Jahrgang 2017 |
Ausgegeben am 14. Februar 2017 |
Teil römisch drei |
23. Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und Australien im Bereich der sozialen Sicherheit |
[Vereinbarung in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Vereinbarung in englischer Sprache siehe Anlagen]
Die Verwaltungsvereinbarung tritt gemäß ihrem Artikel 10, mit 1. März 2017 in Kraft.
Drozda
1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 22/2017.