(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
|
Semesterwochenstunden |
Lehrver- pflich- tungs-gruppe |
|||||||||
|
Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung |
Klasse |
Summe |
||||||||
|
1. |
2. |
3. |
||||||||
|
Semester |
||||||||||
|
1. |
2. |
3. |
4. |
5. |
6. |
|||||
|
A. |
Allgemeinbildende Pflichtgegenstände |
|||||||||
|
1. |
Religion |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
12 |
(römisch drei) |
|
|
2. |
Deutsch und Kommunikation |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
12 |
(römisch eins) |
|
|
3. |
Englisch |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
12 |
(römisch eins) |
|
|
4. |
Geografie, Geschichte und Politische Bildung |
2 |
2 |
1 |
1 |
- |
- |
6 |
(römisch drei) |
|
|
5. |
Bewegung und Sport |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
12 |
(römisch vier a) |
|
|
6. |
Angewandte Mathematik |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
12 |
(römisch eins) |
|
|
7. |
Naturwissenschaftliche Grundlagen |
2 |
2 |
- |
- |
- |
- |
4 |
(römisch zwei) |
|
|
8. |
Angewandte Informatik |
2 |
2 |
- |
- |
- |
- |
4 |
(römisch eins) |
|
|
9. |
Blindenspezifische Schriftsysteme |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
6 |
römisch drei |
|
|
10. |
Einführung in den Gebrauch von Hilfsmitteln für Menschen mit Sehbehinderung |
1 |
1 |
- |
- |
- |
- |
2 |
römisch vier |
|
|
11. |
Orientierung und Mobilität |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
6 |
römisch vier |
|
|
B. |
Fachpraxis und Fachtheorie |
|||||||||
|
1. |
Unternehmensführung |
- |
- |
2 |
2 |
2 |
2 |
8 |
römisch zwei |
|
|
2. |
Fachzeichnen und Konstruktion |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
6 |
(römisch zwei) |
|
|
3.a |
Holztechnik – Werkstätte und Produktionstechnik |
6 |
6 |
8 |
8 |
9 |
9 |
46 |
römisch vier |
|
|
3.b |
Holztechnik |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
6 |
römisch drei |
|
|
4.a |
Flechttechnologie – Werkstätte und Produktionstechnik |
7 |
7 |
8 |
8 |
9 |
9 |
48 |
römisch vier |
|
|
4.b |
Flechttechnologie |
1 |
1 |
2 |
2 |
2 |
2 |
10 |
römisch drei |
|
|
C. |
Verbindliche Übung |
|||||||||
|
1. |
Soziale und personale Kompetenz2 |
1(1) |
1(1) |
1(1) |
1(1) |
- |
- |
4 |
römisch drei |
|
|
Gesamtsemesterwochen-stundenzahl |
36 |
36 |
36 |
36 |
36 |
36 |
216 |
|||
|
D. |
Pflichtpraktikum |
mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 3. Klasse |
|||||||
|
Semesterwochenstunden |
Lehrver- pflich- tungs-gruppe |
||||||||
|
Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht |
Klasse |
||||||||
|
1. |
2. |
3. |
|||||||
|
Semester |
|||||||||
|
1. |
2. |
3. |
4. |
5. |
6. |
||||
|
E. |
Freigegenstände |
||||||||
|
1. |
Active English |
2 |
2 |
2 |
2 |
1 |
1 |
(römisch eins) |
|
|
2. |
Blindenspezifische Schriftsysteme |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
(römisch drei) |
|
|
3. |
Projektmanagement |
- |
- |
- |
- |
2 |
2 |
(römisch drei) |
|
|
4. |
Lebenspraktische Fertigkeiten |
- |
- |
2 |
2 |
- |
- |
(römisch vier) |
|
|
5. |
Mitarbeiterführung und -ausbildung |
- |
- |
- |
- |
1 |
1 |
römisch drei |
|
|
F. |
Unverbindliche Übungen |
||||||||
|
1. |
Bewegung und Sport |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
(römisch vier a) |
|
|
2. |
Sprachtraining Deutsch |
2 |
2 |
2 |
2 |
- |
- |
römisch zwei |
|
|
3. |
Spielmusik |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
(römisch drei) |
|
|
G. |
Förderunterricht 3 |
||||||||
|
1. |
Deutsch und Kommunikation |
||||||||
|
2. |
Englisch |
||||||||
|
3. |
Angewandte Mathematik |
||||||||
|
4. |
Blindenspezifische Schriftsysteme |
||||||||
|
5. |
Fachtheoretische Pflichtgegenstände |
||||||||
Siehe Anlage 1.
Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans erfüllt zumindest die Anforderungen einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung. Für den Bereich der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung gemäß Paragraph 34 a, Berufsausbildungsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969, idgF erbracht.
Die Fachschule für Korb- und Möbelflechterei ist eine schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtete Ausbildung.
Die Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Korb- und Möbelflechterei können eigenverantwortlich kreative Tätigkeiten auf dem Gebiet der Konstruktion und Fertigung von Erzeugnissen der Korb- und Möbelflechterei sowie die Betreuung, Instandhaltung und Wartung Holz bearbeitender Maschinen und Anlagen übernehmen.
Sie können im gestaltenden Handwerk, in Bereichen der Holzkonstruktion, Fertigung und Montage von Produkten der Korb- und Möbelflechterei oder in der Kreativwirtschaft eingesetzt werden.
Auch die Dokumentation von planenden und ausführenden Tätigkeiten eines Korb- und Möbelflechtereibetriebes mittels Computer und einschlägiger Software, die Auswahl, Wartung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Korb- und Möbelflechterei.
Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften sowie von Schutzmaßnahmen sind integrierender Bestandteil aller Tätigkeiten.
Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen. (Paragraph 23, Absatz eins, GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß Paragraph 8, Absatz 2, der Unternehmerprüfungsordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 453 aus 1993, idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß Paragraph 58, des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.
Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.
Im Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden.
Im Bereich Fachzeichnen und Konstruktion können die Absolventinnen und Absolventen normgerechte Fertigungszeichnungen nach vorgegebenen Entwürfen ausführen, Arbeitstechniken unter Berücksichtigung von qualitätstechnischen, ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten erklären sowie Schaubilder von Möbeln und Innenräumen erstellen.
Im Bereich Holztechnik können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Techniken der Holzbearbeitung wie Sägen, Hobeln, Raspeln, Feilen, Schleifen, Bohren, Verleimen fachgerecht anwenden sowie Holzwaren beschreiben und an einfachen themenbezogenen Aufgaben maßgetreu anfertigen. Sie können zeitgemäße Holzverbindungen anfertigen und Möbel für das Stuhlflechten von vorbereiten sowie Skizzen von Holzverbindungen zeichnen und erläutern.
