Jahrgang 2016 |
Ausgegeben am 11. Februar 2016 |
Teil römisch zwei |
42. Kundmachung: | Inkrafttreten der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Zusammenarbeit im Bereich der Verkehrsdateninfrastruktur durch die Österreichische Graphenintegrationsplattform GIP gegenüber dem Land Steiermark |
Die Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Zusammenarbeit im Bereich der Verkehrsdateninfrastruktur durch die Österreichische Graphenintegrationsplattform GIP, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 4 aus 2016,, tritt gegenüber dem Land Steiermark mit 5. März 2016 in Kraft.
Ostermayer