Jahrgang 2017 |
Ausgegeben am 22. März 2017 |
Teil römisch drei |
47. Vertrag zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Italienischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 25 Regierungsvorlage 586 Ausschussbericht 615 Sitzung 75,, Bundesrat:, Ausschussbericht 9381 Sitzung 842,, ) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
[Vertrag in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Vertrag in italienischer Sprache siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Artikel 34, Absatz 2, des Vertrages wurden am 15. Juli 2015 bzw. 18. Jänner 2017 (erhalten am 19. Jänner 2017) abgegeben; der Vertrag tritt gemäß seinem Artikel 34, Absatz 2, mit 1. April 2017 in Kraft.
Kern