Jahrgang 2016 |
Ausgegeben am 11. Februar 2016 |
Teil römisch eins |
1. Kundmachung: | Wirksamwerden der Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG über die halbtägig kostenlose und verpflichtende frühe Förderung in institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen in den Kindergartenjahren 2015/16, 2016/17 und 2017/18 gegenüber dem Land Wien |
Die Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG über die halbtägig kostenlose und verpflichtende frühe Förderung in institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen in den Kindergartenjahren 2015/16, 2016/17 und 2017/18, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 138 aus 2015,, ist gemäß ihrem Artikel 15, Absatz 3, mit 1. Jänner 2016 gegenüber dem Land Wien wirksam geworden.
Ostermayer