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Anzahl |
Gesamtanzahl zum BidokVUni-Stichtag 31. Dezember |
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Personal |
alle Dienst- oder Beschäftigungsverhältnisse gemäß Ziffer 2 Punkt 6, der Anlage 1 BidokVUni |
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Geschlecht |
- Frauen - Männer |
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Personal-kategorie |
- wissenschaftliches/künstlerisches Personal - Professorinnen und Professoren - wissenschaftliche/künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - darunter Dozentinnen und Dozenten - darunter Assoziierte Professorinnen und Professoren (KV) - darunter Assistenzprofessorinnen und Assistenzprofessoren (KV) - darunter über F&E-Projekte drittfinanzierte Mitarbeiter- innen und Mitarbeiter - darunter Ärztinnen und Ärzte in Facharztausbildung - Allgemeines Personal - darunter über F&E-Projekte drittfinanziertes allgemeines Personal - darunter Ärztinnen und Ärzte mit ausschließlichen Aufgaben in öffentlichen Krankenanstalten - darunter Krankenpflege im Rahmen einer öffentlichen Krankenanstalt |
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Zählkategorie |
- Köpfe - Vollzeitäquivalente |
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Anzahl |
Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres (1. Jänner – 31. Dezember) |
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Berufung an die Universität |
Besetzung (Dienstantritt) von Professuren gemäß Paragraphen 98 und 99 UG |
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Geschlecht |
- Frauen - Männer |
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Herkunftsuniver-sität/vorherige Dienstgeberin oder vorheriger Dienstgeber |
- eigene Universität - andere Herkunftsuniversität/Dienstgeber national - Herkunftsuniversität/Dienstgeber Deutschland - Herkunftsuniversität/Dienstgeber übrige EU - Herkunftsuniversität/Dienstgeber Schweiz - Herkunftsuniversität/Dienstgeber übrige Drittstaaten |
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Berufungsart |
- Berufung gemäß Paragraph 98, UG - Berufung gemäß Paragraph 99, Absatz eins, UG - Berufung gemäß Paragraph 99, Absatz 3, UG |
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Stichtag, Zeitraum |
Stichtag 31. Dezember bzw. bei Kollegialorganen, die ihre Tätigkeit vor dem 31. Dezember beendet haben, die Zusammensetzung zum letzten Zeitpunkt des Tätigwerdens innerhalb des Kalenderjahres |
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Frauenquoten |
Geschlechterrepräsentanz in ausgewählten Universitätsorganen mit besonderer Berücksichtigung der mindestens 50%-Frauenquote in Kollegialorganen |
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Geschlecht |
- Frauen - Männer |
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Monitoring-Kategorie |
- Rektorat - Rektorin oder Rektor - Vizerektorinnen und Vizerektoren - Universitätsrat - Vorsitzende oder Vorsitzender - sonstige Mitglieder - Senat - Vorsitzende oder Vorsitzender - sonstige Mitglieder - Habilitationskommissionen - Berufungskommissionen - Curricularkommissionen - sonstige Kollegialorgane |
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Zählkategorie |
- Kopfzahlen - Anteile in % - Frauenquoten-Erfüllungsgrad |
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Zeitraum |
Kalenderjahr (1. Jänner – 31. Dezember) |
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Lohngefälle zwischen Frauen und Männern/ Gender Pay Gap |
Unterschiede in den Gehältern zwischen Frauen und Männern auf Basis aller im Kalenderjahr von der Universität geleisteten Lohn- bzw. Gehaltszahlungen an sämtliche Personen der ausgewählten Verwendungen; die Normierung der Gehaltszahlungen erfolgt auf Grundlage der Bildung von Jahresvollzeit-äquivalenten, die Darstellung der Unterschiede erfolgt in der Form „Frauenlöhne entsprechen ...% der Männerlöhne“ |
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Ausgewählte Verwendungen |
sämtliche Personen in den Verwendungen 11, 12, 14 und 81 bis 83 gemäß Ziffer 2 Punkt 6, der Anlage 1 BidokVUni; falls im Kalenderjahr einer dieser Verwendungskategorien bei einem der beiden Geschlechter weniger als 3 Personen (Kopfzahl) zuordenbar sind, ist aus Gründen des Datenschutzes für die jeweilige Verwendungskategorie anstatt des Lohngefälles die Ausprägung „n.a.“ anzuführen |
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Geschlecht |
- Frauen, - Männer |
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Personalkategorie |
- Universitätsprofessorin oder Universitätsprofessor (Paragraph 98, UG, beamtet oder vertragsbedienstet) - Universitätsprofessorin oder Universitätsprofessor (Paragraph 98, UG, KV) - Universitätsprofessorin oder Universitätsprofessor, bis fünf Jahre befristet (Paragraph 99, Absatz eins, UG) - Universitätsprofessorin oder Universitätsprofessor, bis sechs Jahre befristet (Paragraph 99, Absatz 3, UG) - Universitätsdozentin oder Universitätsdozent - Assoziierte Professorin oder Assoziierter Professor (KV) - Assistenzprofessorin oder Assistenzprofessor (KV) - kollektivvertragliche Professorin oder kollektivvertraglicher Professor (Paragraph 98,, Paragraph 99, Absatz eins,, Paragraph 99, Absatz 3, UG) |
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Zählkategorie |
- Kopfzahlen , - Lohngefälle |
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Zeitraum |
Kalenderjahr (1. Jänner – 31. Dezember) |
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Geschlechter-repräsentanz |
Anzahl von Frauen und Männern sowie Frauenanteil im jeweiligen Prozessschritt des Verfahrens |
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Berufungsverfahren |
Verfahren gemäß Paragraph 98, UG, die im Kalenderjahr zum Dienstantritt einer Professorin/eines Professors geführt haben unabhängig davon, ob die Berufung bereits im Vorjahr erfolgt ist |
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Geschlecht |
- Frauen - Männer |
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Durchschnittliche Frauenanteile bei empfehlenden Personen/Kollegial-organen |
- Durchschnittlicher Fraueanteil Berufungskommission
- Durchschnittlicher Frauenanteil Gutachter/innen
