BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2016

Ausgegeben am 11. Februar 2016

Teil römisch zwei

42. Kundmachung:

Inkrafttreten der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Zusammenarbeit im Bereich der Verkehrsdateninfrastruktur durch die Österreichische Graphenintegrationsplattform GIP gegenüber dem Land Steiermark

42. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien über das Inkrafttreten der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Zusammenarbeit im Bereich der Verkehrsdateninfrastruktur durch die Österreichische Graphenintegrationsplattform GIP gegenüber dem Land Steiermark

Die Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Zusammenarbeit im Bereich der Verkehrsdateninfrastruktur durch die Österreichische Graphenintegrationsplattform GIP, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 4 aus 2016,, tritt gegenüber dem Land Steiermark mit 5. März 2016 in Kraft.

Ostermayer