(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
|
Semesterwochenstunden |
Lehrver- pflich- tungs-gruppe |
||||||||||||
|
Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung |
Klasse |
Summe |
|||||||||||
|
1. |
2. |
3. |
4. |
||||||||||
|
Semester |
|||||||||||||
|
1. |
2. |
3. |
4. |
5. |
6. |
7. |
|||||||
|
A. |
Allgemeinbildende Pflichtgegenstände |
||||||||||||
|
1. |
Religion |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
1 |
13 |
(römisch drei) |
|||
|
2. |
Deutsch und Kommunikation |
3 |
3 |
3 |
3 |
2 |
2 |
2 |
18 |
(römisch eins) |
|||
|
3. |
Englisch |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
- |
12 |
(römisch eins) |
|||
|
4. |
Geografie, Geschichte und Politische Bildung |
2 |
2 |
1 |
1 |
- |
- |
- |
6 |
(römisch drei) |
|||
|
5. |
Bewegung und Sport |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
1 |
13 |
(römisch vier a) |
|||
|
6. |
Angewandte Mathematik |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
- |
12 |
(römisch eins) |
|||
|
7. |
Naturwissenschaftliche Grundlagen |
2 |
2 |
- |
- |
- |
- |
- |
4 |
(römisch zwei) |
|||
|
8. |
Angewandte Informatik |
2 |
2 |
- |
- |
- |
- |
- |
4 |
(römisch eins) |
|||
|
B. |
Fachpraxis und Fachtheorie |
||||||||||||
|
1. |
Unternehmensführung |
- |
- |
2 |
2 |
2 |
2 |
1 |
9 |
römisch zwei |
|||
|
2. |
Entwurf und Gestaltung2 3 |
2 |
2 |
4 |
4 |
5 (2) |
5 (2) |
2, (1) |
23 |
römisch zwei bzw. römisch eins |
|||
|
3. |
Atelier und Produktion |
14 |
14 |
15 |
15 |
15 |
15 |
8 |
96 |
(römisch vier) |
|||
|
4. |
Technologie |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
14 |
(römisch eins) |
|||
|
5. |
Kunstgeschichte und Designtheorie |
- |
- |
- |
- |
1 |
1 |
1 |
3 |
(römisch drei) |
|||
|
6. |
Betriebspraxis |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
20 |
20 |
römisch vier |
|||
|
C. |
Verbindliche Übung |
||||||||||||
|
1. |
Soziale und personale Kompetenz4 |
1, (1) |
1, (1) |
1, (1) |
1, (1) |
- |
- |
- |
4 |
römisch drei |
|||
|
Gesamtsemesterwochen-stundenzahl |
36 |
36 |
36 |
36 |
35 |
35 |
38 |
252 |
|||||
|
D. |
Pflichtpraktikum |
mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse |
|||||||||||
|
Semesterwochenstunden |
Lehrver- pflich- tungs-gruppe |
||||||||||||
|
Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht |
Klasse |
||||||||||||
|
1. |
2. |
3. |
4. |
||||||||||
|
Semester |
|||||||||||||
|
1. |
2. |
3. |
4. |
5. |
6. |
7. |
|||||||
|
E. |
Freigegenstände |
||||||||||||
|
1. |
Englisch |
- |
- |
- |
- |
2 |
2 |
- |
(römisch eins) |
||||
|
2. |
Projektmanagement |
- |
- |
- |
- |
- |
2 |
1 |
römisch drei |
||||
|
3. |
Entrepreneurship |
- |
- |
- |
- |
2 |
2 |
- |
römisch drei |
||||
|
4. |
Mitarbeiterführung und -ausbildung |
- |
- |
- |
- |
1 |
1 |
- |
römisch drei |
||||
|
F. |
Unverbindliche Übungen |
||||||||||||
|
1. |
Bewegung und Sport |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
(römisch vier a) |
||||
|
2. |
Sprachtraining Deutsch |
2 |
2 |
2 |
2 |
- |
- |
- |
römisch zwei |
||||
|
G. |
Förderunterricht 5 |
||||||||||||
|
1. |
Deutsch und Kommunikation |
||||||||||||
|
2. |
Englisch |
||||||||||||
|
3. |
Angewandte Mathematik |
||||||||||||
|
4. |
Fachtheoretische Pflichtgegenstände |
||||||||||||
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
|
Semesterwochenstunden |
Lehrver- pflich- tungs- gruppe |
|||||||||||
|
Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung |
Klasse |
Summe |
||||||||||
|
1. |
2. |
3. |
4. |
|||||||||
|
Semester |
||||||||||||
|
1. |
2. |
3. |
4. |
5. |
6. |
7. |
8. |
|||||
|
A. |
Allgemeinbildende Pflichtgegenstände |
|||||||||||
|
1. |
Religion |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
1 |
2 |
15 |
(römisch drei) |
|
|
2. |
Deutsch und Kommunikation |
3 |
3 |
3 |
3 |
2 |
2 |
2 |
2 |
20 |
(römisch eins) |
|
|
3. |
Englisch |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
- |
- |
12 |
(römisch eins) |
|
|
4. |
Geografie, Geschichte und Politische Bildung |
2 |
2 |
1 |
1 |
- |
- |
- |
- |
6 |
(römisch drei) |
|
|
5. |
Bewegung und Sport |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
