BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2017

Ausgegeben am 26. Juni 2017

Teil römisch zwei

164. Verordnung:

Änderung der Zahnärztlichen Fachassistenz-Ausbildungsordnung

164. Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, mit der die Zahnärztliche Fachassistenz-Ausbildungsordnung geändert wird

Auf Grund der Paragraphen 7, 8, 8 a, 24 und 35 a des Berufsausbildungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 78 aus 2015,, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen verordnet:

Die Zahnärztliche Fachassistenz-Ausbildungsordnung, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 200 aus 2009,, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 136 aus 2014,, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, In Paragraph eins, Absatz 4, wird die Jahreszahl „2017“ durch die Jahreszahl „2020“ersetzt.

Novellierungsanordnung 2, Paragraph 15, lautet:

Paragraph 15,

Die Zweckmäßigkeit der Ausbildung im Lehrberuf Zahnärztliche Fachassistenz ist bis zum 31. Dezember 2019 mit vom Bundes-Berufsausbildungsbeirat namhaft gemachten Experten begleitend zu evaluieren. Jeweils ein Experte ist dabei von der Österreichischen Zahnärztekammer bzw. der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier zu nominieren.“

Mitterlehner