(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
|
Semesterwochenstunden |
Lehrver- pflich- tungs-gruppe |
||||||||||||
|
Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung |
Klasse |
Summe |
|||||||||||
|
1. |
2. |
3. |
4. |
||||||||||
|
Semester |
|||||||||||||
|
1. |
2. |
3. |
4. |
5. |
6. |
7. |
|||||||
|
A. |
Allgemeinbildende Pflichtgegenstände |
||||||||||||
|
1. |
Religion |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
1 |
13 |
(römisch drei) |
|||
|
2. |
Deutsch und Kommunikation |
3 |
3 |
3 |
3 |
2 |
2 |
2 |
18 |
(römisch eins) |
|||
|
3. |
Englisch |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
- |
12 |
(römisch eins) |
|||
|
4. |
Geografie, Geschichte und Politische Bildung |
2 |
2 |
1 |
1 |
- |
- |
- |
6 |
(römisch drei) |
|||
|
5. |
Bewegung und Sport |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
1 |
13 |
(römisch vier a) |
|||
|
6. |
Angewandte Mathematik |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
- |
12 |
(römisch eins) |
|||
|
7. |
Naturwissenschaftliche Grundlagen |
2 |
2 |
- |
- |
- |
- |
- |
4 |
(römisch zwei) |
|||
|
8. |
Angewandte Informatik |
2 |
2 |
- |
- |
- |
- |
- |
4 |
(römisch eins) |
|||
|
B. |
Fachpraxis und Fachtheorie |
||||||||||||
|
1. |
Unternehmensführung |
- |
- |
2 |
2 |
2 |
2 |
1 |
9 |
römisch zwei |
|||
|
2.a |
Technologie – Werkstätte und Produktionstechnik |
9 |
9 |
11 |
11 |
12 |
12 |
6 |
70 |
römisch vier |
|||
|
2.b |
Technologie |
7 |
7 |
8 |
8 |
7 |
7 |
3 |
47 |
römisch eins |
|||
|
3. |
Entwurf und Gestaltung2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
14 |
römisch zwei |
|||
|
4. |
Stilkunde |
- |
- |
1 |
1 |
2 |
2 |
1 |
7 |
(römisch drei) |
|||
|
5. |
Betriebspraxis |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
20 |
20 |
römisch vier |
|||
|
C. |
Verbindliche Übung |
||||||||||||
|
1. |
Soziale und personale Kompetenz3 |
1, (1) |
1, (1) |
1, (1) |
1, (1) |
- |
- |
- |
4 |
römisch drei |
|||
|
Gesamtsemesterwochen-stundenzahl |
36 |
36 |
37 |
37 |
35 |
35 |
37 |
253 |
|||||
|
D. |
Pflichtpraktikum |
mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse |
|||||||||||
|
Semesterwochenstunden |
Lehrver- pflich- tungs-gruppe |
||||||||||||
|
Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht |
Klasse |
||||||||||||
|
1. |
2. |
3. |
4. |
||||||||||
|
Semester |
|||||||||||||
|
1. |
2. |
3. |
4. |
5. |
6. |
7. |
|||||||
|
E. |
Freigegenstände |
||||||||||||
|
1. |
Englisch |
- |
- |
- |
- |
2 |
2 |
- |
(römisch eins) |
||||
|
2. |
Projektmanagement |
- |
- |
- |
- |
- |
2 |
1 |
römisch drei |
||||
|
3. |
Entrepreneurship |
- |
- |
- |
- |
2 |
2 |
- |
römisch drei |
||||
|
4. |
Mitarbeiterführung und -ausbildung |
- |
- |
- |
- |
1 |
1 |
- |
römisch drei |
||||
|
5. |
Garten- und Landschaftsbau – Werkstätte und Produktionstechnik |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
2 |
römisch vier |
||||
|
F. |
Unverbindliche Übungen |
||||||||||||
|
1. |
Bewegung und Sport |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
(römisch vier a) |
||||
|
2. |
Sprachtraining Deutsch |
2 |
2 |
2 |
2 |
- |
- |
- |
römisch zwei |
||||
|
G. |
Förderunterricht 4 |
||||||||||||
|
1. |
Deutsch und Kommunikation |
||||||||||||
|
2. |
Englisch |
||||||||||||
|
3. |
Angewandte Mathematik |
||||||||||||
|
4. |
Fachtheoretische Pflichtgegenstände |
||||||||||||
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
|
Semesterwochenstunden |
Lehrver- pflich- tungs- gruppe |
||||||||||
|
Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung |
Klasse |
Summe |
|||||||||
|
1. |
2. |
3. |
4. |
||||||||
|
Semester |
|||||||||||
|
1. |
2. |
3. |
4. |
5. |
6. |
7. |
8. |
||||
|
A. |
Allgemeinbildende Pflichtgegenstände |
||||||||||
|
1. |
Religion |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
1 |
2 |
15 |
(römisch drei) |
|