1 |
1 |
14 |
(römisch vier a) |
|
|
6. |
Angewandte Mathematik |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
- |
- |
12 |
(römisch eins) |
|
|
7. |
Naturwissenschaftliche Grundlagen |
2 |
2 |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
4 |
(römisch zwei) |
|
|
8. |
Angewandte Informatik |
2 |
2 |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
4 |
(römisch eins) |
|
|
B. |
Fachpraxis und Fachtheorie |
|||||||||||
|
1. |
Unternehmensführung |
- |
- |
2 |
2 |
2 |
2 |
1 |
1 |
10 |
römisch zwei |
|
|
2. |
Entwurf und Gestaltung7 8 |
3 |
3 |
5 |
5 |
6 (3) |
6 (3) |
5 (2) |
7 (4) |
40 |
römisch zwei bzw. römisch eins |
|
|
3. |
Atelier und Produktion |
15 |
15 |
15 |
15 |
15 |
15 |
4 |
15 |
109 |
(römisch vier) |
|
|
4. |
Technologie |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
16 |
(römisch eins) |
|
|
5. |
Kunstgeschichte und Designtheorie |
- |
- |
1 |
1 |
2 |
2 |
2 |
2 |
10 |
(römisch drei) |
|
|
A./B. |
Alternative Pflichtgegenstände 9 |
|||||||||||
|
1.1 |
Vertiefung Allgemeinbildung |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
20 |
- |
20 |
römisch eins |
|
|
1.2 |
Betriebspraxis |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
20 |
- |
20 |
römisch vier |
|
|
C. |
Verbindliche Übung |
|||||||||||
|
1. |
Soziale und personale Kompetenz10 |
1, (1) |
1, (1) |
1, (1) |
1, (1) |
- |
- |
- |
- |
4 |
römisch drei |
|
|
Gesamtsemesterwochen-stundenzahl |
38 |
38 |
38 |
38 |
37 |
37 |
38 |
32 |
296 |
|||
|
D. |
Pflichtpraktikum |
mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse |
||||||||||
|
Semesterwochenstunden |
Lehrver- pflich- tungs- gruppe |
|||||||||||
|
Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht |
Klasse |
|||||||||||
|
1. |
2. |
3. |
4. |
|||||||||
|
Semester |
||||||||||||
|
1. |
2. |
3. |
4. |
5. |
6. |
7. |
8. |
|||||
|
E. |
Freigegenstände |
|||||||||||
|
1. |
Englisch |
- |
- |
- |
- |
2 |
2 |
- |
- |
(römisch eins) |
||
|
2. |
Projektmanagement |
- |
- |
- |
- |
- |
2 |
2 |
1 |
römisch drei |
||
|
3. |
Entrepreneurship |
- |
- |
- |
- |
2 |
2 |
- |
- |
römisch drei |
||
|
4. |
Mitarbeiterführung und -ausbildung |
- |
- |
- |
- |
1 |
1 |
- |
- |
römisch drei |
||
|
F. |
Unverbindliche Übungen |
|||||||||||
|
1. |
Bewegung und Sport |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
(römisch vier a) |
||
|
2. |
Sprachtraining Deutsch |
2 |
2 |
2 |
2 |
- |
- |
- |
- |
römisch zwei |
||
|
G. |
Förderunterricht 11 |
|||||||||||
|
1. |
Deutsch und Kommunikation |
|||||||||||
|
2. |
Englisch |
|||||||||||
|
3. |
Angewandte Mathematik |
|||||||||||
|
4. |
Fachtheoretische Pflichtgegenstände |
|||||||||||
Siehe Anlage 1.
Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans gemäß Stundentafel römisch eins.1 erfüllt zumindest die Anforderungen einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 265 aus 2005, sowie Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 480 aus 2006, idgF). Für den Bereich der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung gemäß Paragraph 34 a, Berufsausbildungsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969, idgF erbracht.
Darüber hinausgehend werden den Absolventinnen und Absolventen mit dem Unterricht gem. Stundentafel römisch eins.2 in der 4. Klasse zusätzliche Kompetenzen vermittelt, die spezifischen Anforderungen des regionalen Arbeitsmarktes in besonderer Weise Rechnung tragen.
Die Fachschule für Streich- und Saiteninstrumentenerzeugung ist eine technische, gewerbliche und künstlerische Ausbildung, die fachpraktische und fachtheoretische Kenntnisse und Fähigkeiten miteinander verknüpft. Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich Konstruktion, Restaurierung, Reparatur, Oberflächenbehandlung, geschichtliche Entwicklung und stilkritischer Bewertung von Streich- und Saiteninstrumenten. Sie können alle gebräuchlichen Materialien, Werkzeuge und Arbeitsbehelfe bewerten, selbstständig auswählen und einsetzen. Sie sind dadurch befähigt Streich- und Saiteninstrumente von Grund auf herzustellen, Reparaturarbeiten durchzuführen und diese Arbeiten wirtschaftlich abzuwägen.
