Jahrgang 2016 |
Ausgegeben am 30. Dezember 2016 |
Teil römisch eins |
111. Bundesgesetz: | IFI-Beitragsgesetz 2016 |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 25 Regierungsvorlage 1273 Ausschussbericht 1395 Sitzung 158,, ) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Bund beteiligt sich an der elften Wiederauffüllung der Mittel des Asiatischen Entwicklungsfonds und sechsten Wiederauffüllung des Technische Hilfe Sonderfonds der Asiatischen Entwicklungsbank (AsEF-12) mit 21 060 000 Euro.
Der Bundesminister für Finanzen hat zur Mitte beziehungsweise am Ende der Umsetzungsperiode einen Bericht über die Tätigkeiten und Ergebnisse der in Paragraph eins, genannten internationalen Finanzinstitution zu erstellen. Dieser Bericht ist dem Nationalrat zur Kenntnisnahme zu übermitteln.
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.
Bures Kopf Hofer
Kern