BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2017

Ausgegeben am 22. März 2017

Teil römisch drei

47. Vertrag zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Italienischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 25 Regierungsvorlage 586 Ausschussbericht 615 Sitzung 75,, Bundesrat:, Ausschussbericht 9381 Sitzung 842,, )

47.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Vertrag zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Italienischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit

[Vertrag in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Vertrag in italienischer Sprache siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Artikel 34, Absatz 2, des Vertrages wurden am 15. Juli 2015 bzw. 18. Jänner 2017 (erhalten am 19. Jänner 2017) abgegeben; der Vertrag tritt gemäß seinem Artikel 34, Absatz 2, mit 1. April 2017 in Kraft.

Kern