BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2016

Ausgegeben am 19. April 2016

Teil römisch zwei

83. Verordnung:

Änderung der Leistungsabgeltungs-Verordnung 2013

83. Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Leistungsabgeltungs-Verordnung 2013 geändert wird

Die Verordnung der Bundesministerin für Finanzen über Vergütungen für Leistungen zwischen Organen des Bundes und über Entgelte für Leistungen von Organen des Bundes gegenüber Dritten (Leistungsabgeltungs-Verordnung 2013 – LA-V 2013), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 509 aus 2012,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 19 aus 2015,, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, Nach Paragraph 6, Absatz eins a, wird folgender Absatz eins b, eingefügt:

  1. Absatz eins b,Die Benützungsvergütung für die Jahre 2016 und 2017 richtet sich nach den in der Anlage enthaltenen Beträgen. Im Übrigen gilt Absatz eins a, sinngemäß.“

Novellierungsanordnung 2, In Paragraph 6, Absatz 2, 4 und 5 wird die Jahreszahl „2016“ durch „2018“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 3, In der Anlage wird der Satz „Im Jahr 2015 gemäß LA-V 2013 zu entrichtende Benützungsvergütungen“ durch den Satz „Je Kalenderjahr gemäß LA-V 2013 zu entrichtende Benützungsvergütungen“ ersetzt und lautet die Spaltenüberschrift anstelle von „2015 (in Mio €)“ „Beträge in Mio. €“.

Novellierungsanordnung 4, Dem Paragraph 9, wird folgender Absatz 4, angefügt:

  1. Absatz 4,Paragraph 6, Absatz eins b,, Absatz 2, 4 und 5 und die Anlage in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 83 aus 2016, treten am Tag nach der Kundmachung in Kraft.“

Schelling