Anlage 1.28 LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR WEBEREI FÜR BLINDE UND SEHBEHINDERTE MENSCHEN römisch eins. STUNDENTAFEL1

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

   

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

pflich-

tungs-gruppe

 

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Klasse

Summe

   

1.

2.

3.

 
   

Semester

   
   

1.

2.

3.

4.

5.

6.

   

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

               

1.

Religion

2

2

2

2

2

2

12

(römisch drei)

2.

Deutsch und Kommunikation

2

2

2

2

2

2

12

(römisch eins)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

12

(römisch eins)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

-

-

6

(römisch drei)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

12

(römisch vier a)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

12

(römisch eins)

7.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

2

-

-

-

-

4

(römisch zwei)

8.

Angewandte Informatik

2

2

-

-

-

-

4

römisch eins

9.

Blindenspezifische Schriftsysteme

1

1

1

1

1

1

6

(römisch drei)

10.

Einführung in den Gebrauch von Hilfsmitteln für Menschen mit Sehbehinderung

1

1

-

-

-

-

2

(römisch vier)

11.

Orientierung und Mobilität

1

1

1

1

1

1

6

(römisch vier)

                   

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

               

1.

Unternehmensführung

-

-

2

2

2

2

8

römisch zwei

2.

Produktionsentwicklung und Design

1

1

2

2

2

2

10

römisch vier

3.a

Bindungslehre und Stoffkonstruktion – Werkstätte und Produktionstechnik

6

6

8

8

8

8

44

römisch vier

3.b

Bindungslehre und Stoffkonstruktion

3

3

3

3

3

3

18

(römisch zwei)

4.a

Technologie der Weberei und textile Faserstoffe – Werkstätte und Produktionstechnik

5

5

6

6

8

8

38

römisch vier

4.b

Technologie der Weberei und textile Faserstoffe

1

1

1

1

1

1

6

(römisch drei)

                   

C.

Verbindliche Übung

               

1.

Soziale und personale Kompetenz2

1(1)

1(1)

1(1)

1(1)

-

-

4

römisch drei

 

Gesamtsemesterwochen-stundenzahl

36

36

36

36

36

36

216

 

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 3. Klasse

     
   

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

pflich-

tungs-gruppe

 

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Klasse

 
   

1.

2.

3.

 
   

Semester

   
   

1.

2.

3.

4.

5.

6.

   

E.

Freigegenstände

               

1.

Active English

2

2

2

2

1

1

 

(römisch eins)

2.

Blindenspezifische Schriftsysteme

1

1

1

1

1

1

 

(römisch drei)

3.

Projektmanagement

-

-

-

-

2

2

 

(römisch drei)

4.

Lebenspraktische Fertigkeiten

-

-

2

2

-

-

 

(römisch vier)

5.

Mitarbeiterführung und , –ausbildung

-

-

-

-

1

1

 

römisch drei

                   

F.

Unverbindliche Übungen

               

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

 

(römisch vier a)

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

-

-

 

römisch zwei

3.

Spielmusik

1

1

1

1

1

1

 

(römisch drei)

                   

G.

Förderunterricht 3

               

1.

Deutsch und Kommunikation

               

2.

Englisch

               

3.

Angewandte Mathematik

               

4.

Blindenspezifische Schriftsysteme

               

5.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

               

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

römisch drei. FACHBEZOGENES QUALIFIKATIONSPROFIL

Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans erfüllt zumindest die Anforderungen einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung. Für den Bereich der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung gemäß Paragraph 34 a, Berufsausbildungsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969, idgF erbracht.

1. Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder:

Die Fachschule für Weberei ist eine schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtete Ausbildung.

Die Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Weberei können eigenverantwortlich Aufgaben der Planung und Fertigung von Erzeugnissen der Weberei sowie die Einstellung und Instandhaltung der Webstühle und der Hilfsmittel übernehmen.

Sie können im gestaltenden Handwerk, im Entwurf und in der Konstruktion von textilen Flächen, Fertigung und Ausfertigung von Produkten der Weberei, im Bereich des textilen Handels, sowie Schneidereien, Kostüm- und Theaterwerkstätten, Textilabteilungen von Möbelhäusern oder in der Kreativwirtschaft eingesetzt werden.

Auch die Dokumentation von planenden und ausführenden Tätigkeiten eines Webereibetriebes mittels Computer und einschlägiger Software, die Auswahl, Einstellung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Weberei.

Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften sowie Schutzmaßnahmen sind integrierender Bestandteil aller Tätigkeiten.

2. Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnitts B: Unternehmensführung:

Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen. (Paragraph 23, Absatz eins, GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß Paragraph 8, Absatz 2, der Unternehmerprüfungsordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 453 aus 1993, idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß Paragraph 58, des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.

Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.

Im Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden.

Bindungslehre und Stoffkonstruktion:

Im Bereich Bindungslehre und Stoffkonstruktion können die Absolventinnen und Absolventen die technische Zeichnung eines Gewebes selbstständig erstellen, analysieren und darüber reflektieren. Auf Basis der Kenntnisse der Farbenlehre, der Grundbindungen und deren Ableitungen sowie der Grundregeln der Textilmusterung können sie eigene Entwürfe erstellen und mit fachspezifischer Software Patronen für die Herstellung der Webwaren anfertigen.

Die Absolventinnen und Absolventen erarbeiten verschiedene Arbeitstechniken unter Berücksichtigung von qualitätsorientierten, technischen und ökonomischen Gesichtspunkten, die zur Herstellung von Geweben am entsprechenden Webstuhl notwendig sind. Sie sind in der Lage, in fächerübergreifenden Projekten verschiedene Produkte professionell zu weben und auszufertigen und Kenntnisse und Erfahrungen über die Qualitätsprüfung gezielt einzusetzen sowie zu analysieren.

Technologie der Weberei und textile Faserstoffe:

Im Bereich Technologie der Weberei und textile Faserstoffe können die Absolventinnen und Absolventen die Arbeitsvorgänge zur Gewebeherstellung beschreiben und die dazu nötigen Maschinen, Geräte und Hilfsmittel benennen. Sie kennen die bedeutendsten natürlichen und chemischen Fasern und können die Verfahren zur Fasergewinnung und deren entsprechenden Spinnverfahren erläutern sowie die Pflege der daraus hergestellten Stoffe erklären. Nach den Regeln des Textilkennzeichnungsgesetzes können sie Etiketten an Textilien analysieren sowie Etiketten für die gewebten Stoffe erstellen. Arbeitskonzepte können IT-unterstützt in komplexe Aufgabenstellungen integriert und dokumentiert werden.

