auf der Richtungsfahrbahn Graz der Abschnitt von km 46,80 bis km 60,20 der Richtungsfahrbahn bzw. km 0,20 der Rampe 2 (Verbindung zur S 6 Semmering Schnellstraße) des Knotens Seebenstein und
Jahrgang 2016 |
Ausgegeben am 8. April 2016 |
Teil II |
79. Verordnung: | Section Control-Messstreckenverordnung Wr. Neustadt – Grimmenstein |
Aufgrund Paragraph 98 a, Absatz eins, StVO 1960 wird verordnet:
Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden folgende Abschnitte der A 2 Süd Autobahn festgelegt:
Der Beginn und das Ende der überwachten Messstrecken sind anzukündigen.
Klug