BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2016

Ausgegeben am 12. Dezember 2016

Teil II

380. Verordnung:

Section Control-Messstreckenverordnung Tunnel Selzthal 2017

380. Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über eine abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung 2016-2017 im Bereich Tunnel Selzthal der A 9 Pyhrn Autobahn (Section Control-Messstreckenverordnung Tunnel Selzthal 2017)

Aufgrund Paragraph 98 a, Absatz eins, StVO 1960 wird verordnet:

Paragraph eins,

Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden folgende Abschnitte der A 9 Pyhrn Autobahn festgelegt:

  1. Ziffer eins
    km 70,97 bis km 69,97 der Richtungsfahrbahn Voralpenkreuz und
  2. Ziffer 2
    km 69,67 bis km 70,94 der Richtungsfahrbahn Spielfeld

Paragraph 2,

Beginn und Ende der überwachten Messstrecken sind anzukündigen.

Leichtfried