BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2016

Ausgegeben am 27. September 2016

Teil römisch zwei

267. Kundmachung:

Betragsgrenzen (Bund und Länder) nach der Vereinbarung über einen Konsultationsmechanismus für das Jahr 2016

267. Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über die Betragsgrenzen (Bund und Länder) nach der Vereinbarung über einen Konsultationsmechanismus für das Jahr 2016

Auf Grund des Paragraph 4, Absatz 2, des Bundesgesetzblattgesetzes (BGBlG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2003,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 33 aus 2013,, wird kundgemacht:

Paragraph eins,

Die Betragsgrenze für das Jahr 2016 gemäß Artikel 4, Absatz 5, der Vereinbarung über einen Konsultationsmechanismus, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 35 aus 1999,, für Vorhaben des Bundes, die in Höhe von 0,1 vT der Ertragsanteile aller Länder und Gemeinden gemäß dem Bundesvoranschlag 2016 festzusetzen ist, beträgt 2 500 535 €.

Paragraph 2,

Die Betragsgrenze für das Jahr 2016 gemäß Artikel 4, Absatz 5, der Vereinbarung über einen Konsultationsmechanismus für Vorhaben eines Landes, die mit 0,25 vT der Ertragsanteile aller Gemeinden dieses Landes festzusetzen ist, wie sie sich auf Grund der Abrechnung des Jahres 2015 nach Paragraph 12, Absatz eins, des Finanzausgleichsgesetzes 2008 ergeben, beträgt:

  1. Ziffer eins
    für das Burgenland:                             62 054 €;
  2. Ziffer 2
    für das Land Kärnten:                           148 476 €;
  3. Ziffer 3
    für das Land Niederösterreich:                          398 355 €;
  4. Ziffer 4
    für das Land Oberösterreich:                          379 497 €;
  5. Ziffer 5
    für das Land Salzburg:                           166 608 €;
  6. Ziffer 6
    für das Land Steiermark:                          303 590 €;
  7. Ziffer 7
    für das Land Tirol:                           212 823 €;
  8. Ziffer 8
    für das Land Vorarlberg:                          113 815 €;
  9. Ziffer 9
    für das Land Wien:                           637 997 €.

Schelling