Im Bereich Flechttechnologie können die Absolventinnen und Absolventen Materialien gezielt einsetzen, kennen deren Eigenschaften, Handelsformen, Oberflächenbehandlung, die Gewinnung und Verwendung sowie die vorschriftsmäßige Entsorgung. Sie können professionell nach eigenen Musterentwürfen flechten, Arbeitsbeschreibungen für Flechtarten und Korbwaren erläutern und bei komplexen themenbezogenen Aufgaben professionell anwenden.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins, Schulorganisationsgesetz) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation. Die Nutzung dieser Freiräume hat auf der Grundlage eines Konzeptes zu erfolgen. Das Konzept hat die Anforderungen des regionalen Umfelds, insbesondere aber die Erfordernisse des Arbeitsmarktes im Bereich der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Berufe, die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie die personellen und materiellen Möglichkeiten des Schulstandortes zu berücksichtigen.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das allgemeine Bildungsziel und das fachbezogene Qualifikationsprofil, die damit verbundenen Berechtigungen, die Erhaltung der Übertrittmöglichkeiten zwischen Schulen sowie die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgaben Bedacht zu nehmen.
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können im Bereich der allgemeinbildenden Pflichtgegenstände, mit Ausnahme des Pflichtgegenstandes „Bewegung und Sport“, Abweichungen von der Stundentafel unter Beachtung der Bildungs- und Lehraufgaben vorgenommen werden, indem die Aufteilung der Wochenstunden und die Verteilung des Lehrstoffs auf die Klassen bzw. Semester abweichend vorgenommen wird.
Anstelle des Pflichtgegenstandes „Englisch“ kann eine andere lebende Fremdsprache als Pflichtgegenstand festgelegt werden. In diesem Fall beziehen sich die Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (CLIL) auf diese lebende Fremdsprache.
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können unter Beachtung der Bildungs- und Lehraufgaben im Bereich der fachpraktischen und fachtheoretischen Pflichtgegenstände Abweichungen von der Stundentafel nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vorgenommen werden:
Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen Freigegenstände und Unverbindliche Übungen, ein Förderunterricht sowie ein geändertes Stundenausmaß in den, im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen, Unverbindlichen Übungen und Förderunterrichtsbereichen festgelegt werden.
Als fremdsprachlicher Schwerpunkt können in einzelnen Pflichtgegenständen (vorzugsweise in fachtheoretischen Pflichtgegenständen, aber auch in allgemein bildenden und fachpraktischen Pflichtgegenständen, ausgenommen jedoch die Pflichtgegenstände „Religion“, „Deutsch und Kommunikation“ und „Englisch“) ab der 2. Klasse bis zu 36 Unterrichtsstunden pro Klasse in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ in englischer Sprache unterrichtet werden. Die Festlegung der Pflichtgegenstände und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Klassen hat durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache gemäß Paragraph 16, Absatz 3, des Schulunterrichtsgesetzes.
Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen Änderungen gemäß Ziffer eins bis 3 des Absatzes „Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel und vom Lehrstoff“ beschlossen werden, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen auch die erforderlichen Regelungen hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgaben, der Lehrstoffumschreibungen sowie der didaktischen Grundsätze zu enthalten.
Bei Schaffung zusätzlicher Unterrichtsgegenstände und bei Veränderung bestehender Unterrichtsgegenstände ist auf das fachliche Ausbildungsziel des Lehrplanes zu achten.
Schülerinnen und Schüler sollen allgemeine oder fachliche Kompetenzen erwerben, die die in den anderen Pflichtgegenständen vermittelten Haltungen, Kenntnisse und Fertigkeiten unter Berücksichtigung regionaler Erfordernisse vertiefen oder ergänzen.
Die pädagogischen Möglichkeiten sollten so eingesetzt werden, dass insbesondere die Kooperationsfähigkeit, die gedankliche Mobilität sowie die Auseinandersetzung mit dem sozialen, ökonomischen und ökologischen Umfeld gefördert werden. Wo es das Sachgebiet zulässt, ist Projektunterricht - auch klassenübergreifend oder geblockt - zu empfehlen.
Soweit sich der Lehrstoff auf Inhalte erstreckt, die nicht innerhalb der lehrplanmäßig vorgesehenen Unterrichtsgegenstände durch entsprechende Erhöhung des Stundenausmaßes abgedeckt werden können, sind folgende zusätzliche Fachgebiete vorgesehen:
Fachgebiet „Fremdsprache“:
Eine weitere lebende Fremdsprache mit einer zum Pflichtgegenstand „Englisch“ analogen Gestaltung des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze (Lehrverpflichtungsgruppe römisch eins).
Fachgebiet „Persönlichkeitsbildung“:
Förderung der Persönlichkeitsentwicklung durch kulturelle, allgemein bildende, musische, persönlichkeitsbildende oder berufsbezogene Unterrichtsangebote (Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei).
Fachgebiet „Wirtschaft und Betriebstechnik“:
Unterrichtsangebote, die die wirtschaftliche und betriebstechnische Bildung in Bezug zur jeweiligen Fachrichtung ergänzen (Lehrverpflichtung römisch zwei).
Fachgebiet „Recht und Entrepreneurship“:
Unterrichtsangebote, die die rechtliche Bildung vor allem im Hinblick auf die selbstständige Ausübung eines Gewerbes oder die Gründung und Führung eines Unternehmens ergänzen und vertiefen (Lehrverpflichtung römisch drei).
Fachgebiet „Geografie, Geschichte und politische Bildung, Volkswirtschaft“:
Unterrichtsangebote, die das geografische und historische Wissen vertiefen sowie volkswirtschaftliche und politische Bildung im Sinn einer umfassenden Erziehung zur mündigen Staatsbürgerin bzw. zum mündigen Staatsbürger gewährleisten (Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei).
Fachgebiet „Umwelt“:
Einführende Darstellungen zur Ergänzung der technisch-naturwissenschaftlichen Bildung in allgemein-naturwissenschaftlichen Bereichen (Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei).
Fachgebiet „Fachtheorie“:
Einführung in technische Disziplinen, die nicht den Schwerpunkt der Fachausbildung darstellen (Lehrverpflichtungsgruppe römisch zwei). Den Ausbildungsschwerpunkt im Bereich der Fachtheorie vertiefende oder ergänzende Unterrichtsangebote mit nicht-enzyklopädischem Charakter (Lehrverpflichtungsgruppe römisch eins).
