Jahrgang 2017 |
Ausgegeben am 12. April 2017 |
Teil römisch drei |
58. Rücktritt vom Internationalen Energie-Agentur Durchführungsübereinkommen zur Errichtung des Kohletechnischen Informationsdienstes | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 25 Regierungsvorlage 500 Ausschussbericht 652 Sitzung 81,, Bundesrat:, Ausschussbericht 9393 Sitzung 843,, ) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
Der Bundespräsident erklärt im Namen der Republik Österreich den Rücktritt vom Internationalen Energie-Agentur Durchführungsübereinkommen zur Errichtung des Kohletechnischen Informationsdienstes1 gemäß seinem Artikel 9, Litera f,
Wien, am 14. Juli 2015
Der Rücktritt vom Durchführungsübereinkommen wurde am 12. August 2015 durch ein an die Exekutivdirektorin der Internationalen Energieagentur gerichtetes Schreiben erklärt, mit welchem die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Rücktrittserklärung übermittelt wurde, und erlangte mit 12. August 2016 Wirksamkeit.
Kern
1 Kundgemacht in BGBl. Nr. 211/1980.