(Gesamtstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
|
Wochenstunden |
||||
|
A. |
Pflichtgegenstände |
Klasse |
Summe |
|
|
1. |
2. |
|||
|
1. |
Religion |
2 |
2 |
4 |
|
2. |
Gesellschaft und Recht |
|||
|
2.1 |
Politische Bildung, Recht und Geschichte |
2 |
3 |
5 |
|
3. |
Sprache und Kommunikation |
|||
|
3.1 |
Deutsch2 |
2 |
2 |
4 |
|
3.2 |
Englisch |
2 |
2 |
4 |
|
4. |
Natur- und Formalwissenschaften |
|||
|
4.1 |
Naturwissenschaftliche Grundlagen3 4 |
3 |
- |
3 |
|
4.2 |
Angewandte Mathematik² |
2 |
2 |
4 |
|
5. |
Forstwirtschaft und Naturraummanagement |
|||
|
5.1 |
Waldökologie und Waldbau4 |
3 |
2 |
5 |
|
5.2 |
Forst- und Umweltschutz |
2 |
- |
2 |
|
5.3 |
Jagd und Fischerei4 |
3 |
2 |
5 |
|
5.4 |
Holzvermessung, Holzprodukte und Bioenergie4 |
2 |
2 |
4 |
|
5.5 |
Forst- und Arbeitstechnik |
2 |
2 |
4 |
|
5.6 |
Vermessung und Forsteinrichtung4 5 |
3 |
2 |
5 |
|
5.7 |
Bauwesen und alpine Naturgefahren |
- |
2 |
2 |
|
5.8 |
Forstliches Praktikum |
4 |
4 |
8 |
|
6. |
Wirtschaft und Unternehmensführung |
|||
|
6.1 |
Wirtschaftsgeografie und Ländliche Entwicklung |
2 |
- |
2 |
|
6.2 |
Betriebswirtschaft und Rechnungswesen4 6 |
2 |
5 |
7 |
|
7. |
Bewegung und Sport |
2 |
2 |
4 |
|
B. |
Alternative Pflichtgegenstände |
- |
4 |
4 |
|
Spezielle Forsttechnik |
||||
|
Jagd- und Naturraummanagement |
||||
|
Forstliche Dienstleistungen |
||||
|
Waldaufseher/in – Behördliche Forstaufsicht |
||||
|
Gesamtwochenstundenzahl |
38 |
38 |
76 |
|
|
C. |
Pflichtpraktikum |
1 Monat zwischen 1. und 2. Klasse |
||
|
D. |
Freigegenstände |
|||
|
Jagdliches Schießpraktikum |
2 |
2 |
4 |
|
|
Berufsbezogene Kommunikation |
1 |
1 |
2 |
|
|
Qualitätsmanagement |
1 |
1 |
2 |
|
|
Multifunktionale Waldbewirtschaftung |
- |
2 |
2 |
|
|
E. |
Unverbindliche Übungen |
|||
|
Jagdpraktikum |
2 |
2 |
4 |
|
|
Fischereipraktikum |
- |
2 |
2 |
|
|
Wald- und Jagdpädagogik |
2 |
2 |
4 |
|
|
Jagdhornblasen |
1 |
1 |
2 |
|
|
F. |
Förderunterricht 7 |
|||
|
Deutsch |
||||
|
Englisch |
||||
|
Angewandte Mathematik |
||||
|
Betriebswirtschaft und Rechnungswesen |
||||
Die zweijährige Forstfachschule dient im Rahmen der Aufgabe der österreichischen Schule (Paragraph 118, des Forstgesetzes 1975, Bundesgesetzblatt Nr. 440 aus 1975,, sowie Paragraph 2, des Land- und forstwirtschaftliches Bundesschulgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 175 aus 1966,) dem Erwerb von Kompetenzen, die zur Führung oder Bewirtschaftung eines nicht der Bestellungspflicht unterliegenden Forstbetriebes bzw. als zugeteiltes Forstorgan eines bestellungspflichtigen Betriebes sowie zur Ausübung beruflicher Tätigkeiten im forstlichen und jagdlichen Bereich befähigen. Sie hat überdies eine integrierte wirtschaftliche Ausbildung und ermöglicht zusätzlich eine Vertiefung als Vorbereitung für die unterschiedlichen Anforderungen der Praxis.
Die Absolventinnen und Absolventen können
Durch die Ausbildung zur/zum Forstwart/in ist sie/er ein Forstorgan im Sinne des Forstgesetzes 1975. Dessen Bestellung nach Paragraph 113, des Forstgesetzes 1975 dient insbesondere der Sicherung des öffentlichen Interesses an der Walderhaltung, der Einhaltung der Bestimmungen des Forstgesetzes 1975 und der nachhaltigen sowie fachgemäßen Waldbewirtschaftung in forstlicher und jagdlicher Hinsicht. Darüber hinaus arbeitet die/der Forstwart/in beim Ausgleich unterschiedlicher Interessen der Waldnutzer/innen mit.
Die Absolventinnen und Absolventen können
Die Absolventinnen und Absolventen können
Die Absolventinnen und Absolventen können
Die Absolventinnen und Absolventen können
Die Absolventinnen und Absolventen können
Die Absolventinnen und Absolventen können
Grundlage für die Unterrichtsplanung sind das allgemeine Bildungsziel sowie die Bildungs- und Lehraufgaben und die Lehrstoffe der einzelnen Unterrichtsgegenstände. Der Unterricht ist auf Lernergebnisse hin ausgerichtet und so zu konkretisieren, dass aktuelle Herausforderungen in der Gesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur berücksichtigt werden können. Es sind Werthaltungen, Einstellungen und kreative Fähigkeiten zu fördern, um bestehende und zukünftige kulturelle, gesellschaftliche und technische Entwicklungen in der Land- und Forstwirtschaft innovativ gestalten zu können. Die einzelnen Lehrplaninhalte sind den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten und auf regionale Besonderheiten ist Bedacht zu nehmen.
Die lernergebnisorientierte Formulierung der Bildungs- und Lehraufgabe ermöglicht die Einordnung in das Qualifikationsprofil des Nationalen und Europäischen Qualifikationsrahmens.
Die im Lehrplan angeführten zu erreichenden Bildungs- und Lehraufgaben der Unterrichtsgegenstände sind über die Schulstufen systematisch, vernetzend und nachhaltig aufzubauen. Die Reflexion ist als zentrales Instrument für Lehr- und Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen zu fördern.
In der Umsetzung der Bildungs- und Lehraufgaben ist der Erarbeitung von grundlegenden Erkenntnissen und Fertigkeiten der Vorzug gegenüber oberflächlicher Vielfalt zu geben. Diese Grundhaltung erfordert unter anderem exemplarisches Lehren und Lernen. Bei der Erreichung des allgemeinen Bildungsziels ist von der Vorbildung der Schülerinnen und Schüler auszugehen sowie eine praxisnahe Unterrichtsgestaltung anzustreben.
Die Anpassung des Unterrichts an den aktuellen Stand der Land- und Forstwirtschaft, Technik und Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur und Wissenschaft verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen und didaktischen Kompetenzen stets eigenverantwortlich weiterentwickeln.