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Durchschnittliche Frauenanteile in einzelnen Verfahrensstufen |
- Durchschnittlicher Frauenanteil Bewerber/innen
- Durchschnittlicher Frauenanteil Hearing
- Durchschnittlicher Frauenanteil Berufungsvorschlag
- Durchschnittlicher Frauenanteil unter neu berufenen Professor/innen
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Chancenindikator |
- Selektionschance für Frauen – Hearing - Selektionschance für Frauen – Berufungsvorschlag - Berufungschance für Frauen |
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Zählkategorie |
- Anteil in % - Chancenindikator |
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Anzahl |
Gesamtanzahl innerhalb des Studienjahres (1. Oktober – 30. September) |
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wissenschaftliches/künstlerisches Personal |
Angehörige der Universität gemäß Paragraph 94, Absatz 2, UG |
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Auslandsaufenthalt |
Auslandsaufenthalt zum Zweck der Erfüllung von Lehr- und/oder Forschungsleistungen/Leistungen im Bereich der Entwicklung und Erschließung der Künste im Aufgabenbereich der betreffenden Person (mit Ausnahme der Teilnahme an Tagungen und Konferenzen) |
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Geschlecht |
- Frauen - Männer |
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Aufenthaltsdauer |
- weniger als 5 Tage - 5 Tage bis zu 3 Monate - länger als 3 Monate |
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Gastlandkategorie |
- EU - Drittstaaten |
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Zeitraum |
Rechnungsjahr (1. Jänner – 31. Dezember) |
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Erlöse |
geldmäßiger Gegenwert für erbrachte Leistungen der Universität |
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F&E-Projekte |
Forschungsarbeiten gemäß Paragraph 26, Absatz eins und Paragraph 27, Absatz eins, Ziffer 2 und 3 UG, an denen einzelne bzw. mehrere Personen mitarbeiten und bei denen auf die Ausstattung der Universität zurückgegriffen wird |
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Projekte der Entwicklung und Erschließung der Künste |
Arbeiten gemäß Paragraph 26, Absatz eins und Paragraph 27, Absatz eins, Ziffer 2 und 3 UG im Bereich Entwicklung und Erschließung der Künste, an denen einzelne bzw. mehrere Personen mitarbeiten und bei denen auf die Ausstattung der Universität zurückgegriffen wird |
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Auftrag-/ Fördergeber-Organisation |
- EU - andere internationale Organisationen - Bund (Ministerien) - Länder (inkl. deren Stiftungen und Einrichtungen) - Gemeinden und Gemeindeverbände (ohne Wien) - FWF - FFG - ÖAW - Jubiläumsfonds der ÖNB - sonstige öffentlich-rechtliche Einrichtungen (Körperschaften, Stiftungen, Fonds etc.) - Unternehmen - Private (Stiftungen, Vereine etc.) - sonstige |
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Sitz der Auftrag-/ Fördergeber-Organisation |
- national - EU - Drittstaaten |
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Zeitraum |
Rechnungsjahr (1. Jänner – 31. Dezember) |
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Investitionen |
Erst- und Ersatzinvestitionen |
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Forschungs-infrastrukturen/ Infrastrukturen im Bereich der Entwicklung und Erschließung der Künste mit einem Anschaffungswert von EURO 100.000 inkl. USt und darüber |
- Großgeräte/Großanlagen [(zB NMR Geräte, HPC)] - Core Facilities [(zB Biobanken, Genomics)] - Elektronische Datenbanken - Räumliche Forschungsinfrastruktur [(zB Reinräume)] - Sonstige Forschungsinfrastruktur |
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Stichtag |
Stichtag 31. Dezember gemäß BidokVUni |
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Professorinnen/Professoren und Äquivalente |
Die Vollzeitäquivalente der Professor/innen (Verwendungen 11, 12 und 81 gemäß Ziffer 2 Punkt 6, der Anlage 1 zur BidokVUni), Dozent/innen (Verwendung 14) und assoziierten Professor/innen (Verwendung 82) sind zum Stichtag 31. Dezember auszuweisen, indem die in der Wissensbilanz-Kennzahl 1.A.1 angegebenen VZÄ der Professor/innen, Dozent/innen und assoz. Professor/innen vollständig aufgeteilt und den ISCED-3 Studienfeldern gemäß Paragraph 71 b, Absatz 4, UG 2002 zugeordnet werden; die Darstellung der Unterrichtsfächer der Lehramtsstudien sowie der weiteren dem ISCED-3 Studienfeld 145 Ausbildung von Lehrkräften mit Fachstudium zugeordneten Fächer erfolgt gesondert |
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Verwendung |
- Professorinnen und Professoren (Verwendungen 11, 12 und 81 gemäß Ziffer 2 Punkt 6, der Anlage 1 zur BidokVUni) - Dozentinnen und Dozenten (Verwendung 14) - Assoziierte Professorinnen und Professoren (Verwendung 82) |
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Anzahl |
Gesamtanzahl zum Stichtag 31. Dezember |
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eingerichtete Studien |
Bachelor-, Master-, Diplom- und Doktoratsstudien (inklusive mit anderen Universitäten oder Hochschulen gemeinsam eingerichtete Studien), die im Stichtagssemester begonnen werden können. Ebenfalls zu berücksichtigen sind Universitätslehrgänge, deren Curriculum in Kraft getreten ist. |
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Studienart |
- Diplomstudien unter Berücksichtigung der Instrumente im Instrumentalstudium, in IGP und in Jazz - Bachelorstudien unter Berücksichtigung der Instrumente im Instrumentalstudium, in IGP und in Jazz - Masterstudien unter Berücksichtigung der Instrumente im Instrumentalstudium, in IGP und in Jazz - Doktoratsstudien (ohne Human- und Zahnmedizin) - davon PhD-Doktoratsstudien - angebotene Unterrichtsfächer bzw. Spezialisierungen im Lehramtsstudium - Universitätslehrgänge für Graduierte unter Berücksichtigung der Instrumente - andere Universitätslehrgänge |
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Studienform |
- Präsenzstudien - davon zur Gänze englischsprachig studierbar - davon berufsbegleitend studierbar - Fernstudien - davon zur Gänze englischsprachig studierbar - davon berufsbegleitend studierbar |
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Programm-beteiligung |