Produktionstechnik und Design

Im Bereich Produktionstechnik und Design erzielen die Absolventinnen und Absolventen ein geschultes ästhetisches Farb- und Formverständnis sowie Sicherheit beim Planen und Umsetzen selbst entworfener Unikate. Die Anwendung der technischen Mittel in der Handweberei können sie dabei gezielt einsetzen. Das Arbeiten mit neuen Materialien fördert ihre Kreativität und erlaubt ihnen sowohl neuartige Produkte zu schaffen, als auch den Aspekt der Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen. Die Ausfertigung und Fertigstellung dieser Unikate können die Absolventinnen und Absolventen planen sowie durchführen. Sie kennen die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften und gesundheitsrechtlichen Vorschriften, Umweltschutzmaßnahmen und Brandschutzvorschriften erläutern sowie gezielt anwenden.

römisch vier. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN Allgemeine Bestimmungen:

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins, Schulorganisationsgesetz) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation. Die Nutzung dieser Freiräume hat auf der Grundlage eines Konzeptes zu erfolgen. Das Konzept hat die Anforderungen des regionalen Umfelds, insbesondere aber die Erfordernisse des Arbeitsmarktes im Bereich der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Berufe, die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie die personellen und materiellen Möglichkeiten des Schulstandortes zu berücksichtigen.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das allgemeine Bildungsziel und das fachbezogene Qualifikationsprofil, die damit verbundenen Berechtigungen, die Erhaltung der Übertrittmöglichkeiten zwischen Schulen sowie die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgaben Bedacht zu nehmen.

Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel und vom Lehrstoff:

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können im Bereich der allgemeinbildenden Pflichtgegenstände, mit Ausnahme des Pflichtgegenstandes „Bewegung und Sport“, Abweichungen von der Stundentafel unter Beachtung der Bildungs- und Lehraufgaben vorgenommen werden, indem die Aufteilung der Wochenstunden und die Verteilung des Lehrstoffs auf die Klassen bzw. Semester abweichend vorgenommen wird.

Anstelle des Pflichtgegenstandes „Englisch“ kann eine andere lebende Fremdsprache als Pflichtgegenstand festgelegt werden. In diesem Fall beziehen sich die Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (CLIL) auf diese lebende Fremdsprache.

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können unter Beachtung der Bildungs- und Lehraufgaben im Bereich der fachpraktischen und fachtheoretischen Pflichtgegenstände Abweichungen von der Stundentafel nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vorgenommen werden:

  1. Ziffer eins
    In den betreffenden Pflichtgegenständen ist es zulässig, die Aufteilung der Wochenstunden und die Verteilung des Lehrstoffs auf die Klassen bzw. Semester abweichend vorzunehmen.
  2. Ziffer 2
    Das Stundenausmaß der betreffenden Pflichtgegenstände (ausgenommen Pflichtgegenstand „Betriebspraxis“ und der Pflichtgegenstand „Unternehmensführung“) kann insgesamt um bis zu zehn Semesterwochenstunden im Verlauf der Ausbildung reduziert werden, um im Ausmaß der Reduktionen entweder zusätzliche Pflichtgegenstände einzuführen oder das Stundenausmaß von vorgesehenen Pflichtgegenständen zu erhöhen.
  3. Ziffer 3
    Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes „Betriebspraxis“ kann um bis 5 Semesterwochenstunden reduziert werden um im Ausmaß der Reduktion entweder zusätzliche Pflichtgegenstände einzuführen oder das Stundenausmaß von vorgesehenen Pflichtgegenständen zu erhöhen.
  4. Ziffer 4
    Bei Anwendung der in Ziffer 2 und Ziffer 3, genannten Maßnahmen ist zu beachten, dass die Gesamtsemesterwochenstundenzahl der Ausbildung erhalten bleibt. Die Reduktionen gemäß Ziffer 2, unterliegen außerdem der Beschränkung, dass dadurch

Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen Freigegenstände und Unverbindliche Übungen, ein Förderunterricht sowie ein geändertes Stundenausmaß in den, im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen, Unverbindlichen Übungen und Förderunterrichtsbereichen festgelegt werden.

Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL):

Als fremdsprachlicher Schwerpunkt können in einzelnen Pflichtgegenständen (vorzugsweise in fachtheoretischen Pflichtgegenständen, aber auch in allgemein bildenden und fachpraktischen Pflichtgegenständen, ausgenommen jedoch die Pflichtgegenstände „Religion“, „Deutsch und Kommunikation“ und „Englisch“) ab der 2. Klasse bis zu 36 Unterrichtsstunden pro Klasse in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ in englischer Sprache unterrichtet werden. Die Festlegung der Pflichtgegenstände und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Klassen hat durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache gemäß Paragraph 16, Absatz 3, des Schulunterrichtsgesetzes.

Richtlinien für die Bildungs- und Lehraufgabe sowie die didaktischen Grundsätze:

Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen Änderungen gemäß Ziffer eins bis 3 des Absatzes „Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel und vom Lehrstoff“ beschlossen werden, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen auch die erforderlichen Regelungen hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgaben, der Lehrstoffumschreibungen sowie der didaktischen Grundsätze zu enthalten.

Bei Schaffung zusätzlicher Unterrichtsgegenstände und bei Veränderung bestehender Unterrichtsgegenstände ist auf das fachliche Ausbildungsziel des Lehrplanes zu achten.

Schülerinnen und Schüler sollen allgemeine oder fachliche Kompetenzen erwerben, die die in den anderen Pflichtgegenständen vermittelten Haltungen, Kenntnisse und Fertigkeiten unter Berücksichtigung regionaler Erfordernisse vertiefen oder ergänzen.

Die pädagogischen Möglichkeiten sollten so eingesetzt werden, dass insbesondere die Kooperationsfähigkeit, die gedankliche Mobilität sowie die Auseinandersetzung mit dem sozialen, ökonomischen und ökologischen Umfeld gefördert werden. Wo es das Sachgebiet zulässt, ist Projektunterricht - auch klassenübergreifend oder geblockt - zu empfehlen.

Bestimmungen zur Einstufung schulautonomer Unterrichtsgegenstände in die Lehrverpflichtungsgruppen:

Soweit sich der Lehrstoff auf Inhalte erstreckt, die nicht innerhalb der lehrplanmäßig vorgesehenen Unterrichtsgegenstände durch entsprechende Erhöhung des Stundenausmaßes abgedeckt werden können, sind folgende zusätzliche Fachgebiete vorgesehen:

Fachgebiet „Fremdsprache“:

Eine weitere lebende Fremdsprache mit einer zum Pflichtgegenstand „Englisch“ analogen Gestaltung des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze (Lehrverpflichtungsgruppe römisch eins).

Fachgebiet „Persönlichkeitsbildung“:

Förderung der Persönlichkeitsentwicklung durch kulturelle, allgemein bildende, musische, persönlichkeitsbildende oder berufsbezogene Unterrichtsangebote (Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei).

Fachgebiet „Wirtschaft und Betriebstechnik“:

Unterrichtsangebote, die die wirtschaftliche und betriebstechnische Bildung in Bezug zur jeweiligen Fachrichtung ergänzen (Lehrverpflichtung römisch zwei).