Fachgebiet „Projekt“:
Unterrichtsangebote, die eine gegenstandsübergreifende Vertiefung innerhalb der Fachrichtung zum Ziel haben, unter Einbeziehung von fachtheoretischen sowie fachpraktischen Elementen mit Laboratoriumscharakter bzw. Konstruktionsübungen (Lehrverpflichtungsgruppe römisch eins).
Der Unterricht soll immer von den sehr unterschiedlichen Lebens- und Lernerfahrungen der Jugendlichen ausgehen. Bei der Vermittlung des Lehrstoffes ist auf die eingeschränkte bzw. fehlende Möglichkeit der visuellen Wahrnehmung Rücksicht zu nehmen. Für blinde und sehbehinderte Menschen sind die in Regelschulen verwendeten Unterrichtsmedien wie Bücher, Overhead-Folien und Arbeitsblätter häufig nicht zugänglich. Sie müssen daher den besonderen Bedürfnissen entsprechend aufbereitet werden. Eine solche kann zB durch Übertragung von Texten in Punktschrift, in elektronischer Form oder durch schematische Graphiken in tastbarer Form geschehen. Es sind daher alle vorhandenen Sinne zu schulen und die sensorischen Wahrnehmungen wie Tasten, Spüren, Fühlen und Hören in den Unterricht einzubeziehen.
Der Tastsinn kann im Vergleich zum Sehsinn nur ein geringes Maß an Informationen vermitteln. Das ergibt sich einerseits durch das Fehlen von Farben und Mustern sowie durch die Unmöglichkeit, kleine Details zu erfassen, und andererseits dadurch, dass immer nur Teile des Ganzen erfasst und erst danach gedanklich „zusammengebaut“ werden können. Der Tastsinn ermöglicht nur eine sukzessive Erfassung im Unterschied zur simultanen des Sehsinns. Haptisch aufgenommene Informationen werden nur bei häufigen Wiederholungen im Gedächtnis behalten.
Visuelle Aufgaben sind häufig mit Hilfe der anderen Sinne durchführbar, wobei zu beachten ist, dass sehgeschädigte Menschen in der Regel einen größeren Zeitaufwand für die Erarbeitung eines Lehrstoffes benötigen. Es ist daher eine Auswahl grundlegender Inhalte zu treffen, an Hand derer man exemplarisch vorgegebene Lernziele erreichen kann.
Grafisch orientierte Bildungs- und Lehrstoffinhalte in einzelnen Fächern können von sehbehinderten und blinden Schülerinnen und Schülern soweit erfüllt werden, als eine Umsetzung durch den Einsatz spezieller optischer, elektronischer, taktiler oder verbaler Hilfsmittel möglich ist. Allenfalls können diese Inhalte zumindest theoretisch abgehandelt werden.
Sehen unter erschwerten Bedingungen bereitet in der Regel einen erhöhten psychischen Aufwand. Dieser ergibt sich unter anderem dadurch, dass Sehreize, die normalsichtige Menschen faktisch simultan aufnehmen und die das Gedächtnis und das schlussfolgernde Denken unterstützen, nacheinander aufgenommen und zusammengesetzt werden müssen. Der damit verbundene häufigere Rückbezug erfordert zusätzliche Seh- und Gedächtnisleistungen; Verlangsamung und rasche Ermüdung sind die Folgen.
Das praktische Tun soll im Mittelpunkt aller Lehrtätigkeiten stehen, wobei im besonderen Maße der Sicherheit der Schülerinnen und Schüler Rechnung zu tragen ist. Manche technische Vorgänge sind taktil nicht erfahrbar und müssen auf verbale Beschreibungen beschränkt werden. Der Lehrersprache kommt daher besondere Bedeutung zu. Dem Tonfall, der Sprachmelodie und der deutlichen Aussprache entnehmen blinde Menschen mehr Information als sehende. Zu berücksichtigen ist auch die ganzheitliche Begriffsbildung, um so genannte Worthülsen zu vermeiden. Die von den Schülerinnen und Schülern verwendeten Begriffe sind also immer auf ihre inhaltliche Belegung hin zu überprüfen.
Der Computer stellt für sehbehinderte oder blinde Menschen eine zentrale Kommunikationsbrücke zu den sehenden Personen ihres Arbeitsumfeldes dar, die in der Regel die klassische Punktschrift nicht beherrschen. Damit die Chancen, die die neuen Technologien für Menschen mit Behinderung in sich bergen, in der Praxis auch tatsächlich zum Tragen kommen können, muss sichergestellt werden, dass die technische Ausstattung dem Leistungsvermögen und der Art der Behinderung angemessen ausgewählt wird und beinhaltet im Weiteren, dass diese komplexe Technik sachgerecht und effektiv einzusetzen ist. Die umfangreichen Möglichkeiten der Anwendung elektronischer Hilfsmittel sollen den Schülerinnen und Schülern durch fächerübergreifenden Einsatz verdeutlicht werden.
Eine permanente Anpassung von Schulungsmaterialien und Unterrichtsmethoden auf die sich ständig verändernde Hard- und Software-Landschaft ist notwendig.
Der Lehrstoff ist unter Heranziehung der im Werkstättenunterricht gewonnenen praktischen Erfahrungen zu behandeln. Die Vermittlung des Lehrstoffes soll mittels blindengerechter Modelle oder tastbarer Darstellungen geschehen.
Für Schülerinnen und Schüler mit Seheinschränkungen sind neben den Modellen vergrößerte Darstellungen zu verwenden.
Der Unterricht im Gegenstand Lebenspraktische Fertigkeiten ist nach den Erkenntnissen der modernen Ernährungswissenschaft lebensnah und behindertengerecht zu gestalten. Geruchs- und Geschmackssinn, Tastsinn und Gehör sind bei der Zubereitung von Nahrungsmitteln und beim Umgang mit mechanischen und elektrischen Geräten gezielt einzusetzen. Bei der Wahl von Verfahrensweisen, Geräten und Hilfsmitteln ist es wichtig, dass sie Zeit und Kraft sparen und dem Sehgeschädigten Sicherheit gewährleisten. Grundlegende Arbeitstechniken sind durch verstärktes Einüben zu automatisieren. Der Unterricht soll in geblockter Form durchgeführt werden.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
„Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“ und „Angewandte Informatik“.
Siehe Anlage 1.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
Sprachbewusstsein:
Wortarten, Satzglieder und Satzarten, Erkennen von Satzgrenzen, Zeichensetzung und Rechtschreibung, gängige Fremdwörter, Darstellung von Sachverhalten, Entnahme von Kerninformationen, Erkennen von Redeabsichten, freies Erzählen, Berichten und Beschreiben.
