Jahrgang 2017 |
Ausgegeben am 21. April 2017 |
Teil römisch drei |
63. Kundmachung: | Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über Gewalttätigkeiten und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Frankreich am 17. März 2017 das Europäische Übereinkommen über Gewalttätigkeiten und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen Bundesgesetzblatt Nr. 133 aus 1988,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 40 aus 2017,) gekündigt.
Die Kündigung wird mit 1. Oktober 2017 wirksam.
Die Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 40 aus 2017, wird dahingehend berichtigt, dass die Kündigung des gegenständlichen Übereinkommens durch Monaco aufgrund einer nunmehrigen Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats nicht mit 1. September 2017 sondern erst mit 1. Oktober 2017 Wirksamkeit erlangt.
Drozda