BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2016

Ausgegeben am 8. Juni 2016

Teil römisch eins

37. Bundesgesetz:

Erteilung einer Ermächtigung zur Verfügung über Bundesvermögen

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 25 Regierungsvorlage 1108 Ausschussbericht 1121 Sitzung 128,, )

37. Bundesgesetz, mit dem eine Ermächtigung zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Paragraph eins,

Der Bundesminister für Finanzen ist zu nachstehenden Verfügungen über bewegliches Bundesvermögen ermächtigt:

Unentgeltliche Übereignung von 15 Stück Nachtsichtferngläsern 87 (NSFG-87) im Wert von insgesamt 27.300 Euro an die Republik Mazedonien.

Paragraph 2,

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

Fischer

Kern