(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
|
Semesterwochenstunden |
Lehrver- pflich- tungs-gruppe |
||||||||||||
|
Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung |
Klasse |
Summe |
|||||||||||
|
1. |
2. |
3. |
4. |
||||||||||
|
Semester |
|||||||||||||
|
1. |
2. |
3. |
4. |
5. |
6. |
7. |
|||||||
|
A. |
Allgemeinbildende Pflichtgegenstände |
||||||||||||
|
1. |
Religion |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
1 |
13 |
(römisch drei) |
|||
|
2. |
Deutsch und Kommunikation |
3 |
3 |
3 |
3 |
2 |
2 |
2 |
18 |
(römisch eins) |
|||
|
3. |
Englisch |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
- |
12 |
(römisch eins) |
|||
|
4. |
Geografie, Geschichte und Politische Bildung |
2 |
2 |
1 |
1 |
- |
- |
- |
6 |
(römisch drei) |
|||
|
5. |
Bewegung und Sport |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
1 |
13 |
(römisch vier a) |
|||
|
6. |
Angewandte Mathematik |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
- |
12 |
(römisch eins) |
|||
|
7. |
Naturwissenschaftliche Grundlagen |
2 |
2 |
- |
- |
- |
- |
- |
4 |
(römisch zwei) |
|||
|
8. |
Angewandte Informatik |
2 |
2 |
- |
- |
- |
- |
- |
4 |
römisch eins |
|||
|
B. |
Fachpraxis und Fachtheorie |
||||||||||||
|
1. |
Unternehmensführung |
- |
- |
2 |
2 |
2 |
2 |
1 |
9 |
römisch zwei |
|||
|
2.a |
Möbel- und Innenausbau – Werkstätte und Produktionstechnik |
8 |
8 |
15 |
15 |
12 |
12 |
2 |
72 |
römisch vier |
|||
|
2.b |
Möbel- und Innenausbau2 |
4, (3) |
4, (3) |
4, (3) |
4, (3) |
3, (1) |
3, (1) |
3, (1) |
25 |
römisch eins |
|||
|
3.a |
Bautischlerei – Werkstätte und Produktionstechnik |
- |
- |
- |
- |
2 |
2 |
- |
4 |
römisch vier |
|||
|
3.b |
Bautischlerei3 |
- |
- |
- |
- |
2, (1) |
2, (1) |
2, (1) |
6 |
römisch eins |
|||
|
4. |
Darstellen und Gestalten4 |
2 |
2 |
2, (2) |
2, (2) |
2 |
2 |
12 |
römisch eins |
||||
|
5. |
Materialien und Technologien |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
14 |
römisch eins |
|||
|
6. |
Projektabwicklung |
- |
- |
- |
- |
2 |
2 |
- |
4 |
römisch eins |
|||
|
7. |
Betriebspraxis |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
20 |
20 |
römisch vier |
|||
|
C. |
Verbindliche Übung |
|||||||||
|
1. |
Soziale und personale Kompetenz5 |
1, (1) |
1, (1) |
1, (1) |
1, (1) |
- |
- |
- |
4 |
römisch drei |
|
Gesamtsemesterwochen-stundenzahl |
34 |
34 |
38 |
38 |
37 |
37 |
34 |
252 |
||
|
D. |
Pflichtpraktikum |
mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse |
||||||||
|
Semesterwochenstunden |
Lehrver- pflich- tungs-gruppe |
|||||||||
|
Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht |
Klasse |
|||||||||
|
1. |
2. |
3. |
4. |
|||||||
|
Semester |
||||||||||
|
1. |
2. |
3. |
4. |
5. |
6. |
7. |
||||
|
E. |
Freigegenstände |
|||||||||
|
1. |
Englisch |
- |
- |
- |
- |
2 |
2 |
- |
(römisch eins) |
|
|
2. |
Projektmanagement |
- |
- |
- |
- |
- |
2 |
1 |
römisch drei |
|
|
3. |
Entrepreneurship |
- |
- |
- |
- |
2 |
2 |
- |
römisch drei |
|
|
4. |
Mitarbeiterführung und -ausbildung |
- |
- |
- |
- |
1 |
1 |
- |
römisch drei |
|
|
F. |
Unverbindliche Übungen |
|||||||||
|
1. |
Bewegung und Sport |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
(römisch vier a) |
|
|
2. |
Sprachtraining Deutsch |
2 |
2 |
2 |
2 |
- |
- |
- |
römisch zwei |
|
|
G. |
Förderunterricht 6 |
|||||||||
|
1. |
Deutsch und Kommunikation |
|||||||||
|
2. |
Englisch |
|||||||||
|
3. |
Angewandte Mathematik |
|||||||||
|
4. |
Fachtheoretische Pflichtgegenstände |
|||||||||
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
|
Semesterwochenstunden |
Lehrver- pflich- tungs- gruppe |
||||||||||