Für den situationsadäquaten Einsatz von Sprache – insbesondere der Unterrichtssprache – und deren Weiterentwicklung in Wort und Schrift sind alle Lehrkräfte verantwortlich.
Interkulturelles Lernen soll die Fähigkeit der Schülerinnen und Schüler zur sozialen Interaktion mit Angehörigen anderer Kulturen verbessern. Das Prinzip interkulturellen Lernens ist eine Chance der Bereicherung für die Schülerinnen und Schüler, damit sie ihre eigene kulturelle Identität entwickeln und auf ein Leben in einer multikulturellen Gesellschaft vorbereitet werden.
Der Entwicklung der sozialen und personalen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler ist in allen Unterrichtsgegenständen, vor allem bei gruppen- und projektorientierten Unterrichtsformen, besonderes Augenmerk zu schenken. Konstruktive Rückmeldungen sowie eine gezielte Steuerung der gruppendynamischen Prozesse sollen diese Entwicklung fördern.
Die Schülerinnen und Schüler stehen als Persönlichkeiten im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang aller Beteiligten ist Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht. Eine Kultur der offenen Rückmeldung ist anzustreben. Formen des gegenseitigen Unterstützens durch Schülerinnen und Schüler sollen Lern- und Reflexionsprozesse fördern.
Die Qualität des Unterrichts sowie die systematische Förderung der Kompetenzen sind zentrale Themen der Schulentwicklung. Qualitätsziele auf Schul- und Bundesebene unterstützen die Weiterentwicklung der Qualität des Unterrichts. Bei der Unterrichtsgestaltung und Unterrichtserteilung ist auf die Grundprinzipien Prozessorientierung, systematische Evaluation und kontinuierliche Verbesserung besonders zu achten. Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen.
Zur Erreichung des Bildungsziels und bei den didaktischen Planungen ist von der Vorbildung und den individuellen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler auszugehen. Durch forschendes und entdeckendes Lernen sollen alle Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler gleichermaßen angeregt und gefördert werden. Die Unterrichtsmethoden sind so zu wählen, dass das Interesse und die Motivation der Schülerinnen und Schüler gesteigert werden kann. Prinzipiell sind Methodenvielfalt sowie Lehr- und Lernformen anzustreben, welche die Schülerinnen und Schüler zu Problemlösungskompetenz befähigen und vermehrt zu eigenständiger und selbstverantwortlicher Arbeitsweise hinführen.
Die Schülerinnen und Schüler sind in allen Unterrichtsgegenständen ihren Fähigkeiten gemäß zu fördern und zu fordern. Dazu tragen Unterrichtsformen bei, die von den Stärken und Ressourcen der Schülerinnen und Schüler ausgehen. Die Möglichkeiten individueller Fördermaßnahmen sollen verstärkt in Anspruch genommen werden. Unterrichtskonzepte, in denen die Schülerinnen und Schüler ihre eigenen Lernwege dokumentieren und reflektieren können, wie beispielsweise Portfoliotechniken, unterstützen die Entwicklung zu selbstständigem Lernen und Arbeiten.
Praxisorientierte Aufgabenstellungen sowie problem- und handlungsorientierter Unterricht (zB Durchführung von Projekten, Fallstudien, Simulationen) führen die Schülerinnen und Schüler – einzeln und im Team – zu logischem, kreativem und vernetztem Denken, zu genauem und ausdauerndem Arbeiten sowie zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln. Dabei sollen neben der Vermittlung von Expertenwissen individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse ermöglicht und beratend begleitet werden. Die Lehrenden sind in diesem Prozess Wissensvermittlerinnen und Wissensvermittler sowie Lernbegleiterinnen und Lernbegleiter gleichermaßen.
Die zeitliche und inhaltliche Abstimmung der Lehr- und Lernziele zwischen den Unterrichtsgegenständen erfordert regelmäßige pädagogische Beratungen und die Koordination aller Lehrenden. Offene Lehr- und Lernformen sowie projektorientiertes Arbeiten sind zu forcieren.
Zur Optimierung der Unterrichtsqualität und des Unterrichtsertrags sollen unterschiedliche Medien eingesetzt werden, um den Lernprozess zu unterstützen und die für den beruflichen Alltag erforderliche Präsentations- und Medienkompetenz aufzubauen. Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien sowie die Verwendung fachspezifischer Software sind daher in allen Unterrichtsgegenständen anzustreben. Der zweckmäßige Einsatz von Wörterbüchern und anderer Korrekturhilfen, von Nachschlagewerken, Gesetzestexten, Formelsammlungen, elektronischen Medien sowie weiterer in der Praxis üblicher Informationsträger ist sowohl im Unterricht als auch bei Leistungsfeststellungen vorzusehen. Der Einsatz von elektronisch aufbereiteten Lernmaterialien sowie von elektronischen Kommunikationsforen soll die Unterrichtsorganisation ergänzen und unterstützen.
Die Vielfalt von Unterrichtsmethoden erfordert größtmögliche Flexibilität in der Unterrichtsorganisation und organisatorische Unterstützung auf allen Ebenen (fächerübergreifender Unterricht, Projektunterricht und offene Lehr- und Lernformen). Exkursionen und Lehrausgänge dienen in Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichts durch unmittelbaren und anschaulichen Kontakt zum wirtschaftlichen und kulturellen Leben der Vorbereitung auf die berufliche Tätigkeit.
Unter Bedachtnahme auf das Stundenausmaß und die Lehrplaninhalte können pädagogisch sinnvolle Blockungen vorgesehen werden. Zusätzlich können verschiedene Kompetenz- oder Themenbereiche eines Unterrichtsgegenstandes durch verschiedene Lehrkräfte entsprechend ihrer Qualifikation unterrichtet werden. Eine enge Kooperation dieser Lehrkräfte hinsichtlich der Abstimmung der Lehrinhalte und gemeinsamen Beurteilung der Leistungen der Schülerinnen und Schüler ist erforderlich.
Der Unterricht ist in allen Unterrichtsgegenständen auf das allgemeine Bildungsziel der Schule auszurichten. Um fächerübergreifende Kenntnisse und Fertigkeiten zu gewährleisten, sind pädagogische Beratungen aller Lehrenden einer Klasse bzw. des Ausbildungsganges zweckmäßig. Pädagogische Abstimmungen – hinsichtlich der Jahresplanungen, Kriterien der Leistungsbeurteilung – ermöglichen Synergien, verhindern unerwünschte Redundanzen und tragen zur Vergleichbarkeit der Anforderungen und Transparenz des Unterrichts bei. Besondere Bedeutung kommt auch der Abstimmung des fachtheoretischen und fachpraktischen Unterrichts zu.
Der Schule sind Bildungs- und Erziehungsaufgaben („Unterrichtsprinzipien“) gestellt, die nicht einem Unterrichtsgegenstand zugeordnet werden können, sondern fächerübergreifend im Unterricht zu berücksichtigen sind. Die Unterrichtsprinzipien umfassen die Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern, die Erziehung zu Unternehmergeist, die Gesundheitserziehung, die Wirtschafts- und Verbraucherinnenbildung, die Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung, die Sexualerziehung, die europapolitische Bildungsarbeit, die Medienarbeit und die Verkehrserziehung.