2. |
Deutsch und Kommunikation |
3 |
3 |
3 |
3 |
2 |
2 |
2 |
2 |
20 |
(römisch eins) |
|
3. |
Englisch |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
- |
- |
12 |
(römisch eins) |
|
4. |
Geografie, Geschichte und Politische Bildung |
2 |
2 |
1 |
1 |
- |
- |
- |
- |
6 |
(römisch drei) |
|
5. |
Bewegung und Sport |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
1 |
1 |
14 |
(römisch vier a) |
|
6. |
Angewandte Mathematik |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
- |
- |
12 |
(römisch eins) |
|
7. |
Naturwissenschaftliche Grundlagen |
2 |
2 |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
4 |
(römisch zwei) |
|
8. |
Angewandte Informatik |
2 |
2 |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
4 |
(römisch eins) |
|
B. |
Fachpraxis und Fachtheorie |
||||||||||
|
1. |
Unternehmensführung |
- |
- |
2 |
2 |
2 |
2 |
1 |
1 |
10 |
römisch zwei |
|
2.a |
Technologie – Werkstätte und Produktionstechnik |
9 |
9 |
12 |
12 |
14 |
14 |
4 |
16 |
90 |
römisch vier |
|
2.b |
Technologie |
8 |
8 |
8 |
8 |
8 |
8 |
5 |
8 |
61 |
römisch eins |
|
3. |
Entwurf und Gestaltung6 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
16 |
römisch zwei |
|
4. |
Stilkunde |
- |
- |
- |
- |
2 |
2 |
2 |
2 |
8 |
(römisch drei) |
|
A./B. |
Alternative Pflichtgegenstände 7 |
||||||||||
|
1.1 |
Vertiefung Allgemeinbildung |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
20 |
- |
20 |
römisch eins |
|
1.2 |
Betriebspraxis |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
20 |
- |
20 |
römisch vier |
|
C. |
Verbindliche Übung |
||||||||||
|
1. |
Soziale und personale Kompetenz8 |
1, (1) |
1, (1) |
1, (1) |
1, (1) |
- |
- |
- |
- |
4 |
römisch drei |
|
Gesamtsemesterwochenstundenzahl |
37 |
37 |
37 |
37 |
38 |
38 |
38 |
34 |
296 |
||
|
D. |
Pflichtpraktikum |
mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse |
|||||||||
|
Semesterwochenstunden |
Lehrver- pflich- tungs- gruppe |
||||||||||
|
Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht |
Klasse |
||||||||||
|
1. |
2. |
3. |
4. |
||||||||
|
Semester |
|||||||||||
|
1. |
2. |
3. |
4. |
5. |
6. |
7. |
8. |
||||
|
E. |
Freigegenstände |
||||||||||
|
1. |
Englisch |
- |
- |
- |
- |
2 |
2 |
- |
- |
(römisch eins) |
|
|
2. |
Projektmanagement |
- |
- |
- |
- |
- |
2 |
2 |
1 |
römisch drei |
|
|
3. |
Entrepreneurship |
- |
- |
- |
- |
2 |
2 |
- |
- |
römisch drei |
|
|
4. |
Mitarbeiterführung und -ausbildung |
- |
- |
- |
- |
1 |
1 |
- |
- |
römisch drei |
|
|
5. |
Garten- und Landschaftsbau – Werkstätte und Produktionstechnik |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
2 |
2 |
römisch vier |
|
|
F. |
Unverbindliche Übungen |
||||||||||
|
1. |
Bewegung und Sport |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
(römisch vier a) |
|
|
2. |
Sprachtraining Deutsch |
2 |
2 |
2 |
2 |
- |
- |
- |
- |
römisch zwei |
|
|
G. |
Förderunterricht 9 |
||||||||||
|
1. |
Deutsch und Kommunikation |
||||||||||
|
2. |
Englisch |
||||||||||
|
3. |
Angewandte Mathematik |
||||||||||
|
4. |
Fachtheoretische Pflichtgegenstände |
||||||||||
Siehe Anlage 1.
Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans gemäß Stundentafel römisch eins.1 erfüllt zumindest die Anforderungen einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 189 aus 2010, sowie Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 224 aus 2010, idgF). Für den Bereich der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung gemäß Paragraph 34 a, Berufsausbildungsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969, idgF erbracht.
Darüber hinausgehend werden den Absolventinnen und Absolventen mit dem Unterricht gemäß Stundentafel römisch eins.2 in der 4. Klasse zusätzliche Kompetenzen vermittelt, die spezifischen Anforderungen des regionalen Arbeitsmarktes in besonderer Weise Rechnung tragen.
Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Steintechnik und Steingestaltung liegen in der gestalterischen und konstruktiven Anwendung von Naturstein in den Bereichen Bau – Restaurierung – Denkmal. Sie können Natursteinarbeiten für Innen- und Außenbereiche herstellen und montieren. Die Absolventinnen und Absolventen können CNC-Fertigungszentren und Produktionsmaschinen für die Natursteinverarbeitung bedienen und warten. Zusätzliche Einsatzgebiete sind in den handwerklich orientierten Steinverarbeitungsbetrieben mit gestalterischen Schwerpunkten, in der Werksteinverarbeitung und Kunststeintechnologie sowie in Betrieben des Garten- und Landschaftsbaus. Die Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage, in klassischen Restaurierungsbetrieben, Sanierungen und Konservierungsarbeiten unter Einhaltung von Qualitätsstandards, einschlägigen Gesetzen und internationalen Vereinbarungen in der Denkmalpflege, durchzuführen.
Die Absolventinnen und Absolventen haben technische Kenntnisse in der Planung, Herstellung von Produktionsunterlagen und Werkzeichnungen unter Einsatz von CAD-Programmen. Die Kundenberatung und -betreuung inklusive Bauablaufplanung und Baustellenbetreuung an normgerecht ausgeführten Objekten, die entsprechende Dokumentation, Ausschreibung und Abrechnungsarbeiten sowie die Prüfung von Vorleistungen nach den einschlägigen Normen sind weitere Fähigkeiten der Absolventinnen und Absolventen. Problemanalysen und Reklamationsführungen von Bauleistungen, Baustellenkoordination und Servicearbeiten im Baustellenbetrieb sind selbstständige Tätigkeiten der Absolventinnen und Absolventen. Die Absolventinnen und Absolventen kennen die Grundsätze in der ökologischen Werksteingewinnung unter dem Gesichtspunkt der ökonomischen Betriebsführung sowie die entsprechende Sicherheitstechnologie.
Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen. (Paragraph 23, Absatz eins, GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß Paragraph 8, Absatz 2, der Unternehmerprüfungsordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 453 aus 1993, idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß Paragraph 58, des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.
Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.
Im Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden.
Im Bereich Natursteinverarbeitung besitzen die Absolventinnen und Absolventen spezielle Kenntnisse und Methoden und können zeitgemäße Technologien in der praktischen Handhabung von Materialien, Maschinen und Werkzeugen einsetzen. Sie können die Rohstoffauswahl nach ökonomischen Gesichtspunkten beurteilen und geeignete Gesteine gestalten sowie Oberflächenbearbeitungen für den Innen- und Außenbereich unterscheiden und anwenden.
Im Bereich Schablonentechnik und Formenbau können die Absolventinnen und Absolventen einfache Formen und Objekte aus Naturstein fertigen und die im Steinmetzhandwerk verwendete Werkzeuge und Geräte unter Beachtung der Sicherheitsbestimmungen bedienen. Sie können Modelle anfertigen und Schalungen für Kunststein herstellen sowie Schriften hauen und Denkmäler gestalten.
Im Bereich Werkzeug und Produktionstechnik können die Absolventinnen und Absolventen Schablonen anfertigen und diese für die Werksteinfertigung anwenden. Sie können die geeigneten Werkzeuge für den Maschineneinsatz auswählen und anwenden sowie facheinschlägige Geräte und Maschinen für die Steinbearbeitung sicher handhaben. Im Arbeitsfeld der CNC-Verarbeitung können die Absolventinnen und Absolventen Projekte selbstständig bearbeiten. Sie können Bearbeitungssimulationen für CNC-Steinsägen abrufen.
Im Bereich Restaurierungs- und Konservierungstechnologie können die Absolventinnen und Absolventen Werkstücke reinigen, festigen und sind in der Lage, diese Technik bei diversen Projekten anzuwenden und zu dokumentieren. Sie können in der Denkmalerhaltung Ergänzungstechniken an verwittertem Naturstein und geeigneten Objekten anwenden und Restauriermörtel bzw. Verfugungsmassen zusammenstellen. Sie können die geeigneten Untersuchungsmethoden anwenden und Schadenskartierungen erstellen und dokumentieren.
Im Bereich Hoch-, Garten- und Landschaftsbau können die Absolventinnen und Absolventen Böschungsmauern, Wege und Terrassen anlegen.
Im Bereich Natursteinverarbeitung können die Absolventinnen und Absolventen Steinbrüche nach deren Bedeutung einordnen und erklären nach welchen ökologischen, sozialen und rechtlichen Voraussetzungen Naturstein ausgewählt wird.
Im Bereich Werkzeug und Produktionstechnik können die Absolventinnen und Absolventen selbstständig CNC-Programme anwenden und Arbeitsabläufe beurteilen, analysieren und simulieren. Sie können automatischen und halbautomatischen Maschinen für die Steinverarbeitung bedienen sowie Arbeitsprozesse und den Werkstattbetrieb nach technischen, wirtschaftlichen und ökologischen Kriterien organisieren und in exakter Fachsprache dokumentieren.
