BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2017

Ausgegeben am 20. November 2017

Teil römisch drei

199. Kundmachung:

Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen

199. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat die Ukraine am 16. Oktober 2015 eine Erklärung1 hinsichtlich der Anwendung und Umsetzung des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen Bundesgesetzblatt Nr. 41 aus 1969,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 17 aus 2015,) in den derzeit nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Teilen ihres Staatsgebiets abgegeben.

Drozda

1  Die Erklärung ist in englischer und französischer Sprache auf der Webseite des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 30].