Bildern, Gedichten und Geschichten.
Bereich „Hören und Erfassen“:
Kadenzen mit Haupt- und Nebenstufen, Fachtermini zu Lautstärke, Tempo, Artikulation, Basisrhythmen der Popularmusik.
Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:
Öffentliche Darbietung, Präsentationsperformance, musikalische Angebote im Internet.
Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“:
Praxisorientiertes musikalisches Repertoire, Kategorisierung im Hinblick auf Zielgruppen und Bedürfnisse, Einführung in die Methodik des musikalisch-sozialpädagogischen Arbeitsfeldes.
3. Semester:
Die Studierenden können
im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“
im Bereich „Hören und Erfassen“
im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“
im Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“
Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:
Weiterführung der Technik beider Hände, Ausweitung der Begleittechnik, erweiterte Kadenzen, Literatur unterschiedlicher Stilrichtungen und Kulturkreise, Ensembleliteratur, Kammermusik, Sololiteratur, Verklanglichung von Bildern, Gedichten und Geschichten.
Bereich „Hören und Erfassen“:
Kadenzen mit Haupt- und Nebenstufen, Weiterführung der Formen- und Harmonielehre, Basisrhythmen der Weltmusik, Stilkunde, Hörbeispiele unterschiedlicher Instrumentation.
Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:
Präsentationsformen, Selbstreflexion, verschiedene Formen der Ensembleleitung.
Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“:
Praxisorientiertes musikalisches Repertoire, Kategorisierung im Hinblick auf Zielgruppen und Bedürfnisse, Methoden des musikalisch-sozialpädagogischen Arbeitsfeldes.
1. Semester:
Die Studierenden können
im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“
im Bereich „Bewegen und Darstellen“
im Bereich „Hören und Erfassen“
im Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“
Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:
Grundlegende Noten- und Rhythmuslehre, Akkordsymbole, elementare Intervalllehre, Akkordlehre, einfache Begleittechniken, Zerlegungen, Melodiespiel, Aufbau eines Lied-Repertoires.
Bereich „Bewegen und Darstellen“:
Haltung, Haltungsprobleme, Aufwärmübungen und Trainingsmethoden.
Bereich „Hören und Erfassen“:
Gehörbildung mit grundlegenden musikalischen Parametern, diatonische Akkorde und Akkordverbindungen.
Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“:
Liedersammlung.
2. Semester:
Die Studierenden können
im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“
im Bereich „Hören und Erfassen“
im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“
im Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“
Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:
Instrumentaltechnik und Begleittechnik, einfache Sololiteratur, Einführung in die Improvisation, Liedgut verschiedener Stilrichtungen, Einführung in die Popularmusik.
Bereich „Hören und Erfassen“:
Kadenzen mit Haupt- und Nebenstufen, Fachtermini zu Lautstärke, Tempo, Artikulation, Basisrhythmen der Popularmusik.
Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:
Öffentliche Darbietung, Präsentation, musikalische Angebote im Internet.
Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“:
Praxisorientiertes musikalisches Repertoire, Kategorisierung im Hinblick auf Zielgruppen und Bedürfnisse, Einführung in die Methodik des musikalisch-sozialpädagogischen Arbeitsfeldes.
3. Semester:
Die Studierenden können
im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“
im Bereich „Hören und Erfassen“
im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“
im Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“
Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:
Instrumentaltechnik, erweiterte Kadenzen, Begleittechnik, ausgewählte Sololiteratur, Improvisation, Liedgut verschiedener Stilrichtungen unter Einbeziehung außereuropäischer Musik, lateinamerikanischer Rhythmen, Jazz, Folk und Blues, Verklanglichung von Bildern, Gedichten und Geschichten.
Bereich „Hören und Erfassen“:
Kadenzen mit Haupt- und Nebenstufen, Weiterführung der Formen- und Harmonielehre, Basisrhythmen der Weltmusik.
Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:
Präsentationsformen, Selbstreflexion, verschiedene Formen der Ensembleleitung.
Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“:
Praxisorientiertes musikalisches Repertoire, Kategorisierung im Hinblick auf Zielgruppen und Bedürfnisse, Methoden des musikalisch- sozialpädagogischen Arbeitsfeldes.
