Jahrgang 2017 |
Ausgegeben am 25. Jänner 2017 |
Teil römisch drei |
7. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Französischen Republik über die Rechtsstellung von Angehörigen des österreichischen Bundesheeres während ihres Aufenthaltes in der Französischen Gebietskörperschaft Guyana | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 25 Regierungsvorlage 507 Ausschussbericht 760 Sitzung 85,, Bundesrat:, Ausschussbericht 9435 Sitzung 844,, ) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
[Abkommen in deutscher Sprache, siehe Anlagen]
[Abkommen in französischer Sprache, siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Artikel 4, Absatz eins, des Abkommens erfolgten am 26. August 2015 bzw. 23. Dezember 2016; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 4, Absatz eins, mit 1. Februar 2017 in Kraft.
Kern