Jahrgang 2017 |
Ausgegeben am 7. Dezember 2017 |
Teil römisch drei |
220. Luftverkehrsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Armenien |
[Abkommen in deutscher Sprache, siehe Anlagen]
[Abkommen in armenischer Sprache, siehe Anlagen]
[Abkommen in englischer Sprache, siehe Anlagen]
Die Notifikationen gemäß Artikel 26, des Abkommens wurden am 2. Dezember 2014 bzw. 28. November 2017 vorgenommen; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 26, mit 1. Jänner 2018 in Kraft.
Drozda