BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2017

Ausgegeben am 4. September 2017

Teil römisch drei

135. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens über nukleare Sicherheit

135. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über nukleare Sicherheit

Nach Mitteilung des Generaldirektors der IAEO hat Kuba am 3. Juli 2017 seine Annahmeurkunde zum Übereinkommen über nukleare Sicherheit Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 39 aus 1998,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 49 aus 2017,) hinterlegt.

Österreich hat gegen den Vorbehalt der Ukraine1 am 9. April 1999 einen Einspruch2 erhoben.

Drozda

1  Kundgemacht in BGBl. III Nr. 170/1998.

2  Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer Sprache auf der Webseite der International Atomic Energy Agency (IAEA) unter https://www.iaea.org/resources/treaties/treaties-under-IAEA-auspices abrufbar.