- internationale Joint Degree/Double Degree/Multiple Degree Programme - nationale Studienkooperationen (gemeinsame Einrichtung) |
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Zeitraum |
Studienjahr (1. Oktober – 30. September) |
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Studienabschlussquote |
Anteil der abgeschlossenen fachgleichen Bachelor-/Diplomstudien oder Masterstudien an allen beendeten fachgleichen Bachelor-/Diplomstudien zumindest im dritten Semester oder Masterstudien pro Berichtsstudienjahr. Studienabschlüsse innerhalb der Nachfrist des vorangegangenen Berichtsstudienjahres (ohne Meldung im Berichtsstudienjahr) werden dem Berichtsstudienjahr zugerechnet. |
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Studienart |
- Bachelor-/Diplomstudien - Masterstudien |
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Geschlecht |
- Frauen - Männer |
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Anzahl |
Gesamtanzahl in Bezug auf das beabsichtigte Beginn-Studienjahr (1. Oktober – 30. September) |
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Bewerberin, Bewerber |
jede Person, die zur Feststellung des Vorliegens der besonderen Zulassungsbedingungen für ein ordentliches Studium antritt |
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Besondere Zulassungs-bedingungen |
- Zulassungsprüfungen für künstlerische Studien (Paragraph 63, Absatz eins, Ziffer 4, UG) - Überprüfung der körperlich-motorischen Eignung für Sportwissenschaften und das Unterrichtsfach Bewegung und Sport (Paragraph 63, Absatz eins, Ziffer 5, UG); - Aufnahmeverfahren gemäß Paragraph 71 c, UG - Aufnahmeverfahren gemäß Paragraph 71 d, UG - qualitative Zulassungsbedingungen für Master- und PhD-Studien gemäß Paragraph 71 e, Absatz eins und 3 UG - Aufnahmeverfahren gemäß Paragraph 71 e, Absatz 4, UG |
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Geschlecht |
- Frauen - Männer |
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Verfahrensschritte |
- angemeldet - angetreten - zulassungsberechtigt |
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Anzahl |
Gesamtanzahl zum Wintersemester-Termin gemäß Paragraph 7, Absatz 6 UniStEV 2004 |
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Studierende |
sämtliche Studierende dieser Universität (Personenmenge PU gemäß Anlage 5 zur UniStEV 2004) |
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Geschlecht |
- Frauen - Männer |
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Staatsangehörigkeit |
- Österreich - EU - Drittstaaten |
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Studierenden-kategorie |
- ordentliche Studierende - außerordentliche Studierende |
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Personenmenge |
- im betreffenden Wintersemester neu zugelassene Studierende dieser Universität (Personenmenge PN gemäß Anlage 5 zur UniStEV 2004) - bereits in früheren Semestern zugelassene Studierende dieser Universität (Personenmenge PU gemäß Anlage 5 zur UniStEV 2004 vermindert um Personenmenge PN) |
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Zeitraum |
Studienjahr (1. Oktober – 30. September) |
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Prüfungsaktive Studien |
Prüfungsaktiv ist ein Bachelor-, Diplom- oder Masterstudium, sofern der oder die Studierende im betreffenden Studium mindestens 16 ECTS-Punkte oder positiv beurteilte Studienleistungen im Umfang von acht Semesterstunden erbracht hat |
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Geschlecht |
- Frauen - Männer |
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Studienart |
- Diplomstudium - Bachelorstudium - Masterstudium |
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Staatsangehörigkeit |
- Österreich - EU - Drittstaaten |
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Anzahl |
Gesamtanzahl zum Wintersemester-Termin gemäß Paragraph 7, Absatz 6 UniStEV 2004 |
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belegte ordentliche Studien |
Belegte Studien (Studienmenge SB gemäß Anlage 5 zur UniStEV 2004), eingeschränkt auf ordentliche Studien |
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Geschlecht |
- Frauen - Männer |
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Studienart |
- Diplomstudium - Bachelorstudium - Masterstudium - Doktoratsstudium
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Staatsangehörigkeit |
- Österreich - EU - Drittstaaten |
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Anzahl |
Gesamtanzahl innerhalb des Studienjahres (1. Oktober – 30. September) |
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ordentliche Studierende mit Teilnahme an internationalen Mobilitätspro-grammen (outgoing) |
ordentliche Studierende (Personenmenge PU gemäß Anlage 5 zur UniStEV 2004), die im Rahmen eines internationalen Mobilitätsprogramms einen Auslandsaufenthalt absolvieren (Gastland ungleich Österreich) |
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Geschlecht |
- Frauen - Männer |
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Gastland |
- EU - Drittstaaten |
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Art der Mobilitäts-programme |
- ERASMUS+ (SMS) – Studienaufenthalte - ERASMUS+ (SMP) – Studierendenpraktika - Universitätsspezifische Mobilitätsprogramme - sonstige |
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Anzahl |
Gesamtanzahl innerhalb des Studienjahres (1. Oktober – 30. September) |
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ordentliche Studierende mit Teilnahme an internationalen Mobilitätsprogram-men (incoming) |
ordentliche Studierende (Personenmenge PU gemäß Anlage 5 zur UniStEV 2004), die im Rahmen eines internationalen Mobilitätsprogramms einen Auslandsaufenthalt in Österreich absolvieren |
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Geschlecht |
- Frauen - Männer |
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Staatsangehörigkeit |
- EU - Drittstaaten |
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Art der Mobilitätspro-gramme |
- ERASMUS+ (SMS) – Studienaufenthalte - ERASMUS+ (SMP) – Studierendenpraktika - Universitätsspezifische Mobilitätsprogramme - sonstige |
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Anzahl, Stichtag |