Fachgebiet „Recht und Entrepreneurship“:

Unterrichtsangebote, die die rechtliche Bildung vor allem im Hinblick auf die selbstständige Ausübung eines Gewerbes oder die Gründung und Führung eines Unternehmens ergänzen und vertiefen (Lehrverpflichtung römisch drei).

Fachgebiet „Geografie, Geschichte und politische Bildung, Volkswirtschaft“:

Unterrichtsangebote, die das geografische und historische Wissen vertiefen sowie volkswirtschaftliche und politische Bildung im Sinn einer umfassenden Erziehung zur mündigen Staatsbürgerin bzw. zum mündigen Staatsbürger gewährleisten (Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei).

Fachgebiet „Umwelt“:

Einführende Darstellungen zur Ergänzung der technisch-naturwissenschaftlichen Bildung in allgemein-naturwissenschaftlichen Bereichen (Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei).

Fachgebiet „Fachtheorie“:

Einführung in technische Disziplinen, die nicht den Schwerpunkt der Fachausbildung darstellen (Lehrverpflichtungsgruppe römisch zwei). Den Ausbildungsschwerpunkt im Bereich der Fachtheorie vertiefende oder ergänzende Unterrichtsangebote mit nicht-enzyklopädischem Charakter (Lehrverpflichtungsgruppe römisch eins).

Fachgebiet „Projekt“:

Unterrichtsangebote, die eine gegenstandsübergreifende Vertiefung innerhalb der Fachrichtung zum Ziel haben, unter Einbeziehung von fachtheoretischen sowie fachpraktischen Elementen mit Laboratoriumscharakter bzw. Konstruktionsübungen (Lehrverpflichtungsgruppe römisch eins).

römisch fünf. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1 mit folgenden Ergänzungen:

Der Unterricht soll immer von den sehr unterschiedlichen Lebens- und Lernerfahrungen der Jugendlichen ausgehen. Bei der Vermittlung des Lehrstoffes ist auf die eingeschränkte bzw. fehlende Möglichkeit der visuellen Wahrnehmung Rücksicht zu nehmen. Für blinde und sehbehinderte Menschen sind die in Regelschulen verwendeten Unterrichtsmedien wie Bücher, Overhead-Folien und Arbeitsblätter häufig nicht zugänglich. Sie müssen daher den besonderen Bedürfnissen entsprechend aufbereitet werden. Eine solche kann zB durch Übertragung von Texten in Punktschrift, in elektronischer Form oder durch schematische Graphiken in tastbarer Form geschehen. Es sind daher alle vorhandenen Sinne zu schulen und die sensorischen Wahrnehmungen wie Tasten, Spüren, Fühlen und Hören in den Unterricht einzubeziehen.

Der Tastsinn kann im Vergleich zum Sehsinn nur ein geringes Maß an Informationen vermitteln. Das ergibt sich einerseits durch das Fehlen von Farben und Mustern sowie durch die Unmöglichkeit, kleine Details zu erfassen, und andererseits dadurch, dass immer nur Teile des Ganzen erfasst und erst danach gedanklich „zusammengebaut“ werden können. Der Tastsinn ermöglicht nur eine sukzessive Erfassung im Unterschied zur simultanen des Sehsinns. Haptisch aufgenommene Informationen werden nur bei häufigen Wiederholungen im Gedächtnis behalten.

Visuelle Aufgaben sind häufig mit Hilfe der anderen Sinne durchführbar, wobei zu beachten ist, dass sehgeschädigte Menschen in der Regel einen größeren Zeitaufwand für die Erarbeitung eines Lehrstoffes benötigen. Es ist daher eine Auswahl grundlegender Inhalte zu treffen, an Hand derer man exemplarisch vorgegebene Lernziele erreichen kann.

Grafisch orientierte Bildungs- und Lehrstoffinhalte in einzelnen Fächern können von sehbehinderten und blinden Schülerinnen und Schülern soweit erfüllt werden, als eine Umsetzung durch den Einsatz spezieller optischer, elektronischer, taktiler oder verbaler Hilfsmittel möglich ist. Allenfalls können diese Inhalte zumindest theoretisch abgehandelt werden.

Sehen unter erschwerten Bedingungen bereitet in der Regel einen erhöhten psychischen Aufwand. Dieser ergibt sich unter anderem dadurch, dass Sehreize, die normalsichtige Menschen faktisch simultan aufnehmen und die das Gedächtnis und das schlussfolgernde Denken unterstützen, nacheinander aufgenommen und zusammengesetzt werden müssen. Der damit verbundene häufigere Rückbezug erfordert zusätzliche Seh- und Gedächtnisleistungen; Verlangsamung und rasche Ermüdung sind die Folgen.

Das praktische Tun soll im Mittelpunkt aller Lehrtätigkeiten stehen, wobei im besonderen Maße der Sicherheit der Schülerinnen und Schüler Rechnung zu tragen ist. Manche technische Vorgänge sind taktil nicht erfahrbar und müssen auf verbale Beschreibungen beschränkt werden. Der Lehrersprache kommt daher besondere Bedeutung zu. Dem Tonfall, der Sprachmelodie und der deutlichen Aussprache entnehmen blinde Menschen mehr Information als sehende. Zu berücksichtigen ist auch die ganzheitliche Begriffsbildung, um so genannte Worthülsen zu vermeiden. Die von den Schülerinnen und Schülern verwendeten Begriffe sind also immer auf ihre inhaltliche Belegung hin zu überprüfen.

Der Computer stellt für sehbehinderte oder blinde Menschen eine zentrale Kommunikationsbrücke zu den sehenden Personen ihres Arbeitsumfeldes dar, die in der Regel die klassische Punktschrift nicht beherrschen. Damit die Chancen, die die neuen Technologien für Menschen mit Behinderung in sich bergen, in der Praxis auch tatsächlich zum Tragen kommen können, muss sichergestellt werden, dass die technische Ausstattung dem Leistungsvermögen und der Art der Behinderung angemessen ausgewählt wird und beinhaltet im Weiteren, dass diese komplexe Technik sachgerecht und effektiv einzusetzen ist. Die umfangreichen Möglichkeiten der Anwendung elektronischer Hilfsmittel sollen den Schülerinnen und Schülern durch fächerübergreifenden Einsatz verdeutlicht werden.

Eine permanente Anpassung von Schulungsmaterialien und Unterrichtsmethoden auf die sich ständig verändernde Hard- und Software-Landschaft ist notwendig.

Der Lehrstoff ist unter Heranziehung der im Werkstättenunterricht gewonnenen praktischen Erfahrungen zu behandeln. Die Vermittlung des Lehrstoffes soll mittels blindengerechter Modelle oder tastbarer Darstellungen geschehen.

Für Schülerinnen und Schüler mit Seheinschränkungen sind neben den Modellen vergrößerte Darstellungen zu verwenden.

