BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2016

Ausgegeben am 6. Oktober 2016

Teil römisch zwei

277. Bekanntmachung:

Änderung der Bekanntmachung betreffend die Lehrpläne für den evangelischen Religionsunterricht an Berufsschulen

277. Bekanntmachung der Bundesministerin für Bildung, mit der die Bekanntmachung betreffend die Lehrpläne für den evangelischen Religionsunterricht an Berufsschulen geändert wird

Auf Grund des Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 190 aus 1949,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 36 aus 2012,, wird bekannt gemacht:

Die Bekanntmachung der Lehrpläne für Berufsschulen, Anlage A der Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 430 aus 1976,, zuletzt geändert durch die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 211 aus 2016,, wird wie folgt geändert:

In Anlage A (Allgemeines Bildungsziel Allgemeine Didaktische Grundsätze und gemeinsame Unterrichtsgegenstände der Berufsschulen) Abschnitt römisch zwei (Stundenausmaß und Lehrpläne für den Religionsunterricht) Unterabschnitt B (Lehrpläne) lautet Litera b, (Evangelischer Religionsunterricht) samt Überschrift:

  1. Litera b
    Evangelischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 130 aus 2009, (Lehrplan für den Evangelischen Religionsunterricht an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen) findet mit der Maßgabe Anwendung, dass Themenbereiche aus jeder Kompetenz A – H einer dem Lehrberuf und den jeweiligen Lehrgangsformen entsprechenden Verteilung von der Lehrperson nach eigenem Ermessen ausgewählt werden sollen.“

Hammerschmid