BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2017

Ausgegeben am 22. März 2017

Teil römisch drei

46. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens über die Zusammenarbeit im Bereich Zeugenschutz

46. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Zusammenarbeit im Bereich Zeugenschutz

Nach Mitteilung der Regierung der Republik Slowenien hat Lettland am 18. August 2015 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die Zusammenarbeit im Bereich Zeugenschutz Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 163 aus 2014,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 69 aus 2015,) hinterlegt.

Drozda