Jahrgang 2017 |
Ausgegeben am 22. Juni 2017 |
Teil römisch drei |
89. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerrat Bosnien und Herzegowinas über die wissenschaftlich-technologische Zusammenarbeit | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 25 Regierungsvorlage 1370 Ausschussbericht 1505 Sitzung 171,, Bundesrat:, Ausschussbericht 9755 Sitzung 866,, ) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
[Abkommen in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
[Abkommen in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]
[Abkommen in bosnischer Sprachfassung siehe Anlagen]
[Abkommen in kroatischer Sprachfassung siehe Anlagen]
[Abkommen in serbischer Sprachfassung siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Artikel 9, Absatz eins, des Abkommens erfolgten am 5. Dezember 2016 bzw. 9. Mai 2017; das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 9, Absatz eins, mit 1. Juni 2017 in Kraft getreten.
Kern