Jahrgang 2016 |
Ausgegeben am 21. März 2016 |
Teil I |
14. Bundesgesetz: | Nationaler Qualifikationsrahmen (NQR-Gesetz) |
(NR: GP XXV RV 999 AB 1007 S. 113. BR: AB 9537 S. 851.) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Im Sinne dieses Bundesgesetzes ist bzw. sind:
Die Mitglieder der NQR-Steuerungsgruppe werden wie folgt nominiert:
Die NQR-Koordinierungsstelle hat zum Zweck der Unterstützung bei der Ausformulierung und Bearbeitung von Zuordnungsersuchen nach Paragraph 8 und Paragraph 9, ein NQR-Handbuch zur näheren Erläuterung zu erstellen. Das NQR-Handbuch ist der NQR-Steuerungsgruppe vorzulegen. Beschließt die NQR-Steuerungsgruppe nicht mit einfacher Stimmenmehrheit, gegen das NQR-Handbuch Einspruch zu erheben, hat die NQR-Koordinierungsstelle das NQR-Handbuch auf der von ihr zu wartenden Website (Paragraph 5, Absatz 2,) zu veröffentlichen.
Fischer
Faymann
Jedes der acht Niveaus wird durch eine Reihe von Deskriptoren definiert, die die Lernergebnisse beschreiben, die für die Erlangung der diesem Niveau entsprechenden Qualifikationen in allen Qualifikationssystemen erforderlich sind |
||||
Kenntnisse |
Fertigkeiten |
Kompetenz |
||
Im Zusammenhang mit dem EQR werden Kenntnisse als Theorie- und/oder Faktenwissen beschrieben |
Im Zusammenhang mit dem EQR werden Fertigkeiten als kognitive Fertigkeiten (unter Einsatz logischen, intuitiven und kreativen Denkens) und praktische Fertigkeiten (Geschicklichkeit und Verwendung von Methoden, Materialien, Werkzeugen und Instrumenten) beschrieben |
Im Zusammenhang mit dem EQR wird Kompetenz im Sinne der Übernahme von Verantwortung und Selbstständigkeit beschrieben |
||
Niveau 1 Zur Erreichung von Niveau 1 erforderliche Lernergebnisse |
grundlegendes Allgemeinwissen |
grundlegende Fertigkeiten, die zur Ausführung einfacher Aufgaben erforderlich sind |
Arbeiten oder Lernen unter direkter Anleitung in einem vorstrukturierten Kontext |
|
Niveau 2 Zur Erreichung von Niveau 2 erforderliche Lernergebnisse |
grundlegendes Faktenwissen in einem Arbeits- oder Lernbereich |
grundlegende kognitive und praktische Fertigkeiten, die zur Nutzung relevanter Informationen erforderlich sind, um Aufgaben auszuführen und Routineprobleme unter Verwendung einfacher Regeln und Werkzeuge zu lösen |
Arbeiten oder Lernen unter Anleitung mit einem gewissen Maß an Selbstständigkeit |
|
Niveau 3 Zur Erreichung von Niveau 3 erforderliche Lernergebnisse |
Kenntnisse von Fakten, Grundsätzen, Verfahren und allgemeinen Begriffen in einem Arbeits- oder Lernbereich |
eine Reihe kognitiver und praktischer Fertigkeiten zur Erledigung von Aufgaben und zur Lösung von Problemen, wobei grundlegende Methoden, Werkzeuge, Materialien und Informationen ausgewählt und angewandt werden |
Verantwortung für die Erledigung von Arbeits- oder Lernaufgaben übernehmen bei der Lösung von Problemen das eigene Verhalten an die jeweiligen Umstände anpassen |
|
Niveau 4 Zur Erreichung von Niveau 4 erforderliche Lernergebnisse |
breites Spektrum an Theorie- und Faktenwissen in einem Arbeits- oder Lernbereich |
eine Reihe kognitiver und praktischer Fertigkeiten, die erforderlich sind, um Lösungen für spezielle Probleme in einem Arbeits- oder Lernbereich zu finden |
selbstständiges Tätigwerden innerhalb der Handlungsparameter von Arbeits- oder Lernkontexten, die in der Regel bekannt sind, sich jedoch ändern können Beaufsichtigung der Routinearbeit anderer Personen, wobei eine gewisse Verantwortung für die Bewertung und Verbesserung der Arbeits- oder Lernaktivitäten übernommen wird |
|
Niveau 51 Zur Erreichung von Niveau 5 erforderliche Lernergebnisse |
umfassendes, spezialisiertes Theorie- und Faktenwissen in einem Arbeits- oder Lernbereich sowie Bewusstsein für die Grenzen dieser Kenntnisse |
umfassende kognitive und praktische Fertigkeiten die erforderlich sind, um kreative Lösungen für abstrakte Probleme zu erarbeiten |
Leiten und Beaufsichtigen in Arbeits- oder Lernkontexten, in denen nicht vorhersehbare Änderungen auftreten Überprüfung und Entwicklung der eigenen Leistung und der Leistung anderer Personen |
|