|
Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung |
Klasse |
Summe |
|||||||||
|
1. |
2. |
3. |
4. |
||||||||
|
Semester |
|||||||||||
|
1. |
2. |
3. |
4. |
5. |
6. |
7. |
8. |
||||
|
A. |
Allgemeinbildende Pflichtgegenstände |
||||||||||
|
1. |
Religion |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
1 |
2 |
15 |
(römisch drei) |
|
2. |
Deutsch und Kommunikation |
3 |
3 |
3 |
3 |
2 |
2 |
2 |
2 |
20 |
(römisch eins) |
|
3. |
Englisch |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
- |
- |
12 |
(römisch eins) |
|
4. |
Geografie, Geschichte und Politische Bildung |
2 |
2 |
1 |
1 |
- |
- |
- |
- |
6 |
(römisch drei) |
|
5. |
Bewegung und Sport |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
1 |
1 |
14 |
(römisch vier a) |
|
6. |
Angewandte Mathematik |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
- |
- |
12 |
(römisch eins) |
|
7. |
Naturwissenschaftliche Grundlagen |
2 |
2 |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
4 |
(römisch zwei) |
|
8. |
Angewandte Informatik |
2 |
2 |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
4 |
römisch eins |
|
B. |
Fachpraxis und Fachtheorie |
||||||||||
|
1. |
Unternehmensführung |
- |
- |
2 |
2 |
2 |
2 |
1 |
1 |
10 |
römisch zwei |
|
2.a |
Möbel- und Innenausbau Werkstätte und Produktionstechnik |
8 |
8 |
15 |
15 |
10 |
10 |
2 |
8 |
76 |
römisch vier |
|
2.b |
Möbel- und Innenausbau8 |
4, (3) |
4, (3) |
4, (2) |
4, (2) |
2, (2) |
2, (2) |
3, (1) |
3, (2) |
26 |
römisch eins |
|
3.a |
Bautischlerei – Werkstätte und Produktionstechnik |
- |
- |
- |
- |
2 |
2 |
- |
2 |
6 |
römisch vier |
|
3.b |
Bautischlerei9 |
- |
- |
- |
- |
2, (1) |
2, (1) |
2, (1) |
3, (2) |
9 |
römisch eins |
|
4. |
Darstellen und Gestalten10 |
2 |
2 |
2, (2) |
2, (2) |
2 |
2 |
2 |
2 |
16 |
römisch eins |
|
5. |
Materialien und Technologien |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
16 |
römisch eins |
|
6. |
Projektabwicklung |
- |
- |
- |
- |
2 |
2 |
- |
- |
4 |
römisch eins |
|
7. |
Fertigungstechnik und Produktionsinformatik11 |
- |
- |
- |
- |
4 (4) |
4 (4) |
2 (2) |
4 (4) |
14 |
römisch eins |
|
A./B. |
Alternative Pflichtgegenstände 12 |
||||||||||
|
1.1 |
Vertiefung Allgemeinbildung |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
20 |
- |
20 |
römisch eins |
|
1.2 |
Betriebspraxis |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
20 |
- |
20 |
römisch vier |
|
C. |
Verbindliche Übung |
||||||||||
|
1. |
Soziale und personale Kompetenz13 |
1, (1) |
1, (1) |
1, (1) |
1, (1) |
- |
- |
- |
- |
4 |
römisch drei |
|
Gesamtsemesterwochen-stundenzahl |
34 |
34 |
38 |
38 |
38 |
38 |
38 |
30 |
288 |
||
|
D. |
Pflichtpraktikum |
mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse |
|||||||||
|
Semesterwochenstunden |
Lehrver- pflich- tungs- gruppe |
||||||||||
|
Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht |
Klasse |
||||||||||
|
1. |
2. |
3. |
4. |
||||||||
|
Semester |
|||||||||||
|
1. |
2. |
3. |
4. |
5. |
6. |
7. |
8. |
||||
|
E. |
Freigegenstände |
||||||||||
|
1. |
Englisch |
- |
- |
- |
- |
2 |
2 |
- |
- |
(römisch eins) |
|
|
2. |
Projektmanagement |
- |
- |
- |
- |
- |
2 |
2 |
1 |
römisch drei |
|
|
3. |
Entrepreneurship |
- |
- |
- |
- |
2 |
2 |
- |
- |
römisch drei |
|
|
4. |
Mitarbeiterführung und -ausbildung |
- |
- |
- |
- |
1 |
1 |
- |
- |
römisch drei |
|
|
F. |
Unverbindliche Übungen |
||||||||||
|
1. |
Bewegung und Sport |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
(römisch vier a) |
|
|
2. |
Sprachtraining Deutsch |
2 |
2 |
2 |
2 |
- |
- |
- |
- |
römisch zwei |
|
|
G. |
Förderunterricht 14 |
||||||||||
|
1. |
