BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2017

Ausgegeben am 25. Jänner 2017

Teil römisch drei

7. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Französischen Republik über die Rechtsstellung von Angehörigen des österreichischen Bundesheeres während ihres Aufenthaltes in der Französischen Gebietskörperschaft Guyana

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 25 Regierungsvorlage 507 Ausschussbericht 760 Sitzung 85,, Bundesrat:, Ausschussbericht 9435 Sitzung 844,, )

7.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Französischen Republik über die Rechtsstellung von Angehörigen des österreichischen Bundesheeres während ihres Aufenthaltes in der Französischen Gebietskörperschaft Guyana

[Abkommen in deutscher Sprache, siehe Anlagen]

[Abkommen in französischer Sprache, siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Artikel 4, Absatz eins, des Abkommens erfolgten am 26. August 2015 bzw. 23. Dezember 2016; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 4, Absatz eins, mit 1. Februar 2017 in Kraft.

Kern