Die Praxisnähe der Ausbildung wird durch die Betriebspraxis in besonderer Weise vertieft. Die Absolventinnen und Absolventen werden durch die praktische Ausbildung befähigt, Aufgaben im Bereich der Planung, Ausführung und Abrechnung, in gewerblichen, technischen und kunsthandwerklichen Unternehmen, tätig zu werden. Weitere Betätigungsfelder finden sich im fachlichen Umfeld des Instrumentenhandels und der Fachberatung. Darüber hinaus werden die Grundlagen zur unternehmerischen Selbstständigkeit geschaffen.
Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen. (Paragraph 23, Absatz eins, GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß Paragraph 8, Absatz 2, der Unternehmerprüfungsordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 453 aus 1993, idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß Paragraph 58, des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.
Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.
Im Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden.
Im Bereich Freihandzeichnen können die Absolventinnen und Absolventen Detailskizzen von Instrumententeilen selbsttätig anfertigen, komplexe stilistische Merkmale aus konstruktionstechnischer Sicht zeichnerisch herausarbeiten sowie komplexe Proportionsregeln und Formentwicklungen beschreiben und anwenden. Weiters können sie Details der Ornamentik von Chordophonen grafisch nachvollziehen und auf dieser Grundlage eigene Entwürfe anfertigen.
Im Bereich Technisches Zeichnen können die Absolventinnen und Absolventen Chordophone in relevanten Ansichten normgerecht zeichnen, Instrumentenpläne interpretieren, alternative Darstellungstechniken anwenden sowie kreative, persönliche Entwürfe vorlegen. Sie können CAD-Zeichnungen von Instrumententeilen und instrumentenbezogenen Schablonen anfertigen und diese am Lasercutter ausschneiden. Ferner können sie bautechnische und spieltechnische Besonderheiten von barocken Streichinstrumenten verstehen, erklären und zeichnen.
Im Bereich Medienlabor können die Absolventinnen und Absolventen übliche technische Vortragsmedien im Design- und Entwurfsbereich für den Instrumentenbau einsetzen, digitale Fotografie zur Darstellung von Instrumenten anwenden und klangtechnische Analysen von Instrumenten vornehmen und auswerten. Sie können vektor- und pixelorientierte Software verstehen, medienunterstützte Präsentations- und Kommunikationstechniken anwenden sowie auf dieser Grundlage Flyer und Folder gestalten .
Im Bereich Arbeitsbehelfe können die Absolventinnen und Absolventen sämtliche, für die Arbeit relevante Zeichen- und Rissschablonen, Biegeformen, Krücken, Ausarbeitungsplatten und Hobellehren erarbeiten und herstellen.
Im Bereich Projektorientierte Einzelanfertigungen können die Absolventinnen und Absolventen individuelle Instrumente skizzieren, nötige Schablonen und Behelfe selbsttätig herstellen und normgerechte Pläne von Projekten anfertigen. Sie können weiters die Arbeiten unter Verwendung digitaler Medien und Programme präsentieren und unter Verwendung von foto-, grafik- und textverarbeitenden Programmen, Präsentationsmappen anfertigen.
Im Bereich Freihandzeichnen können die Absolventinnen und Absolventen komplexe Chordophone und deren ornamentale Gestaltung in allen Details skizzieren.
Im Bereich Technisches Zeichnen können die Absolventinnen und Absolventen Instrumente fachgerecht vermessen und in der Folge Pläne anfertigen sowie Proportionsregeln und CAD- Kenntnisse anwenden.
Im Bereich Arbeitsbehelfe können die Absolventinnen und Absolventen spezielle Messwerkzeuge und Schablonen herstellen, welche der Erfassung von Messdaten und der Umsetzung der Pläne dienen.
Im Bereich Medienlabor können die Absolventinnen und Absolventen akustische Analysenprogramme anwenden und die erhaltenen Messergebnisse auswerten. Sie können komplexere Proportionskonzepte digital erfassen und auswerten.
Atelier und Produktion:
Im Bereich Allgemeine Werkstättenordnung können die Absolventinnen und Absolventen wesentliche Verhaltensregeln in punkto Arbeitssicherheit, Werkstättenordnung, Brandschutz und Unfallverhütung berücksichtigen. Sie können dabei Werkzeuge, Maschinen, Arbeitsvorrichtungen und Behelfe fachgerecht einsetzen und warten.
Im Bereich Handwerkliche Fertigkeiten und Inhalte können die Absolventinnen und Absolventen unter Verwendung einschlägiger Handwerkzeuge und Messgeräte Instrumententeile und spielfertige Instrumente wie Gitarren, Geigen und andere Chordophone herstellen und die hiefür benötigten Materialien nach fachspezifischen Kriterien auswählen. Sie können durch ihr technologisches Wissen Einstellungsarbeiten unter dem Aspekt des Klanges und der Spielbarkeit durchführen. Sie sind in der Lage, Spezialwerkzeuge und Arbeitsbehelfe selbsttätig anzufertigen.
