Jahrgang 2017 |
Ausgegeben am 8. Juni 2017 |
Teil römisch drei |
74. Kundmachung: | Geltungsbereich des Abkommens über die Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Benin am 18. Mai 2017 seine Annahmeurkunde zum Abkommen über die Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters Bundesgesetzblatt Nr. 180 aus 1958,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 153 aus 2014,) hinterlegt.
Drozda