Niveau 62 Zur Erreichung von Niveau 6 erforderliche Lernergebnisse |
fortgeschrittene Kenntnisse in einem Arbeits- oder Lernbereich unter Einsatz eines kritischen Verständnisses von Theorien und Grundsätzen |
fortgeschrittene Fertigkeiten, die die Beherrschung des Faches sowie Innovationsfähigkeit erkennen lassen, und zur Lösung komplexer und nicht vorhersehbarer Probleme in einem spezialisierten Arbeits- oder Lernbereich nötig sind |
Leitung komplexer fachlicher oder beruflicher Tätigkeiten oder Projekte und Übernahme von Entscheidungsverantwortung in nicht vorhersehbaren Arbeits- oder Lernkontexten Übernahme der Verantwortung für die berufliche Entwicklung von Einzelpersonen und Gruppen |
|
Niveau 73 Zur Erreichung von Niveau 7 erforderliche Lernergebnisse |
hoch spezialisiertes Wissen, das zum Teil an neueste Erkenntnisse in einem Arbeits- oder Lernbereich anknüpft, als Grundlage für innovative Denkansätze und/oder Forschung kritisches Bewusstsein für Wissensfragen in einem Bereich und an der Schnittstelle zwischen verschiedenen Bereichen |
spezialisierte Problemlösungsfertigkeiten im Bereich Forschung und/oder Innovation, um neue Kenntnisse zu gewinnen und neue Verfahren zu entwickeln sowie um Wissen aus verschiedenen Bereichen zu integrieren |
Leitung und Gestaltung komplexer, unvorhersehbarer Arbeits- oder Lernkontexte, die neue strategische Ansätze erfordern Übernahme von Verantwortung für Beiträge zum Fachwissen und zur Berufspraxis und/oder für die Überprüfung der strategischen Leistung von Teams |
|
Niveau 84 Zur Erreichung von Niveau 8 erforderliche Lernergebnisse |
Spitzenkenntnisse in einem Arbeits- oder Lernbereich und an der Schnittstelle zwischen verschiedenen Bereichen |
weitest fortgeschrittene und spezialisierte Fertigkeiten und Methoden, einschließlich Synthese und Evaluierung, zur Lösung zentraler Fragestellungen in den Bereichen Forschung und/oder Innovation und zur Erweiterung oder Neudefinition vorhandener Kenntnisse oder beruflicher Praxis |
fachliche Autorität, Innovationsfähigkeit, Selbstständigkeit, wissenschaftliche und berufliche Integrität und nachhaltiges Engagement bei der Entwicklung neuer Ideen oder Verfahren in führenden Arbeits- oder Lernkontexten, einschließlich der Forschung |
|
Kompatibilität mit dem Qualifikationsrahmen für den europäischen Hochschulraum Der Qualifikationsrahmen für den Europäischen Hochschulraum bietet Deskriptoren für Studienzyklen. Jeder Deskriptor für einen Studienzyklus formuliert eine allgemeine Aussage über gängige Erwartungen betreffend Leistungen und Fähigkeiten, die mit Qualifikationen am Ende eines Studienzyklus verbunden sind. |
||||
Deskriptoren für die Studienzyklen des Qualifikationsrahmens für den Europäischen Hochschulraum, der von den für die Hochschulbildung zuständigen Ministerinnen und Ministern auf ihrer Tagung im Mai 2005 in Bergen beschlossen wurde (Dublin-Deskriptoren):
Niveau 6
Qualifikationen, die den Abschluss des ersten Zyklus bezeichnen, werden verliehen an Studierende, die in einem Studienfach Wissen und Verstehen demonstriert haben, das auf ihrer generellen Sekundarstufen-Bildung aufbaut und darüber hinausgeht und das sich üblicherweise auf einem Niveau befindet, das, unterstützt durch wissenschaftliche Lehrbücher, zumindest in einigen Aspekten an neueste Erkenntnisse in ihrem Studienfach anknüpft; ihr Wissen und Verstehen in einer Weise anwenden können, die von einem professionellen Zugang zu ihrer Arbeit oder ihrem Beruf zeugt, und die über Kompetenzen verfügen, die üblicherweise durch das Formulieren und Untermauern von Argumenten und das Lösen von Problemen in ihrem Studienfach demonstriert werden; die Fähigkeit besitzen, relevante Daten (üblicherweise innerhalb ihres Studienfachs) zu sammeln und zu interpretieren, um Einschätzungen zu stützen, die relevante soziale, wissenschaftliche oder ethische Belange mit berücksichtigen; Informationen, Ideen, Probleme und Lösungen sowohl an Experten als auch an Laien vermitteln können; die Lernstrategien entwickelt haben, die sie benötigen, um ihre Studien mit einem Höchstmaß an Autonomie fortzusetzen.