Im Bereich Maschinen können die Absolventinnen und Absolventen Zuschnitte von Klangholz mit unterschiedlichen Maschinen vornehmen sowie Arbeiten an der Drechselbank und unterschiedlichen Schleifmaschinen durchführen.
Im Bereich Reparatur und Restaurierung können die Absolventinnen und Absolventen einfache wie komplexe Reparatur- und Restaurierungsarbeiten an Chordophonen durchführen. Sie können diese Tätigkeiten protokollieren und in einen wirtschaftlichen Kontext stellen.
Im Bereich Oberflächenbehandlung beherrschen die Absolventinnen und Absolventen fachspezifische Auftragsmethoden der Oberflächenbeschichtung. Sie sind in der Lage, die adäquaten Materialien auszuwählen und über die Auftragsart zu entscheiden.
Im Bereich Handwerkliche Fertigkeiten und Inhalte können die Absolventinnen und Absolventen Fertigstellungsarbeiten an Geigen vornehmen und auf professionellem Niveau spieltechnische Vorlieben berücksichtigen. Ferner können sie anfallende Auftragsarbeiten im Neubau durchführen. Und nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten umsetzen.
Im Bereich Reparatur und Restaurierung können die Absolventinnen und Absolventen komplexe Reparatur- und Restaurierungsarbeiten an Geigen und Gitarren selbsttätig unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit durchführen und die hiefür geeigneten Methoden selbstständig wählen.
Im Bereich Oberflächentechnik können die Absolventinnen und Absolventen spezielle Lackiertechniken eigenständig an Chordophonen durchführen sowie komplexe Retuschen an Lackschäden nach wirtschaftlichen Kriterien durchführen.
Im Bereich Holz können die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau und die technischen Eigenschaften des Werkstoffs Holz sowie Schädlinge, Wuchsfehler, spezifische Schwundmaße, Lagerungstechniken, Einschnittsarten und Handelsformen benennen und beschreiben. Sie können selbstständig Kriterien der Holzqualität, Auswahl, Einschnittsrichtung und physikalisch-technischen Eigenschaften auf die jeweiligen fachspezifischen Anforderungen anwenden. Sie sind in der Lage heimische und ausländische Holzsorten zu erkennen und zu beschreiben sowie die optischen, physikalischen und akustischen Eigenschaften von Resonanzholz zu beschreiben und Auswahlkriterien zu erklären.
Im Bereich Kleinmaschinen können die Absolventinnen und Absolventen die sichere und rationelle Handhabung von werkstättenüblichen Kleinmaschinen wie Hand- und Ständerbohrmaschinen, Dekupiersägen, Handoberfräsen, Stichsägen und Modellbaukreissägen beschreiben sowie selbstständige Entscheidungen zur Auswahl von Kleinmaschinen treffen und rationell argumentieren.
Im Bereich Konstruktionslehre können die Absolventinnen und Absolventen die geschichtliche Entwicklung von unterrichtsrelevanten Chordophonen und deren konstruktive Eigenheiten beschreiben. Sie können ihre bautechnischen und stilistischen Besonderheiten benennen und unterschiedliche Konstruktionstechniken sowie die hiefür notwendige Arbeitsbehelfe beschreiben.
Im Bereich Akustik verfügen die Absolventinnen und Absolventen über wichtige berufsrelevante Kenntnisse auf dem Gebiet der Schwingungslehre, der Saitentechnologie und der physikalischen Funktion von Chordophonen und anderen Instrumenten. Sie sind in der Lage das Verhalten schwingender Resonanz-Platten zu analysieren und dieses Wissen in der Werkstatt praktisch umzusetzen. Sie können dabei akustische Analysenprogramme und Frequenzgeneratoren bedienen.
Im Bereich Instrumentenkunde sind die Absolventinnen und Absolventen in der Lage die geschichtliche Entwicklung von Chordophonen zu beschreiben, Fertigungszentren und Stilelemente zu benennen sowie wichtigen Vertreter verschiedener Epochen bezüglich ihres Wirkens zu beschreiben.
Im Bereich Oberflächentechnologie können die Absolventen und Absolventinnen Beschichtungen von Instrumenten in allen Details beschreiben. Weiters können Sie die Oberflächenvorbereitung, Wachsen, Ölen und Lackieren auf Natur- und Kunstharzbasis erklären. Sie kennen dabei die ökologischen und sicherheitstechnischen Richtlinien bezüglich der Verarbeitung, Lagerung und Entsorgung der verwendeten Stoffe.
Im Bereich Sonderanfertigungen können die Absolventinnen und Absolventen projektorientierte Sonderanfertigungen von Chordophonen planen, selbstständig Recherchen vornehmen und die Arbeiten nach ihrer Umsetzung in allen Details dokumentieren und präsentieren.