Gesamtanzahl zum jeweiligen Wintersemester-Termin gemäß Paragraph 7, Absatz 6, UniStEV 2004 mit einem Dienst- bzw. Beschäftigungsverhältnis zum Stichtag 31. Dezember |
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Doktoratsstudierende mit , Beschäftigungsverhältnis |
Studierende mit belegtem Studium (Studienmenge SB gemäß Anlage 5 zur UniStEV 2004), eingeschränkt auf Doktoratsstudien (ohne Diplomstudien Human- und Zahnmedizin), und mit einem Dienst- bzw. Beschäftigungsverhältnis zum 31. Dezember. Bei der strukturierten Doktoratsausbildung sind ausschließlich jene Doktoratsstudierenden zu erfassen, die ein Beschäftigungsverhältnis von mindestens 30 Wochenstunden eingegangen sind. |
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Universität |
Universität gemäß Paragraph 6, Absatz eins, UG oder jene Kapitalgesellschaften gemäß Paragraph 10, Absatz eins, UG, an denen die Universität Gesellschaftsanteile entweder zu 100% (Tochter-Gesellschaften) oder teilweise (Beteiligungen) hält |
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Geschlecht |
- Frauen - Männer |
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Staatsangehörigkeit |
- Österreich - EU - Drittstaaten |
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Personalkategorie (Verwendung) |
- drittfinanzierte wissenschaftliche /künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - sonstige wissenschaftliche/künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - sonstige Verwendung |
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Ausbildungsstruktur |
- strukturierte Doktoratsausbildung - nicht-strukturierte Doktoratsausbildung |
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Anzahl |
Gesamtanzahl innerhalb des Studienjahres (1. Oktober – 30. September) |
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Studienabschlüsse |
abgeschlossene Studien (Studienmenge SA gemäß Anlage 5 zur UniStEV 2004), eingeschränkt auf ordentliche Studien |
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Geschlecht |
- Frauen - Männer |
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Staatsangehörigkeit |
- Österreich - EU - Drittstaaten |
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Art des Abschlusses |
- Erstabschluss - Weiterer Abschluss |
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Studienart |
- Diplomstudium - Bachelorstudium - Masterstudium - Doktoratsstudium
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Anzahl |
Gesamtanzahl innerhalb des Studienjahres (1. Oktober – 30. September) |
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Studienabschlüsse |
abgeschlossene Studien (Studienmenge SA gemäß Anlage 5 zur UniStEV 2004), eingeschränkt auf ordentliche Studien |
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Abschlüsse in der Toleranz- studiendauer |
Studienabschlüsse, welche innerhalb der Studiendauer laut Curriculum zuzüglich eines Semesters, im Fall eines Diplomstudiums zuzüglich eines Semesters je Studienabschnitt, erreicht wurden; die Studiendauer ist gemäß Paragraph 9, Absatz 3, UniStEV 2004 zu ermitteln. |
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Geschlecht |
- Frauen - Männer |
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Staatsangehörigkeit |
- Österreich - EU - Drittstaaten |
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Art des Abschlusses |
- Erstabschluss - Weiterer Abschluss |
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Studienart |
- Diplomstudium - Bachelorstudium - Masterstudium - Doktoratsstudium
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Anzahl |
Gesamtanzahl innerhalb des Studienjahres (1. Oktober – 30. September) |
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Studienabschlüsse mit Auslandsaufenthalt während des Studiums |
abgeschlossene Studien (Studienmenge SA gemäß Anlage 5 zur UniStEV 2004), eingeschränkt auf Abschlüsse ordentlicher Studien von Personen mit Teilnahme an internationalen Mobilitätsprogrammen (Gastland ungleich Österreich) |
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Geschlecht |
- Frauen - Männer |
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Gastland des Aus-landsaufenthaltes |
- EU - Drittstaaten |
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Anzahl |
Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres (1. Jänner – 31. Dezember), Zuordnung anhand des Datums der Veröffentlichung |
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wissenschaftliche/ künstlerische Veröffentlichungen |
unter Nennung der Universität publizierte Erstauflagen von Fach- oder Lehrbüchern (ausgenommen Eigenverlag), nicht im Eigenverlag publizierte Fachzeitschriften oder Sammelwerke (ausgenommen Konferenz-Publikationen) und sonstige wissenschaftliche/künstlerische Veröffentlichungen (unabhängig vom Medium/darunter auch nicht-textliche wie z. B. Filme) |
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Personal |
sämtliche Personen in den Verwendungen 11 bis 21, 23, 24 bis 27 und 81 bis 84 gemäß Ziffer 2 Punkt 6, der Anlage 1 BidokVUni |
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Typus von Publikationen |
- Erstauflagen von wissenschaftlichen Fach- oder Lehrbüchern - erstveröffentlichte Beiträge in SCI, SSCI und A&HCI-Fachzeitschriften - erstveröffentlichte Beiträge in sonstigen wissenschaftlichen Fachzeitschriften - erstveröffentlichte Beiträge in Sammelwerken - sonstige wissenschaftliche Veröffentlichungen - künstlerische Ton-, Bild-, Datenträger - Beiträge zu künstlerischen Ton-, Bild-, Datenträgern - Kunstkataloge und andere künstlerische Druckwerke - Beiträge zu Kunstkatalogen und anderen künstlerischen Druckwerken |
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Internationale Ko-Publikationen |
Wissenschaftliche/künstlerische Veröffentlichungen des Typus „erstveröffentlichte Beiträge in SCI, SSCI und A&HCI-Fachzeitschriften“, die in Kooperation mit einem oder mehreren Partnerinnen und Partnern unter Nennung mindestens einer ausländischen Hochschule/Forschungseinrichtung veröffentlicht werden. |
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Anzahl |
Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres (1. Jänner – 31. Dezember) |
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Vortrag oder Präsentation Science to science / art to art |
