Jahrgang 2016 |
Ausgegeben am 28. Oktober 2016 |
Teil römisch zwei |
297. Bekanntmachung: | Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Bildungsanstalten für Elementarpädagogik |
Auf Grund des Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes, Bundesgesetzblatt 190 aus 1949,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 36 aus 2012,, wird bekannt gemacht:
Der in der Anlage wiedergegebene Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Bildungsanstalten für Elementarpädagogik wurde von der Katholischen Kirche erlassen und wird hiermit gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung und die Anlage zu dieser Bekanntmachung treten mit Wirksamkeit vom 1. September 2016 an die Stelle der Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 83 aus 2015, und der Anlage zu dieser Bekanntmachung.
In der Anlage 1 (Lehrplan der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik) zur Verordnung über die Lehrpläne der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik und der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik 2016, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 204 aus 2016,, lautet in Abschnitt römisch sechs (Lehrpläne für den Religionsunterricht) die Ziffer eins, (Katholischer Religionsunterricht):
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 297 aus 2016, in der geltenden Fassung.“
Hammerschmid