Im Bereich Restaurierungs- und Konservierungstechnologie können die Absolventinnen und Absolventen nach geologischen Gesichtspunkten Lagerstätten aufsuchen und eine qualitative Beschreibung der gefundenen Werkstoffe für Steinergänzungen und Steinergänzungsmassen abgeben.
Im Bereich Hoch-, Garten- und Landschaftsbau können die Absolventinnen und Absolventen Werkstoffe von diversen Lagerstätten qualitativ beschreiben. Sie können Natursteinmauern für den Garten- und Straßenbau errichten.
Im Bereich Steintechnik können die Absolventinnen und Absolventen die facheinschlägigen Normen und Gesetze anwenden und Ausschreibungen ausarbeiten. Sie können Werkzeuge und Maschinen für die Natursteinverarbeitung beschreiben und deren Arbeitsweise erklären sowie handwerkliche Arbeitstechniken für Terrazzo und Kunststein beschreiben. Sie können Verarbeitungstechniken nach statischen und fachspezifischen Aspekten einsetzen und Berechnungen von Tragwerken durchführen sowie technische Lösungen für den Natursteineinsatz im Hoch- und Tiefbaubereich finden. Arbeitsschutz und Sicherheit am Bau sowie Arbeitshygiene für den Baustelleneinsatz sind weitere Kompetenzen.
Im Bereich Steinbau können die Absolventinnen und Absolventen normgerechte Skizzen und Details anfertigen und lesen. Sie können Werk- und Montageplänen mit CAD ausarbeiten sowie Natursteinplanungen für den Innen- und Außenbereich mit den erforderlichen Arbeitsunterlagen anfertigen. Sie können Gestaltungen für Hoch-, Garten- und Landschaftsbau und den Denkmalbereich aus Natur- und Kunststein ausarbeiten sowie Bauaufmaß, praxisnahe Konstruktionshilfen und Messtechnologien einsetzen.
Im Bereich Werksteinkunde können die Absolventinnen und Absolventen die im Fachgebiet Geologie und Petrologie grundlegende Begriffe benennen sowie Werkstoffe nach technischen, ökologischen und wirtschaftlichen Aspekten beurteilen, prüfen und auswählen. Sie können die Methoden der Steingewinnung beschreiben.
Im Bereich Materialkunde können die Absolventinnen und Absolventen die Methoden der Gesteinsbestimmung erkennen und diese projektbezogen anwenden.
Im Bereich Hoch-, Garten- und Landschaftsbau können die Absolventinnen und Absolventen die Einsatzmöglichkeiten von Naturstein aufzeigen, gestalten und darstellen.
Im Bereich Restaurierungs- und Konservierungstechnologie können die Absolventinnen und Absolventen Restaurierungsplanungen erarbeiten, erläutern und dokumentieren. Sie können die Gesetze, Normen und Richtlinien der internationalen Gemeinschaft sowie die Charta von Venedig anwenden und diese Regelwerke für Natursteinanwendungen und Baudenkmalerhaltung interpretieren.
Im Bereich Steintechnik können die Absolventinnen und Absolventen Arbeitsdokumentationen wie Bautagebücher oder Regiebücher führen sowie die nach dem Stand der Natursteintechnik erforderlichen Dokumente und Fertigungsunterlagen unter Berücksichtigung von Aspekten der Wirtschaftlichkeit erstellen und kalkulieren.
Im Bereich Steinbau können die Absolventinnen und Absolventen komplexe Planungsaufgaben im Natursteinbereich erfüllen. Sie können selbstständig Arbeitsaufgaben mit Hilfe von CAD Programmen umsetzen und präsentieren.
Im Bereich Restaurierungs- und Konservierungstechnologie können die Absolventinnen und Absolventen Konservierungsarbeiten von Restaurierungsarbeiten unterscheiden und divisible Arbeitsanleitungen beschreiben sowie Restaurierungskonzepte erstellen.
Im Bereich Hoch-, Garten- und Landschaftsbau können die Absolventinnen und Absolventen individuelle Projekte eigenständig vom Entwurf über die Werkplanung bis zur Endfertigung inklusive Nachkalkulation umsetzen.
Im Bereich Entwurf können die Absolventinnen und Absolventen Objekte und Oberflächen grafisch mit und ohne computerunterstützte Methoden darstellen. Sie sind in der Lage, Entwürfe für den Denkmalbereich samt Ornamente unter Berücksichtigung von Zeichen und Symbol proportionsgerecht herzustellen.
Im Bereich Modellbau können die Absolventinnen und Absolventen einfache Entwürfe plastisch mit geeigneten Materialien anfertigen.
Im Bereich Schrift können die Absolventinnen und Absolventen Schriften gestalten, übertragen, fasen und vergolden.
