Jahrgang 2017 |
Ausgegeben am 4. September 2017 |
Teil römisch drei |
138. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung des Terrorismus |
Laut Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats haben die Niederlande1 am 24. August 2017 gemäß Artikel 20, Absatz 5, des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung des Terrorismus Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 34 aus 2010,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 60 aus 2017,) den hinsichtlich Arubas erklärten Vorbehalt2 für weitere drei Jahre ab 1. Mai 2018 erneuert.
Drozda
1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 83/2013 idF BGBl. III Nr. 118/2016.
2 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 196].