Deutsch und Kommunikation |
||||||||||
|
2. |
Englisch |
||||||||||
|
3. |
Angewandte Mathematik |
||||||||||
|
4. |
Fachtheoretische Pflichtgegenstände |
||||||||||
Siehe Anlage 1.
Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans gemäß Stundentafel römisch eins.1 erfüllt zumindest die Anforderungen einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 195 aus 2000, und Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 480 aus 2006, idgF sowie Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 203 aus 2009, und Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 224 aus 2010, idgF.). Für die Bereiche der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung gemäß Paragraph 34 a, Berufsausbildungsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969, idgF. erbracht.
Darüber hinausgehend werden den Absolventinnen und Absolventen mit dem Unterricht gemäß Stundentafel römisch eins.2 in der 3. und 4. Klasse zusätzliche Kompetenzen vermittelt, die spezifischen Anforderungen des Arbeitsmarktes in besonderer Weise Rechnung tragen.
Die Fachschule für Tischlerei ist eine schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtete Ausbildung. Die Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Tischlerei sollen besonders befähigt werden, Aufgaben in der Konstruktion, Fertigung und Montage von Erzeugnissen der Bau- und Möbeltischlerei sowie die Betreuung, Instandhaltung und Wartung holzbearbeitender Maschinen und Anlagen zu übernehmen. Kernbereiche der technischen Ausbildung sind der Möbel- und Innenausbau, die Bautischlerei, das Fachwissen über Materialien und Maschinen und Anlagen der Tischlerei, Darstellen und Gestalten sowie die Projektabwicklung.
Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel, die für den Beruf erforderliche Anwendungssicherheit durch praktische Arbeiten in Konstruktion und Werkstätte sowie durch praxisbezogene Projektarbeiten zu erreichen, ein ausreichendes Verständnis über die Eigenschaften des Werkstoffes Holz sowie spezifischer nicht holzbasierender Werkstoffe, deren Anwendung und Bearbeitung durch einen begleitenden Theorieunterricht sicher zu stellen sowie eine angemessene allgemeine Bildung und eine betriebswirtschaftliche Grundausbildung zu vermitteln.
Die Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder der Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Tischlerei liegen in der Konstruktion, Fertigung und Montage von Produkten der Bau- und Möbeltischlerei. Auch die Dokumentation von planenden und ausführenden Tätigkeiten eines Tischlereibetriebes mittels branchenspezifischer Software, die Auswahl, Wartung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Tischlerei.
Die Absolventinnen und Absolventen verfügen generell über ein fundiertes Verständnis und Fachwissen im Bereich der Tischlerei.
Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen. (Paragraph 23, Absatz eins, GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß Paragraph 8, Absatz 2, der Unternehmerprüfungsordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 453 aus 1993, idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß Paragraph 58, des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.
Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.
Im Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden.
Die Absolventinnen und Absolventen können ausgehend von Fertigungsunterlagen die handwerklichen Fertigkeiten richtig einsetzen und die Werkzeuge, Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften prozess- und materialgerecht einsetzen sowie flexible Fertigungskonzepte umsetzen.
