auf der Richtungsfahrbahn Staatsgrenze Ungarn der Abschnitt von km 51,80 bis km 61,69 und
Jahrgang 2016 |
Ausgegeben am 22. April 2016 |
Teil II |
88. Verordnung: | Section Control-Messstreckenverordnung Generalerneuerung 2016 A 4 |
Aufgrund Paragraph 98 a, Absatz eins, StVO 1960 wird verordnet:
Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden folgende Abschnitte der A 4 Ost Autobahn festgelegt:
Beginn und Ende der überwachten Messstrecke sind anzukündigen.
Klug