BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2017

Ausgegeben am 27. Juli 2017

Teil römisch drei

120. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Kirgisischen Republik über die Förderung und den Schutz von Investitionen

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 25 Regierungsvorlage 1113 Ausschussbericht 1143 Sitzung 128,, Bundesrat:, Ausschussbericht 9589 Sitzung 854,, )

120.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Kirgisischen Republik über die Förderung und den Schutz von Investitionen

[Abkommen in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Abkommen in englischer Sprache siehe Anlagen]

[Abkommen in kirgisischer Sprache siehe Anlagen]

[Abkommen in russischer Sprache siehe Anlagen]

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 11. Juli 2017 ausgetauscht; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Artikel 30, Absatz eins, mit 1. Oktober 2017 in Kraft.

Kern