Ein weiteres Unterrichtsprinzip stellt die Entwicklung der sozialen Kompetenzen (soziale Verantwortung, Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Führungskompetenz und Rollensicherheit) sowie der personalen Kompetenzen (Selbstständigkeit, Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen, Stressresistenz sowie die Einstellung zu Sucht- und Konsumverhalten und zu lebenslangem Lernen) dar.
Ziele des Unterrichts im Bereich Recht sind der Erwerb von grundlegendem Wissen fachrelevanter Rechtsinhalte und die Orientierung des Unterrichts an der Realsituation.
Vorrangiges Ziel der politischen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für Strukturen und Funktionsweisen nationaler und internationaler politischer Systeme und die Vermittlung eines grundlegenden Verständnisses für Zusammenhänge.
Zur Sicherung des Transfers in die Lebenswirklichkeit ist bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung auf eine fundierte Grundbildung und die Anwendbarkeit in der betrieblichen Situation größter Wert zu legen.
Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Erweiterung der sprachlichen Kompetenzen als Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erfahren werden kann.
Die Entwicklung fremdsprachlicher Kompetenzen erfolgt auf Basis jener Kompetenzen, über die die Lernenden im Deutschen sowie gegebenenfalls in ihrer Erstsprache verfügen.
Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Erweiterung der sprachlichen Kompetenzen als Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erfahren werden kann.
Die verschiedenen Kompetenzbereiche (Sprachbewusstsein, Sprechen, Lesen, Schreiben, Reflexion und kulturelle Bezüge sowie Präsentation) sind vernetzt zu entwickeln.
Die Arbeitsweise der Naturwissenschaften (zB Experimente, praktische Übungen) ist möglichst häufig in den Unterricht zu integrieren.
Auf den Erwerb der Fähigkeit, theoretisches Wissen in den persönlichen und beruflichen Bereich transferieren zu können, ist durch fachbezogene Beispiele, vielfältige Methoden und konkrete Arbeitsaufträge im Unterricht Wert zu legen.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 119, Absatz 2, Forstgesetz 1975 sowie Paragraph 5, Absatz eins, Land- und forstwirtschaftliches Bundesschulgesetz) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume in den Bereichen der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichtes (kompetenzorientierte Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lern- und Arbeitsformen sowie der Unterrichtsorganisation. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Ausrichtung nach dem jeweiligen Handlungsbedarf in der Schule und an den daraus resultierenden Wunsch- und Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume soll sich in diesem Sinne nicht in isolierten Einzelmaßnahmen erschöpfen, sondern es bedarf eines Konzeptes, das sich an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der anderen Schulpartner sowie am schulischen, allgemein-kulturellen, wirtschaftlichen und regionalen Umfeld orientiert.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das allgemeinbildende, das fachtheoretische und praktische Ausbildungsziel des Lehrplanes, auf die damit verbundenen gewerblichen, land- und forstwirtschaftlichen Berechtigungen sowie auf die Durchlässigkeit im Rahmen des Schulwesens Bedacht zu nehmen sowie die personellen und materiellen Möglichkeiten des Schulstandortes zu berücksichtigen.
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können bei den Pflichtgegenständen sowie bei den alternativen Pflichtgegenständen Abweichungen von der Stundentafel – ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“ – unter Beachtung der folgenden Bestimmungen vorgenommen werden:
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können Verbindliche Übungen in Abstimmung mit einem oder mehreren angeführten Pflichtgegenständen im Ausmaß von höchstens zwei Wochenstunden vorgesehen werden.
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können weitere Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie ein geändertes Wochenstundenausmaß für bestehende Freigegenstände und Unverbindliche Übungen vorgesehen werden.
Die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff bestehender Unterrichtsgegenstände können zwischen den Klassen verschoben werden. Werden neue Unterrichtsgegenstände geschaffen, sind jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff festzulegen. Wird das Stundenausmaß bestehender Unterrichtsgegenstände um mehr als eine Wochenstunde erhöht, sind zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe festzulegen. Bei um mehr als eine Wochenstunde reduzierten Unterrichtsgegenständen sind die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe an das neu festgelegte Wochenstundenausmaß anzupassen. Die schulautonome Aufteilung bzw. Abänderung der Bildungs- und Lehraufgabe hat auf Querverbindungen zwischen den einzelnen Unterrichtsgegenständen, auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulwesens, auf die Bildungsaufgabe der Schulart (Paragraph 118, Forstgesetz 1975 sowie Paragraph 2, Land- und forstwirtschaftliches Bundesschulgesetz), auf das allgemeine Bildungsziel, auf die zentralen Lernergebnisse sowie auf das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplanes Bedacht zu nehmen.
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können erforderlichenfalls für einzelne Unterrichtsgegenstände besondere didaktische Grundsätze festgelegt werden.
Die im Lehrplan enthaltene Verteilung der Übungsstunden auf die einzelnen Klassen oder das vorgesehene Stundenausmaß der Übungen pro Klasse kann schulautonom abgeändert werden, wobei jedoch die Übungen in den einzelnen Pflichtgegenständen nicht zur Gänze entfallen dürfen.
a) Katholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 571 aus 2003, in der jeweils geltenden Fassung.
b) Evangelischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 130 aus 2009, in der jeweils geltenden Fassung.
c) Altkatholischer Religionsunterricht
Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß Paragraph 7 a, des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden.
d) Islamischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 234 aus 2011, in der jeweils geltenden Fassung.
e) Israelitischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 331 aus 2004,.
f) Neuapostolischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 108 aus 2016, in der jeweils geltenden Fassung.
g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1988, in der jeweils geltenden Fassung.
h) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 114 aus 2016, in der jeweils geltenden Fassung.
i) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 2004, in der jeweils geltenden Fassung.
j) Buddhistischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 241 aus 2008, in der jeweils geltenden Fassung.
k) Freikirchlicher Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 194 aus 2014, in der jeweils geltenden Fassung.
l) Alevitischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 14 aus 2014, in der jeweils geltenden Fassung.
1. Klasse:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Politische Bildung
Bereich Recht
Politische Bildung:
Aufbau und Aufgaben des Staates (Österreichische Verfassung), Gewaltenteilung (Grundzüge der Gesetzgebung und Vollziehung), Grundlagen der Rechtsordnung, Grund- und Freiheitsrechte, Staatsbürgerschaft, Gerichtsbarkeit.
Moderne Demokratie am Beispiel Österreichs, politische Parteien, Verbände und Interessenvertretungen in Österreich. Entwicklung des Sozialstaates.
Persönlichkeits- und Meinungsbildung.
Recht:
Grundlagen des Rechtssystems, Arten des Rechts, Anwendung von Rechtsnormen, Zugang zum Recht, E-Government, Rechtsdurchsetzung, Forst- und Jagdrecht (insbesondere OÖ Jagdrecht).
2. Klasse:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Geschichte
Bereich Recht
Geschichte:
Quellen der Geschichte, historische Epochen im Überblick, facheinschlägige politische und wirtschaftliche Situation in Europa nach dem Ersten Weltkrieg, totalitäre Ideologien und Systeme, Zweiter Weltkrieg und Österreich ab 1945, internationale Strukturen und Krisen von 1945 bis heute.
Aktuelles Zeitgeschehen.