Niveau 7
Qualifikationen, die den Abschluss des zweiten Zyklus bezeichnen, werden verliehen an Studierende, die Wissen und Verstehen demonstriert haben, das auf den üblicherweise mit dem Bachelor-Level assoziierten Kenntnissen aufbaut und diese vertieft und das eine Basis oder Möglichkeit liefert für Originalität im Entwickeln und/oder Anwenden von Ideen, häufig in einem Forschungskontext; ihr Wissen und Verstehen und ihre Problemlösungsfähigkeiten in neuen oder unvertrauten Zusammenhängen innerhalb breiter (oder multidisziplinärer) Kontexte in ihrem Studienfach anwenden können; die Fähigkeit besitzen, Wissen zu integrieren und mit Komplexität umzugehen und auf der Basis unvollständiger oder begrenzter Informationen Einschätzungen zu formulieren, die aber trotzdem die mit der Anwendung ihres Wissens und Verstehens verbundenen sozialen und ethischen Verantwortungen berücksichtigen; ihre Schlussfolgerungen und das Wissen und die Prinzipien, die ihnen zugrunde liegen, klar und eindeutig kommunizieren können, sowohl an Experten wie auch an Laien; über Lernstrategien verfügen, die es ihnen ermöglichen, ihre Studien größtenteils selbstbestimmt und autonom fortzusetzen.
Niveau 8
Qualifikationen, die den Abschluss des dritten Zyklus darstellen, werden verliehen an Studierende, die ein systematisches Verstehen eines Studienfaches und die Beherrschung der mit diesem Fach assoziierten Fertigkeiten und Methoden demonstriert haben; die Fähigkeit demonstriert haben, einen substanziellen Forschungsprozess mit wissenschaftlicher Integrität zu konzipieren, gestalten, implementieren und adaptieren; einen Beitrag geleistet haben durch originelle Forschung, die die Grenzen des Wissens durch die Entwicklung eines substantiellen Forschungswerks erweitert, das in Teilen den Standards nationaler und internationaler begutachteter Publikationen entspricht; befähigt sind zu kritischer Analyse, Evaluation und Synthese neuer und komplexer Ideen; in der Lage sind, mit ihrem fachlichen Umfeld, der größeren wissenschaftlichen Gemeinschaft und der Gesellschaft im Allgemeinen über ihr Spezialfeld zu kommunizieren; in der Lage sind, innerhalb akademischer und professioneller Kontexte technologische, soziale oder kulturelle Fortschritte in einer Wissensgesellschaft voranzutreiben.
1 Der Deskriptor für den Kurzstudiengang (innerhalb des ersten Studienzyklus oder in Verbindung damit), der von der Joint Quality Initiative als Teil des Bologna-Prozesses entwickelt wurde, entspricht den zur Erreichung von EQR-Niveau 5 erforderlichen Lernergebnissen.
2 Der Deskriptor für den ersten Studienzyklus des Qualifikationsrahmens für den Europäischen Hochschulraum, der von den für die Hochschulbildung zuständigen Ministern auf ihrer Tagung im Mai 2005 in Bergen im Rahmen des Bologna-Prozesses beschlossen wurde, entspricht den zur Erreichung von EQR-Niveau 6 erforderlichen Lernergebnissen.
3 Der Deskriptor für den zweiten Studienzyklus des Qualifikationsrahmens für den Europäischen Hochschulraum, der von den für die Hochschulbildung zuständigen Ministern auf ihrer Tagung im Mai 2005 in Bergen im Rahmen des Bologna-Prozesses beschlossen wurde, entspricht den zur Erreichung von EQR-Niveau 7 erforderlichen Lernergebnissen.
4 Der Deskriptor für den dritten Studienzyklus des Qualifikationsrahmens für den Europäischen Hochschulraum, der von den für die Hochschulbildung zuständigen Ministern auf ihrer Tagung im Mai 2005 in Bergen im Rahmen des Bologna-Prozesses beschlossen wurde, entspricht den zur Erreichung von EQR-Niveau 8 erforderlichen Lernergebnissen.