Jahrgang 2017 |
Ausgegeben am 20. November 2017 |
Teil römisch drei |
199. Kundmachung: | Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat die Ukraine am 16. Oktober 2015 eine Erklärung1 hinsichtlich der Anwendung und Umsetzung des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen Bundesgesetzblatt Nr. 41 aus 1969,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 17 aus 2015,) in den derzeit nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Teilen ihres Staatsgebiets abgegeben.
Drozda
1 Die Erklärung ist in englischer und französischer Sprache auf der Webseite des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 30].