1. Semester:
Die Studierenden können
im Bereich „Gesundheit“
im Bereich „Spielerische Bewegungshandlungen“
im Bereich „Handlungskonzepte und –felder der Sozialpädagogik “
Bereich „Gesundheit“:
Wahrnehmung von Erscheinungsbild und Körperhaltung, Dosierung von Belastung und Erholung.
Bereich „Spielerische Bewegungshandlungen“:
Kleine Spiele, freies Spiel, kooperative Spiele, Regel- und Materialkunde, Spielpädagogik, Beobachtung und Reflexion.
Bereich „Handlungskonzepte und –felder der Sozialpädagogik “:
Bewegungsspiele für homogene oder heterogene Altersgruppen, für Einzelpersonen oder Gruppen, interessensadäquate Angebote.
2. Semester:
Die Studierenden können
im Bereich „Gesundheit“
im Bereich „Motorische Grundlagen“
im Bereich „Handlungskonzepte und –felder der Sozialpädagogik“
Bereich „Gesundheit“:
Zusammenhang zwischen Ursachen und Folgen, Erleben und Wahrnehmen, Entspannungstechniken.
Bereich „Motorische Grundlagen“:
Verlauf der Bewegungsentwicklung, psychomotorische und motosozialpädagogische Übungen und Förderaspekte.
Bereich „Handlungskonzepte und –felder der Sozialpädagogik“:
Konzeption von Bewegungsangeboten im sozialpädagogischen Berufsfeld, Gender- und Diversität, Sicherheitshinweise.
3. Semester:
Die Studierenden können
im Bereich „Gesundheit“
im Bereich „Handlungskonzepte und –felder der Sozialpädagogik“
Bereich „Gesundheit“:
Vertrauensspiele, Kooperations- und Kommunikationsspiele, Teamspiele, Beobachtung und Erarbeiten eines personenzentrierten Bewegungsangebots.
Bereich „Handlungskonzepte und –felder der Sozialpädagogik “:
Methodische Wege, interdisziplinäre Bewegungsangebote, Durchführung und Evaluation, Gruppendynamik.
4. Semester:
Die Studierenden können
im Bereich „Gesundheit“
im Bereich „Handlungskonzepte und –felder der Sozialpädagogik“
Bereich „Gesundheit“:
Berufsspezifische Analyse und Konzeption von Bewegungsangeboten.
Bereich „Handlungskonzepte und –felder der Sozialpädagogik“:
Sozialraumanalyse, Bewegung als Teil sozialpädagogischer Konzepte.
Die oder der Studierende wählt je nach standortspezifischem Angebot zwei der folgenden Erweiterungsbereiche:
3. oder 4. Semester:
Die Studierenden können
Aufbau des österreichischen Schulwesens, Berufsgruppen im Kontext Schule und deren Aufgaben, Modelle der Schulsozialpädagogik, formale und rechtliche Rahmenbedingungen im System Schule. Beratungs- und Kommunikationsmodelle, Gruppendynamik und soziales Lernen an Schulen, Methoden aus der Theater-, Erlebnispädagogik.
3. oder 4. Semester:
Die Studierenden können
Vertiefung in Theorien zur Freizeit(-pädagogik), präventive Interventionsmaßnahmen, Selbstorganisation von Freizeit, Menschenbild, aktuelle Freizeittrends, Freizeitangebote als Lernlandschaften, Partizipation, Planung, Durchführung, Evaluation, Animation, Aspekte der Erlebnispädagogik.
3. oder 4. Semester:
Die Studierenden können
Umgang mit Stereotypen und Vorurteilen, Umgang mit Erstsprache/Zweitsprache, sozialpädagogische Angebote als Medium interkulturellen Lernens, Strukturierung und Organisation von speziellen Rahmenbedingungen spezielle Probleme der Zusammenarbeit mit Systempartnerinnen und –partnern.
3. oder 4. Semester:
Die Studierenden können
Grundlagen der Gender- und Diversityforschung, Mechanismen der Marginalisierung und Stigmatisierung, Konstruktion und Dekonstruktion von Genderismen und Diversity, Transferpotentiale auf andere Gruppen, geschlechtersensibler Umgang in spezifischen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern.