Zuhören und Sprechen:
Aktives Zuhören, Fragen in Standardsprache, Darstellung von Sachverhalten, Entnahme von Kerninformationen, Erkennen von Redeabsichten, freies Erzählen, Berichten und Beschreiben.
Schreiben:
Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten, Textsortenwissen (Erzählung, Bericht, Beschreibung, Inhaltsangabe, einfache Zusammenfassung, Privatbrief, E-Mail).
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
Lesen:
Lesetechniken und –strategien, Herausfiltern von Informationen, Erfassen der wesentlichen Inhalte, verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen,
Mündliche und schriftliche Kommunikation:
Darstellen von erlebten, gehörten, gesehenen und gelesenen Sachverhalten (Beschreiben, Berichten, Anleiten und Referieren – auch berufsspezifische Themenbereiche), praxisnahe Textformen (Exzerpt, Kurzfassung, Lebenslauf, Stellenbewerbung ua.), kreative Textformen.
Reflexion:
Reflexion über die persönliche Lebenssituation, Hinterfragen des eigenen Medienkonsums.
Lern- und Arbeitstechniken:
Zielgerichtetes Beschaffen und Bearbeiten von Informationen, Benützung von Bibliotheken und elektronischen Medien, Lesetechniken.
Kultur – Gesellschaft – Medien:
Vergleichen von Themenkreisen in verschiedenen Darstellungsformen, Arten von Medien.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
Sprachrichtigkeit:
Praxisorientiertes Anwenden von Grammatik, Rechtschreibung und Zeichensetzung, Schreibung und Bedeutung fachsprachlicher Ausdrücke und häufig verwendeter Fremdwörter, Festigen und Vertiefen.
Mündliche und schriftliche Kommunikation:
Formulieren und Präsentieren verschiedener Themenbereiche (einschließlich berufsspezifischer Themenbereiche), Strukturieren und Visualisieren von Sachverhalten.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
Sprachbewusstsein:
Rechtschreibung und Grammatik, Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.
Schreiben:
Einsetzen verknüpfender Elemente, Textsortenwissen (persönliche Gestaltung von Bewerbung, Lebenslauf, Motivationsschreiben), Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten, Beschreibung nichtlinearer Texte.
Zuhören und Sprechen:
Diskussion, Kurzpräsentationen mit Medienunterstützung, einfache Argumente, Stellungnahmen.
Lern- und Arbeitstechniken:
Auswählen und Auswerten von Informationen, kreative Arbeitstechniken (Mind – Mapping, Clustering).
Kultur – Gesellschaft – Medien:
Zugang zu unterschiedlichen Bereichen der Kultur, Auseinandersetzung mit Texten (Sachtexte und literarische Texte zu verschiedenen Themenkreisen), Sprachformen und -schichten in unterschiedlichen Kommunikationssituationen.
Reflexion:
Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft in Zusammenhang mit der persönlichen Lebenswelt, ausgewählte Beispiele aus der Literatur, wesentliche Merkmale literarischer Gattungen.
3. Klasse – Kompetenzmodul 5:
5. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
Sprachbewusstsein:
Rechtschreibung und Grammatik, Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.
Zuhören und Sprechen:
Stellungnahme zu relevanten Themen der Medienberichterstattung, Argumentieren und Appellieren, adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen (einfache monologische und dialogische Gesprächsformen (zB Rede, Beratungsgespräch, Verkaufsgespräch, Bewerbungsgespräch), nichtlineare Texte.
Lesen:
Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte).
Schreiben:
Teilschritte des Schreibprozesses, Strukturieren von Argumenten, nichtlineare Texte, Textsortenwissen (Leserbrief, Stellungnahme, Erörterung).
Reflexion:
Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft, zielorientierte Nutzung von Medien als Informationsquellen, ausgewählte Beispiele aus der Literatur.
6. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
Sprachbewusstsein:
Rechtschreibung und Grammatik, Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.
Zuhören und Sprechen:
Themen der Medienberichterstattung, Argumentieren und Appellieren, nichtlineare Texte.
Lesen:
Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte).
Schreiben:
Teilschritte des Schreibprozesses, Strukturieren von Argumenten, nichtlineare Texte, Textsortenwissen (Leserbrief, Stellungnahme, Erörterung).
Reflexion:
Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft, Medien als Informationsquellen, ausgewählte Beispiele aus der Literatur unter Anleitung.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
Schilauf:
Grundelemente im Langlauf/Alpinen Schilauf, Grundkenntnisse des Verhaltens im winterlichen Gelände.
Schwimmen:
Badeordnung und Baderegeln, Wassergewöhnung (Auftrieb, Tauch- und Gleitübungen), kleine Spiele im Wasser, Technik des Brust- und Rückenschwimmens.
Turnen:
Schaukeln und Schwingen auf und über Geräte mit Steigerung nach Komplexität, Höhe und Weite, Torballspiel, gruppendynamische Lauf,- und Bewegungsspiele, funktionelle Gymnastik, Koordination- und Konditionsübungen.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
Turnen:
Übungen zur Verbesserung der Atmungs- und Haltungsgewohnheiten, Lauf und Bewegungsspiele, Bewegungsaufgaben wie Kriechen, Laufen mit erhöhten Geschicklichkeitsanforderungen, Übungen im Steigen, Klettern, Hangeln und Wälzen, Überklettern von Hindernissen.
Leichtathletik:
Schlagball, Mittelstreckenlauf.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
Schwimmen:
Technikverbesserung im Brust- und Rückenschwimmen, Wende, Startsprung, Schwimmen auf Ausdauer und Zeit. Technik des Brust- und Rückenkraulens.
Turnen:
Verschiedene Formen des Bodenturnens, Laufübungen zur Steigerung von Reaktion, Koordination, Schnelligkeit, Ausdauer und Gewandtheit. Startübungen, Dauerläufe.
Leichtathletik:
Kurzstreckenlauf, Standweitsprung.
Bewegungsspiele:
Grundlegendes Spiel- und Regelverständnis, Funktionelle und rhythmische Gymnastik.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
Schilauf:
Verbessern der Grundkenntnisse im Langlauf/Alpinen Schilauf, Vergleichswettfahrten (erweiterte Kenntnisse des Verhaltens im winterlichen Gelände).
Schwimmen:
Technikverbesserung im Brust- und Rückenkraulen, (Start und Wende, Schwimmen auf Ausdauer und Zeit, Tauchübungen in geringer Tiefe).
Turnen:
Laufübungen zur Steigerung von Reaktion, Koordination, Schnelligkeit, Ausdauer und Gewandtheit, einfache Auf-gänge und Abgänge bei schulterhohen Geräten, Gleichgewichtsschulung auf Rollbrettern und Pedalos, Wettläufe auf Kurz- und Mittelstrecken, auch in Staffelform, Weitsprung mit Anlauf.