Der Unterricht im Gegenstand Lebenspraktische Fertigkeiten ist nach den Erkenntnissen der modernen Ernährungswissenschaft lebensnah und behindertengerecht zu gestalten. Geruchs- und Geschmackssinn, Tastsinn und Gehör sind bei der Zubereitung von Nahrungsmitteln und beim Umgang mit mechanischen und elektrischen Geräten gezielt einzusetzen. Bei der Wahl von Verfahrensweisen, Geräten und Hilfsmitteln ist es wichtig, dass sie Zeit und Kraft sparen und dem Sehgeschädigten Sicherheit gewährleisten. Grundlegende Arbeitstechniken sind durch verstärktes Einüben zu automatisieren. Der Unterricht soll in geblockter Form durchgeführt werden.

römisch sechs. UNTERRICHTSORGANISATION

Siehe Anlage 1.

römisch sieben. UNTERRICHTSPRINZIPIEN

Siehe Anlage 1.

römisch acht. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

römisch neun. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFFE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung A. Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

„Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“ und „Angewandte Informatik“.

Siehe Anlage 1.

2. DEUTSCH UND KOMMUNIKATION

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Wortarten, Satzglieder und Satzarten, Erkennen von Satzgrenzen, Zeichensetzung und Rechtschreibung, gängige Fremdwörter, Darstellung von Sachverhalten, Entnahme von Kerninformationen, Erkennen von Redeabsichten, freies Erzählen, Berichten und Beschreiben.

Zuhören und Sprechen:

Aktives Zuhören, Fragen in Standardsprache, Darstellung von Sachverhalten, Entnahme von Kerninformationen, Erkennen von Redeabsichten, freies Erzählen, Berichten und Beschreiben.

Schreiben:

Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten, Textsortenwissen (Erzählung, Bericht, Beschreibung, Inhaltsangabe, einfache Zusammenfassung, Privatbrief, E-Mail).

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Lesen:

Lesetechniken und –strategien, Herausfiltern von Informationen, Erfassen der wesentlichen Inhalte, verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen,

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Darstellen von erlebten, gehörten, gesehenen und gelesenen Sachverhalten (Beschreiben, Berichten, Anleiten und Referieren – auch berufsspezifische Themenbereiche), praxisnahe Textformen (Exzerpt, Kurzfassung, Lebenslauf, Stellenbewerbung u.a.), kreative Textformen.

Reflexion:

Reflexion über die persönliche Lebenssituation, Hinterfragen des eigenen Medienkonsums.

Lern- und Arbeitstechniken:

Zielgerichtetes Beschaffen und Bearbeiten von Informationen, Benützung von Bibliotheken und elektronischen Medien, Lesetechniken.

Kultur – Gesellschaft – Medien:

Vergleichen von Themenkreisen in verschiedenen Darstellungsformen, Arten von Medien.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Sprachrichtigkeit:

Praxisorientiertes Anwenden von Grammatik, Rechtschreibung und Zeichensetzung, Schreibung und Bedeutung fachsprachlicher Ausdrücke und häufig verwendeter Fremdwörter, Festigen und Vertiefen.

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Formulieren und Präsentieren verschiedener Themenbereiche (einschließlich berufsspezifischer Themenbereiche), Strukturieren und Visualisieren von Sachverhalten.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Rechtschreibung und Grammatik, Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.

Schreiben:

Einsetzen verknüpfender Elemente, Textsortenwissen (persönliche Gestaltung von Bewerbung, Lebenslauf, Motivationsschreiben), Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten, Beschreibung nichtlinearer Texte.

Zuhören und Sprechen:

Diskussion, Kurzpräsentationen mit Medienunterstützung, einfache Argumente, Stellungnahmen.

Lern- und Arbeitstechniken:

Auswählen und Auswerten von Informationen, kreative Arbeitstechniken (Mind – Mapping, Clustering).

Kultur – Gesellschaft – Medien:

Zugang zu unterschiedlichen Bereichen der Kultur, Auseinandersetzung mit Texten (Sachtexte und literarische Texte zu verschiedenen Themenkreisen), Sprachformen und -schichten in unterschiedlichen Kommunikationssituationen.

Reflexion:

Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft in Zusammenhang mit der persönlichen Lebenswelt, ausgewählte Beispiele aus der Literatur, wesentliche Merkmale literarischer Gattungen.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Rechtschreibung und Grammatik, Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.

Zuhören und Sprechen:

Stellungnahme zu relevanten Themen der Medienberichterstattung, Argumentieren und Appellieren, adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen (einfache monologische und dialogische Gesprächsformen (z. B. Rede, Beratungsgespräch, Verkaufsgespräch, Bewerbungsgespräch), nichtlineare Texte.

Lesen:

Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte).

Schreiben:

Teilschritte des Schreibprozesses, Strukturieren von Argumenten, nichtlineare Texte, Textsortenwissen (Leserbrief, Stellungnahme, Erörterung).

Reflexion:

Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft, zielorientierte Nutzung von Medien als Informationsquellen, ausgewählte Beispiele aus der Literatur.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Rechtschreibung und Grammatik, Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.

Zuhören und Sprechen:

Themen der Medienberichterstattung, Argumentieren und Appellieren, nichtlineare Texte.

Lesen:

Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte).

Schreiben:

Teilschritte des Schreibprozesses, Strukturieren von Argumenten, nichtlineare Texte, Textsortenwissen (Leserbrief, Stellungnahme, Erörterung).

Reflexion:

Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft, Medien als Informationsquellen, ausgewählte Beispiele aus der Literatur unter Anleitung.

5. BEWEGUNG UND SPORT

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Schilauf:

Grundelemente im Langlauf/Alpinen Schilauf, Grundkenntnisse des Verhaltens im winterlichen Gelände.

Schwimmen:

Badeordnung und Baderegeln, Wassergewöhnung (Auftrieb, Tauch- und Gleitübungen), kleine Spiele im Wasser, Technik des Brust- und Rückenschwimmens.

Turnen:

Schaukeln und Schwingen auf und über Geräte mit Steigerung nach Komplexität, Höhe und Weite, Torballspiel, gruppendynamische Lauf,- und Bewegungsspiele, funktionelle Gymnastik, Koordination- und Konditionsübungen.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Turnen:

Übungen zur Verbesserung der Atmungs- und Haltungsgewohnheiten, Lauf und Bewegungsspiele, Bewegungsaufgaben wie Kriechen, Laufen mit erhöhten Geschicklichkeitsanforderungen, Übungen im Steigen, Klettern, Hangeln und Wälzen, Überklettern von Hindernissen.

Leichtathletik:

Schlagball, Mittelstreckenlauf.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Schwimmen:

Technikverbesserung im Brust- und Rückenschwimmen, Wende, Startsprung, Schwimmen auf Ausdauer und Zeit. Technik des Brust- und Rückenkraulens.

Turnen:

Verschiedene Formen des Bodenturnens, Laufübungen zur Steigerung von Reaktion, Koordination, Schnelligkeit, Ausdauer und Gewandtheit. Startübungen, Dauerläufe.

Leichtathletik:

Kurzstreckenlauf, Standweitsprung.