Im Bereich CNC-Technik können die Absolventinnen und Absolventen komplexe Entwürfe programmieren und den Fertigungsprozess simulieren.
Im Bereich Entwurf und Präsentationstechnik können die Absolventinnen und Absolventen Arbeitsaufträge und Objekte für den öffentlichen und privaten Raum entwickeln, dokumentieren und präsentieren. Sie können Arbeitsaufträge kundenorientiert abwickeln sowie Dokumentationen und Präsentationen erstellen.
Im Bereich Grundlagen der Kulturepoche kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen gesellschaftlichen, religiösen und politischen Hintergründe für das Entstehen der relevanten Kulturepochen.
Im Bereich Architektur kennen die Absolventinnen und Absolventen die zentralen architektonischen Elemente der relevanten Kulturepochen und der diversen Bauwerke.
Im Bereich Skulptur und Plastik kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Merkmale des plastischen und skulpturalen Gestaltens der relevanten Kulturepochen.
Im Bereich Grundlagen der Kulturepoche kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen gesellschaftlichen und politischen Hintergründe für das Entstehen der Kunstepochen des 20. Jahrhunderts.
Im Bereich Architektur kennen die Absolventinnen und Absolventen die zentralen architektonischen Elemente der diversen Bauwerke des Rokoko, des Klassizismus, des Jugendstils und des 20. Jahrhunderts.
Im Bereich Malerei, Skulptur und Plastik kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Merkmale der Malerei, des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kunstepochen des 20. Jahrhunderts.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“ und „Angewandte Informatik“.
Siehe Anlage 1.
Siehe Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, idgF.
Siehe Anlage 1.
Die Schülerinnen und Schüler können
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung; Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation; Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.
Aufbau, Inbetriebnahme; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.
1. Klasse (1. und 2.Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Natursteinverarbeitung
Bereich Natursteinverarbeitung:
Werkstätte „Handwerkstätte“ (Werkstattorganisation und Werkstattbetrieb; Sicherheits-bestimmungen, Gesundheitsschutz und Unfallverhütung; Handhabung und Instandhaltung der Werkzeuge; Umsetzung einfacher Formen und Objekte aus Naturstein; Oberflächengestaltung mit handgeführten Werkzeugen; modellieren und gestalten der Formen aus Ton; einfache Mess- und Übertragungstechniken).
2. Klasse:
3.Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Natursteinverarbeitung
Bereich Schablonentechnik und Formenbau
Bereich Natursteinverarbeitung:
Werkstätte „Handwerkstätte“ (Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütung; profilierte Stufen und Platten herstellen; Treppenstufen auf Maß fertigen und Versetzarbeiten von massiven und plattierten Treppen; Arbeiten mit Handkreissägen und Rührwerk, Mischmaschinen).
Bereich Schablonentechnik und Formenbau:
Schablonen für den Werkstein- und Baustelleneinsatz aus geeignetem Material erstellen; Profile mit dem Handwerkzeug nach Profilschablone an Stufen, Fensterverkleidungen und Türverkleidungen anbringen.
Werkstätte „Kunststeinwerkstätte“ (Schalungen und Abgüsse von Modellen).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Schablonentechnik und Formenbau
Bereich Natursteinverarbeitung:
Werkstätte „Handwerkstätte“ (Arbeiten mit dem kleinen Presslufthammer und dem kleinen Winkelschleifer an mehrteiligen Werkstücken; Erzeugen von Mosaiksteinen und Einsetzen in ornamentale Formen; komplette Profilierung an Stufen, Verkleidungsplatten, Natursteinportale, Brunnenanlagen; Boden- und Wandgestaltung; Oberflächenbearbeitung mit Winkelschleifer und Drucklufthammer, Einsatz von Hartmetall und Diamantwerkzeugen).
Bereich Schablonentechnik und Formenbau:
Werkstätte „Kunststeinwerkstätte“ (Schalungsbau aus Holz, Kunstharz, Gips).
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Natursteinverarbeitung
Bereich Werkzeug und Produktionstechnik
Bereich Natursteinverarbeitung:
Werkstätte „Maschinenwerkstätte“ (Werkstättenbetrieb; Rohstoffauswahl und Qualitätsbeurteilung Montage und Versetztechnologien von Fassaden; Anfertigung von Werkstücken aus Naturstein für Bad und Wellness wie zB Waschtische, Abdeckplatten, Verkleidungen von Wand und Boden; Drehen von Naturstein mittels Werkstücke wie Balustraden oder Säulen).
Bereich Werkzeug und Produktionstechnik:
Werkstätte „Maschinenwerkstätte“ (Druckluftanlagen, Werkzeugzubehör, Winkelschleifer, halbautomatische Steinbearbeitungsanlagen, Gelenkarmschleif und Fräsmaschinen, Wartungsaufgaben und Maschinensicherheit, sichere Bedienung der Maschinen für Zuschnitt und Bearbeitung).