Vortrag auf Grundlage einer direkten Einladung durch die Veranstalterin oder den Veranstalter oder Vortrag/Präsentation auf Grundlage einer Bewerbung und nachfolgenden Auswahl durch die Veranstalterin oder den Veranstalter |
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Vortrag oder Präsentation Science to public |
Sämtliche Vorträge des wissenschaftlichen Personals an ein nicht-wissenschaftliches Zielpublikum |
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wissenschaftliche/künstlerische Veranstaltung (science to science/art to art) |
Kongresse, Konferenzen, Tagungen, Seminare etc., deren Ziel die Weitergabe und Diskussion von auf wissenschaftlichen/künstlerischen Standards erarbeiteten Erkenntnissen zumindest eines/einer Vortragenden oder Präsentatoren/-innen ist und diese dem wissenschaftlichen Austausch innerhalb einer Wissenschaftsdisziplin/Kunstdisziplin dient und/oder interdisziplinär ausgelegt ist. Ebenfalls zu berücksichtigen sind Veranstaltungen, deren Ziel die Weitergabe wissenschaftlicher Erkenntnisse an ein Fachpublikum sind (science to science/art to art) |
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Veranstaltung zur Vermittlung/Verbreitung von Fachwissen an ein nicht-wissenschaftliches Publikum (science to public / art to public) |
Leistungsschauen, Informationsveranstaltungen etc, deren Ziel die Vermittlung bzw. Verbreitung von Fachwissen an ein nicht-wissenschaftliches/nicht-künstlerisches Publikum ist (science to public / art to public) |
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Personal |
sämtliche Personen in den Verwendungen 11 bis 21, 23 24 bis 27 und 81 bis 84 gemäß Ziffer 2 Punkt 6, der Anlage 1 BidokVUni |
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Geschlecht |
- Frauen - Männer |
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Vortragsort |
- Inland - Ausland |
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Veranstaltungstypus |
- science to science/art to art - science to public/art to public |
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Anzahl |
Gesamtanzahl der innerhalb des Kalenderjahres (1. Jänner – 31. Dezember) erfolgten Neuzugänge |
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Patentanmeldungen |
zu zählen sind Patente, die gemäß Patentgesetz 1970, gemäß dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ), dem Vertrag über die Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) und in Staaten, die nicht Vertragsstaaten des EPÜ bzw. des PCT sind, im Berichtszeitraum angemeldet wurden, wobei jedes angemeldete Patent einzeln gezählt wird. Bei der Erteilung eines Patents nach dem EPÜ sind die nationalen Validierungen nicht einzeln zu zählen. Darüber hinaus sind jene Prioritäts-Patentanmeldungen durch Dritte zu erfassen, die aufgrund einer Rechteübertragung durch die Universität durchgeführt werden, und der Anmeldegegenstand eine Diensterfindung der Universität gemäß Universitätsgesetz 2002 – UG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 120 aus 2002,, darstellt. |
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Patenterteilung |
- national - EU/EPÜ - Drittstaaten |
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Lizenzverträge |
Anzahl der Verträge, die die Veräußerung bestimmter Nutzungsrechte der Universität an Immaterialgütern (zB Patente, Urheberrechte) betreffen. Erfasst werden nur jene Lizenzverträge, deren Gegenstand bestehende Diensterfindungen und Patente sind. |
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Optionsverträge |
zu zählen sind Verträge betreffend die Anwartschaft eines Dritten gegenüber der Universität durch einseitige Willenserklärung einen Verkaufs- oder Lizenzvertrag betreffend Immaterialgüter herbeizuführen. Erfasst werden nur jene Optionsverträge, deren Gegenstand bestehende Diensterfindungen und Patente sind. |
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Verkaufsverträge |
gezählt werden Verträge betreffend den Verkauf der Eigentumsrechte der Universität an Immaterialgütern (zB Patente, patentähnliche Schutzrechte wie Erfindungen, Schutzzertifikate, Gebrauchsmuster, Halbleiterschutzrechte, Sortenschutzrechte, Know-How). Erfasst werden nur jene Verkaufsverträge, deren Gegenstand bestehende Diensterfindungen und Patente sind. |
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Art der Verträge |
- Lizenzverträge - Optionsverträge - Verkaufsverträge |
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Verwertungspartner-innen und –partner |
- Anzahl der Unternehmen - Anzahl der (außer)universitären Forschungseinrichtungen Falls im Kalenderjahr insgesamt weniger als 3 Verwertungspartnerinnen und –partner zuordenbar sind, ist aus Gründen des Datenschutzes anstatt der Anzahl der Verwertungspartnerinnen und –partner die Ausprägung „n.a.“ anzuführen. |
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Verwertungs-Spin-Offs |
Verwertungs-Spin-offs sind Unternehmensgründungen der Universität bzw. Unternehmen, an welchen die Universität direkt oder indirekt beteiligt ist bzw. Unternehmen für die die Nutzung neuer Forschungsergebnisse/Ergebnisse auf Basis der Entwicklung und Erschließung der Künste, neuer wissenschaftlicher Verfahren oder Methoden aus der öffentlichen Forschung für die Gründung unverzichtbar waren, dh. die Gründung wäre ohne Nutzung dieser Forschungsergebnisse/Ergebnisse auf Basis der Entwicklung und Erschließung der Künste oder eines daraus resultierenden Schutzrechts (zB Patente, Lizenzen etc.) nicht erfolgt. Zu zählen sind Neugründungen im Berichtsjahr. - Anzahl der Verwertungs-Spin-Offs |
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Anzahl |
Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres (1. Jänner – 31. Dezember) |
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Begutachtungen einschließlich Klinischer Studien |
im Kalenderjahr erstmals durch die Ethikkommission durchgeführte Begutachtungen einschließlich aller Klinischer Studien. Durchführung von Beurteilungen Klinischer Studien und der Anwendung neuer medizinischer Methoden und angewandter medizinischer Forschung am Menschen unter Beachtung der einschlägigen ärzterechtlichen Bestimmungen und der relevanten internationalen Regelwerke (Deklaration von Helsinki, GCP-Guidelines)). Davon Begutachtung im eigenen Bereich der Universität/Medizinischen Fakultät Begutachtung für Externe |