Im Bereich Restaurierung und Reparatur können die Absolventinnen und Absolventen diverse berufsrelevanten Reparatur- und Restaurierungsarbeiten an Chordophonen selbstständig planen, kalkulieren und durchführen.
Im Bereich Instrumentenkunde und Konstruktionslehre können die Absolventinnen und Absolventen stilistische Merkmale prägender Schulen, Meisterinnen und Meister unterscheiden und benennen. Ferner können sie Aspekte der Setups von Geigen und anderen Streich- und Saiteninstrumenten bewerten, erklären und Verbesserungsvorschläge erarbeiten.
Im Bereich Akustik können die Absolventinnen und Absolventen EDV-unterstützte Messungen der klanglichen Eigenschaften von Musikinstrumenten durchführen und Rückschlüsse auf deren Qualität ziehen.
Im Bereich Grundbegriffe der Stilkunde und Kunstgeschichte kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Grundbegriffe der Stilkunde und Kunstgeschichte. Sie sind in der Lage, einen zeitlichen Überblick über die relevanten Kunstepochen zu geben.
Im Bereich Grundlagen der Kunstepoche kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen gesellschaftlichen, religiösen und politischen Hintergründe für das Entstehen der relevanten Kunstepochen.
Im Bereich Architektur kennen die Absolventinnen und Absolventen die zentralen architektonischen Elemente der relevanten Kunstepochen und der diversen Bauwerke.
Im Bereich Malerei, Skulptur und Plastik kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Merkmale der Malerei sowie des plastischen und skulpturalen Gestaltens der relevanten Kunstepochen.
Im Bereich Grundlagen der Kunstepoche kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen gesellschaftlichen und politischen Hintergründe für das Entstehen der Kunstepochen des 20. Jahrhunderts.
Im Bereich Malerei, Skulptur und Plastik kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Merkmale der Malerei sowie des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kunstepochen des 20. Jahrhunderts.
Im Bereich Designtheorie können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der Designgeschichte erklären und im historischen Kontext einordnen. Sie können Funktionen von Design erklären und an ausgewählten Beispielen bestimmen. Sie erkennen anhand der Formensprache die zeitliche Einordnung und können Firmen und Gestalter benennen. Sie sind in der Lage, die Grundzüge der Designtheorie in der eigenen Arbeit anzuwenden.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“ und „Angewandte Informatik“.
Siehe Anlage 1.
Siehe Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, idgF.
Siehe Anlage 1.
Die Schülerinnen und Schüler können
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung; Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation; Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Wartung von Maschinen und Geräten.
Aufbau und Einrichtung von Messaufbauten sowie Durchführung von Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten von Messapparaturen.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Freihandzeichnen
Bereich Technisches Zeichnen
Bereich Freihandzeichnen:
Grundlagen des Freihandzeichnens, Schraffuren, Perspektive, Proportionslehre.
Bereich Technisches Zeichnen:
Grundriss, Aufriss, Schnitte, Strichnormen, Bemaßungen, Schriften, Darstellungstechniken von Chordophonen, Pläne lesen.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Freihandzeichnen
Bereich Technisches Zeichnen
Bereich Arbeitsbehelfe
Bereich Freihandzeichnen:
Proportionslehre.
Bereich Technisches Zeichnen:
Strichnormen, Bemaßungen, Schriften, Darstellungstechniken von Chordophonen, Pläne lesen, Erarbeiten von Maßtabellen.
Bereich Arbeitsbehelfe:
Herstellen von Rissschablonen.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Freihandzeichnen
Bereich Technisches Zeichnen
Bereich Arbeitsbehelfe
Bereich Freihandzeichnen:
Kopfplatten, Halsprofile, Korpusformen, Balkenlayouts, Ornamentik.
Bereich Technisches Zeichnen:
Konstruktives Durchdringen von Gitarren und deren Darstellung, Maßangaben im Vergleich.
Bereich Arbeitsbehelfe:
Schablonenbau, Soleras, Sägehilfen- „Guillotinen“, Handhabung des Lasercutters.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Freihandzeichnen
Bereich Technisches Zeichnen
Bereich Arbeitsbehelfe
Bereich Freihandzeichnen:
Kopfplatten, Halsprofile, Korpusformen, Balkenlayouts, Ornamentik.
Bereich Technisches Zeichnen:
Konstruktives Durchdringen von Gitarren und deren Darstellung, Maßangaben im Vergleich.
Bereich Arbeitsbehelfe:
Schablonenbau, spanische Soleras, Innenformen, Außenformen, Sägehilfen- „Guillotinen“, Handhabung des Lasercutters.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Freihandzeichen
Bereich Technisches Zeichnen
Bereich Arbeitsbehelfe
Bereich Medienlabor
Bereich Freihandzeichen:
Geigenschnecken und Köpfen in allen Ansichten, f-Löcher diverser Meister zeichnen und vergleichen.