Bewegungsspiele:

Grundlegendes Spiel- und Regelverständnis, Funktionelle und rhythmische Gymnastik.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Schilauf:

Verbessern der Grundkenntnisse im Langlauf/Alpinen Schilauf, Vergleichswettfahrten (erweiterte Kenntnisse des Verhaltens im winterlichen Gelände).

Schwimmen:

Technikverbesserung im Brust- und Rückenkraulen, (Start und Wende, Schwimmen auf Ausdauer und Zeit, Tauchübungen in geringer Tiefe).

Turnen:

Laufübungen zur Steigerung von Reaktion, Koordination, Schnelligkeit, Ausdauer und Gewandtheit, einfache Auf-gänge und Abgänge bei schulterhohen Geräten, Gleichgewichtsschulung auf Rollbrettern und Pedalos, Wettläufe auf Kurz- und Mittelstrecken, auch in Staffelform, Weitsprung mit Anlauf.

Bewegungsspiele:

Erweitertes Spiel- und Regelverständnis sowie taktisches Verständnis, einfache Tänze.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Schwimmen:

Grundlegende Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse in den Schwimmstilen Brust- und Rückenschwimmen sowie Kraulen, Schwimmen auf Schnelligkeit und Ausdauer., Staffeln in verschiedenen Lagen, Selbst- und Fremdrettung.

Turnen:

Laufübungen zur Steigerung von Reaktion, Koordination, Schnelligkeit, Ausdauer und Gewandtheit. Wettläufe auf Kurz- und Mittelstrecken, auch in Staffelform, verschiedene Ballspiele, im Besonderen Torball.

Bewegungsspiele:

Tänze mit komplexeren Bewegungsabläufen, Vorstellen der verschiedenen Behindertensportorganisationen.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Schwimmen:

Vertiefende und erweiterte Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse in allen erlernten Schwimmstilen, Schwimmen auf Schnelligkeit und Ausdauer, Staffeln in verschiedenen Lagen.

Turnen:

Laufübungen zur Steigerung von Reaktion, Koordination, Schnelligkeit, Ausdauer und Gewandtheit, Gelände- und Orientierungsläufe.

Leichtathletik:

Ausdauerlauf, Kurzstreckenlauf, Weitsprung, Wurf, verschiedene Ballspiele, im Besonderen Torball mit erweitertem Regelwerk.

Bewegungsspiele:

Verbesserung der Koordinations-, Wahrnehmungsleistungen sowie Sozialkompetenzen, einfache Choreografien mit verschiedenen Geräten.

9. BLINDENSPEZIFISCHE SCHRIFTSYSTEME

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Geschichtliche Entwicklung der Blindenschriftsysteme, Gebrauch der Punktschriftschreibmaschine, Zeichen der Basis- und der Vollschrift, Interpunktions- und Sonderzeichen.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Zahlen, Uhrzeit, Datum, Zahl-Wort-Verbindungen, Striche, Groß- und Kleinschreibung, Hervorhebungen, Akzentbuchstaben, mathematische Zeichen und Einschübe, Tastübungen – Lesen von bekannten und unbekannten Texten.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Eurobraille:

Klein- und Großbuchstaben des Alphabets, klein- und großgeschriebene Umlaute, Satz-, Rechen- und Internetzeichen, Blindenkurzschriftsystem (gekürzte Lautgruppen, Vor- und Nachsilben), Lesen und Schreiben der Kürzungen sowie Anwendung in einfachen Texten, Schreiben mit der Blindenschriftmaschine, Lesen am braillebedruckten Blatt und auf der Braillezeile.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Wort- und Wortstammkürzungen, Kommakürzungen, Schreiben auf der Punktschriftmaschine, Lesen am braillebedruckten Blatt und auf der Braillezeile.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Zweiformige Kürzungen, Umlautpunkt, Aufhebungspunkt, Schreiben mit der Punktschriftmaschine, Lesen am braillebedruckten Blatt und auf der Braillezeile.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Einschübe in Basis-, Voll- und Kurzschrift, Einschübe von Fremdsprachen, mathematischen Zeichen und Computer-Braille, spezielle Schriftsysteme ( nach Erfordernis in den einzelnen Fachgebieten), Lesen von Texten, Vortragen (Rezitieren) eines Textes in Kurzschrift, Vertiefen und Festigen der Blindenkurzschrift und des Computer Brailles einschließlich der Beschränkungen bei der Anwendung der Kürzungen sowie der Satz-, Hilfs- und Sonderzeichen.

10. EINFÜHRUNG IN DEN GEBRAUCH VON HILFSMITTELN FÜR MENSCHEN MIT SEHBEHINDERUNG

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Sehen und andere Sinne:

Funktionale Evaluation zur Ermittlung des effektiv einsetzbaren Sehvermögens, Bestandsaufnahme und individuelle Fallanalyse, Evaluierung des eventuell vorhandenen Sehvermögens, Erstellung eines persönlichen Maßnahmenkatalogs.

Grundlagen der Physiologie und Funktion des menschlichen Auges mit Fachterminologie, Fehlfunktionen des menschlichen Auges, persönliche Sehbeeinträchtigung und ihre Auswirkungen.

Förderung des individuell vorhandenen Sehvermögens. Sensibilisierung, Schulung und Aktivierung der Sinne sowie Verbesserung der Interpretation und Verwertung der Sinneseindrücke.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Hilfsmittel:

Allgemeine Hilfsmittel mit tastbaren Markierungen oder akustischen Ausgaben wie Uhren und Messhilfen etc., optische Hilfsmittel wie Lupen und Monokulare, elektronische Hilfsmittel wie Lupen, Bildschirmlesegeräte, Hindernismelder, Kompass, Lichterkennungsgerät, Farberkennungsgerät.

IT-Grundschulung (assistierende Technologien):

Sprach-Ein- und -Ausgabegeräte, ScreenMagnifier (Vergrößerungsprogramme), Braille-Ein- und -Ausgabegeräte, ScreenReader (Bildschirmausleseprogramme für Braillezeile), 8-Punkt-Computer-Braille-Schrift (Eurobraille).

11. ORIENTIERUNG UND MOBILITÄT

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Orientierung und Mobilität:

Am Arbeitsplatz, in den Unterrichtsräumen, im Schulgebäude, im Schulgelände, in der näheren Umgebung der Schule, individueller Schulweg, je nach Bedarf.

Begriffsbildung:

Aufbau des Körperschemas, Lagebeziehungen zwischen Körper und Umwelt sowie Objekt zu Objekt herstellen, Förderung der Grob- und Feinmotorik (Hand-Fuß-Koordination). Grundbegriffe des Straßenverkehrs.