Bewegungsspiele:
Erweitertes Spiel- und Regelverständnis sowie taktisches Verständnis, einfache Tänze.
3. Klasse – Kompetenzmodul 5:
5. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
Schwimmen:
Grundlegende Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse in den Schwimmstilen Brust- und Rückenschwimmen sowie Kraulen, Schwimmen auf Schnelligkeit und Ausdauer., Staffeln in verschiedenen Lagen, Selbst- und Fremdrettung.
Turnen:
Laufübungen zur Steigerung von Reaktion, Koordination, Schnelligkeit, Ausdauer und Gewandtheit. Wettläufe auf Kurz- und Mittelstrecken, auch in Staffelform, verschiedene Ballspiele, im Besonderen Torball.
Bewegungsspiele:
Tänze mit komplexeren Bewegungsabläufen, Vorstellen der verschiedenen Behindertensportorganisationen.
6. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
Schwimmen:
Vertiefende und erweiterte Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse in allen erlernten Schwimmstilen, Schwimmen auf Schnelligkeit und Ausdauer, Staffeln in verschiedenen Lagen.
Turnen:
Laufübungen zur Steigerung von Reaktion, Koordination, Schnelligkeit, Ausdauer und Gewandtheit, Gelände- und Orientierungsläufe.
Leichtathletik:
Ausdauerlauf, Kurzstreckenlauf, Weitsprung, Wurf, verschiedene Ballspiele, im Besonderen Torball mit erweitertem Regelwerk.
Bewegungsspiele:
Verbesserung der Koordinations-, Wahrnehmungsleistungen sowie Sozialkompetenzen, einfache Choreografien mit verschiedenen Geräten.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler
Geschichtliche Entwicklung der Blindenschriftsysteme, Gebrauch der Punktschriftschreibmaschine, Zeichen der Basis- und der Vollschrift, Interpunktions- und Sonderzeichen.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
Zahlen, Uhrzeit, Datum, Zahl-Wort-Verbindungen, Striche, Groß- und Kleinschreibung, Hervorhebungen, Akzentbuchstaben, mathematische Zeichen und Einschübe, Tastübungen – Lesen von bekannten und unbekannten Texten.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
Eurobraille:
Klein- und Großbuchstaben des Alphabets, klein- und großgeschriebene Umlaute, Satz-, Rechen- und Internetzeichen, Blindenkurzschriftsystem (gekürzte Lautgruppen, Vor- und Nachsilben), Lesen und Schreiben der Kürzungen sowie Anwendung in einfachen Texten, Schreiben mit der Blindenschriftmaschine, Lesen am braillebedruckten Blatt und auf der Braillezeile.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
Wort- und Wortstammkürzungen, Kommakürzungen, Schreiben auf der Punktschriftmaschine, Lesen am braillebedruckten Blatt und auf der Braillezeile.
3. Klasse – Kompetenzmodul 5:
5. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
Zweiformige Kürzungen, Umlautpunkt, Aufhebungspunkt, Schreiben mit der Punktschriftmaschine, Lesen am braillebedruckten Blatt und auf der Braillezeile.
6. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
Einschübe in Basis-, Voll- und Kurzschrift, Einschübe von Fremdsprachen, mathematischen Zeichen und Computer-Braille, spezielle Schriftsysteme ( nach Erfordernis in den einzelnen Fachgebieten), Lesen von Texten, Vortragen (Rezitieren) eines Textes in Kurzschrift, Vertiefen und Festigen der Blindenkurzschrift und des Computer Brailles einschließlich der Beschränkungen bei der Anwendung der Kürzungen sowie der Satz-, Hilfs- und Sonderzeichen.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
Sehen und andere Sinne:
Funktionale Evaluation zur Ermittlung des effektiv einsetzbaren Sehvermögens, Bestandsaufnahme und individuelle Fallanalyse, Evaluierung des eventuell vorhandenen Sehvermögens, Erstellung eines persönlichen Maßnahmenkatalogs.
Grundlagen der Physiologie und Funktion des menschlichen Auges mit Fachterminologie, Fehlfunktionen des menschlichen Auges, persönliche Sehbeeinträchtigung und ihre Auswirkungen.
Förderung des individuell vorhandenen Sehvermögens. Sensibilisierung, Schulung und Aktivierung der Sinne sowie Verbesserung der Interpretation und Verwertung der Sinneseindrücke.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
Hilfsmittel:
Allgemeine Hilfsmittel mit tastbaren Markierungen oder akustischen Ausgaben wie Uhren und Messhilfen etc., optische Hilfsmittel wie Lupen und Monokulare, elektronische Hilfsmittel wie Lupen, Bildschirmlesegeräte, Hindernismelder, Kompass, Lichterkennungsgerät, Farberkennungsgerät.
IT-Grundschulung (assistierende Technologien):
Sprach-Ein- und -Ausgabegeräte, ScreenMagnifier (Vergrößerungsprogramme), Braille-Ein- und -Ausgabegeräte, ScreenReader (Bildschirmausleseprogramme für Braillezeile), 8-Punkt-Computer-Braille-Schrift (Eurobraille).
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
Orientierung und Mobilität:
Am Arbeitsplatz, in den Unterrichtsräumen, im Schulgebäude, im Schulgelände, in der näheren Umgebung der Schule, individueller Schulweg.
Begriffsbildung:
Aufbau des Körperschemas, Lagebeziehungen zwischen Körper und Umwelt sowie Objekt zu Objekt herstellen, Förderung der Grob- und Feinmotorik (Hand-Fuß-Koordination), Grundbegriffe des Straßenverkehrs.
Grundelemente:
Vertrauensgrundsatz der Straßenverkehrsordnung (Kennzeichnungspflicht), Techniken der Sehenden Begleitung:
Annehmen und Ablehnen von Hilfe, Körperschutztechniken, Gleiten, Ausrichten, Suchtechniken, Vertrautmachen mit unbekannten Räumlichkeiten, Orientierung in unbekannten Gebäuden.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
Sinnesschulung:
Tasten (haptische Wahrnehmung), Hören (auditive, aurale oder akustische Wahrnehmung), Sehen (visuelle Wahrnehmung, Low Vision),
Langstocktechniken:
Diagonaltechnik, senkrechter Stock, Treppentechniken, Pendeltechnik.
Ruhiges Wohngebiet:
Einführung in das Gehen im Freien, Verfolgen von taktilen Leitlinien, Zurechtfinden nach Verlaufen, Wahrnehmen von Gehsteigkanten, Umgang mit geparkten Autos auf dem Gehsteig, Umgang mit Passanten (Hilfe erbitten/ablehnen).
