Jahrgang 2017 |
Ausgegeben am 30. Oktober 2017 |
Teil römisch drei |
179. Kundmachung: | Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über Gewalttätigkeiten und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat die Russische Föderation am 3. Oktober 2017 das Europäische Übereinkommen über Gewalttätigkeiten und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen Bundesgesetzblatt Nr. 133 aus 1988,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 158 aus 2017,) gekündigt.
Die Kündigung wird mit 1. Mai 2018 wirksam.
Drozda