Jahrgang 2016 |
Ausgegeben am 11. Oktober 2016 |
Teil II |
281. Verordnung: | Section Control-Messstreckenverordnung Oswaldibergtunnel 2016 |
Aufgrund Paragraph 98 a, Absatz eins, StVO 1960 wird verordnet:
Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden folgende Abschnitte der im Gegenverkehr zu befahrenden Richtungsfahrbahn Salzburg der A 10 Tauern Autobahn festgelegt:
Beginn und Ende der überwachten Messstrecke sind anzukündigen.
Die Section Control-Messstreckenverordnung Oswaldibergunnel 2015, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 264 aus 2015,, wird aufgehoben.
Leichtfried