Recht:
Anwendung von Rechtsnormen, Zugang zum Recht, E-Government, Rechtsdurchsetzung, Auslegung und Anwendung von Rechtsnormen.
Vertiefung in fachrichtungsbezogenen Rechtsbereichen wie insbesondere im Forst- und Jagdrecht, Naturschutz- und Wasserrecht sowie betreffend Tourismus, Kulturflächenschutz, Raumordnung und Bodenreform.
Grundzüge des Straf- und Zivilrechts (wie Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch), Liegenschaftsverkehrsrechts, Arbeits- und Sozialrechts.
1. Klasse:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Zuhören
Bereich Sprechen
Bereich Lesen
Bereich Schreiben
Bereich Kultur und gesellschaftliche Reflexion, Medien
Bereich Sprachbewusstsein
Zuhören und Sprechen:
Aktives Zuhören und verständliche Beantwortung von Fragen in Standardsprache, Erkennen von Redeabsichten.
Darstellung von einfachen Sachverhalten in Standardsprache, freies Erzählen, Berichten und Beschreiben, adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen.
Lesen:
Lesetechniken, Herausfiltern von Informationen, sinnerfassendes stilles und lautes Lesen, Informationsbeschaffung und -auswertung.
Schreiben:
Planen, Formulieren, Schreiben und Überarbeiten von Texten, informierende und berufsbezogene Textsorten wie insbesondere Erzählung, Bericht, Beschreibung, Inhaltsangabe, Zusammenfassung, Bewerbung, Lebenslauf.
Kultur und gesellschaftliche Reflexion, Medien:
Massenmedien.
Sprachbewusstsein:
Wortarten, Satzglieder und Satzarten, Zeichensetzung, Rechtschreibung und Grammatik, häufige Fremdwörter.
Zwei einstündige Schularbeiten.
2. Klasse:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Zuhören
Bereich Sprechen
Bereich Lesen
Bereich Schreiben
Bereich Kultur und gesellschaftliche Reflexion, Medien
Bereich Sprachbewusstsein
Zuhören und Sprechen:
Aktives Zuhören, Diskussion, Entnahme von Kerninformationen.
Verständliche und angemessene Formulierung in Standardsprache, freies Erzählen, Berichten und Beschreiben, Argumente und Stellungnahmen.
Präsentationsmedien und -arten, inhaltliche Planung, Strukturierung, Durchführung und Nachbereitung einer Präsentation, Medieneinsatz, rhetorische Mittel.
Lesen:
Erfassen der wesentlichen Inhalte, Textsorten (fiktionale und nichtfiktionale Texte wie Gebrauchsanweisungen, Kataloge, Folder, Broschüren, Fachliteratur).
Informationen und Meinungen in Print- und Online-Medien.
Schreiben:
Planen, Formulieren, Schreiben und Überarbeiten von Texten, verknüpfende Elemente, informierende und berufsbezogene Textsorten wie insbesondere Charakteristik, Exzerpt, Bewerbung, Lebenslauf, Brief, E-Mail.
Beschreibung nichtlinearer Texte.
Kultur und gesellschaftliche Reflexion, Medien:
Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik, Forst- und Jagdwirtschaft in Zusammenhang mit der eigenen Lebenswelt.
Massenmedien als Informationsquellen.
Sprachbewusstsein:
Wortarten, Satzglieder und Satzarten, Zeichensetzung, Rechtschreibung und Grammatik, Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.
Zwei einstündige Schularbeiten.
1. Klasse:
Die Schülerinnen und Schüler können
Allgemeine Kommunikationsthemen:
Alltäglicher Hintergrund und vertrautes Umfeld wie Alltagsleben, Familie, Freundeskreis, Freizeit, Interessen, Ausbildung.
Beruflich relevante Kommunikationsthemen:
Forst- und Jagdwirtschaft, einfache Arbeitsabläufe, Leben in der Gesellschaft.
Mündliche Kommunikation:
Kommunikation in sozialen Netzwerken, Gespräche wie beispielsweise bei Einkäufen, Terminvereinbarungen, Wegbeschreibungen.
Schriftliche Textsorten und Formate:
Einfache Formulare wie Anmeldung zu einem Kurs oder zu einer Veranstaltung, E-Mail, Log-In auf einer Website, Blog.
Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz:
Grundlegende Sprachstrukturen, Aufbau und Erweiterung eines allgemeinen Wortschatzes, Grundlagen der Textproduktion.
Zwei einstündige Schularbeiten.
2. Klasse:
Die Schülerinnen und Schüler können
Allgemeine Kommunikationsthemen:
Vertrautes Umfeld wie soziale Beziehungen, Wohnen, Gesundheit, Reisen, Ausbildung.
Beruflich relevante Kommunikationsthemen:
Einfache naturwissenschaftliche Sachverhalte, berufliches Umfeld wie Forst- und Jagdwirtschaft.
Mündliche Kommunikation:
Einfache Telefonate, Sicherheitsunterweisungen, Gespräche beispielsweise mit internationalen Jagdgästen.
Schriftliche Textsorten und Formate:
Festigung und Erweiterung der bekannten Textsorten und Formate.
Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz:
Festigung und Erweiterung grundlegender Sprachstrukturen sowie eines allgemeinen Wortschatzes.
Zwei einstündige Schularbeiten.
1.Klasse:
Die Schülerinnen und Schüler können
Physikalische und chemische Grundgrößen.
Biozönotisches Gleichgewicht, Biotop, ökologische Grundlagen, ökosystemare Zusammenhänge, Urwalddynamik, klimabestimmende Faktoren, Niederschlagsformen, Niederschlagsmessung, Wetterphänomene, Immissionsschäden, Treibhauseffekt, Klimaerwärmung.
Bodenbildung und -aufbau, Ausgangsmaterial, Auflagehumus, pH-Wert, Fingerprobe, Auswirkungen der Holzernte, Meliorationsmaßnahmen.
Aufbau der Pflanze – Zelle, Gewebe, Wurzelsystem, Blätter, Knospen, Zweige, Rinde, Samen, Blüten.
Dendrologie, Pflanzenphysiologie, Standortzeigerpflanzen.
Holz – Arten, Eigenschaften und Verwendung.
Insekten – Morphologie, Anatomie, Entwicklung.
Gegenspielerkomplex – Vögel (wie insbesondere Spechte), Fledermäuse, Ameisen.
Pilze – Aufbau, Lebensweise und Bedeutung für das Ökosystem Wald.
Das Ausmaß der Übungen beträgt 2 Wochenstunden.
1. Klasse:
Die Schülerinnen und Schüler können
Grundrechnungsarten, Durchschnitt, Summe, Saldo.
Eingabe und Auswertung von Daten, Zahlen- und Textformate, Formeln.
Schlussrechnungsarten, Maßeinheiten, Umwandlungsfaktoren, Zeiteinheiten.
Prozent- und Promillerechnung – Steuern, Skonto, Rabatt, Brüche, Dezimalzahlen, Verhältnisse.
Gleichungen, Bruchgleichungen, Mischungsrechnungen, Verteilungsrechnungen, Verhältnisrechnungen (Maßstab).
Umfang, Fläche, Volumen, Winkelfunktionen.
Finanzmathematische Grundlagen, Zinsen- und Zinseszinsrechnung.