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Klinische Studien |
systematische Untersuchungen von Medikamenten, von bestimmten Behandlungsformen bzw. medizinischen Interventionen oder von Medizinprodukten, die einer Genehmigung der Ethikkommission unterliegen. Dies umfasst auch klinische Prüfungen gemäß Paragraph 2 a, Arzneimittelgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 185 aus 1983,, in der jeweils geltenden Fassung, bzw. eines Medizinprodukts gemäß Paragraph 3, Medizinproduktegesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 657 aus 1996,, in der jeweils geltenden Fassung. |
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Kategorien |
- Klinische Prüfung eines Arzneimittels (registriert/nicht registriert) - nicht interventionelle Studie (NIS) gemäß Arzneimittelgesetz - Klinische Prüfung eines Medizinproduktes - Sonstige Studien (alle anderen Studien) |
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Ethikkommission |
vom Senat eingerichtete Kommission gemäß Paragraph 30, UG zur Beurteilung klinischer Prüfungen von Arzneimitteln und Medizinprodukten, der Anwendung neuer medizinischer Methoden und angewandter medizinischer Forschung |
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Anzahl |
Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres (1. Jänner – 31. Dezember) |
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Teilnehmerinnen und Teilnehmer |
alle Prüfungsteilnehmerinnen und –teilnehmer an allen klinischen Studien, die bei Beendigung der Studie der Ethikkommission zu melden sind, aufgrund von Meldungen im Rahmen des universitätsinternen Berichtswesens |
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Klinische Studien |
systematische Untersuchungen von Medikamenten, von bestimmten Behandlungsformen bzw. medizinischen Interventionen oder von Medizinprodukten, die einer Genehmigung der Ethikkommission unterliegen. Dies umfasst auch Klinische Prüfungen gemäß Paragraph 2 a, Arzneimittelgesetz bzw. eines Medizinprodukts gemäß Paragraph 3, Medizinproduktegesetz |
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Kategorien |
- Klinische Prüfung eines Arzneimittels (registriert/nicht registriert) - nicht interventionelle Studie (NIS) gemäß Arzneimittelgesetz - Klinische Prüfung eines Medizinprodukt - Sonstige Studien (alle anderen Studien) |
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Beendigung |
Beendigung der Klinischen Studie im Sinne des Paragraph 2 a, Absatz 4 Arzneimittelgesetz bzw. gemäß Paragraph 3, Absatz 10, Medizinproduktegesetz |
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Anzahl |
Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres (1. Jänner – 31. Dezember) |
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Ausbildungsvertrag |
Vertrag zur Absolvierung der praktischen Ausbildung in einem Sonderfach gemäß Paragraph 8, Ärztegesetz 1998, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 169 aus 1998,, in der jeweils geltenden Fassung |
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Dienstgeberin oder Dienstgeber |
- Universität - Krankenanstaltenträger |
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Geschlecht |
- Frauen - Männer |
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Zeitraum |
Kalenderjahr (1. Jänner – 31. Dezember) |
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verlängerter Dienst |
verlängerter Dienst gemäß Paragraph 4, Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 8 aus 1997,, in der jeweils geltenden Fassung |
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Zeitraum |
Rechnungsjahr (1. Jänner – 31. Dezember) |
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Aufwendungen in Euro |
Personalaufwand gemäß Paragraph 2, Ziffer 6, Litera a, c, d, e und f Univ. Rech-nungsabschlussVO, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 292 aus 2003,, in der jeweils geltenden Fassung [a) Löhne & Gehälter, c) Aufwendungen für Abfertigungen, d) Aufwendungen für Altersversorgung, e) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge, f) Sonstige Sozialaufwendungen] ohne Berücksichtigung der Rückstellungen, gegliedert wie folgt: - Personalaufwand für Beamtinnen und Beamte in Euro - Personalaufwand für das übrige Bundespersonal gemäß Paragraph 12, Absatz 3, UG in Euro |
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Bundespersonal gemäß Paragraph 12, Absatz 3, UG |
Bundespersonal, das am 31. Dezember 2003 an der Universiät tätig war, soweit es in diesem Zeitraum in einem Arbeitsverhältnis zur Universität oder in einem Bundesdienstverhältnis, in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnis als wissenschaftliche/künstlerische Mitarbeiterin oder als wissenschaftlicher/künstlerischer Mitarbeiter, gegebenenfalls in Ausbildung (Paragraph 132, UG), steht und unverändert weiterhin an der Universität tätig ist |
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Zeitraum |
Rechnungsjahr (1. Jänner – 31. Dezember) |
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Erlöse |
Die im Rechnungsjahr tatsächlich einlangenden Erlöse aus Lizenz-, Options- und Verkaufsverträgen sowie Verwertungs-Spin-Offs |
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Lizenzverträge |
Veräußerung bestimmter Nutzungsrechte der Universität an Immaterialgütern (z. B. Patente, Urheberrechte) |
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Optionsverträge |
Anwartschaft eines Dritten gegenüber der Universität durch einseitige Willenserklärung einen Verkaufs- oder Lizenzvertrag betreffend Immaterialgüter herbeizuführen |
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Verkaufsverträge |
Verkauf der Eigentumsrechte der Universität an Immaterialgütern (z. B. Patente, patentähnliche Schutzrechte wie Erfindungen, Schutzzertifikate, Gebrauchsmuster, Halbleiterschutzrechte, Sortenschutzrechte, Know-How) |
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Verwertungs-Spin-Offs |
Unternehmensgründungen bzw. –beteiligungen der Universität für die die Nutzung neuer Forschungsergebnisse/Ergebnisse auf Basis der Entwicklung und Erschließung der Künste, neuer wissenschaftlicher Verfahren oder Methoden aus der öffentlichen Forschung für die Gründung unverzichtbar waren |
