Jahrgang 2017 |
Ausgegeben am 2. Oktober 2017 |
Teil römisch drei |
154. Kundmachung: | Geltungsbereich der Änderung von Artikel 1 des Übereinkommens über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können |
Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Benin am 21. September 2017 seine Annahmeurkunde betreffend die Änderung von Artikel 1 des Übereinkommens über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 37 aus 2005,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 140 aus 2017,) hinterlegt.
Drozda