Grundelemente:

Vertrauensgrundsatz der Straßenverkehrsordnung (Kennzeichnungspflicht), Techniken der Sehenden Begleitung:

Annehmen und Ablehnen von Hilfe, Körperschutztechniken, Gleiten, Ausrichten, Suchtechniken, Vertrautmachen mit unbekannten Räumlichkeiten, Orientierung in unbekannten Gebäuden.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Sinnesschulung:

Tasten (haptische Wahrnehmung), Hören (auditive, aurale oder akustische Wahrnehmung), Sehen (visuelle Wahrnehmung, Low Vision),

Langstocktechniken:

Diagonaltechnik, Senkrechter Stock, Treppentechniken, Pendeltechnik.

Ruhiges Wohngebiet:

Einführung in das Gehen im Freien, Verfolgen von taktilen Leitlinien, Zurechtfinden nach Verlaufen, Wahrnehmen von Gehsteigkanten, Umgang mit geparkten Autos auf dem Gehsteig, Umgang mit Passanten (Hilfe erbitten/ablehnen).

Straßenüberquerungen:

Überquerung am geparkten Auto, Sicherheitsüberquerung, Parallelüberquerung, Überquerung am Zebrastreifen, Überquerung an Lichtsignalanlagen mit Akustik/Vibration.

Öffentliche Verkehrsmittel:

Zurücklegung des Schulweges.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Orientierung und Mobilität:

Im ruhigen Wohngebiet/im kleinen Geschäftsviertel.

Begriffsbildung:

Taktiles Planstudium, Aufbau einer geistigen Landkarte, Methoden der Gedächtnisentlastung, Kreuzungsarten und ihre Regelung, Grundbegriffe der Straßenverkehrsteilnahme (Regeln, Gepflogenheiten, Verhaltensweisen).

Grundelemente:

Vertrautmachen mit dem Kraftfahrzeug (Ein- und Ausstieg, Sicherheitsgurte etc.), Orientierung in Geschäften, Orientierungsübungen und Himmelsrichtungen, Kompasshandhabung.

Sinnesschulung:

Low Vision (optische und elektronische Hilfen), Gehörschulung (Schallprinzipien), Riechen (olfaktorische Wahrnehmung), Schmecken (gustatorische Wahrnehmung), Bedeutung weiterer Sinne wie Gleichgewichtssinn, Tiefensensibilität, Temperatursinn und Schmerzempfindung.

Langstocktechniken:

Variationen mit sehender Begleitung, Unterbringung des Langstocks bei Nichtverwendung, Stockintegration und Koordination.

Ruhiges Wohngebiet / Kleines Geschäftsviertel:

Überquerung an zweiphasigen Verkehrsampeln, Überquerung an einer Fußgänger- und Bedarfsampel, Lokalisation von Geschäften (markante Punkte, Vertrautmachen).

Benützung öffentlicher Verkehrsmittel:

Notwendige Verkehrsmittel für den Schulweg bzw. zum Erreichen der jeweiligen Trainingsgebiete.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Orientierung und Mobilität:

Im belebten Wohngebiet oder Geschäftsviertel.

Langstocktechniken:

Pendelgleittechnik, Pendelziehtechnik, Handwechsel.

Soziale Interaktion:

Kontaktaufnahme mit fremden Personen (z. B: Informationen erfragen, Hilfe gezielt annehmen bzw. ablehnen, Einkaufsgespräche führen, an Kassen bezahlen, Fahrscheine lösen).

Belebtes Wohngebiet oder Geschäftsviertel:

Überquerung an mehrphasigen Verkehrsampeln, Überquerungen an einem Kreisverkehr mit Zebrastreifen, Vertrautmachen mit Kaufhäusern, Rolltreppe, Lift, Ausnützung des Fußgängerverkehrs, Sehende Hilfe, Erfragen von Informationen, Vertrautmachen mit breiten Einfahrten und Tankstellen als Gefahrenquelle besonderer Art, selbstständige Routen und Einkauf.

Benützung öffentlicher Verkehrsmittel:

Notwendige Verkehrsmittel für den Schulweg bzw. zum Erreichen der jeweiligen Trainingsgebiete.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Orientierung und Mobilität:

In der Innenstadt, am Hauptbahnhof.

Langstocktechniken:

Kurzer Stock, Schwimmen mit dem Fußgängerstrom, Elektronische Orientierungshilfen und Hindernismelder.

Öffentliche Verkehrsmittel:

Routen in unbekannte Gebiete mit Umsteigen in/zwischen Straßenbahn, Bus und Zug.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Orientierung und Mobilität:

In unbekanntem Gebiet, Anwendung der erarbeiteten Techniken im Transfer, Zurücklegen unbekannter Wege nach verbaler Beschreibung, Zurücklegen unbekannter Wege nach selbstständigem Planstudium, Benützung öffentlicher Verkehrsmittel auf unbekannten Linien (Umsteigen, Hilfe von Mitmenschen einholen), Vorbereitung und Durchführung eines Drop off (Zurechtfinden in einer fremden Umgebung, zum Beispiel nach Verirren).

B. Fachpraxis und Fachtheorie 1. UNTERNEHMENSFÜHRUNG

Siehe Anlage 1.

2. PRODUKTIONSENTWICKLUNG UND DESIGN

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Farbkompositionen erstellen, einfache Schnittvariationen entwickeln und dazu Papiermodelle anfertigen, experimenteller Umgang mit Materialien, sowohl aus dem textilen Bereich, als auch mit unkonventionellem Material (Recyclingmaterialien).

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Berücksichtigung eines ökologischen Materialeinsatzes, Einstellungen am Webstuhl auf die geplanten Abmessungen der Fertigprodukte abstimmen, Webplan erstellen nach Vorgabe des Fertigproduktes, Berücksichtigung der Verlustminimierung.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Kontraste einsetzen, Muster und Farbe aufeinander abstimmen, Farbwirkungen reflektieren, Material und Bindung aufeinander abstimmen, Entwurfsarbeit mit weave point, Reflexion in der Gruppe.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Schablonen und Schnitte für Accessoires (wie Taschen, Pennale, Schals, Heimtextilien, Polster und Tischwäsche), Ausfertigung an der Nähmaschine, Abknoten von Fransen, Kordelherstellung, Schlaufenherstellung. Variationen der Aufhängung erproben, Aufwandeinschätzung, Wirtschaftlichkeit.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Akzente in der Verarbeitung setzen, Eigenschaften besonderer Gewebekonstruktionen einsetzen um Funktion und Form zu optimieren, Ikatgewebe und einfache Druckverfahren einsetzen, Stoffkombinationen entwickeln.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Ikatfärbungen und Shibori-Akzente in die Gestaltung integrieren, Wirtschaftlichkeit der Produktgestaltung und des Produktionsprozesses prüfen (Aufwand, Nutzen), Zugang zu vergleichbaren Betrieben aus der Wirtschaft schaffen.

3.a BINDUNGSLEHRE UND STOFFKONSTRUKTION – WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe aller Klassen:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff aller Werkstätten:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.

Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den im Folgenden angeführten Werkstätten.