Zwei einstündige Schularbeiten.
2. Klasse:
Die Schülerinnen und Schüler können
Wirtschaftliches Rechnen.
Eingabe und Auswertung von Daten, Zahlen- und Textformate, Formeln.
Maßeinheiten, Interpretation von einfachen Grafiken, lineare Funktionen, Planzeichnen.
Kalkulationen wie beispielsweise Maschinenkostenkalkulation, Deckungsbeitragsrechnung, Personalkosten.
Zwei einstündige Schularbeiten.
1. Klasse:
Die Schülerinnen und Schüler können
Waldökologie – Bestandesentwicklung, räumliche Ordnung, Betriebsformen und -arten, Mischung, Struktur, Höhenstufen, forstliche Wuchsgebiete, Standort- und Lichtansprüche, Wuchsverhalten forstlicher Holzgewächse, Grundgestein, Boden, Exposition, Seehöhe.
Bestandesbeschreibung – Struktur, Mischung, Dichte, Vitalität, Stabilität, Qualität.
Waldverjüngung – Kunst- und Naturverjüngung, Mischungsart, -grad, -form, Flächenvorbereitung, Baumarten, Herkünfte, Forstgenetik, Pflanzmaterial, Pflanzverband, Pflanzzahl, Pflanzmethoden, Schutzmaßnahmen.
Pflegemaßnahmen in allen natürlichen Altersklassen – Jungwuchs- und Dickungspflege, Durchforstung, Auszeige, Wirkung der Maßnahmen.
2. Klasse:
Die Schülerinnen und Schüler können
Hochwald, Mittelwald, Niederwald, Nebennutzungen, Kahl-, Schirm- und Femelschlag, räumliche Ordnung.
Bestockungsziel, Pflegeziele, Maßnahmen, Planung, Dringlichkeitsreihung, Zeit- und Kostenschätzungen, Bestandesumbau, Bestandeskarte.
Kommunikation, Zielformulierung, schriftliche Auftragserteilung, Qualitätskontrolle.
Das Ausmaß der Übungen beträgt in der 1. und 2. Klasse jeweils 1 Wochenstunde.
1. Klasse:
Die Schülerinnen und Schüler können
Forstentomologie und -pathologie – Diagnose, Prognose und Prävention von Borkenkäfer- und Wildschäden, Gegenspielerkomplex, Biodiversität, Totholz, Forst- und Pflanzenschutz, Pflanzenschutzmittel, gesetzliche Grundlagen.
Monetäre Schadenserhebung und -bewertung, Geltendmachung von Wildschäden, gesetzliche Grundlagen.
Abiotische Einflussfaktoren – Ursachenforschung, Schadenserhebung, Maßnahmenplanung.
Anthropogene Einflussfaktoren – Einwanderung und Einschleppung von Insekten und Pflanzen, Einfuhrbestimmungen.
Naturschutz – Schutzgebiete, Schutzmaßnahmen, Berg- und Naturwacht, Rechtsvorschriften, Quantifizierung von Umwelteinflüssen, Renaturierung.
1. Klasse:
Die Schülerinnen und Schüler können
Wildökologie und -biologie – Wildarten, Populationsdynamik, Habitat, Biotop und Biozönose, Wildkrankheiten, Wildschäden, biotopverbessernde Maßnahmen, Jagdethik.
Schießwesen – Jagd- und Faustfeuerwaffen, Sicherheitssysteme, Munition und Ballistik, Optik, Waffenkategorien und -dokumente, Sicherheitsbestimmungen und -vorkehrungen bei Umgang und Verwahrung, Waffenpflege, Schusszeichen, Waffenrecht.
Jagdhundewesen – Jagdhunderassen, Hundehaltung und -pflege, Abrichten und Führen, Krankheiten, rechtliche Grundlagen.
Jagdbetrieb – Jagdarten, jagdliches Brauchtum, Pirschzeichen, Bejagungsmodelle, Organisation von Gesellschaftsjagden, Outdoor-Erste Hilfe.
Jagd- und Wildtiermanagement – Wildbehandlung und -verwertung, (Direkt-)Vermarktung, Trophäenbehandlung, Wildbeschau und -hygiene, wirtschaftliche Bedeutung der Jagd.
Reviermanagement – Herstellung von einfachen jagdlichen Reviereinrichtungen wie Salzlecken, Bauen und Instandsetzen von Zäunen.
Rechtliche Grundlagen und Kommunikation – Umgang mit Behörden und Stakeholdern, Betriebsstrukturen, Verwaltungsaufgaben, Öffentlichkeitsarbeit.
2. Klasse:
Die Schülerinnen und Schüler können
Maßnahmenplanung – Wildfütterung, Wildlenkungskonzepte, Wildeinflussmonitoring, Lebensraumbeurteilung, Wildschadensbeurteilung und -bewertung, Bewertung und Kartierung von Revierökosystemen, Revierkarten, Schadensmonitoring und -bewertung.
Reviermanagement – Bau und Instandhaltung von jagdlichen Reviereinrichtungen wie Hoch- und Bodensitzbau, Fütterungsanlagen, Zäune, Steige.
Jagdbetriebsführung – Abschussplanung, Abschussvergabe und -vertrag, Verpachtung, Trophäenbewertung, Wald-Wild-Konflikt, Wildbewirtschaftungsmodelle, Analyse und Bewertung von Jagdsystemen, Jagdstrategien.
Fischkunde – Körperbau, Funktionen, Systematik, Merkmale, Lebensweise, Fortpflanzung, Lebensraum Wasser, ökologische und wirtschaftliche Bedeutung der Fische.
Fischereiliche Praxis – Fangmethoden, Behandlung gefangener Fische, Fischzucht, Gewässerpflege, Besatz- und Schutzmaßnahmen, Teichwirtschaft .
Fischerei- und Wasserrecht, Verpachtung und Lizenzvergabe.
Das Ausmaß der Übungen beträgt in der 1. Klasse 0,5 Wochenstunden.
1. Klasse:
Die Schülerinnen und Schüler können
Holzhandelsusancen, händische Holz- und Liegendvermessung, Abmaßliste, Datenerfassung, Messgeräte, Klassifizierung von Laub- und Nadelholz, Ausformung, Übergabe, Übernahme, Holzabfuhr.
Anwendung von Holzarten und -sortimenten, Massivholz- und Holzwerkstoffprodukte, Sägenebenprodukte, Energieholzsortimente, konstruktiver und chemischer Holzschutz, Sägetechnologie, Papier- und Zellstoffindustrie, Pellets- und Hackgutproduktion, Energiebilanz, Nachhaltigkeit, Brandsicherheit.
2. Klasse:
Die Schülerinnen und Schüler können
Holzhandelsusancen und Normen, elektronische Messsysteme, Datenerfassung, Vermessung und Qualitätskriterien von Schnittholz, maschinelle Liegendvermessung, Gewichtsvermessung.
Grundlagen der Sägeindustrie, Sägebetrieb, Übernahmeverfahren, Holzlogistik.
Holzmarktanalyse, Preisentwicklung, Verkaufsarten, Geschäftsbedingungen und -dokumente, Zahlungsmodalitäten, vertragliche und rechtliche Grundlagen, Zertifizierungssysteme.