Straßenüberquerungen:
Überquerung am geparkten Auto, Sicherheitsüberquerung, Parallelüberquerung, Überquerung am Zebrastreifen, Überquerung an Lichtsignalanlagen mit Akustik/Vibration.
Öffentliche Verkehrsmittel:
Zurücklegung des Schulweges.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
Orientierung und Mobilität:
Im ruhigen Wohngebiet oder im kleinen Geschäftsviertel.
Begriffsbildung:
Taktiles Planstudium, Aufbau einer geistigen Landkarte, Methoden der Gedächtnisentlastung, Kreuzungsarten und ihre Regelung, Grundbegriffe der Straßenverkehrsteilnahme (Regeln, Gepflogenheiten, Verhaltensweisen).
Grundelemente:
Vertrautmachen mit dem Kraftfahrzeug (Ein- und Ausstieg, Sicherheitsgurte etc.), Orientierung in Geschäften, Orientierungsübungen und Himmelsrichtungen, Kompasshandhabung.
Sinnesschulung:
Low Vision (optische und elektronische Hilfen), Gehörschulung (Schallprinzipien), Riechen (olfaktorische Wahrnehmung), Schmecken (gustatorische Wahrnehmung), Bedeutung weiterer Sinne wie Gleichgewichtssinn, Tiefensensibilität, Temperatursinn und Schmerzempfindung.
Langstocktechniken:
Variationen mit sehender Begleitung, Unterbringung des Langstocks bei Nichtverwendung, Stockintegration und Koordination.
Ruhiges Wohngebiet oder kleines Geschäftsviertel:
Überquerung an zweiphasigen Verkehrsampeln, Überquerung an einer Fußgänger- und Bedarfsampel, Lokalisation von Geschäften (markante Punkte, Vertrautmachen).
Benützung öffentlicher Verkehrsmittel:
Notwendige Verkehrsmittel für den Schulweg bzw. zum Erreichen der jeweiligen Trainingsgebiete.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
Orientierung und Mobilität:
Im belebten Wohngebiet oder Geschäftsviertel.
Langstocktechniken:
Pendelgleittechnik, Pendelziehtechnik, Handwechsel.
Soziale Interaktion:
Kontaktaufnahme mit fremden Personen (zB: Informationen erfragen, Hilfe gezielt annehmen bzw. ablehnen, Einkaufsgespräche führen, an Kassen bezahlen, Fahrscheine lösen).
Belebtes Wohngebiet oder Geschäftsviertel:
Überquerung an mehrphasigen Verkehrsampeln, Überquerungen an einem Kreisverkehr mit Zebrastreifen, Vertrautmachen mit Kaufhäusern, Rolltreppe, Lift, Ausnützung des Fußgängerverkehrs, Sehende Hilfe, Erfragen von Informationen, Vertrautmachen mit breiten Einfahrten und Tankstellen als Gefahrenquelle besonderer Art, selbstständige Routen und Einkauf.
Benützung öffentlicher Verkehrsmittel:
Notwendige Verkehrsmittel für den Schulweg bzw. zum Erreichen der jeweiligen Trainingsgebiete.
3. Klasse – Kompetenzmodul 5:
5. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
Orientierung und Mobilität:
In der Innenstadt, am Hauptbahnhof.
Langstocktechniken:
Kurzer Stock, Schwimmen mit dem Fußgängerstrom, Elektronische Orientierungshilfen und Hindernismelder.
Öffentliche Verkehrsmittel:
Routen in unbekannte Gebiete mit Umsteigen in oder zwischen Straßenbahn, Bus und Zug.
6. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
Orientierung und Mobilität:
In unbekanntem Gebiet, Anwendung der erarbeiteten Techniken im Transfer, Zurücklegen unbekannter Wege nach verbaler Beschreibung, Zurücklegen unbekannter Wege nach selbstständigem Planstudium, Benützung öffentlicher Verkehrsmittel auf unbekannten Linien (Umsteigen, Hilfe von Mitmenschen einholen), Vorbereitung und Durchführung eines Drop off (Zurechtfinden in einer fremden Umgebung, zum Beispiel nach Verirren).
Siehe Anlage 1.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
Elemente (Zeichengeräte, Zeichentechniken, Ö-Normen, Planerstellung, Bemaßung und Beschriftung), Darstellung und Bemaßung einfacher Körper, werkstattbegleitende Konstruktionszeichnung.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
Beschriftung, Pläne (Fertigungszeichnungen einfacher Konstruktionen).
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
Pläne (Fertigungszeichnungen von Einrichtungsgegenständen nach vorgegebenen Entwürfen in den verschiedenen Möbelbauarten), holztechnische Zeichnungen (Holzverbindungen, Naturaufnahmen; Möbelkonstruktionen).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
Pläne (Fertigungszeichnungen von Einrichtungsgegenständen nach vorgegebenen Entwürfen in den verschiedenen Möbelbauarten), einfache Farbgestaltung von Entwürfen.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können
Pläne (Fertigungszeichnungen aus den Themenbereichen „Möbelbau“ und „Innenausbau“), Naturaufnahmen (Aufmaß und Darstellung von Möbel und Bauteilen).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
Werkstattbegleitende Konstruktionszeichnung, Pläne (Fertigungszeichnungen aus dem Themenbereich „Bautischlerarbeiten''), Naturaufnahmen (Aufmaß und Darstellung von Möbel und Bauteilen).
Die Schülerinnen und Schüler können
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.
Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
Werkstätte Holztechnik:
Grundlegende Techniken der Holzbearbeitung (Sägen, Hobeln, Raspeln, Feilen, Schleifen, Bohren, Verleimen).
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
Werkstätte Holztechnik:
Messen, Anreißen und Zuschneiden des Materials, Holzverbindungen, Nageln von Staken und Deckleisten, Werk- und Hilfsstoffe (Arten, Auswahl, Zurichten, Bearbeiten, Entsorgen).
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
Werkstätte Holztechnik:
Zuschneiden und Bohren von verschiedenen Bodenformen, Beizen und Pinsellackieren, Bohren mit Hand- und Säulenbohrmaschine, Arbeiten an Holzbearbeitungsmaschinen, Vorbereiten der Möbel für das Stuhlflechten, einfache Reparaturen, Rahmenherstellung, IT-unterstütztes Dokumentieren von Arbeitsvorgängen und Ergebnissen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
Werkstätte Holztechnik:
Breitenverbindungen (stumpfe, gezahnte, gegratete und gefälzte Fuge), Längs- und Rahmenverbindungen (Überblattung, Schlitz, Zapfen, Doppelzapfen, Nutrahmen), Korpusverbindungen (offene Zinken, halbverdeckte Zinken, Maschinenzinken, Fingerzinken), Qualitätsprüfung, IT-unterstütztes Dokumentieren von Arbeitsvorgängen und Ergebnissen.