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Werkstätte Bindungslehre und Stoffkonstruktion:

Einführung in den Werkstättenunterricht Arbeitsproben nach Bindungspatronen der Grundbindung in der Leinenbindung und ihrer Ableitungen, Vorarbeiten zum Weben (Weberknoten, Spulen mit dem elektronischen Spulgerät und mit dem Handspulgerät, Spulen vom Strang), ein- und zweifädiges Schären einer Webkette.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Werkstätte Bindungslehre und Stoffkonstruktion:

Abbinden des Gang- und Fadenkreuz beim Ketteschären, Weben von gestreifter und karierter Ware, Weben mit 2 Schiffchen im unterschiedlichen Wechselintervallen, Musterdekomposition.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Werkstätte Bindungslehre und Stoffkonstruktion:

Vor- und Einrichtungsarbeiten am Webstuhl (Aufbaumen einer Kette, Anwendung der notwenigen Gerätschaften, wie Reedekamm, Kettleisten, Litzenstecher und Blattstecher), Weben von glatter und gemusterter Ware nach Plan und mit mehreren Schiffchen, Verschnürung des 4-schäftigen Kontermarschwebstuhles.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Werkstätte Bindungslehre und Stoffkonstruktion:

Leinenbindung und Köperbindung, Grundlagen der Verschnürung des Kontermarschwebstuhles, Streifengestaltung als Farbkontrast und als Musterkontrast, Techniken auf dem Hochwebstuhl (Soumaktechnik und Kelimtechnik, Spitzeizug, Einzug „gerade durch“, spitze Tretweise, gerade Tretweise).

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Werkstätte Bindungslehre und Stoffkonstruktion:

Präsentationsmappe zu Einzelthemen, Musterentwürfe, Weben von glatter und gemusterter Ware, einseitige Gewebe und gleichseitige Gewebe, Gewebeherstellung mit mehreren Fadensystemen, Wabenbindung und Hohlschussbindung mit gleichem Einzug und veränderter Verschnürung, Gewebe mit zwei Kettsystemen und einem Schusssystem.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Werkstätte Bindungslehre und Stoffkonstruktion:

Arbeiten mit und ohne Schnellschussvorrichtung, Arbeiten mit und ohne Breithalter, Atlasgewebe in Ketteffekt und Schusseffekt, in sich gemusterte Köpergewebe und Atlasgewebe, Damastgewebe, Nachbehandlung der Rohware, eigenständige Umsetzung eines Projektes vom Entwurf bis zur Präsentation.

3.b BINDUNGSLEHRE UND STOFFKONSTRUKTION

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Grundregeln der Bindungslehre:

Darstellung von Grundbindungen als technische Zeichnung am Patronenpapier, am Computer oder am tastbaren Steckbrett (Kettschnitt, Schussschnitt, Farbverflechtungen, Einzug, Tretweise und Verschnürung), Ermitteln des Bindungsrapportes, Arbeitsproben nach Bindungspatronen der Grundbindungen, Proportion und Harmonie im Musterentwurf und Flächenaufteilung.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Grundzüge der Farbenlehre:

Textile Flächengebilde (Einteilung und Eigenschaften, Entwerfen von Mustern am Patronenpapier, Muster computerunterstützt darstellen).

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Ableitungen der Grundbindungen:

Gewebequerschnitt in Schuss- und Kettrichtung, Entwickeln eigener Einzüge für den 4-schäftigen Webstuhl, farbige Darstellung verschiedener Musterungen als Patrone, Ermittlung von Schafteinzug, Tretweise und Verschnürung aus dem Bindungsrapport, Gewebeanalyse (Kett-, Schuss- und Bindungsdaten), Einsatz fachspezifischer Software.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Musterentwurf nach Grundregeln der Rapportentwicklung, Mustermöglichkeiten bei gleichbleibendem Einzug erproben, Farbverflechtungen der Köperbindung, Farbverflechtungen der Leinenbindung, Farbentwürfe zu entworfenen Musterungen am Computer, Webstuhleinstellung, der Patrone.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Gewebequerschnitte für Double- und Doppelgewebe und andere Gewebe mit mehreren Fadensystemen, Sammlung von Gewebeplanungen für die Praxis (Präsentationsmappe zu Einzelthemen, Materialqualität und Bindungseigenschaften, Musterentwürfe).

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Zeichnen einer Bindungspatrone durch Ausnehmen einer Gewebeprobe, Schwerpunkt: Präsentation von Einzelthemen, Portfolio, Musterentwürfe in die Patrone übersetzen und projektorientiert verwenden.

4.a TECHNOLOGIE DER WEBEREI UND TEXTILE FASERSTOFFE – WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe aller Klassen:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff aller Werkstätten:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.

Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den im Folgenden angeführten Werkstätten.

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Werkstätte Technologie der Weberei und Textile Faserstoffe:

Funktion und Einrichtung von Flach und Hochwebstühlen (Schaftanzahl, Litzenanzahl, Ketteaufbäumen bei Hochwebstühlen), Grundlagen des Teppichknüpfens, Erproben verschiedener Teppichknoten, Kelimgewebe am Hochwebstuhl, Herstellen eines gezwirnten handgesponnenen Wollfadens.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Werkstätte Technologie der Weberei und Textile Faserstoffe:

Klassische Webtechniken mit unkonventionellen Materialien (Verpackungsmaterial und Recyclingmaterial, alten Stoffen, Plastiksäcken, Naturmaterialien), Einsatz der Webmusterungen in Abstimmung mit eingesetzten Effekten.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Werkstätte Technologie der Weberei und Textile Faserstoffe:

Funktion und Einrichtung des Handwebstuhls mit Schaftmaschine, Lochkartensatz der Patrone, Lochkartensätze bei gleichbleibendem Einzug, Webfehler am Webstuhl beheben, Materialkombinationen erproben, Grundlagen des Teppichknüpfens.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Werkstätte Technologie der Weberei und Textile Faserstoffe:

Zwei-, vier- und mehrschäftige Webstühle neu verschnüren und Tretweisen erproben, Musterungen durch Einsatz unterschiedlicher Garnstärken, Hochwebstuhl (symmetrische und asymmetrische Knoten, Varianten des Kelminwebens).

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Werkstätte Technologie der Weberei und Textile Faserstoffe:

Mustervariationen mit verschiedenen Tretweisen und verschiedenen Verschnürungen, Nachbehandlung der Rohware (Walken und Schrumpfen von Werkstücken, Filzen, Einsatz von Fasern aus natürlichen Polymeren und synthetischen Polymeren), eigenständige Umsetzung eines Projektes vom Entwurf bis zur Präsentation.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Werkstätte Technologie der Weberei und Textile Faserstoffe:

Pflanzliche und synthetische Farbstoffe und Färbeverfahren, Stempelherstellung für Stoffdruck, Bedrucken unterschiedliche Gewebe, vier- bis sechzehnschäftige Webstühle, Schaftmaschine, Schlauchgewebe, Hohlschussgewebe, Doppelgewebe erarbeiten, Möbelstoffe, Vorhangstoffe, Heimtextilien.

