BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2017

Ausgegeben am 27. Juli 2017

Teil römisch drei

121. Vertrag zwischen der Republik Österreich, der Slowakischen Republik und der Tschechischen Republik über den Dreiländergrenzpunkt Thaya – March

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 25 Regierungsvorlage 844 Ausschussbericht 866 Sitzung 100,, Bundesrat:, Ausschussbericht 9472 Sitzung 847,, )

121.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG bei Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten gemäß Artikel 3, Absatz 4, B-VG in Verbindung mit Artikel 3, Absatz 2, B-VG mit Zweidrittelmehrheit genehmigt.

Vertrag zwischen der Republik Österreich, der Slowakischen Republik und der Tschechischen Republik über den Dreiländergrenzpunkt Thaya – March

[Vertrag in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Vertrag in slowakischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Vertrag in tschechischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Anlagen 1 bis 3 zum vorliegenden Vertrag siehe Anlagen]

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 4. März 2016 hinterlegt; der Vertrag tritt gemäß seinem Artikel 4, Absatz eins, mit 1. August 2017 in Kraft.

Kern