Im Bereich Konstruktion verstehen die Absolventinnen und Absolventen die Konstruktionsweisen und Konstruktionsregeln des Möbel- und Innenausbaus. Sie können Konstruktionsaufgaben aus geeigneten Materialien den Herstellungsabläufen entsprechend lösen und bauliche Gegebenheiten berücksichtigen.
Im Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung können die Absolventinnen und Absolventen Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten, Fertigungsunterlagen erstellen und Produktionsabläufe planen und dokumentieren.
Die Absolventinnen und Absolventen können ausgehend von Fertigungsunterlagen die handwerklichen Fertigkeiten richtig einsetzen und die Werkzeuge, Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften prozess- und materialgerecht einsetzen sowie flexible Fertigungskonzepte umsetzen.
Im Bereich Konstruktion verstehen die Absolventinnen und Absolventen die Konstruktionsweisen und Konstruktionsregeln der Bautischlerei. Sie können Konstruktionsaufgaben aus geeigneten Materialien den Herstellungsabläufen entsprechend lösen und bauliche Gegebenheiten berücksichtigen.
Im Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung können die Absolventinnen und Absolventen Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten, Fertigungsunterlagen erstellen und Produktionsabläufe planen und dokumentieren.
Im Bereich Angewandtes Darstellen und Konstruieren können die Absolventinnen und Absolventen eine aussagekräftige Handzeichnung als Entwurfs-, Aufmaß- oder Abrechnungsskizze proportions- bzw. maßstabsgerecht ausführen. Sie können technische Zeichnungen und Visualisierungen händisch und computerunterstützt erstellen sowie räumliche Objekte in geeigneten Abbildungsverfahren mittels Handzeichnung und computerunterstützt darstellen.
Im Bereich Gestalterische und kulturelle Grundlagen kennen die Absolventinnen und Absolventen Proportionsmethoden und Gestaltungsprinzipien, funktionelle, konstruktive, ergonomische und widmungsrelevante Zusammenhänge von Gestaltungsaufgaben sowie die wesentlichen Vorschriften und Regeln für die Gestaltung von Wohnräumen und Objekten. Sie kennen die entwicklungsgeschichtlichen Zusammenhänge und kulturellen Grundlagen von Gestaltungsaufgaben.
Im Bereich Entwurf können die Absolventinnen und Absolventen Materialien auswählen und damit Räume und Objekte gestalten und wenden projektbezogen die Kriterien von Funktionalität, Ergonomie, Konstruktion, Ökologie und Ökonomie bei gestalterischen Aufgaben an.
Im Bereich Angewandte Darstellung können die Absolventinnen und Absolventen projektbezogen geeignete Präsentations- und Darstellungstechniken anwenden.
Im Bereich Materialtechnologie können die Absolventinnen und Absolventen die gebräuchlichen und marktüblichen Materialien und Produkte sowie Hilfsstoffe ihren Eigenschaften entsprechend anwenden. Sie kennen die Herstellungsverfahren und können Verarbeitungsmethoden marktüblicher Materialien, Produkte und Hilfsstoffe entsprechend anwenden und ökologische Aspekte berücksichtigen. Sie können Qualitätssicherungssysteme anwenden.
Im Bereich Werkzeuge, Maschinen und Anlagen können die Absolventinnen und Absolventen Werkzeuge und Maschinen in ihrer Anwendung und Funktionsweise bewerten sowie deren Einsatz prozessbezogen beurteilen, Fertigungskonzepte ableiten und Qualitätssicherungssysteme anwenden.
Im Bereich Gefahrenverhütung können die Absolventinnen und Absolventen Richtlinien, Gesetze und Verordnungen im Betrieb und auf der Baustelle anwenden und präventive Maßnahmen ergreifen sowie Materialien und Arbeitsstoffe in ihren schädigenden Auswirkungen auf Mensch und Umwelt richtig einschätzen und Maßnahmen zur Vermeidung ergreifen.
Im Bereich Werkzeuge und Methoden des Projektmanagements kennen die Absolventinnen und Absolventen den Managementzyklus von Zielsetzung, Planung, Umsetzung und Kontrolle und können Werkzeuge und Methoden des Projektmanagements verstehen.
Im Bereich Projektdurchführung können die Absolventinnen und Absolventen Methoden des Projektmanagements projektbezogen anwenden, im Team arbeiten und Koordinationsaufgaben wahrnehmen.
