Jahrgang 2017 |
Ausgegeben am 27. Juli 2017 |
Teil römisch drei |
121. Vertrag zwischen der Republik Österreich, der Slowakischen Republik und der Tschechischen Republik über den Dreiländergrenzpunkt Thaya – March | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 25 Regierungsvorlage 844 Ausschussbericht 866 Sitzung 100,, Bundesrat:, Ausschussbericht 9472 Sitzung 847,, ) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG bei Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten gemäß Artikel 3, Absatz 4, B-VG in Verbindung mit Artikel 3, Absatz 2, B-VG mit Zweidrittelmehrheit genehmigt.
[Vertrag in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
[Vertrag in slowakischer Sprachfassung siehe Anlagen]
[Vertrag in tschechischer Sprachfassung siehe Anlagen]
[Anlagen 1 bis 3 zum vorliegenden Vertrag siehe Anlagen]
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 4. März 2016 hinterlegt; der Vertrag tritt gemäß seinem Artikel 4, Absatz eins, mit 1. August 2017 in Kraft.
Kern