Jahrgang 2017 |
Ausgegeben am 10. Oktober 2017 |
Teil römisch drei |
163. Kundmachung: | Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über Staatsangehörigkeit |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Luxemburg am 19. September 2017 seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen über Staatsangehörigkeit Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 39 aus 2000,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 64 aus 2010,) hinterlegt.
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat Ungarn1 mit Schreiben vom 13. Dezember 2010 Folgendes mitgeteilt:
„Gemäß Artikel 23, Absatz eins, Litera a, des Übereinkommens informiert Ungarn den Generalsekretär, dass aufgrund des Beschlusses des Parlaments von Ungarn vom 26. Mai 2010 das Gesetz LV von 1993 über die ungarische Staatsbürgerschaft geändert wurde. Die Änderungen sind am 20. August 2010 in Kraft getreten und die Vollstreckung der Bestimmungen beginnt am 1. Jänner 2011. Das Hauptziel der Änderungen ist die Vereinfachung und die Kürzung der Dauer des Verfahrens für den Erwerb der ungarischen Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung oder Wiedereinbürgerung.“
Drozda
1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 80/2003.