Grundlagen alternativer Energieformen, Energieholzproduktion und -übernahme, energetische Grundlagen für den Strom-, Wärme- und Treibstoffsektor, Anlagen verschiedener Energieformen, Brennwertversuche, Hackgutübernahme.
Das Ausmaß der Übungen beträgt in der 1. und 2. Klasse jeweils 1 Wochenstunde.
1. Klasse:
Die Schülerinnen und Schüler können
Arbeitsphysiologie – Leistungsfähigkeit, Beanspruchung, Arbeitszeit- und Pausengestaltung, ergonomische Grundsätze.
Arbeitshygiene – Umgebungseinflüsse, Lärm, Vibrationen, Abgase, gefährliche Arbeitsstoffe, Ernährung.
Arbeitssicherheit und Unfallverhütung – Erste Hilfe, Rettungskette Forst, Arbeitskleidung und Persönliche Schutzausrüstung, arbeitsschutzrechtliche Grundlagen.
Ernteverfahren – Sortiments-, Stamm-, Baum- und Vollernteverfahren, Mechanisierungsgrade.
Fäll- und Schneidetechnik – Fällungssituation und Arbeitsablauf, Fälltechniken im Schwach- und Starkholz, Sonderfälle, Schadholz, Entastungs- und Trennschnitttechnik, methodische Arbeit der Holzernte, Simulatoren.
Werkzeuge und Geräte für Schwach- und Starkholznutzung, Motorsäge, Sonderwerkzeuge, Forstmaschinen, Normen, Betriebsordnung.
2. Klasse:
Die Schülerinnen und Schüler können
Arbeitsgestaltung und Ergonomie – Ablaufvorbereitung und -gestaltung, Absatzplanung, Zeit- und Mengenplanung, Nutzungsplanung.
Arbeitssicherheit und personale Kompetenz – Menschenführung, Anleitung und Unterweisung.
Erntesysteme nach Geländeneigung und Bodenbeschaffenheit, Richtwerte, methodische Arbeit der Holzernte, Erntelogistik, Simulatoren.
Ausrüstung und Zubehör, Wartung, Störungssuche und Instandsetzung, Ablagekriterien, Betriebsordnungen.
Einsatzbezogene Kostenrechnung und Produktivität – Erntekosten- und Deckungsbeitragsrechnung, Maschinenkostenrechnung, Leistungsermittlung, Kennzahlen der forstlichen Produktion, Vergleichsdaten, Verträge, Qualitätssicherung, Checklisten für die Erfolgskontrolle, Kommunikation.
1. Klasse:
Die Schülerinnen und Schüler können
Eigentumssicherung – Grundbuch, Grenz- und Grundsteuerkataster, Grenzprotokolle, Grenzvermarkung, digitaler Kataster (DKM).
Vermessungsaufgaben – Maßstäbe, Kartenwerke, Kompass, Neigungsmesser, Maßband, Kartenelemente und -inhalte, Gerätekunde, Linien- und Flächenaufnahmen, Absteckverfahren, Ermittlung von Flächengrößen, Skizzenerstellung, GIS-Anwendungen der Bundesländer, einschlägige Software, Orthofoto, Messgeräte, gängige Schätz-und Messmethoden.
Ermittlung von Einzelbaum- und Bestandesdaten – Einzelbaummasse, Ernteverlust, Rindenabzug, Formzahl, Formhöhe, Bestandesmassenermittlung, Bestandesgrundfläche, Alter, Zuwachs, Bestockungsgrad, Baumartenanteile, Masse, Ertragstafel, Bonität.
2. Klasse:
Die Schülerinnen und Schüler können
Ermittlung von Einzelbaum- und Bestandesdaten – Gängige Schätz- und Messmethoden, Bestandesgrundfläche, Bestockungsgrad, Masse, Baumartenanteile, Ertragstafel, Bonität.
Dokumentation von Flächenerhebungen – GIS Software, GPS, Waldwirtschaftsplan-Software, Dringlichkeitsreihung der Maßnahmen, Drucken von Kartenwerken.
Bewertungen – Besonderheiten des Wirtschaftsgutes Wald, Bewertungsanlässe, Wertminderungen und Entschädigungen, Bodenwert, Bestandeswert, Bewertungsgutachten.
Das Ausmaß der Übungen beträgt in der 1. Klasse 1 Wochenstunde.
2.Klasse:
Die Schülerinnen und Schüler können
Baustatik, Festigkeitslehre, Bauphysik.
Baurecht, Haftung.
Reviereinrichtungen – Hochsitze, Zäune, Fütterungen, Unterstände für Maschinen.
Bauzeichnen und Baustoffe – Planlesen und -zeichnen, Einsatz von Baustoffen wie Holz, Beton, Stahl in der Jagd- und Forstwirtschaft.
Straßenbau – Kennzahlen im Forststraßenbau, Erschließungssysteme, technische und biologische Verbauungen, Entwässerung, Straßenprofile, zeitgemäße Baumaschinen, Wegerhaltung, rechtliche Grundlagen, Kartenwerke, Zirkelschrittmethode, Kardinalpunkte, Kostenkalkulation, Trassierung, Messgeräte.
Grundkenntnisse alpiner Naturgefahren – Bautechnische Maßnahmen, Wildbach- und Lawinenverbauung.
1.Klasse:
Die Schülerinnen und Schüler können
Forstschutz:
Verbiss-, Fege- und Schälschutz, phytosanitäre Maßnahmen, Monitoring von Schadinsekten.
Forst- und Arbeitstechnik:
Handhabung von Motorgeräten in der Jungwuchs- und Dickungspflege, forstliche Bau- und Handwerkzeuge, Wartung von Geräten und Werkzeugen wie Motorsäge und Freischneidegerät.
Fälltechniken im Schwach- und Starkholz, Aufasten, Entastungs- und Trennschnitttechnik, Spannungsanalyse und -simulation, nicht-mechanisierte und mechanisierte Rückemethoden (wie Sappel, Log-Line, Kleinseilwinde, Traktor, Krananhänger, Schlepper).
Arbeitssicherheit und Unfallverhütung:
Arbeitskleidung und Persönliche Schutzausrüstung, Sicherheitsabstand beim Fällen und Aufarbeiten, Kennzeichnung von Gefahrenbereichen, Rettungskette Forst, Erste Hilfe.
Reviereinrichtungen:
Hochsitze und sonstige jagdliche Reviereinrichtungen, Zäune, Fütterungen, Unterstände für Maschinen.
2.Klasse:
Die Schülerinnen und Schüler können
Forstschutz :
Verbiss-, Fege- und Schälschutz, phytosanitäre Maßnahmen, Monitoring von Schadinsekten.
Bauwesen und alpine Naturgefahren:
Sanieren, Instandsetzen und Pflegen von Forststraßen, (Rücke-) Wegen sowie von Gebäuden, Kartenwerke, Messgeräte, Trassierung.
Forst- und Arbeitstechnik:
Handwerkzeuge, Handhabung von Motorgeräten in der Jungwuchs- und Dickungspflege, Kulturvorbereitung, Pflanzwerkzeug, Pflanzverfahren, Pflanzen- und Pflanzgeräteauswahl, Baumsteigen, Leistungsermittlung in der Forstarbeit.