Bereich Technisches Zeichnen:
Geigenkonstruktion und Darstellungstechniken.
Geometrie von Geigen-, Cello- und Bratschenhälsen, Halsfüßen und Halskrägen, spieltechnische und klanglicher Kriterien von Streichinstrumenten; CAD- Einführung.
Bereich Arbeitsbehelfe:
Geigenbezogene Schablonen, Arbeitsbehelfe.
Bereich Medienlabor:
Vortragsmedien, Digitalfotografie, Vias-Analyseprogramm, Beamer, Microsoft Office.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Freihandzeichen
Bereich Technisches Zeichnen
Bereich Arbeitsbehelfe
Bereich Medienlabor
Bereich Freihandzeichen:
Stilistische Details von Chordophonen, Schul- und Geigenbauzentren in stilkritischer Betrachtung, alternative Schalllochvarianten.
Bereich Technisches Zeichnen:
Alternative Darstellungstechniken von Instrumentenplänen, bautechnische und spieltechnische Besonderheiten barocker Streichinstrumente; CAD- vertiefende Übungen, Anwendung des Lasercutters.
Bereich Arbeitsbehelfe:
Barockgeigenbezogene Schablonen, Arbeitsbehelfe.
Bereich Medienlabor:
Vortragsmedien, Digitalfotografie, Vias-Analyseprogramm, Beamer, Microsoft Office, Layout von Werbe- und Präsentationsmaterial, Flyer, Folder.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Projektorientierte Einzelanfertigungen
Bereich Projektorientierte Einzelanfertigungen:
Individuelle Betreuung der Sonderprojekte; Bau historischer Instrumente; Restaurierarbeiten.
8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Freihandzeichnen
Bereich Technisches Zeichnen
Bereich Arbeitsbehelfe
Bereich Medienlabor
Bereich Freihandzeichnen:
Spezielle Chordophone und deren ornamentale Gestaltung.
Bereich Technisches Zeichnen:
Instrumentenvermessung, Anlegen von Dokumentationen, Proportionskonzepte, Vertiefung am CAD.
Bereich Arbeitsbehelfe:
Schablonen und Messbehelfe.
Bereich Medienlabor:
Akustische Messungen am „Vias“, Auswertungsmöglichkeiten; digitale Erfassung von Proportions-konzepten.
Die Schülerinnen und Schüler können
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten; Recycling.
Herstellung von Gitarren und Geigen sowie von Sonderprojekten wie historischen und ethnologischen Instrumenten und facheinschlägiger Produkte; Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis, Reparatur- und Restaurationsarbeiten und/oder Ablauf- und Organisationsplanung für die fachspezifischen praktischen Arbeiten der Baudurchführung unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Allgemeine Werkstättenordnung
Bereich Handwerkliche Fertigkeiten und Inhalte
Bereich Maschinen
Bereich Allgemeine Werkstättenordnung:
Werkstätte „Handwerkstätte“ (Werkstättenordnung, Brandschutz, Unfallverhütung, Umweltschutz, Handhabung von Werkzeugen und Arbeitsbehelfen).
Bereich Handwerkliche Fertigkeiten und Inhalte:
Werkstätte „Handwerkstätte“ (Messen, Anreißen, Sägen, Hobeln, Raspeln, Feilen, Schneiden, Stemmen und Schleifen; Holzlagerung, Herstellung von Arbeitsbehelfen).
Bereich Maschinen:
Werkstätte „Maschinen“ (Bandsäge, Dickenhobelmaschine, Abrichthobelmaschine, Längsschnitt-kreissäge, Kappsäge).
2. Semester:
Die Schüler und Schülerinnen können im
Bereich Handwerkliche Fertigkeiten und Inhalte
Bereich Oberflächentechnik
Bereich Maschinen
Bereich Handwerkliche Fertigkeiten und Inhalte:
Werkstätte „Handwerkstätte“ (angewandte Konstruktionslehre, Biegen von Holz, Verleimungen, Setup, Bearbeitung und Lagerung von Instrumententeilen; Arbeiten an der Verbesserung der Werkstätteninfrastruktur).
Bereich Oberflächentechnik:
Werkstätte „Lackierwerkstätte“ (Putzen, Schleifen, Wässern, Ziehklingen).
Bereich Maschinen:
Werkstätte „Maschinen“ (Einführung an der Plattensäge).
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Handwerkliche Fertigkeiten und Inhalte
Bereich Maschinen
Bereich Handwerkliche Fertigkeiten und Inhalte:
Werkstätte „Handwerkstätte“ (Biegeformen, Bauteile von Gitarren, Werkzeugbau).
Bereich Maschinen:
Werkstätte „Maschinen“ (Kreissäge, Plattensäge, Handoberfräse, Drechselbank).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Handwerkliche Fertigkeiten und Inhalte
Bereich Maschinen
Bereich Oberflächentechnik
Bereich Handwerkliche Fertigkeiten und Inhalte:
Werkstätte „Handwerkstätte“ (gängige Konstruktionsmethoden von Konzert- und Westerngitarren, spezielle Kreissägetechniken).