Werkstätte „Gravurwerkstätte“ (Schriften hauen und vergolden).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Natursteinverarbeitung
Bereich Werkzeug und Produktionstechnik
Bereich Restaurierungs- und Konservierungstechnologie
Bereich Hoch-, Garten- und Landschaftsbau
Bereich Natursteinverarbeitung:
Werkstätte „Bauhof“ (Gerüstbau für die Montagearbeit und Lehrgerüsteinsatz im einfachen Gewölbebau zB Tonnengewölbe; Montagearbeit am Bauhof wie zB Grabmalanlage montieren, Terrassen und Wegebau).
Werkstätte „Maschinenwerkstätte“ (Wandbrunnen und ornamentale Gestaltung, Reliefs, erhabene Schriften wie zB ein klassischer Wandbrunnen mit Löwenkopf; Einsatz CNC gesteuerter Maschinen; Grabmalgestaltung aus Naturstein und Schrifthauen).
Werkstätte „Modellierwerkstätte“ (Modellbau für Grabmalgestaltungen oder Projektarbeit).
Bereich Werkzeug und Produktionstechnik:
Druckluftanlagen, Massivarbeiten mit dem Presslufthammer zB einfache Gewölbebausteine mit CNC- Technik; vollautomatische CNC-Bearbeitungszentren.
Bereich Restaurierungs- und Konservierungstechnologie:
Werkstätte „Bauhof“ (einfaches Gewölbe mit Lehrgerüst).
Bereich Hoch-, Garten- und Landschaftsbau:
Werkstätte „Bauhof“ (Pflasterarbeiten, Randsteine setzen, Terrassen und Wegebau).
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Natursteinverarbeitung
Bereich Werkzeug und Produktionstechnik
Bereich der Restaurierungs- und Konservierungstechnologie
Bereich Natursteinverarbeitung:
Projektplanung (Fassade, Treppe, Bodenbelag, Massivarbeiten); Verarbeitung von Naturstein nach rationellen Arbeitsmethoden; maschinengestützte Fertigung aller Produktionsbereiche.
Bereich Werkzeug und Produktionstechnik:
Werkstätte „Maschinenwerkstätte“ (CNC-Technik, Aufbau und Bedienen von CNC-Maschinen, Programmarten, Programmaufbau und Simulation; Werkzeugvoreinstellung; Werkzeugverwaltung, Maschinenparameter richtig anwenden; Geometrieerstellung und –übernahme an der CNC-Maschine; Datentransfer; Werkzeugvoreinstellung und Werkzeugverwaltung; Werkzeugspannvorgänge sowie Fräswegberechnungen; Ausführung der CNC-Arbeitsschritte).
Bereich der Restaurierungs- und Konservierungstechnologie:
Werkstätte „Handwerkstätte“ (Reinigen, Untersuchen, Analysieren, Beurteilen von verwitternden Natursteinobjekten; Anbringen von Vierungen, Aufbringen von Restaurierungsmörtel).
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Natursteinverarbeitung
Bereich Werkzeug und Produktionstechnik
Bereich Hoch-, Garten- und Landschaftsbau
Bereich Natursteinverarbeitung:
Natursteinressourcen erkennen und qualitative Werksteinuntersuchungen; Druckfestigkeit, Ankerdornausbruchfestigkeit, Biegezugfestigkeit, Wasseraufnahme, Frostbeständigkeit, Tausalzbeständigkeit; Herstellung von Prüfkörper nach Ö-Normen und EN-Normen.
Bereich Werkzeug und Produktionstechnik:
Werkstätte „Maschinenwerkstätte“ (CNC-Produktionsanlagen und halbautomatische Maschinen steuern; Einstellungen an der CNC-Drehkopfsäge, selbstständige Arbeitsprozesse).
Bereich der Restaurierungs- und Konservierungstechnologie:
Werkstätte „Handwerkstätte“ (Herstellung historischer und moderner Oberflächen, Bearbeitungsmethoden mit geeignetem Werkzeugen; Anwendung und Dokumentation der Untersuchungsmethoden von historischem Naturstein).
Bereich Hoch-, Garten- und Landschaftsbau:
Werkstätte „Bauhof“ (Zurichten von Werksteinen für den Gartenbau; Wegebau, Straßenbau, Natursteinmauern).
1. Klasse (1. und 2. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Werksteinkunde
Bereich Steintechnik
Bereich Steinbau
Bereich Werksteinkunde:
Kreislauf der Gesteine, regionale und österreichische Abbaugebiete, Methodik der Steingewinnung.
Bereich Steintechnik:
Werkzeuge der handwerklichen Steinverarbeitung sowie Handhabung und Pflege; Oberflächenbearbeitungen, Regeln des Steinschnittes, Bodenbeläge für den Innen- und Außenbereich, Maueröffnungen, angewandte Normen, Bodenbeläge.
