BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2016

Ausgegeben am 27. Oktober 2016

Teil römisch zwei

294. Bekanntmachung:

Änderung der Bekanntmachung betreffend die Lehrpläne für den freikirchlichen Religionsunterricht an Volksschulen, Hauptschulen, Neuen Mittelschulen, Sonderschulen, Polytechnischen Schulen, allgemeinbildenden höheren Schulen, berufsbildenden mittleren und höheren Schulen sowie Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik und für Sozialpädagogik

294. Bekanntmachung der Bundesministerin für Bildung, mit der die Bekanntmachung betreffend die Lehrpläne für den freikirchlichen Religionsunterricht an Volksschulen, Hauptschulen, Neuen Mittelschulen, Sonderschulen, Polytechnischen Schulen, allgemeinbildenden höheren Schulen, berufsbildenden mittleren und höheren Schulen sowie Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik und für Sozialpädagogik geändert wird

Auf Grund des Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 190 aus 1949,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 36 aus 2012,, wird bekannt gemacht:

Die Bekanntmachung betreffend die Lehrpläne für den freikirchlichen Religionsunterricht an Volksschulen, Hauptschulen, Neuen Mittelschulen, Sonderschulen, Polytechnischen Schulen, allgemeinbildenden höheren Schulen, berufsbildenden mittleren und höheren Schulen sowie Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik und für Sozialpädagogik, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 194 aus 2014,, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, Der Titel der Bekanntmachung lautet:

„Bekanntmachung der Bundesministerin für Bildung betreffend die Lehrpläne für den freikirchlichen Religionsunterricht an Pflichtschulen sowie mittleren und höheren Schulen“

Novellierungsanordnung 2, Ziffer 3, der Bekanntmachung wird durch folgende Ziffer 3 bis 5 ersetzt:

  1. Ziffer 3
    Lehrplan für den freikirchlichen Religionsunterricht an Polytechnischen Schulen und an der 9. Stufe der Sonderschule (Berufsvorbereitungsjahr)

Anlage 3

  1. Ziffer 4
    Lehrplan für den freikirchlichen Religionsunterricht an Berufsschulen

Anlage 4

  1. Ziffer 5
    Lehrplan für den freikirchlichen Religionsunterricht an mittleren und höheren Schulen (ausgenommen der Unterstufe allgemeinbildender höherer Schulen)

Anlage 5

Novellierungsanordnung 3, Die einen Bestandteil dieser Bekanntmachung bildenden Anlagen 3, 4 und 5 wurden vom Rat der „Freikirchen in Österreich“ erlassen. Sie treten mit Wirksamkeit vom 1. September 2016 an die Stelle der bisherigen Anlage 3 und werden hiermit gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht.

Hammerschmid