Im Bereich Arbeitsvorbereitung können die Absolventinnen und Absolventen computerunterstützt Produktionsabläufe planen, nach handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten beurteilen und dokumentieren sowie alternative Fertigungskonzepte erarbeiten und die gewonnenen Datenstrukturen zur innerbetrieblichen Datenmigration aufbereiten.
Im Bereich Anlagenorientierte Fertigung können die Absolventinnen und Absolventen Konstante und Variable in einer Datenstruktur mittels einer anlagenspezifischen Programmiersprache darstellen und ihre Befehlsstrukturen anwenden. Sie können projektorientiert programmieren, um die Auswahl serieller Fertigungsverfahren zu treffen, Verfahrensparameter festzulegen und produktionstechnisch umzusetzen und zu bewerten.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“ und „Angewandte Informatik“.
Siehe Anlage 1.
Siehe Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, idgF.
Siehe Anlage 1.
Werkstätte und Produktionstechnik ist ausstattungs- und projektbezogen unter Führung folgender Werkstätten umzusetzen:
CNC-Werkstätte, Furnier- und Beschichtungswerkstätte, Handwerkstätte, Maschinenwerkstätte, Mess- und Prüfwerkstätte, Möbelbauwerkstätte, Werkstätte für Innenausbau, Werkstätte für Oberflächenbehandlung, Werkstätte zur Bearbeitung nicht holzbasierender Werkstoffe, Zuschnittwerkstätte.
Die Schülerinnen und Schüler können die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung, Sicherheitsunterweisung, Einschulung.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
Fertigung einfacher Werkstücke, Handhabung, Wartung und Instandhaltung der grundlegenden Werkzeuge, Einrichtungen, Arbeitsbehelfe, analoge Geräte und Maschinen, einfache Techniken der Oberflächenbehandlung.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
Fertigung einfacher Werkstücke, Handhabung, Wartung und Instandhaltung der grundlegenden Werkzeuge, Einrichtungen, Arbeitsbehelfe, analoge Geräte und Maschinen, einfache Techniken der Oberflächenbehandlung.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
Fertigung einfacher Möbel unter Einsatz von Standardmaschinen, Bedienung von komplexen Maschinen und Geräten sowie von Maschinen für die Oberflächenvergütung, des Furnierens und der Oberflächenbeschichtung, Techniken der Oberflächenbehandlung.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
Fertigung von Möbeln mit Fronten und beweglichen Teilen, Bedienung, Wartung und Instandhaltung von komplexen Maschinen und Geräten für den Zuschnitt, die Kanten und Oberflächen, spezielle Techniken der Oberflächenbehandlung.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können
Einzel- und Einbaumöbel, Handhabung der grundlegenden materialspezifischen Werkzeuge, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe, Bedienung von numerisch gesteuerten Maschinen, werkstück- und materialspezifische Oberflächen.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
Funktions- und Sondermöbel, Verkleidungs- und Belagsarbeiten, computerunterstützte Fertigung einfacher Werkstücke, Zuschnitt und Ausbeuteoptimierung.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
Prototypenbau, Teilefertigung.
8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:
Die Schülerinnen und Schüler können
Prototypenbau, Teilefertigung, Trennelemente.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung
Bereich Konstruktion:
Massivholzverbindungen.
Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung:
Händische Erfassung von Produktionsdaten, Werkstättenordnung.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung
Bereich Konstruktion:
Verbindungen von Massivholz und Holzwerkstoffplatten, Verbindungstechniken.
Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung:
Händische Erfassung von Produktionsdaten.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung
Bereich Konstruktion:
Möbelbauarten (zB Bretterbau, Rahmenbau, Stollenbau, Plattenbau).
Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung:
Projekte aus dem Bereich Konstruktion.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung
Bereich Konstruktion:
Drehtüren, Schiebetüren, Klappen, Rollläden, Schubkästen und deren Beschläge.
Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung:
Projekte aus dem Bereich Konstruktion.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung
Bereich Konstruktion:
Einzel- und Einbaumöbel.
Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung:
Projekte aus dem Bereich Konstruktion.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung
Bereich Konstruktion:
Funktions- und Sondermöbel, Verkleidungs- und Belagsarbeiten.
Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung:
Projekte aus dem Bereich Konstruktion.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung
Bereich Konstruktion:
Mobile und fixe, nicht tragende Trennwände.
Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung:
Projekte aus dem Bereich Konstruktion.
8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung
Bereich Konstruktion:
Kombination verschiedener Innenausbauelemente (zB Schrankwände, Raumteiler, Verkleidungen, Türen).
Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung:
Projekte aus dem Bereich Konstruktion.
Werkstätte und Produktionstechnik ist ausstattungs- und projektbezogen unter Führung folgender Werkstätten umzusetzen:
Bautischlerwerkstätte, CNC-Werkstätte, Holzbauwerkstätte, Maschinenwerkstätte, Mess- und Prüfwerkstätte, Zuschnittwerkstätte.
Die Schülerinnen und Schüler können
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung, Sicherheitsunterweisung, Einschulung.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können
Elemente aus dem Bereich Konstruktion.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
Elemente aus dem Bereich Konstruktion.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:
Die Schülerinnen und Schüler können
Prototypenbau, Elemente aus dem Bereich Konstruktion.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung
Bereich Konstruktion:
Innentüren, Stöcke, Zargen.
Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung:
Projekte aus dem Bereich Konstruktion.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung
Bereich Konstruktion:
Außenfenster, Außentüren, Stöcke.
Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung:
Händische Erfassung von Produktionsdaten.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung
Bereich Konstruktion:
Einbau von Elementen im Gebäudeinneren, Bauwerksfuge.
Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung:
Projekte aus dem Bereich Konstruktion.
8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung
Bereich Konstruktion:
Einbau, Bauwerksfuge, Schwelle, Grundlagen des Treppenbaus.
Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung:
Projekte aus dem Bereich Konstruktion.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Angewandtes Darstellen und Konstruieren
Bereich Angewandtes Darstellen und Konstruieren:
Projektionsarten (zB orthogonale Parallelprojektion), Freihanderfassung und -darstellung von Objekten, händische Plandarstellung, normgemäße Darstellung von Plänen.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Angewandtes Darstellen und Konstruieren
Bereich Angewandtes Darstellen und Konstruieren:
Projektionsarten (zB schräge Parallelprojektion), Freihanderfassung und -darstellung von Objekten, händische Plandarstellung.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Angewandtes Darstellen und Konstruieren
Bereich Angewandtes Darstellen und Konstruieren:
Computerunterstütze normgemäße 2D-Darstellung von Plänen, Methoden zur Ermittlung der wahren Größen, Winkeln und Längen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Angewandtes Darstellen und Konstruieren
Bereich Angewandtes Darstellen und Konstruieren:
Computerunterstütze Darstellung von 2D-Plänen, einfache 3D-Darstellung einzelner Objekte, Layoutgestaltung, Ausgabemöglichkeiten, digitale Kommunikation.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Angewandtes Darstellen und Konstruieren
Bereich Gestalterische und kulturelle Grundlagen
Bereich Angewandtes Darstellen und Konstruieren:
Einfache händische und computergestützte Perspektivkonstruktionen und Visualisierungstechniken, grafische Ausarbeitungen.
Bereich Gestalterische und kulturelle Grundlagen:
Möbelentwurf, Materialwahl, Form, Farbe, Proportionsregeln.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Angewandtes Darstellen und Konstruieren
Bereich Gestalterische und kulturelle Grundlagen
Bereich Angewandtes Darstellen und Konstruieren:
Händische und computergestützte Perspektivkonstruktionen und Visualisierungstechniken, grafische Ausarbeitungen.
Bereich Gestalterische und kulturelle Grundlagen:
Möbelstile ab dem 19. Jahrhundert, Möbelentwurf.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Entwurf
Bereich Angewandte Darstellung
Bereich Entwurf:
Entwürfe im Bereich des Möbel- und Innenausbaus.
Bereich Angewandte Darstellung:
Dokumentation, Arbeitsmodelle.
8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Entwurf
Bereich Angewandte Darstellung
Bereich Entwurf:
Entwürfe im Bereich des Möbel- und Innenausbaus.