Metallbearbeitungsmethoden und -werkzeuge wie Schneiden, Schmieden, Feilen, Bohren, sichere Handhabung von Schweißgeräten.
Fälltechniken im Schwach- und Starkholz, Sonderfälle, Schadholz-Aufarbeitung, Spannungsanalyse und -simulation, Aufasten, Entastungs- und Trennschnitttechnik, Wertastungsmethoden, Formschnitttechniken, nicht-mechanisierte und mechanisierte Rückemethoden (wie Sappel, Log-Line, Kleinseilwinde, Traktor, Krananhänger, Schlepper), Trassenaufnahme, Knoten, Anschlagmittel und Geräte für die Seilbringung.
Reviereinrichtungen:
Hochsitze und sonstige jagdliche Reviereinrichtungen, Zäune, Fütterungen, Unterstände für Maschinen.
1. Klasse:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Wirtschaftsgeografie
Bereich Ländliche Entwicklung
Wirtschaftsgeografie:
Europäische/internationale Wirtschaftsräume, volkswirtschaftliche Grundbegriffe, nationaler/globaler Holzmarkt, Außenwirtschaftspolitik, Strukturen der EU, europäische Integration, Institutionen der EU, GAP.
Ländliche Entwicklung:
Bedeutung des ländlichen Raumes, Kooperationen im ländlichen Raum, Entwicklungsmodelle für den ländlichen Raum, Programme im Rahmen der ländlichen Entwicklung, Ausgleichszahlungen und Förderungswesen, Steuerungswirkung von staatlichen Maßnahmen.
1. Klasse:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Betriebswirtschaft
Bereich Rechnungswesen
Betriebswirtschaft:
Rechts- und Handlungsfähigkeit von natürlichen und juristischen Personen, selbstständig und unselbstständig Erwerbstätige.
Unternehmensgründung (Gewerbe), Firma und Firmenbuch, Rechtsformen der Unternehmen, Grundbuch, Vollmachten im Unternehmen.
Aufbau- und Ablauforganisation, informale Organisation, Supply Chain Management.
Schriftverkehr, Kaufvertrag, Pflichtverstöße, Gewährleistung, Garantie, Produkthaftung, Schadenersatz.
Grundlagen des Marketings, Marketinginstrumente.
Rechnungswesen:
Belegwesen, Bilanzgleichung, Kennzeichen und Bücher der Doppelten Buchführung, rechtliche Grundlagen.
Umsatzsteuersystem, Steuersätze, Umsatzsteuer in der Land- und Forstwirtschaft.
Einnahmen-Ausgabenrechnung, Aufzeichnungen, Jahresabschluss, rechtliche Grundlagen.
2. Klasse:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Betriebswirtschaft
Bereich Rechnungswesen
Bereich Übungsforstbetrieb
Betriebswirtschaft:
Finanzierungsziele, Finanzierungsformen, Finanzplanung.
Arten von Personalkosten, Ermittlung von Personal- und Lohnnebenkosten, Gehaltsnebenkosten.
Rechnungswesen:
Analyse des Jahresabschlusses, wichtige Kennzahlen.
Kostenrechnung, Kostenermittlung, Betriebsüberleitungsbogen (BÜB), Betriebsabrechnungsbogen (BAB), Kostenträgerkalkulation, Teilkosten- und Deckungsbeitragsrechnung.
Übungsforstbetrieb:
Unternehmensphilosophie, Unternehmensziele, Leitbild.
Aufbauorganisation, Organigramm, Selbstorganisation, Ziele, Planung, Kommunikation, Kontrollmechanismen.
Mitarbeiter/innenführung – Theorien, Konzepte, Motivation, Portfolio.
Das Ausmaß der Übungen beträgt in der 1. Klasse 1 Wochenstunde und in der 2. Klasse für den Übungsforstbetrieb 3 Wochenstunden.
Siehe die Verordnung über den Lehrplan für Leibesübungen an Polytechnischen Lehrgängen, allgemeinbildenden höheren Schulen (Oberstufe), berufsbildenden mittleren und höheren Schulen sowie höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten, Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989,, in der geltenden Fassung.
2. Klasse:
Die Schülerinnen und Schüler können
Forstaufschließung, Arbeitsplanung, Arbeitsorganisation, leistungs- und kostenbestimmende Faktoren, Rentabilität, Qualitätssicherung.
Hydraulik, Elektrik und Elektronik, Harvesterkomponenten, Krantypen, Harvesterkopf.
Programmierung von Holzlisten, Einstell- und Justierarbeit der Systemkomponenten, Simulation des Fäll- und Aufarbeitungsvorganges, Arbeiten am Kranstand und Übungskran, Arbeit mit Harvester und Forwarder.
Aufbau und Arbeitsweise von Seilbringungsanlagen, Einsatzplanung und -organisation, Materialkunde und Ausrüstung, Mechanik, Elektrotechnik und Hydraulik, Fehlersuche, Sicherheitseinrichtungen.
Arbeitnehmerschutzvorschriften.
Montage, Betrieb und Demontage von Seilsystemen, Wartung, Leistungs- und Kostenüberlegungen, praktische Bedienung von Seilbringungsanlagen.
2. Klasse:
Die Schülerinnen und Schüler können
Jagdleitung, Jagdbetriebsmanagement, Sicherheit im Jagdbetrieb, Organisation von Gesellschaftsjagden, Rechtskenntnisse eines/einer Jagdleiters/Jagdleiterin, Wildbergung im Steilgelände.
Wildbehandlung und -vermarktung – Fleischbeschau, Verkauf aus Zucht und Abschüssen, Trophäenbehandlung, Wildbretverarbeitung, Veredelung, Wildapotheke.
Planung von Reviereinrichtungen wie Standort und Anlage.
Organisation und Eingliederung von jagdausübenden Personen in den Jagdbetrieb, Führungsstile, Aufnahmeverfahren.
Monitoring, Bestandesentwicklung, Populationsdynamik, Modellberechnungen.
Störungsbiologie – Reaktionen, Anpassungen, Gewöhnung, Ausweichverhalten, wesentliche Beeinträchtigungen, Erhaltungszustand.
Störeinflüsse menschlicher Aktionen auf Wildtiere – Tourismus, Jagd, Lebensraum, Erschließung, Bauten.
Grundlagen des Wildtiermanagements, Prädatorenmanagement.
Monitoring von Wildtieren wie Synchronzählen, einfache HSI-Aufnahmen und Evaluierung.
Wildökologische Raumplanung – Konzepterstellung, revierbezogene Planungen, Lebensraumgestaltung, spezielle Wildlebensräume (Exkursionen in Schwerpunktbiotope).
Recht und Praxis – Konfliktlösungsmechanismen, Besucherlenkungsprojekte, Tourismusmanagement.
People Management – Konfliktvermeidung, Konfliktmanagement, Rhetorik.
2. Klasse:
Die Schülerinnen und Schüler können
Übersicht forstlicher Dienstleistungen im In- und Ausland, Marktanalyse, wirtschaftliche und steuerliche Vertiefung.
Innovation – Nischenprodukte, Marketing, Fördersysteme, Kundenbetreuung, Baumsteigen.
ÖWAV-Wildbachaufseher/in für Gemeinden, Forstliche/r Praxistrainer/in.