3. Klasse – Kompetenzmodul 5:
5. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
Werkstätte Holztechnik:
Breitenverbindungen (Fuge mit eigener oder fremder Feder, überschobene Fuge), Längsverbindungen (Keilzinken, Schiftung, Schichtenverleimung), Rahmenverbindungen (Keilzapfen, gedübelte Rahmenecke oder Stollenverbindung), Korpusverbindungen (stumpfe Ecke und Gehrung, lamelliert oder gedübelt, Fingerzapfen, einseitiger und beidseitiger Grad), IT-unterstütztes Dokumentieren von Arbeitsvorgängen und Ergebnissen.
6. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
Werkstätte Holztechnik:
Auswahl, Bearbeitung und Aufleimen von furnierten Oberflächen, Schleifen von Massivholz und furnierten Möbelteilen, Beizen, Pinsel- und Spritzlackieren, Arbeiten mit Werkzeugen und Standardholzbearbeitungsmaschinen (Rüsten, Einstellen, Handhaben, Pflegen und Instandhalten), Qualitätsprüfung, Arbeitsvorbereitung (Erstellen von Werkstattzeichnungen und Stücklisten für die Arbeitsplanung, IT-unterstütztes Dokumentieren von Arbeitsvorgängen und Ergebnissen).
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
Heimisches Holz (Arten, Eigenschaften, Herkunft, Gewinnung, handelsübliche Abmessungen, Qualitätsbezeichnungen, Lieferarten, Lagerung und Arbeitsvorbereitung vor der Verwendung, Holzfehler), grundlegende Fachausdrücke.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
Arbeitsvorbereitungen für verschiedene Holzverbindungen, Zeichnen von einfachen Skizzen, berufseinschlägige Sicherheits-, Umwelt- und Brandschutzvorschriften, Ergonomie am Arbeitsplatz.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
Furniere (Arten, Eigenschaften, Herstellung, handelsübliche Abmessungen, Qualitätsbezeichnungen, Lagerung und Arbeitsvorbereitung vor der Verwendung), theoretische Informationen über Werkstattordnung, Materiallagerung, Handhabung und Wartung der Werkzeuge, Geräte und Maschinen. Abfallbeseitigung.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
Plattenwerkstoffe (Arten, Eigenschaften, Herstellung, handelsübliche Abmessungen, Qualitätsbezeichnungen, Lagerung und Arbeitsvorbereitung vor der Verwendung), Oberflächen von Materialien und Fertigwaren (Schleifen, Bleichen, Lackieren, Beizen, Wachsen und Ölen), Einsatzmöglichkeiten von Maschinen in der Holzbearbeitung, Erste Hilfe und Unfallverhütung.
3. Klasse – Kompetenzmodul 5:
5. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
Leime, Lacke, Furniere, Möbelstilkunde (Stilepochen, Stilarten und Stilelemente), IT-unterstützte Warenbewirtschaftung, IT-unterstützte Dokumentation von Arbeitsvorgängen und Ergebnissen.
6. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
Hilfswerkstoffe (Leisten, Beschläge, Lacke, Farben, Beizen, Schrauben, Nägel), importierte Holzarten (Arten, Eigenschaften, Herkunft, Gewinnung, Qualitätsbezeichnungen, Lagerung und Arbeitsvorbereitung vor der Verwendung, Holzfehler), Furniertechniken.
Die Schülerinnen und Schüler können
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.
Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
Werkstätte Flechttechnologie:
Handhaben und Instandhalten der Werkzeuge, Geräte, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe, Grundtechnologien in der Flechttechnik (Sortieren, Messen, Anreißen, Anschalmen, Zuschneiden und Weichen des Materials, Schneiden und Binden von Bodenkreuzen), runde Korbwaren (Böden, Rümpfe, Randbildungen, Henkel).
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
Werkstätte Flechttechnologie:
Achteckgeflechtes am durchbohrten Sitz, Formflechten, Randabschlüsse, Verwendung von Holzböden, Endausfertigung (Beizen und Pinsellackieren), Vorbereitungsarbeiten für das Stuhlflechten, IT-unterstützte Dokumentation von Arbeitsvorgängen und Ergebnissen, Qualitätsprüfung.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
Werkstätte Flechttechnologie:
Vorbereiten der Möbel für das Stuhlflechten, einfache Reparaturen, Korbwaren mit Holzböden, Holzleisten und Rohrflechtmaterial, Arbeitsvorgänge und Ergebnisse IT-unterstützt dokumentieren.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
Werkstätte Flechttechnologie:
Flechttechniken (Kreuzschläge, Zopfränder und seitlicher Zopf, Kreuzen und Stäben, Würfelgeflecht, Köpergeflecht in Varianten, Flechten über Holzform und freier Form, Drehen und Wickeln der Henkel, Randbildung durch Körbe mit Auffall- und Überfalldeckel), Erneuern von Henkeln und Griffen, IT-unterstütztes Dokumentieren von Arbeitsvorgängen und Ergebnissen, Qualitätsprüfung.
3. Klasse – Kompetenzmodul 5:
5. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
Werkstätte Flechttechnologie:
Flechten von eckigen Körben in verschiedenen Größen und Techniken, Stuhl- und Rahmengeflechte in verschiedenen Ausführungen und Materialmischungen, Pflocktechnik, Dreiecksgeflecht, Achteckgeflechte an runden und ovalen Flächen, Grifflöchern, maßgetreue Korbwaren, Überflechten von Flaschen und anderen Behältern, IT-unterstütztes Dokumentieren von Arbeitsvorgängen und Ergebnissen.
6. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
Werkstätte Flechttechnologie:
Wiederholen und Sichern aller Formen der Möbelgeflechte, Rahmengeflechte (Sterngeflecht, Sechseckgeflecht, Halbsonnengeflecht, Variationen der Sieb- und Sterngeflechten, gebogene Flechtrahmen), Endausfertigung (Beizen, Pinsel- und Spritzlackieren), ovale Bodenformen, IT-unterstütztes Dokumentieren von Arbeitsvorgängen und Ergebnissen, Qualitätsprüfung.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
Flechtstoffe, natürliche Flechtmaterialien (Arten, Eigenschaften, Herkunft, Gewinnung, handelsübliche Abmessungen, Qualitätsbezeichnungen, Veredelung und Entsorgung Lieferarten, Materialfehler), Oberflächenbehandlungsverfahren (Reinigen, Beizen und Lackieren).
