Jahrgang 2017 |
Ausgegeben am 27. Juli 2017 |
Teil III |
120. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Kirgisischen Republik über die Förderung und den Schutz von Investitionen | |
(NR: GP XXV RV 1113 AB 1143 S. 128. BR: AB 9589 S. 854.) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
[Abkommen in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Abkommen in englischer Sprache siehe Anlagen]
[Abkommen in kirgisischer Sprache siehe Anlagen]
[Abkommen in russischer Sprache siehe Anlagen]
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 11. Juli 2017 ausgetauscht; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Artikel 30, Absatz eins, mit 1. Oktober 2017 in Kraft.
Kern