3. oder 4. Semester:
Die Studierenden können
Raumgestaltung mit unterschiedlichen Methoden, experimentelle Verfahren, räumliche Konstruktionen, praktische Umsetzung von Bildern und Objekten, Wiederverwenden von Alltags- und Gebrauchsgegenständen, Grundlagen der Museumspädagogik, fachspezifische didaktische Konzepte, personenzentrierter Ansatz, Projektumsetzung und -analyse.
3. oder 4. Semester:
Die Studierenden können
ORFF-Instrumentarium, Perkussionsinstrumente, Body Percussion, Alltagsgegenstände als Klanginstrumentarium, Tanz, Weiterführung der Formen- und Harmonielehre, Formen des Dirigierens über Körpersprache und Schlagtechniken, Präsentationsformen, musikalischen Angebote im Internet, Musiksoftware, Bandarbeit, Musikgeragogik.
3. oder 4. Semester:
Die Studierenden können
Spielideen, Regelkunde, Sicherheitsregeln, Outdoorpädagogik, Sicherheitsaspekte, Aufsichtspflicht, Förderangebote mit Alltagsmaterialien und Kleingeräten, Bewegungsangebote nach dem Prinzip der Variation, individualisierte Förderorientierung.
1. Semester:
Die Studierenden können
im Bereich „Selbstkompetenz und Selbstmanagement“
im Bereich „Handlungskonzepte und -felder der Sozialpädagogik“
Bereich „Selbstkompetenz und Selbstmanagement“:
Grundlagen systemischer Beratung, Verfahren und Techniken supervisorischer Begleitung.
Bereich „Handlungskonzepte und – felder der Sozialpädagogik“:
Sozialpädagogische Einrichtungen und deren Auftrag, sozialpädagogische Handlungsfelder der unterschiedlichen Institutionen.
2. Semester:
Die Studierenden können
im Bereich „Intervention“
im Bereich „Organisation von Bildungsprozessen“
Bereich „Intervention“:
Grundlagen der Moderation, Rollen-Person-Funktion, Nähe und Distanz, Fremdbild-Selbstbild, Methoden der systemischen Beratung.
Bereich „Organisation von Bildungsprozessen“:
Institutionsanalyse, Belastungsfaktoren.
3. Semester:
Die Studierenden können
im Bereich „Intervention“
im Bereich „Handlungskonzepte und -felder der Sozialpädagogik“
Bereich „Intervention“:
Supervision, Mediation, Konfliktregelung, Psychotherapie, Intervision, Methoden der Reflexion, Selbstwahrnehmung.
Bereich „Handlungskonzepte und -felder der Sozialpädagogik“:
Ressourcen der Einrichtung, Ressourcen der Zielgruppe, personenzentriertes Handeln.
4. Semester:
Die Studierenden können
im Bereich „Intervention“
im Bereich „Handlungskonzepte und -felder der Sozialpädagogik“
Bereich „Intervention“:
Methoden der sozialen Diagnose, Bio-Psychosoziales Modell (WHO), kollegiale Beratung.
Bereich „Handlungskonzepte und – felder der Sozialpädagogik“:
Institutioneller und gesellschaftlicher Auftrag versus Individualisierung – Empowerment, Lebensweltorientierung, Inklusion, Normalisierung.
2. Semester:
Die Studierenden können
im Bereich „Planung und Zubereitung von Speisen“
im Bereich „Gesunde Ernährung“
im Bereich „Hygiene und Sicherheit“
im Bereich „Esskultur und kultursensible Begleitung“
Bereich „Planung und Zubereitung von Speisen“:
Speisen- und Menüplanung, Einkauf, Vorratshaltung, ökonomische, regionale und saisonale Gesichtspunkte, Grundzüge der Gemeinschaftsverpflegung.
Bereich „Gesunde Ernährung“:
Einfluss der Ernährung auf die Gesundheit, Diätformen, Nährstoffgehalt, Inhaltsstoffe, Sättigungswert unterschiedlicher Kostformen. Fertiggerichte, Halbfertiggerichte, frisch zubereitete Speisen.
Bereich „Hygiene und Sicherheit“:
Hygienemaßnahmen in der Küche, Pflege und Reinigung, Sicherheit und Unfallverhütung, rechtliche Bestimmungen zu Arbeitssicherheit, Hygiene und Umweltschutz.
