BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2017

Ausgegeben am 14. Februar 2017

Teil römisch drei

23. Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und Australien im Bereich der sozialen Sicherheit

23. Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und Australien im Bereich der sozialen Sicherheit1

[Vereinbarung in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Vereinbarung in englischer Sprache siehe Anlagen]

Die Verwaltungsvereinbarung tritt gemäß ihrem Artikel 10, mit 1. März 2017 in Kraft.

Drozda

1  Kundgemacht in BGBl. III Nr. 22/2017.