BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2017

Ausgegeben am 10. April 2017

Teil römisch zwei

104. Kundmachung:

Aufhebung einer Bestimmung über einen Unkostenbeitrag für außercurriculare Lehre an der Universität Salzburg durch den Verfassungsgerichtshof

104. Kundmachung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die Aufhebung einer Bestimmung der Verordnung des Rektorats über einen Unkostenbeitrag für außercurriculare Lehre an der Universität Salzburg durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Artikel 139, Absatz 5, B-VG wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 7. März 2017, GZ V 68/2016-12, dem Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft zugegangen am 22. März 2017, zu Recht erkannt:

Mitterlehner