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Art der Erlöse |
- Verwertungs-Spin-Offs - Lizenzverträge - Optionsverträge - Verkaufsverträge |
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Zeitraum |
Rechnungsjahr (1. Jänner – 31. Dezember) |
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Erlöse |
Wert für erbrachte Geldleistungen an die Universität |
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Spenden |
Unentgeltliche Bereitstellung von Geld durch Unternehmen oder Privatpersonen zur Förderung der Universität jeweils über einem Betrag von 3.500 Euro, mit Ausnahme jener Unternehmen, an denen die Universität beteiligt ist. Als Ausnahme vom Grundsatz der Unentgeltlichkeit dürfen über Spenden finanzierte Hörsäle, Professuren o.ä. Namen von spendenden Unternehmen bzw. Privatpersonen tragen, wobei dies nicht mit der Verwendung von Firmenlogos o.ä. einhergehen darf. |
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Spendengeber |
- Privatpersonen - Unternehmen - Private Stiftungen - sonstige |
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Sitz der Spendengeber |
- national - sonstige EU - Drittstaaten |
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Stichtag |
Gesamtnutzfläche zum Stichtag 31. Dezember |
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Nutzfläche |
Nutzfläche im Sinne der ÖNORM 1800, Ausgabe 1. Jänner 2002, dient der Nutzung des Bauwerkes aufgrund seiner Zweckbestimmung |
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Dritte |
Krankenanstaltenträger oder andere Dritte wie sonstige öffentliche Stellen oder Private (auch universitätsnahe Vereine), nicht aber BIG |
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Lehr- und Forschungszwecke |
Erfüllung der universitären Aufgaben der Lehre und Forschung sowie mittelbar damit verbundene Aufgaben (wie anteilige Verwaltung, erforderliche zusätzliche Dienstzimmer) |
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zur Verfügung stellen |
ausdrückliche vertragliche Widmung oder faktische Überlassung |
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Zeitraum |
Kalenderjahr (1. Jänner – 31. Dezember) |
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Zeitvolumen |
tatsächlich erhobene oder berechnete Lehr- und Forschungskapazität |
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wissenschaftliches Personal |
sämtliche Personen in den Verwendungen 11 bis 21, 23, 26, 27 und 81 bis 84 gemäß Ziffer 2 Punkt 6, der Anlage 1 BidokVUni, die in ärztlicher und zahnärztlicher Verwendung stehen |
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Lehre und Forschung |
Lehre und Forschung im Sinne des UG einschließlich der dafür erforderlichen universitären Verwaltungstätigkeit |
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Klinischer Bereich |
Klinischer Bereich ist der Bereich gemäß Paragraph 31, UG |
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Vollzeitäquivalent |
tatsächliche Personalkapazität auf Basis des faktischen Beschäftigungsausmaßes aller Personen (zB. zwei zu 50% Teilzeitbeschäftigte ergeben ein Vollzeitäquivalent) |
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Prozent |
Anteil der gesamten Normalarbeitszeit (40 Stunden) |
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Geschlecht |
- Frauen - Männer |
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Tätigkeitsbereich |
- Ärztinnen/Ärzte - Ärztinnen/Ärzte in Facharztausbildung |
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Anzahl |
Gesamtanzahl innerhalb des Kalenderjahres (1. Jänner – 31. Dezember) |
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Klinischer Bereich |
Einrichtungen der Medizinischen Universität gemäß Paragraph 31, UG |
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Personal |
- Ärztinnen und Ärzte gemäß Paragraph eins, Ärztegesetz 1998 - Zahnärztinnen und Zahnärzte gemäß Paragraph 5, Zahnärztegesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 126 aus 2005,, in der jeweils geltenden Fassung - Ärztinnen und Ärzte in Facharztausbildung gemäß Paragraph 94, Absatz 2, Ziffer 3, UG - anderes wissenschaftliches Personal - allgemeines Personal, davon - Ärztinnen und Ärzte gemäß Paragraph 94, Absatz 3, Ziffer 5, UG - Krankenpflegepersonal gemäß Paragraph 94, Absatz 3, Ziffer 4, UG |
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Geschlecht |
- Frauen - Männer |
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Zeitraum |
Rechnungsjahr (1. Jänner – 31. Dezember) |
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Klinischer Mehraufwand |
Teilbetrag der Gesamtinvestitionen in der Patientenbehandlung/ -betreuung und im Gesundheitswesen, der gemäß Paragraph 55, Ziffer eins, des Bundesgesetzes über Krankenanstalten und Kuranstalten (KaKuG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 1 aus 1957,, in der jeweils geltenden Fassung, als Kostenersatz für Geräte an den Krankenanstalten-träger zu leisten ist |
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Paktierte Investitionen |
Maschinen und maschinelle Anlagen sowie unmittelbar zugehörige Raumausstattungen sowie übertragene Klinikneu- und Klinikumbauten einschließlich der Ersteinrichtung und gebäudetechnische Sanierungen und Erweiterungen - tatsächliche Ausgaben € - diesbezügliche Rückstellungen € - bestehende Forderungen gegenüber dem Krankenanstaltenträger € - bestehende Verpflichtungen gegenüber dem Krankenanstaltenträger € |
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Zeitraum |
Rechnungsjahr (1. Jänner – 31. Dezember) |
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Klinischer Mehraufwand |
Kostenersatz für die Leistungen des Krankenanstaltenträgers gemäß Paragraph 55, Ziffer 2, KAKuG, für den Klinischen Bereich der Medizinischen Universität nach Abzug der wechselseitigen Leistungen der Medizinischen Universität für den Krankenanstaltenträger |
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laufend |
Mehrkosten, die sich beim Betrieb der Krankenanstalt aus den Bedürfnissen der Lehre und Forschung ergeben - tatsächliche Ausgaben € - diesbezügliche Rückstellungen € - bestehende Forderungen gegenüber dem , Krankenanstaltenträger € - bestehende Verpflichtungen gegenüber dem Krankenanstaltenträger € |