Bereich Steinbau:
Grundlagen der Bau- und Werkszeichnung; Profilformen, Stücklisten, Steinkonstruktionen; Werkstückdarstellung nach den üblichen Rissen und Normen der Bauzeichnung.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Materialkunde
Bereich Steintechnik
Bereich Steinbau
Bereich Materialkunde:
Abbau regionalen Gesteine; Vorkommen und Methodik, Analyse und Eigenschaften der Gesteinsarten; Abbaugeräte zur Natursteingewinnung.
Bereich Steintechnik:
Gerade Treppen (Aufmaß, Schablonen, Werkzeichnungen und Werklisten, Schnitte, Ansichten und einfache Detaillösungen, angewandte Normen).
Bereich Steinbau:
Grafische Planungen für gerade Treppen (Aufmaß, Schablonen, Werkzeichnungen und Werklisten, Schnitte, Ansichten und einfache Detaillösungen).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Steintechnik
Bereich Steinbau
Bereich Steintechnik:
Kunststeinerzeugung, Abguss Technik, Schalungsbau, Hilfsstoffe und Bindemittel, Druckluftanlagen, Normen Treppenbau.
Bereich Steinbau:
Aufmaß, Schablonen, CAD-Werkzeichnungen und Werklisten, Schnitte, Ansichten und einfache Detaillösungen, Profilentwurf.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Steintechnik
Bereich Steinbau
Bereich Steintechnik:
Material- und Oberflächenprüfungen; Rohblockaufbereitung, Maschinen und deren Werkzeuge in der Produktionsstätte; Fassaden und Verkleidungen, Verankerungsmethoden, Bemessungen, Montagetechnologien, Gerüste, angewandte Normen; Gewölbearten und Gewölbeformen.
Bereich Steinbau:
Fassaden und Verkleidungen (Aufmaß, Steinschnitt, CAD-Werkzeichnungen und Werklisten, Schnitte, komplexe Detaillösungen).
6. Semester –Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Steintechnik
Bereich Steinbau
Bereich Hoch-, Garten- und Landschaftsbau
Bereich Steintechnik:
Innenausbau, Denkmalgestaltung, Fundamente, angewandte Normen.
Bereich Steinbau:
Innenausbau (Aufmaß, Steinschnitt, CAD-Werkzeichnungen und Werklisten, Schnitte, komplexe Detaillösungen); Montagepläne; 3-dimensionale CAD-Gestaltungen einzelner Werkstücke.
Bereich Hoch-, Garten- und Landschaftsbau:
Projektarbeiten, Blockstufen, Steinmauern und Wegebau im Garten.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Restaurierungs- und Konservierungstechnologie
Bereich Steinbau
Bereich Restaurierungs- und Konservierungstechnologie:
Steinersatzmassen, Reinigungs-, Festigungsmethoden (Werkzeuge in der Restaurierung); Schadenskartierung, Restaurierungskonzepte, Dokumentation und Kalkulation; Denkmalschutzgesetz, Charta von Venedig, angewandte Normen.
Bereich Steinbau:
CAD-Zeichnungen für die CNC-Produktion aufbereiten; komplexe Planungen eigener Werkstücke mit CAD durchführen.
8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Steintechnik
Bereich Steinbau
Bereich Restaurierungs- und Konservierungstechnologie
Bereich Hoch-, Garten- und Landschaftsbau
Bereich Steintechnik:
Bauüberwachung und Bauleitung von Natursteinarbeiten, Bauablaufplanungen, Betriebsmittelmanagement und Lagerhaltung; Methoden der Dokumentation und Kalkulation, Leistungsbeschreibung, Vertragsbestimmungen für Bauleistungen nach Ö-Normen und EN-Normen; facheinschlägige Normen der Baunebengewerbe.
Bereich Steinbau:
Erstellen komplexer Entwürfe, Ausarbeitung von Fertigungsunterlagen.
Bereich Restaurierungs- und Konservierungstechnologie:
Konservierungsmaßnahmen an verwitterten Werksteinen; Arbeitsdokumentation und Konzepte für die Denkmalerhaltung.
Bereich Hoch-, Garten- und Landschaftsbau:
Planungen und Gestaltungen von Gartenanlagen.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Entwurf
Bereich Modellbau
Bereich Entwurf:
Freihandzeichnen, skizzenhafte Darstellung, Darstellung einfacher geometrischer Figuren.
Bereich Modellbau:
Herstellung einfacher plastischer Modelle mit geeignetem Material.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Entwurf
Bereich Modellbau
Bereich Entwurf:
Schraffurtechniken, Perspektive, Hauptrisse und Nebenrisse, Axonometrie, räumliche Darstellung; Anfertigung 3-dimensionaler Objekte.
