BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2016

Ausgegeben am 29. Dezember 2016

Teil römisch zwei

437. Verordnung:

Bilanzgliederungsverordnung – BGVO

437. Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung gemeinnütziger Bauvereinigungen (Bilanzgliederungsverordnung – BGVO)

Auf Grund des Paragraph 23, Absatz 4, des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 139 aus 1979,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 157 aus 2015,, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Justiz verordnet:

Paragraph eins,

Gemeinnützige Bauvereinigungen haben die Bilanz gemäß Anlage A, die Gewinn- und Verlustrechnung gemäß Anlage B zu erstellen.

Paragraph 2,

  1. Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 30. Dezember 2016 in Kraft; sie ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2015 beginnen.
  2. Absatz 2,Die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 157 aus 1997, tritt mit Ablauf des 29. Dezember 2016 außer Kraft und ist letztmalig auf Geschäftsjahre anzuwenden, die vor dem 1. Jänner 2016 beginnen.

Mitterlehner