Bereich Maschinen:
Werkstätte „Maschinen“ (Zuschnitte von Halsrohlingen, Spalten von Decken, Böden und Zargen, Schlitzen von Griffbrettern, Zuschnitte von Leisten, Klötzen und Reifchen).
Bereich Oberflächentechnik:
Werkstätte „Lackierwerkstätte“ (Politieren, Lackspritztechniken, Setup an Gitarren).
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Handwerkliche Fertigkeiten und Inhalte
Bereich Reparatur und Restaurierung
Bereich Maschinen
Bereich Handwerkliche Fertigkeiten und Inhalte:
Werkstätte „Handwerkstätte“ (Anfertigung von Geigenteilen, Restaurier- und Reparaturtechniken, Spezialwerkzeuge).
Bereich Reparatur und Restaurierung:
Werkstätte „Restaurierung“ (anfallende Reparatur- und Restaurierungen an Geigen und Gitarren).
Bereich Maschinen:
Werkstätte „Maschinen“ (Kantenschleifmaschine, Zylinderschleifmaschine, Breitbandschleif-maschine, Handschleifmaschine).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Handwerkliche Fertigkeiten und Inhalte
Bereich Reparatur und Restaurierung
Bereich Oberflächentechnik
Bereich Handwerkliche Fertigkeiten und Inhalte:
Werkstätte „Handwerkstätte“ (Konstruktionsmethoden des Geigenbaus, spezielle Setup-Techniken).
Werkstätte „Restaurierung“ (spezielle Reparatur- und Restauriertechniken von Geigen und Gitarren).
Bereich Reparatur und Restaurierung:
Werkstätte „Restaurierung“ (anfallende Reparatur- und Restaurierungsarbeiten an Chordophonen).
Bereich Oberflächentechnik:
Werkstätte „Lackierwerkstätte“ (Lackier- und Retuschetechniken).
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich handwerkliche Fertigkeiten und Inhalte
Bereich Reparatur und Restaurierung
Bereich Maschinen
Bereich Oberflächentechnik
Bereich handwerkliche Fertigkeiten und Inhalte:
Werkstätte „Handwerkstätte“ (Arbeiten an anfallenden Sonderanfertigungen und Auftragsarbeiten).
Bereich Reparatur und Restaurierung:
Werkstätte „Restaurierung“ (anfallende Reparatur- und Restaurierungsarbeiten an Geigen und Gitarren).
Bereich Maschinen:
Werkstätte „Maschinen“ (Zuschnittsarbeiten für Sonderanfertigungen und Auftragsarbeiten).
Bereich Oberflächentechnik:
Werkstätte „Lackierwerkstätte“ (situationsbedingte Oberflächenbehandlung von Sonderanfertigungen und Auftragsarbeiten).
8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Handwerkliche Fertigkeiten und Inhalte
Bereich Reparatur und Restaurierung
Bereich Oberflächentechnik
Bereich Handwerkliche Fertigkeiten und Inhalte:
Werkstätte „Handwerkstätte“ (Zusammensetzen von Geigen).
Werkstätte „Restaurierung“ (erweiterte Setup-Techniken, erweiterte Restauriertechniken).
Bereich Reparatur und Restaurierung:
Werkstätte „Restaurierung“ (anfallende komplexe Reparatur- und Restaurierungsarbeiten an Geigen und Gitarren).
Bereich Oberflächentechnik:
Werkstätte „Lackierwerkstätte“ (angewandte Farbenlehre, erweiterte Retuschentechniken).
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Holz
Bereich Holz:
Vorkommen, Aufbau und Eigenschaften des Holzes, Holzstruktur, chemischer Aufbau des Holzes; Holzfehler, Krankheiten, Schädlinge, Holzgewinnung, Trocknung, Lagerung, Schwundmaße, Einschnitt, Handelsformen, Güteklassen, Messen, heimische Holzarten; Holzbewertung.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Kleinmaschinen
Bereich Kleinmaschinen:
Anwendungsmöglichkeiten von Kleinmaschinen und deren sichere Handhabung (Hand- und Ständerbohrmaschinen, Dekupiersägen, Handoberfräsen, Stichsägen und Modellbaukreissägen, ua).
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Holz
Bereich Konstruktionslehre
Bereich Holz:
Ausländische Holzsorten; Auswahl und Eigenschaften von Resonanzholz, instrumentenspezifischer Einschnitt sowie Trocknung und Lagerung von Tonholz.
Bereich Konstruktionslehre:
Geschichtliche Entwicklung von Gitarren; Konstruktionslehre von Gitarren; bautechnische Unterschiede von Konzert- und Westerngitarren; Konstruktionstechniken und Arbeitsbehelfe; Stilkunde.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Akustik
Bereich Oberflächentechnologie
Bereich Akustik:
Saitentechnologie; Stimmungen, Akustik, Schwingungslehre; Mensurberechnungen; Obertonreihe und Intervalle; physikalische Funktion von Gitarren.