4.b TECHNOLOGIE DER WEBEREI UND TEXTILE FASERSTOFFE

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Vorbereitungsarbeiten zum Weben, Schärvorgang, Funktion und Einrichtung von Flach und Hochwebstühlen, Verwendung und Spinnverfahren von Baumwolle, Kapok, Flachs/Leinen, Hanf, Jute, Ramie, Sisal, Manila und Kokos (Geschichte, Herkunft, Anbau, Gewinnung, Verarbeitung, Eigenschaften).

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Verwendung und Spinnverfahren von Seide, Schafwolle und anderen feinen Tierhaaren (Geschichte, Herkunft, Gewinnung, Verarbeitung, Eigenschaften).

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Funktion und Einrichtung des Handwebstuhls mit Schaftmaschine, zellulosischen Chemiefasern (Geschichte, Einteilung und Bedeutung der Herstellung), Faseraufbau, Eigenschaften und Verwendung von Viskose, Modal, Lyocell, Cupro, Acetat und Triacetat.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Vollsynthetische Faserstoffe (Geschichte, Einteilung und Bedeutung der Herstellung), Faseraufbau, Eigenschaften und Verwendung von Polyamid, Polyester, Polyacryl und Elastan. Nass-, Trocken- und Schmelzspinnverfahren, Massen- und Längennummerierung von Garnen, Zwirn- und Effektgarnherstellung, Stoffbeispiele sammeln und benennen.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Funktion und Einrichtung des Jaquardwebstuhls und von Webstühlen mit dem Schusseintrag durch Greiferprojektile, beidseitige Greifer oder durch Düsen. Textilkennzeichnungsgesetz, Pflegesymbole und Pflegehinweise. Veredelungsstufen (Entschlichten, Sengen, Waschen, Beuchen, Bleichen, Merzerisieren, Karbonisieren).

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Pflanzliche Farbstoffe und Färbeverfahren, Arten der Farbechtheit (Direkt-, Ätz-, Reseve-, Transfer-, Flock-, Pigment- und Lackdruck), Hoch-, Tief- und Siebdruck. Stoffbeispiele sammeln und benennen (Spannen, Rauen, Scheren, Ratinieren, Kalandern, Krumpfen, Prägen, Schleifen, Plissieren, Pressen, Dekatieren).

C. Verbindliche Übung 1. SOZIALE UND PERSONALE KOMPETENZ

Siehe Anlage 1.

D. Pflichtpraktikum

Siehe Anlage 1.

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht E. Freigegenstände 1. ACTIVE ENGLISH

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Festigung der einzelnen Kompetenzen mit dem Schwerpunkt mündliche Kommunikation anhand von geeigneten Alltagsthemen.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Freundeskreis ( zwischenmenschliche Beziehungen, Gemeinsamkeiten, Unterschiede), Freizeit ( Freizeitaktivitäten, Interessen und Abneigungen, Alltagsleben, soziales Leben).

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Festigung der einzelnen Kompetenzen mit dem Schwerpunkt mündliche Kommunikation anhand folgender Themen (Kleidung, Stil, die Mode, Konsumverhalten, Speisen und Ernährung).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Festigung der einzelnen Kompetenzen mit dem Schwerpunkt mündliche Kommunikation anhand folgender Themen (Wohnen, Lebensqualität, Haustiere, Arbeitsplatz).

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Festigung der einzelnen Kompetenzen anhand folgender und Themen (Reisen und Tourismus, Gesundheit und Hygiene).

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Festigung der einzelnen Kompetenzen anhand folgender Themen (Lebenswelt, Arbeitswelt).

2. BLINDENSPEZIFISCHE SCHRIFTSYSTEME

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Vertiefende Kenntnisse der Zeichen und Symbole des Literaturbrailles (Basis- und Vollschrift), der Satz-, Hilfs- und Sonderzeichen.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Schreibweisen grundlegender naturwissenschaftlicher Ausdrücke, Geläufigkeitsübungen im Schreiben und Lesen.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Festigung und Erweiterung der Kenntnisse der Blindenvollschrift, Schreiben und Lesen mit Sicherheit und Geschwindigkeit, Basiskenntnisse des Eurobrailles, 8-Punkt-Braille auf der Braillezeile lesen und korrigieren, Symbole und Anwendungsregeln der Teilkurzschrift (mit inhaltlicher Abstimmung auf den Pflichtgegenstand „Blindenspezifische Schriftsysteme“).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Erhöhte Anforderungen beim Schreiben und Lesen der Blindenschrift, Symbole und Anwendungsregeln der Teilkurzschrift (mit inhaltlicher Abstimmung auf den Pflichtgegenstand „Blindenspezifische Schriftsysteme“).

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Symbole und Anwendungsregeln der Kurzschrift (mit inhaltlicher Abstimmung auf den Pflichtgegenstand „Blindenspezifische Schriftsysteme“), Zeichen des Eurobrailles lesen, korrigieren und schreiben, Rückübersetzung von Blindenschrifttext.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Techniken des schnellen Schreibens und Lesens der Blindenkurzschrift sowie des Eurobrailles.

3. PROJEKTMANAGEMENT

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Projekt, Projektarten, Methoden des Projektmanagements (Findung, Festlegung und Bewertung von Zielen), Projektorganisation (Rollen, Teambildung, Aufgaben), Projektmanagement – Instrumente (Projektstrukturplan, Projektablaufplan, Termin- und Kostenplan).

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Steuerung und Kontrolle, Kommunikation und Dokumentation, Projektberichte, Präsentationen, Teamarbeit (Kommunikation im Team, Gesprächsführung, Gruppendynamik, Strategien zur Konfliktlösung).

4. LEBENSPRAKTISCHE FERTIGKEITEN

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3 und 4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Zielbewusstes Einkaufen, einfache Speisen und Getränke, sorgfältige Lagerhaltung von Lebensmitteln und Speisen, Lebenshygiene unter Berücksichtigung der Sehbehinderung, Entwicklung und Förderung umweltbewussten Verhaltens.

5. MITARBEITERFÜHRUNG UND –AUSBILDUNG

Siehe Anlage 1.

F. Unverbindliche Übungen 1. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, idgF.

2. SPRACHTRAINING DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

3. SPIELMUSIK Bildungs- und Lehraufgabe aller Klassen und Kompetenzmodule:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

1. Klasse (1. und 2. Semester):

Regionale Volksmusik, Spielstücke verschiedenster Stilrichtungen.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3 und 4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Übungen zur Entwicklung des metrischen Gefühls, rhythmische und melodische (Ostinato-) Übungen, rhythmische und melodische Begleitstimmen zu Liedern.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5 und 6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Klangexperimente und Improvisationen, Musizieren des Lehrers als Hilfe und Ergänzung, gelegentlicher Einsatz technischer Medien.

G. Förderunterricht

Siehe Anlage 1.

1  Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.

2  Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

3  Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.