BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2017

Ausgegeben am 8. Juni 2017

Teil römisch drei

76. Kundmachung:

Außerkrafttreten des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Ungarn über den Grenzübertritt auf grenzüberschreitenden touristischen Wegen an der gemeinsamen Staatsgrenze

76. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend das Außerkrafttreten des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Ungarn über den Grenzübertritt auf grenzüberschreitenden touristischen Wegen an der gemeinsamen Staatsgrenze

Mit der Veröffentlichung des Beschlusses 2007/801/EG des Rates vom 6. Dezember 2007 über die vollständige Anwendung der Bestimmungen des Schengen-Besitzstands unter anderem in Ungarn Amtsblatt Nummer L 323 vom 08.12.2007 Seite 34) ist das Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Ungarn über den Grenzübertritt auf grenzüberschreitenden touristischen Wegen an der gemeinsamen Staatsgrenze, Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 184 aus 2006, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 130 aus 2007,, gemäß dessen Artikel 10, Absatz 2, mit 8. Dezember 2007 außer Kraft getreten.

Drozda