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
Warenbezeichnung in der Korbflechterei sowie übliche Dimensionierungen, Flechtmuster aus Kunstflechtmaterial und Stuhlflechtrohr, Siebgeflechte, das Achteckgeflecht in verschiedenen Lagen, grundlegende Fachbegriffe (Sternchenmuster, Kippränder, Zuschläge, Verzug, Flechtornamente), Ausstattung und Ergonomie am Arbeitsplatz.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
Weiden (Anlage und Pflege der Weidenkulturen, Bodenbearbeitung, Aussetzen der Stecklinge, Krankheiten, Schädlinge, Behandlung der Weide), Weidensorten und ihre Verwendungsarten (typische Merkmale, Weidenschienen), Flechtarten und Flechtmuster (Dreiecksgeflechte, Materialmischungen, geschlungene und gebundene Geflechte), Korbelemente (Griffe, Henkel, Deckelarten, Ausrüstung der Körbe, Futterstoffe), Einrichtung einer Flechtwerkstätte mit Schutzvorrichtungen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
Arbeitsbeschreibungen, Musterentwurf für Korbwaren, Möbel mit Flechtelementen, berufsspezifische Werkzeuge und Geräte für die Stuhlflechterei, Einsatzmöglichkeiten von Maschinen in der Korbflechterei und Holzbearbeitung, Unfallverhütung, Schutzvorrichtung, Arbeitskleidung.
3. Klasse – Kompetenzmodul 5:
5. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
Peddigrohre, Stuhlrohre Schilf, Gräser, Palmblatt, Bambus (Erzeugung, Querschnittsformen und Güteklassen, Handelsbezeichnungen, Arten, Handelsformen, Verwendung, Vorkommen, Zurichtung, Eigenschaften), Stilepochen, Stilarten und Stilelemente, Flechtarten (Flechtornamente, Sechseckgeflecht, Mattengeflechte, Halbsonnengeflecht, ausgezogene Dreiecksgeflechte), IT-unterstützte Warenbewirtschaftung, Dokumentation von Arbeitsvorgängen und Ergebnissen.
6. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
Flechtarten (Bauflechterei, Korbnähen, zusammengesetzte Geflechte, Wulstwickeltechnik), Arbeitsvorbereitungen und -beschreibungen für das Erneuern von Stuhlgeflechten, epochenbezogene Flechtmuster.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
Festigung der einzelnen Kompetenzen mit dem Schwerpunkt mündliche Kommunikation anhand geeigneter Alltagsthemen.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
Freundeskreis (zwischenmenschliche Beziehungen, Gemeinsamkeiten, Unterschiede), Freizeit (Freizeitaktivitäten, Interessen und Abneigungen, Alltagsleben, soziales Leben).
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
Festigung der einzelnen Kompetenzen mit dem Schwerpunkt mündliche Kommunikation anhand folgender Themen (Kleidung, Stil, die Mode, Konsumverhalten, Speisen und Ernährung).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
Festigung der einzelnen Kompetenzen mit dem Schwerpunkt mündliche Kommunikation anhand folgender Themen (Wohnen, Lebensqualität, Haustiere, Arbeitsplatz).
3. Klasse – Kompetenzmodul 5:
5. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
Festigung der einzelnen Kompetenzen anhand folgender und Themen (Reisen und Tourismus, Gesundheit und Hygiene).
6. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
Festigung der einzelnen Kompetenzen anhand folgender Themen (Lebenswelt, Arbeitswelt).
1. Klasse (1.Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
Vertiefende Kenntnisse der Zeichen und Symbole des Literaturbrailles (Basis- und Vollschrift), der Satz-, Hilfs- und Sonderzeichen.
2.Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
Schreibweisen grundlegender naturwissenschaftlicher Ausdrücke, Geläufigkeitsübungen im Schreiben und Lesen.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
Festigung und Erweiterung der Kenntnisse der Blindenvollschrift, Schreiben und Lesen mit Sicherheit und Geschwindigkeit, Basiskenntnisse des Eurobrailles, 8-Punkt-Braille auf der Braillezeile lesen und korrigieren, Symbole und Anwendungsregeln der Teilkurzschrift (mit inhaltlicher Abstimmung auf den Pflichtgegenstand „Blindenspezifische Schriftsysteme“).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
Erhöhte Anforderungen beim Schreiben und Lesen der Blindenschrift, Symbole und Anwendungsregeln der Teilkurzschrift (mit inhaltlicher Abstimmung auf den Pflichtgegenstand „Blindenspezifische Schriftsysteme“).
3. Klasse – Kompetenzmodul 5:
5. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
Symbole und Anwendungsregeln der Kurzschrift (mit inhaltlicher Abstimmung auf den Pflichtgegenstand „Blindenspezifische Schriftsysteme“), Zeichen des Eurobrailles lesen, korrigieren und schreiben, Rückübersetzung von Blindenschrifttext.
6. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
Techniken des schnellen Schreibens und Lesens der Blindenkurzschrift sowie des Eurobrailles.
3. Klasse – Kompetenzmodul 5:
5. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
Projekt, Projektarten, Methoden des Projektmanagements (Findung, Festlegung und Bewertung von Zielen), Projektorganisation (Rollen, Teambildung, Aufgaben), Projektmanagement – Instrumente (Projektstrukturplan, Projektablaufplan, Termin- und Kostenplan).
6. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
Steuerung und Kontrolle, Kommunikation und Dokumentation, Projektberichte, Präsentationen, Teamarbeit (Kommunikation im Team, Gesprächsführung, Gruppendynamik, Strategien zur Konfliktlösung).
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3 und 4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
Zielbewusstes Einkaufen, einfache Speisen und Getränke, sorgfältige Lagerhaltung von Lebensmitteln und Speisen, Lebenshygiene unter Berücksichtigung der Sehbehinderung, Entwicklung und Förderung umweltbewussten Verhaltens.
Siehe Anlage 1.
Siehe Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, idgF.
Siehe Anlage 1.
Die Schülerinnen und Schüler können
1. Klasse (1. und 2. Semester):
Regionale Volksmusik, Spielstücke verschiedenster Stilrichtungen.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3 und 4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Übungen zur Entwicklung des metrischen Gefühls, rhythmische und melodische (Ostinato-) Übungen, rhythmische und melodische Begleitstimmen zu Liedern.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5 und 6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Klangexperimente und Improvisationen, Musizieren des Lehrers als Hilfe und Ergänzung, gelegentlicher Einsatz technischer Medien.
Siehe Anlage 1.
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.
2 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.
3 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.