Bereich Oberflächentechnologie:
Oberflächenvorbereitung, Beizen, Wachsen, Ölen, Politieren.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktionslehre
Bereich Instrumentenkunde
Bereich Restaurierung und Reparatur
Bereich Konstruktionslehre:
Aufbau von Instrumenten der Geigenfamilie und anderen historischen Streichinstrumenten.
Bereich Instrumentenkunde:
Geschichtliche Entwicklung von Streichinstrumenten; die großen Geigenbauzentren und ihre wichtigen Vertreter; bautechnische Details von Instrumenten der Geigenfamilie und historischen Streichinstrumenten relevante Konstruktionstechniken und Arbeitsbehelfe.
Bereich Restaurierung und Reparatur:
Berufspezifische Restaurierungstechniken im Gitarren und Geigenbau.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Akustik
Bereich Oberflächentechnologie
Bereich Akustik:
Physik der Geige, Plattenabstimmung, Resonanz.
Bereich Oberflächenbehandlung:
Traditionelle Oberflächenbehandlung, Lacke und Auftragstechniken.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Sonderanfertigungen
Bereich Oberflächentechnologie
Bereich Sonderanfertigungen:
Planung, Recherche und Konzipierung.
Bereich Oberflächentechnologie:
Oberflächenbehandlung von Sonderanfertigungen.
8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Instrumentenkunde und Konstruktionslehre
Bereich Akustik
Bereich Instrumentenkunde und Konstruktionslehre:
Geigenbaustile, Setup von Streichinstrumenten.
Bereich Akustik:
Klangmessungen.
Gemäß Stundentafel römisch eins.1.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundbegriffe der Stilkunde und Kunstgeschichte
Bereich Grundlagen der Kunstepoche
Bereich Architektur
Bereich Malerei, Skulptur und Plastik
Grundsätzliches der Kunstgeschichte, Überblick und Fachterminologie.
Kultur- und Kunstraum ausgewählter Epochen, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.
Ziffer 6 6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundbegriffe der Stilkunde und Kunstgeschichte
Bereich Grundlagen der Kunstepoche
Bereich Architektur
Bereich Malerei, Skulptur und Plastik
Grundsätzliches der Kunstgeschichte, Überblick und Fachterminologie.
Kultur- und Kunstraum ausgewählter Kunstepochen, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.
Ziffer 4 4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Designtheorie
Geschichte der angewandten Kunst und des Design, der Funktion und der Formensprache von Kunst und Design.
Gemäß Stundentafel römisch eins.2.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundbegriffe der Stilkunde und Kunstgeschichte
Bereich Grundlagen der Kunstepoche
Bereich Architektur
Bereich Malerei, Skulptur und Plastik
Grundsätzliches der Kunstgeschichte, Überblick und Fachterminologie.
Kulturraum Ägypten, griechische Antike, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.
4. Semester –Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Kunstepoche
Bereich Architektur
Bereich Malerei, Skulptur und Plastik
Kultur- und Kunstraum der römischen Antike, der frühchristlich-byzantinischen Kunst und der romanischen Kultur, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Kunstepoche
Bereich Architektur
Bereich Malerei, Skulptur und Plastik
Kultur- und Kunstraum der Gotik, der Renaissance und des Manierismus, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.
Ziffer 6 6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Kunstepoche
Bereich Architektur
Bereich Malerei, Skulptur und Plastik
Kultur- und Kunstraum der Kunst- und Kulturepochen Barock, Rokoko und Klassizismus, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Kunstepoche
Bereich Architektur
Bereich Malerei, Skulptur und Plastik
Kultur- und Kunstraum des ausgehenden 19. Jahrhunderts (Romantik, Impressionismus ua.) und Jugendstils, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.
Ziffer 8
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Kunstepoche
Bereich Malerei, Skulptur und Plastik
Bereich Designtheorie
Kultur- und Kunstraum des 20. Jahrhunderts (Expressionismus, Dadaismus, Kubismus, Surrealismus, Pop-Art ua.), kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieses Jahrhunderts.
Bereich Designtheorie:
Geschichte der Angewandten Kunst und des Design, der Funktion und der Formensprache von Kunst und Design.
Gemäß Stundentafel römisch eins.1.
Siehe Anlage 1.
Gemäß Stundentafel römisch eins.2.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, idgF.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.
2 Mit Übungen.
3 Mit Medienlabor im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden. Die Lehrverpflichtungsgruppe I bezieht sich auf die in Klammern angeführten Semesterwochenstunden. Teilung in Schülergruppen wie im Laboratorium.
4 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.
5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
6 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.
7 Mit Übungen.
8 Mit Medienlabor im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden. Die Lehrverpflichtungsgruppe I bezieht sich auf die in Klammern angeführten Semesterwochenstunden. Teilung in Schülergruppen wie im Laboratorium.
9 Von der Schülerin/vom Schüler ist ein alternativer Pflichtgegenstand zu wählen.
10 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.
11 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr, Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.