Jahrgang 2017 |
Ausgegeben am 31. Mai 2017 |
Teil römisch zwei |
147. Verordnung: | Section Control-Messstreckenverordnung Wr. Neustadt – Grimmenstein 2017 |
Aufgrund Paragraph 98 a, Absatz eins, StVO 1960 wird verordnet:
Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden folgende Abschnitte der A 2 Süd Autobahn festgelegt:
Der Beginn und das Ende der überwachten Messstrecken sind anzukündigen.
Die Section Control-Messstreckenverordnung Wr. Neustadt – Grimmenstein römisch zwei, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 213 aus 2016,, wird aufgehoben.
Leichtfried