Bereich Angewandte Darstellung:
Präsentation, Layouttechniken.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Materialtechnologie
Bereich Werkzeuge, Maschinen und Anlagen
Bereich Gefahrenverhütung
Bereich Materialtechnologie:
Holz (Wald, Einschnitte, Handelsformen, Güteklassen, Messen, Aufbau und Eigenschaften, Fehler, Krankheiten, Schädlinge).
Bereich Werkzeuge, Maschinen und Anlagen:
Handwerkzeuge.
Bereich Gefahrenverhütung:
Einschlägigen technischen Normen, Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Materialtechnologie
Bereich Werkzeuge, Maschinen und Anlagen
Bereich Gefahrenverhütung
Bereich Materialtechnologie:
Holz (Lagerung, natürliche Holztrocknung, heimische Holzarten), natürliche Klebstoffe und Leime, PVAC-Leime, Massivholzplatten, naturnahe Oberflächenbehandlung.
Bereich Werkzeuge, Maschinen und Anlagen:
Schneidengeometrie an Handwerkzeugen, Handmaschinen.
Bereich Gefahrenverhütung:
Einschlägige technische Normen, Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Materialtechnologie
Bereich Werkzeuge, Maschinen und Anlagen
Bereich Gefahrenverhütung
Bereich Materialtechnologie:
Furniere, Plattenwerkstoffe (Span- und Faserplatten), synthetische Klebstoffe und Leime.
Bereich Werkzeuge, Maschinen und Anlagen:
Stationäre Standardmaschinen, Handmaschinen, Zerspanungsfaktoren, Elektrizität, Antriebsarten, Kraftübertragung.
Bereich Gefahrenverhütung:
Einschlägige technischen Normen sowie Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften für die Bereiche Materialtechnologie sowie Werkzeuge, Maschinen und Anlagen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Materialtechnologie
Bereich Werkzeuge, Maschinen und Anlagen
Bereich Gefahrenverhütung
Bereich Materialtechnologie:
Halb- und Fertigprodukte, ausländische Holzarten, Oberflächenprodukte (zB Lack).
Bereich Werkzeuge, Maschinen und Anlagen:
Applikationsgeräte.
Bereich Gefahrenverhütung:
Einschlägige technischen Normen sowie Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften für die Bereiche Materialtechnologie sowie Werkzeuge, Maschinen und Anlagen.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Materialtechnologie
Bereich Werkzeuge, Maschinen und Anlagen
Bereich Gefahrenverhütung
Bereich Materialtechnologie:
HPL-Platten, Mineralwerkstoffplatten, Leichtbauplatten und Gipskartonplatten, Hilfs- und Betriebsstoffe für die Oberflächenbehandlung.
Bereich Werkzeuge, Maschinen und Anlagen:
Sondermaschinen, CNC gesteuerte Maschinen, Schleifmaschinen.
Bereich Gefahrenverhütung:
Einschlägige technischen Normen sowie Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften für die Bereiche Materialtechnologie sowie Werkzeuge, Maschinen und Anlagen.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Materialtechnologie
Bereich Werkzeuge, Maschinen und Anlagen
Bereich Gefahrenverhütung
Bereich Materialtechnologie:
Holz- und Brandschutzmittel, nicht holzbasierende Werkstoffe (zB Kunststoffe, Glas), Verbindungs- und Befestigungsmittel.
Bereich Werkzeuge, Maschinen und Anlagen:
Lacklager, Lackieranlagen, Holztrocknungsanlagen.
Bereich Gefahrenverhütung:
Einschlägige technischen Normen sowie Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften für die Bereiche Materialtechnologie sowie Werkzeuge, Maschinen und Anlagen.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Materialtechnologie
Bereich Werkzeuge, Maschinen und Anlagen
Bereich Gefahrenverhütung
Bereich Materialtechnologie:
Nicht holzbasierende Werkstoffe (zB Metalle, Textilen, Leder/Kunstleder, natürliche und synthetische Gesteine), Dicht- und Dämmstoffe.
Bereich Werkzeuge, Maschinen und Anlagen:
Betriebsanlagen (zB Versorgung, Entsorgung, Absaugung).
Bereich Gefahrenverhütung:
Einschlägige technischen Normen sowie Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften aus den Bereichen Materialtechnologie sowie Werkzeuge, Maschinen und Anlagen.
