Jahrgang 2017 |
Ausgegeben am 7. Juli 2017 |
Teil II |
185. Verordnung: | Luftfahrtbegünstigungsverordnung |
Aufgrund des Paragraph 4, Absatz 2, Ziffer 5, des Mineralölsteuergesetzes 1995 (MinStG), Bundesgesetzblatt Nr. 630 aus 1994,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 117 aus 2016, wird verordnet:
In dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck
Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2017 in Kraft und ist auf Mineralöle anzuwenden, die nach dem 30. September 2017 als Luftfahrtbetriebsstoffe nach Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins, MinStG abgegeben werden. Werden Freischeine Luftfahrt und gesonderte Betankungsscheine vor diesem Zeitpunkt ausgestellt, ist in diesen darauf hinzuweisen, dass diese erst ab 1. Oktober 2017 wirksam werden.
Schelling