BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2017

Ausgegeben am 12. April 2017

Teil römisch drei

58. Rücktritt vom Internationalen Energie-Agentur Durchführungsübereinkommen zur Errichtung des Kohletechnischen Informationsdienstes

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 25 Regierungsvorlage 500 Ausschussbericht 652 Sitzung 81,, Bundesrat:, Ausschussbericht 9393 Sitzung 843,, )

58.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Rücktritt vom Internationalen Energie-Agentur Durchführungsübereinkommen zur Errichtung des Kohletechnischen Informationsdienstes

Der Bundespräsident erklärt im Namen der Republik Österreich den Rücktritt vom Internationalen Energie-Agentur Durchführungsübereinkommen zur Errichtung des Kohletechnischen Informationsdienstes1 gemäß seinem Artikel 9, Litera f,

Wien, am 14. Juli 2015

Der Rücktritt vom Durchführungsübereinkommen wurde am 12. August 2015 durch ein an die Exekutivdirektorin der Internationalen Energieagentur gerichtetes Schreiben erklärt, mit welchem die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Rücktrittserklärung übermittelt wurde, und erlangte mit 12. August 2016 Wirksamkeit.

Kern

1  Kundgemacht in BGBl. Nr. 211/1980.