Bereich „Esskultur und kultursensible Begleitung“:
Ernährung in der sozialpädagogischen Praxis, Ess- und Tischkultur, Essensgewohnheiten, Handicap-Kochen, spezielle kulturelle Diätvorschriften.
1. Semester:
Die Studierenden können
im Kompetenzbereich „Medienbearbeitung und Kriterien“
im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“
im Bereich „Ausdruck und Darstellung“
im Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“
Bereich „Medienbearbeitung und Kriterien“:
Bilderbuch, Märchen, Kinderbuch, Jugendbuch.
Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:
Formen von Literacy, Lesemotivation, digitale Medien, soziale Netzwerke, Gestik, Mimik, Pantomime.
Bereich „Ausdruck und Darstellung“:
Stimme und Sprache, Körperübungen.
Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“:
Vorlesen, Erzählen, kreatives Schreiben, Dramatisieren.
2. Semester:
Die Studierenden können
im Bereich „Medienbearbeitung und Kriterien“
im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“
im Bereich „Ausdruck und Darstellung“
im Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“
Bereich „Medienbearbeitung und Kriterien“:
Entwicklungsroman, Autobiographie.
Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:
Kinderfilme, Jugendfilme, Hörspiel, E-Book, Digitalradio, Jeux Dramatiques.
Bereich „Ausdruck und Darstellung“:
Wahrnehmungsübungen, Ansätze schauspielerischer Arbeit, Symbolik von Theaterutensilien und Szenenbildern.
Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“:
Literarischer Spaziergang, Textverfremdung, Videoclip, Animationsfilm.
3. Semester:
Die Studierenden können
im Bereich „Medienbearbeitung und Kriterien“
im Bereich „Ausdruck und Darstellung“
im Kompetenzbereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“
Bereich „Medienbearbeitung und Kriterien“:
Realistische Kindergeschichte, phantastische Erzählung, Abenteuererzählung, Kinderlyrik.
Bereich „Ausdruck und Darstellung“:
Improtheater, Stegreifspiel, Objekttheater.
Bereich „Transfer in das sozialpädagogisches Berufsfeld“:
Rollenwechsel, szenische Aktion.
1. Semester:
Die Studierenden können
im Bereich „Basistechniken des wissenschaftlichen Arbeitens“
im Bereich „Forschungsmethoden“
im Bereich „Präsentieren“
Bereich „Basistechniken des wissenschaftlichen Arbeitens“:
Zitierregeln, Fachliteratur unterschiedlicher Quellen, Kurztexte aus Fachzeitschriften und Handbüchern, Fachbücher unterschiedlicher Disziplinen.
Bereich „Forschungsmethoden“:
Fragebogen, Leitfrageninterview, Experteninterview, Beobachtung, Dokumentenanalyse, einfache quantitative und qualitative Methoden der Datenanalyse.
Bereich „Präsentieren“:
Traditionelle und neue Medien.
Die Studierenden können
Ab dem 2. Semester bis vor Beginn des letzten Semesters im Ausmaß von mindestens 2 Wochen, in Institutionen der Sozialpädagogik.
Es sind auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferienzeiten zulässig.
Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Studierenden deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen.
Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.
Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.
Wie im jeweiligen Jahrgang/Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.
1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom geändert werden.
2 Die Pflichtgegenstände des Stammbereiches sind thematisch in Cluster gruppiert.
3 BE (Bildnerische Erziehung) LVGr. IVa, WE (Werkerziehung) und TG (Textiles Gestalten) LVGr. IV
4 Die Festlegung der am Standort angebotenen Instrumente erfolgt durch die Schulleitung.
5 Die oder der Studierende wählt je nach standortspezifischem Angebot zwei der folgenden Erweiterungsangebote im Umfang von je 2 WStd. (Schulsozialpädagogik, Freizeitpädagogik, Interkulturelle Pädagogik, Gender und Diversity, Schulautonomer Schwerpunkt).
6 Die oder der Studierende wählt je nach standortspezifischem Angebot zwei Erweiterungsangebote aus dem künstlerisch-kreativen, musikalischen oder bewegungserziehlichen Bereich (3.1. – 3.3.). Die Lehrverpflichtungsgruppe entspricht dem gewählten Gegenstand.
7 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (vgl. Abschnitt III).