8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Materialtechnologie
Bereich Werkzeuge, Maschinen und Anlagen
Bereich Gefahrenverhütung
Bereich Materialtechnologie:
Leichtbauplatten.
Bereich Werkzeuge, Maschinen und Anlagen:
Betriebsanlagen und Ausstattung (zB Transporteinrichtungen, Hydraulik, Pneumatik).
Bereich Gefahrenverhütung
Einschlägige technischen Normen sowie Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften aus den Bereichen Materialtechnologie und Werkzeuge, Maschinen und Anlagen.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Werkzeuge und Methoden des Projektmanagements
Bereich Projektdurchführung
Bereich Werkzeuge und Methoden des Projektmanagements:
Zieldefinition, Projektorganisation, Steuerung und Kontrolle, Kommunikation und Dokumentation, Instrumente (Projektstrukturplan, Meilensteinplan, Projektablaufplan, Termin- und Kostenplan).
Bereich Projektdurchführung:
Projekte aus dem fachtheoretischen bzw. fachpraktischen Unterricht.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Werkzeuge und Methoden des Projektmanagements
Bereich Projektdurchführung
Bereich Werkzeuge und Methoden des Projektmanagements:
Qualitätsbereiche (Produktqualität, Servicequalität, Fertigungsqualität, Organisationsqualität, Mitarbeiterqualität), Qualitätssicherung (Gesetze, Verordnungen, Normen, Vorschriften, Maßnahmen, Überprüfung).
Bereich Projektdurchführung
Qualitätssichernde Methoden, Dokumentation, Projekte aus dem fachtheoretischen bzw. fachpraktischen Unterricht.
Gemäß Stundentafel römisch eins.1.
Siehe Anlage 1.
Gemäß Stundentafel römisch eins.2.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Arbeitsvorbereitung
Bereich Anlagenorientierte Fertigung
Bereich Arbeitsvorbereitung:
Computerunterstützte Erfassung von Produktionsdaten zur Arbeitsvorbereitung mittels branchenspezifischer Software.
Bereich Anlagenorientierte Fertigung
Einsatz branchenspezifischer Software im 2D-Bereich zur anlagenorientierten Fertigung.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Arbeitsvorbereitung
Bereich Anlagenorientierte Fertigung
Bereich Arbeitsvorbereitung:
Computerunterstützte Erfassung von Produktionsdaten zur Arbeitsvorbereitung mittels branchenspezifischer Software.
Bereich Anlagenorientierte Fertigung:
Zuschnitt- und Ausbeuteoptimierung, Einsatz branchenspezifischer Software im 2D-Bereich zur anlagenorienteierten Fertigung.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Arbeitsvorbereitung
Bereich Anlagenorientierte Fertigung
Bereich Arbeitsvorbereitung:
Einsatz branchenspezifischer Software zum Datenexport und Datentransfer.
Bereich Anlagenorientierte Fertigung:
Einsatz branchenspezifischer Software im 2D- und 3D-Bereich zur anlagenorientierten Fertigung.
8. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Arbeitsvorbereitung
Bereich Anlagenorientierte Fertigung
Bereich Arbeitsvorbereitung:
Einsatz branchenspezifischer Software zum Datenexport und Datentransfer.
Bereich Anlagenorientierte Fertigung
Einsatz branchenspezifischer Software im 2D- und 3D-Bereich zur anlagenorienteierten Fertigung.
Gemäß Stundentafel römisch eins.2.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, idgF.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.
2 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Möbel- und Innenausbau – Werkstätte und Produktionstechnik“.
3 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Bautischlerei – Werkstätte und Produktionstechnik“.
4 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.
5 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.
6 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
7 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.
8 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Möbel- und Innenausbau – Werkstätte und Produktionstechnik“.
9 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Bautischlerei – Werkstätte und Produktionstechnik“.
10 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.
11 Der Pflichtgegenstand „Fertigungstechnik und Produktionsinformatik“ ist mit den Pflichtgegenständen „Möbel- und Innenausbau - Werkstätte und Produktionstechnik“ und „Möbel- und Innenausbau“ sowie „Bautischlerei - Werkstätte und Produktionstechnik“ und „Bautischlerei“ vernetzt zu unterrichten. Mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.
12 Von der Schülerin/vom Schüler ist ein alternativer Pflichtgegenstand zu wählen.
13 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.
14 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.