Forstwegesanierung einschließlich ingenieurbiologischer Maßnahmen, Anlage von Wildäckern und Wildäsungsflächen.
2. Klasse:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Spezifische Grundlagen
Bereich Katastrophen, Prävention und Management
Bereich Kommunikation
Spezifische Grundlagen:
Waldökologie, Waldbaupraxis, lokale Waldverhältnisse, Waldtypisierung, Verjüngungsdynamik, Zuständigkeiten, Aufgaben und Kontrolle von Erholungseinrichtungen.
Rechtliche Grundlagen, Tiroler Waldordnung, Tiroler und Vorarlberger Jagdgesetze, Naturschutzgesetze, Flurverfassungslandesgesetze, forstliche Förderung, Walddatenbank, Maßnahmenverortung, tiris-Anwendungen (Tiroler Rauminformationssystem).
Katastrophen, Prävention und Management:
Alpine Naturgefahren, Bergwald- und Schutzwaldbewirtschaftung, ÖWAV-Wildbachaufseher/in, Katastrophenprävention und Management, Katastrophenplan Wald.
Kommunikation:
Präsentationstechniken, Leitung von Gruppen.
Grundlagen der Beratung, Beratungssituationen.
Arten von Konflikten, Lösungsmodelle, Gesprächsführung und Konfliktmanagement.
Öffentlichkeits- und Medienarbeit.
Die Schülerinnen und Schüler können
Das Pflichtpraktikum ist im Ausmaß von 1 Monat zwischen der 1. und 2. Klasse durchzuführen. Zur Anrechenbarkeit ist das Pflichtpraktikum in einem der Zielsetzung entsprechenden Betrieb abzuleisten und es ist eine facheinschlägige Tätigkeit nachzuweisen. Die Schule leistet Hilfestellung beim Auffinden geeigneter Praktikumsstellen.
Der Kontakt mit dem Berufsleben bedarf einer sorgfältigen Vor- und Nachbereitung. Daher haben die Schüler/innen nach jedem Praktikumsabschnitt einen selbst verfassten Praktikumsbericht über die ausgeübten Tätigkeiten und die erlebten Erfahrungen den betreuenden Lehrkräften vorzulegen, der in Form einer Nachbereitung entsprechend auszuwerten ist.
Freigegenstände können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen.
Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.
1. und 2. Klasse(Klassenübergreifend):
Die Schülerinnen und Schüler können
Sicheres Hantieren mit ausgewählten Jagd- und Faustfeuerwaffen, Schießübungen mit Büchse und Flinte auf Schießstätten.
1. Klasse:
Die Schülerinnen und Schüler können
Wie in den Unterrichtsgegenständen Deutsch und Englisch.
2. Klasse:
Die Schülerinnen und Schüler können
Wie in den Unterrichtsgegenständen Deutsch und Englisch.
1. Klasse:
Die Schülerinnen und Schüler können
Grundlagen, Qualitätsmanagementsysteme, Normen, Prozessmanagement, Dokumentation im Qualitätsmanagement.
2. Klasse:
Die Schülerinnen und Schüler können
Zertifizierungsmöglichkeiten, Prozessmanagement, Dokumentation im Qualitätswesen.
2. Klasse:
Die Schülerinnen und Schüler können
Lehrstoff:
Begriffe, spezielle Waldbaukonzepte, Prozessanalyse, Waldzustand, Waldentwicklungsplan, Gefahrenzonenplan, Waldfachplan.
Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen.
Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.
1. und 2. Klasse (klassenübergreifend):
Die Schülerinnen und Schüler können
Vertiefend zum Lehrstoff der Unterrichtsgegenstände Jagd und Fischerei, Jagdliches Schießpraktikum sowie Forstliches Praktikum.
2. Klasse:
Die Schülerinnen und Schüler können
Ergänzend zum Lehrstoff des Unterrichtsgegenstandes Jagd und Fischerei.
1. und 2. Klasse (klassenübergreifend):
Die Schülerinnen und Schüler können
Lehrstoff:
Motive für die Waldpädagogik, Stand der Waldpädagogik, pädagogische und didaktische Grundlagen, Lern- und Aktionsforen der Waldpädagogik, Planung und Organisation von Waldführungen, Marketing.
Sicherheit und Umsetzungsmöglichkeiten der Waldpädagogik, Durchführung von Führungen mit Schulklassen der 2. – 6. Schulstufe, Reflexionen zu den Führungen und zur Arbeit des/der Waldpädagogen/-pädagogin.
Analyse der geleiteten Führungen unter Verwendung der Dokumentation, Aufbereitung pädagogischer und methodischer Problempunkte, Gruppendynamik.
Erlebnispädagogik – Ausbau der didaktischen Arbeitsmethoden, rechtlich wichtige Aspekte für Waldführungen (Jagd-, Natur- und Forstrecht), Herausarbeitung wichtiger forstlicher Inhalte zur Harmonisierung wichtiger Waldnutzer/innen, forstliche Persönlichkeitsbildung.
Ausbau von Themenschwerpunkten wie beispielsweise Jagd, Kräuter, Forstarbeit, Pilze, Wasser.
Neue Zielgruppen wie Menschen mit besonderen Bedürfnissen, Jugendliche, Erwachsene.
Planung und Organisation einer besonders anspruchsvollen Waldaktion mit neuen Themen oder einer neuen Zielgruppe, Durchführung besonders anspruchsvoller Führungen, Analyse der Führung, Evaluation und Zusammenfassung.
Jagdpädagogische Aktionsformen – Wildökologie und Verhalten des Wildes, unterschiedliche Interessen von Jäger/innen, Waldbewirtschafter/innen und Freizeitnutzer/innen, Erkennen von Spuren im Wald, Generationswissen über Wald und Jagd als eine Naturschutzkompetenz, Verhaltensbeeinflussung von Revierbesucher/innen, Vermittlung von Verständnis für die Jagd.
1. und 2. Klasse (klassenübergreifend):
Die Schülerinnen und Schüler können
Aufbau des Jagdhorns, Geschichte und Verwendung, Pflege.
Naturtöne, Atemtechnik, Intonation, Rhythmus, Jagdsignale in einstimmigen und mehrstimmigen Sätzen, Spiel nach Noten einzeln und in der Gruppe.
Die Schülerinnen und Schüler können durch gezielte Förderung jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.
Wie in der jeweiligen Klasse des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.
Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Übung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes. Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung und/oder Ergänzung des Unterrichtes in den betreffenden Pflichtgegenständen verwendet werden.
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel im Rahmen der Bestimmungen des Abschnittes III abgewichen werden.
2 Mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß von 1 Wochenstunde in der 1. oder 2. Klasse.
3 Biologie und Ökologie, Physik und Chemie.
4 Mit Übungen.
5 Mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß von 1 Wochenstunde in der 2. Klasse.
6 Inklusive Übungsforstbetrieb.
7 Als Kurs für eine oder zwei Klassen – jedoch jeweils für dieselbe Schulstufe – gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres in der 1. und 2. Klasse. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Klasse bis zu zweimal für jeweils höchstens 16 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, die jeweils innerhalb möglichst kurzer Zeit anzusetzen sind.
8 oder inhaltlich gleichwertige Ausbildungen.