Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 30. Dezember 2016 in Kraft; sie ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2015 beginnen.
Jahrgang 2016 |
Ausgegeben am 29. Dezember 2016 |
Teil römisch zwei |
437. Verordnung: | Bilanzgliederungsverordnung – BGVO |
Auf Grund des Paragraph 23, Absatz 4, des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 139 aus 1979,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 157 aus 2015,, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Justiz verordnet:
Gemeinnützige Bauvereinigungen haben die Bilanz gemäß Anlage A, die Gewinn- und Verlustrechnung gemäß Anlage B zu erstellen.
Mitterlehner