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Kategorien |
- Gesamtbetrag laut Leistungsvereinbarung - je Vertrag |
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Zeitraum |
Kalenderjahr (1. Jänner – 31. Dezember) |
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Personal |
wissenschaftliches Personal mit Dienst- oder Beschäftigungs- verhältnis (einschließlich Bundesbeamte) |
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Nicht-medizinischer Studienabschluss |
Abschluss eines Hochschulstudiums außer Human- und Zahnmedizin |
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Geschlecht |
- Frauen - Männer |
1 NATURWISSENSCHAFTEN
101 Mathematik
102 Informatik
103 Physik, Astronomie
104 Chemie
105 Geowissenschaften
106 Biologie
107 Andere Naturwissenschaften
2 TECHNISCHE WISSENSCHAFTEN
201 Bauwesen
202 Elektrotechnik, Elektronik, Informationstechnik
203 Maschinenbau
204 Chemische Verfahrenstechnik
205 Werkstofftechnik
206 Medizintechnik
207 Umweltingenieurwesen, Angewandte Geowissenschaften
208 Umweltbiotechnologie
209 Industrielle Biotechnologie
210 Nanotechnologie
211 Andere Technische Wissenschaften
3 HUMANMEDIZIN, GESUNDHEITSWISSENSCHAFTEN
301 Medizinisch-theoretische Wissenschaften, Pharmazie
302 Klinische Medizin
303 Gesundheitswissenschaften
304 Medizinische Biotechnologie
305 Andere Humanmedizin, Gesundheitswissenschaften
4 AGRARWISSENSCHAFTEN, VETERINÄRMEDIZIN
401 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
402 Tierzucht, Tierproduktion
403 Veterinärmedizin
404 Agrarbiotechnologie, Lebensmittelbiotechnologie
405 Andere Agrarwissenschaften
5 SOZIALWISSENSCHAFTEN
501 Psychologie
502 Wirtschaftswissenschaften
503 Erziehungswissenschaften
504 Soziologie
505 Rechtswissenschaften
506 Politikwissenschaften
507 Humangeographie, Regionale Geographie, Raumplanung
508 Medien- und Kommunikationswissenschaften
509 Andere Sozialwissenschaften
6 GEISTESWISSENSCHAFTEN
601 Geschichte, Archäologie
602 Sprach- und Literaturwissenschaften
603 Philosophie, Ethik, Religion
604 Kunstwissenschaften
605 Andere Geisteswissenschaften
7 MUSIK
701 Musikleitung (Dirigieren)
702 Interpretation – vokal
703 Interpretation – instrumental
704 Jazz / Improvisation
705 Computermusik
706 Komposition
707 Tonmeister
708 Musiktherapie
709 Pädagogik / Vermittlung
8 BILDENDE/GESTALTENDE KUNST
801 Bildende Kunst
802 Bühnengestaltung
803 Design
804 Architektur
805 Konservierung und Restaurierung
806 Mediengestaltung
807 Sprachkunst
808 Transdisziplinäre Kunst
809 Pädagogik / Vermittlung
9 DARSTELLENDE KUNST
901 Schauspiel
902 Theaterregie / Musiktheaterregie
903 Film und Fernsehen
904 Tanz
905 Pädagogik / Vermittlung
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Nr. |
Ziel, (Kurzbezeichnung) |
Messgröße |
Ist-Wert Basisjahr |
Zielwert, Jahr 1 der, LV-Periode |
Ist-Wert, Jahr 1 der, LV-Periode |
Zielwert, Jahr 2 der, LV-Periode |
Ist-Wert, Jahr 2 der, LV-Periode |
Zielwert, Jahr 3 der, LV-Periode |
Ist-Wert, Jahr 3 der, LV-Periode |
Abweichung, Ist-Wert zu Zielwert des, Berichtsjahrs, absolut in % |
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Ziel 1 |
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1) Erläuterung der Abweichung im Berichtsjahr 2) bei Berichtlegung über das 2. Jahr der LV-Periode: Prognose bezüglich Erreichung der geplanten Leistungsergebnisse zum Ende der LV-Periode |
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Ziel 2 |
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1) Erläuterung der Abweichung im Berichtsjahr 2) bei Berichtlegung über das 2. Jahr der LV-Periode: Prognose bezüglich Erreichung der geplanten Leistungsergebnisse zum Ende der LV-Periode |
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Nr. |
Vorhaben (Kurzbezeichnung) |
Kurzbeschreibung des Vorhabens |
Geplante Umsetzung bis ……. Meilensteine |
Ampelstatus für das Berichtsjahr |
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Vorhaben 1 |
laut Leistungsvereinbarung |
laut Leistungsvereinbarung |
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Erläuterung zum Ampelstatus: |
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1) Was wurde (bereits) durchgeführt? Inwieweit ist (bei Berichtlegung über das 3. Jahr der LV-Periode: wurde) das Vorhaben inhaltlich und zeitlich plangemäß umgesetzt? 2) bei Berichtlegung über das 2. Jahr der LV-Periode: Prognose bezüglich Erreichung der geplanten Leistungsergebnisse zum Ende der LV-Periode 3) Bei roter Ampel: Grund für Nichtumsetzung innerhalb der Leistungsvereinbarungsperiode; ist das Vorhaben für die nächste Leistungsvereinbarungsperiode von Relevanz? |
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Vorhaben 2 |
laut Leistungsvereinbarung |
laut Leistungsvereinbarung |
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Erläuterung zum Ampelstatus: |
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1) Was wurde (bereits) durchgeführt? Inwieweit ist (bei Berichtlegung über das 3. Jahr der LV-Periode: wurde) das Vorhaben inhaltlich und zeitlich plangemäß umgesetzt? 2) bei Berichtlegung über das 2. Jahr der LV-Periode: Prognose bezüglich Erreichung der geplanten Leistungsergebnisse zum Ende der LV-Periode 3) Bei roter Ampel: Grund für Nichtumsetzung innerhalb der Leistungsvereinbarungsperiode; ist das Vorhaben für die nächste Leistungsvereinbarungsperiode von Relevanz? |
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Ampelstatus |
Erläuterung |
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Grün: Das Vorhaben wird (bei Berichtlegung über das 3. Jahr der LV-Periode: wurde in der Leistungsvereinbarungsperiode) inhaltlich und zeitlich in der geplanten Form umgesetzt. |
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Gelb: Das Vorhaben wird (bei Berichtlegung über das 3. Jahr der LV-Periode: wurde) innerhalb der Leistungsvereinbarungsperiode, aber mit inhaltlichen Abstrichen und/oder zeitlicher Verzögerung, umgesetzt. |
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Rot: Das Vorhaben wird (bei Berichtlegung über das 3. Jahr der LV-Periode: wurde) NICHT innerhalb der Geltungsdauer der Leistungsvereinbarung umgesetzt. |