Bereich Modellbau:
Herstellung einfacher Modelle im geeigneten Material.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Entwurf
Bereich Modellbau
Bereich Entwurf:
Zeichentechniken, Proportionslehre, räumliche Darstellung, Schnitte, Anfertigung 3-dimensionaler Objekte, Profile und Schablonen,
Bereich Modellbau:
Herstellung von Profilen, Modelle von Stufen, Treppen ua.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Entwurf
Bereich Modellbau
Bereich Entwurf:
Prinzipien der Komposition und der Farbenlehre; Darstellung von Musterflächen.
Bereich Modellbau:
Herstellung von Musterflächen ua.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Schrift
Schriftarten, Entwicklung der Schrift, Schreibwerkzeuge, Übertragungstechniken, Fassen und Vergolden.
6. Semester –Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Entwurf
Bereich Modellbau
Bereich Entwurf:
Schrift, Ornament, Zeichen und Symbol, Geschichte der Denkmalgestaltung, Entwurfsmethoden der Denkmalgestaltung, komplexe 3-dimensionale Objekte entwerfen und herstellen.
Bereich Modellbau:
Komplexe 3-dimensionale Objekte.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Entwurf
Bereich CNC-Technik
Bereich Entwurf:
Darstellungstechniken, Prinzipien der Designsprache, Entwurf 3-dimensionaler Objekte und Oberflächen, CNC-Technik im Entwurf und in der Anwendung.
Bereich CNC-Technik:
CNC-Technologie wie Laserschnitt und Lasergravur, CNC Modellfräser.
8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Entwurf und Präsentationstechnik
Bereich Entwurf:
Präsentationsunterlagen, Präsentationstechniken, Dokumentation und Präsentation mit geeigneter Software, zeichnerische Darstellung komplexer Entwürfe.
Gemäß Stundentafel römisch eins.1:
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Kulturepoche
Bereich Architektur
Bereich Skulptur und Plastik
Kulturraum Ägypten und griechische Antike, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründen sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Kulturepoche
Bereich Architektur
Bereich Skulptur und Plastik
Kultur- und Kunstraum der römischen Antike und der frühchristlich-byzantinischen Kunst, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Kulturepoche
Bereich Architektur
Bereich Skulptur und Plastik
Kultur- und Kunstraum der Romanik und der Gotik, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Kulturepoche
Bereich Architektur
Bereich Skulptur und Plastik
Kultur- und Kunstraum der Renaissance, des Manierismus und des Barock, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie deren wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester :
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Kulturepoche
Bereich Architektur
Kultur- und Kunstraum des Klassizismus und des Jugendstils, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.
Gemäß Stundentafel römisch eins.2:
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Kulturepoche
Bereich Architektur
Bereich Skulptur und Plastik
Kulturraum Ägypten, griechische und römische Antike, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Kulturepoche
Bereich Architektur
Bereich Skulptur und Plastik
Kultur- und Kunstraum der frühchristlich-byzantinischen, romanischen und gotischen Kultur, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Kulturepoche
Bereich Architektur
Bereich Malerei, Skulptur und Plastik
Kultur- und Kunstraum der Renaissance, des Manierismus und des Barock, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.
8. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Kulturepoche
Bereich Architektur
Bereich Malerei, Skulptur und Plastik
Kultur- und Kunstraum des Rokoko, des Klassizismus, des Jugendstils und des 20. Jahrhunderts (Expressionismus, Dadaismus, Kubismus, Surrealismus, Pop-Art ua.), kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.
Gemäß Stundentafel römisch eins.1.
Siehe Anlage 1.
Gemäß Stundentafel römisch eins.2.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
„Englisch“, „Projektmanagement“, „Entrepreneurship“ und „Mitarbeiterführung und –ausbildung“.
Siehe Anlage 1.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktiver Garten- und Landschaftsbau
Bereich Hoch-, Garten- und Landschaftsbau
Bestimmung von Natursteinarten, Planerstellung für den Natursteineinsatz im Außenbereich.
Werkstätte „Bauhof“ (Zurichten und Spalten von Werksteinen für den Garten- und Wegebau sowie Plätze).
8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktiver Garten- und Landschaftsbau
Bereich Hoch-, Garten- und Landschaftsbau
Planerstellung für den Natursteineinsatz im Außenbereich, Drainagen, Bauwerksabdichtungen, Anschlussdetails, Wasserableitungssysteme, Natursteinbeläge.
Werkstätte „Bauhof“ (Zurichten von Werksteinen für den Terrassenbau, Drainagearbeiten, Abdichtungsarbeiten, Verlegearbeiten).
Siehe Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, idgF.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.
2 Mit Übungen.
3 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.
4 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
5 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.
6 Mit Übungen.
7 Von der Schülerin/vom Schüler ist ein alternativer Pflichtgegenstand zu wählen.
8 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.
9 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr, Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.