Anlage 1.15 LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR KERAMIK UND OFENBAU mit Betriebspraxis römisch eins.1 Stundentafel1 der 3,5–jährigen Fachschule

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

   

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

pflich-

tungs-gruppe

 

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Klasse

Summe

   

1.

2.

3.

4.

 
   

Semester

   
   

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

   

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

                 

1.

Religion

2

2

2

2

2

2

1

13

(römisch drei)

2.

Deutsch und Kommunikation

3

3

3

3

2

2

2

18

(römisch eins)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

-

12

(römisch eins)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

-

-

-

6

(römisch drei)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

1

13

(römisch vier a)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

-

12

(römisch eins)

7.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

2

-

-

-

-

-

4

(römisch zwei)

8.

Angewandte Informatik

2

2

-

-

-

-

-

4

(römisch eins)

                     

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

                 

1.

Unternehmensführung

-

-

2

2

2

2

1

9

römisch zwei

2.

Ofenbau

                 

2.a

Ofenbau – Atelier und Produktion

3

3

5

5

7

7

2

32

römisch vier

2.b

Ofenbau

2

2

2

2

3

3

1

15

römisch eins

3.

Fliesenlegen

                 

3.a

Fliesenlegen – Atelier und Produktion

3

3

4

4

5

5

1

25

römisch vier

3.b

Fliesenlegen

2

2

2

2

2

2

1

13

römisch eins

4.

Keramiktechnik

2

2

-

-

-

-

2

6

römisch eins

5.

Energietechnik

-

-

-

-

2

2

1

5

römisch eins

6.

Kunstgeschichte und Designtheorie

-

-

2

2

2

2

1

9

römisch drei

7.

Technisches Fachzeichnen und angewandte EDV

2

2

-

-

-

-

-

4

römisch zwei

8.

Entwurfszeichnen und angewandte EDV

-

-

2

2

-

-

-

4

römisch zwei

9.

Keramik

                 

9.a

Keramik – Atelier und Produktion

3

3

3

3

3

3

2

20

römisch vier

9.b

Keramik

2

2

2

2

1

1

1

11

römisch eins

10.

Betriebspraxis

-

-

-

-

-

-

20

20

römisch vier

                     
                     
                     

C.

Verbindliche Übung

                 

1.

Soziale und personale Kompetenz2

1, (1)

1, (1)

1, (1)

1, (1)

-

-

-

4

römisch drei

 

Gesamtsemesterwochen-stundenzahl

37

37

37

37

37

37

37

259

 
     

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse

     
   

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

pflich-

tungs-gruppe

 

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Klasse

 
   

1.

2.

3.

4.

 
   

Semester

   
   

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

   

E.

Freigegenstände

                 

1.

Englisch

-

-

-

-

2

2

-

 

(römisch eins)

2.

Projektmanagement

-

-

-

-

-

2

1

 

römisch drei

3.

Entrepreneurship

-

-

-

-

2

2

-

 

römisch drei

4.

Mitarbeiterführung und -ausbildung

-

-

-

-

1

1

-

 

römisch drei

                     

F.

Unverbindliche Übungen

                 

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

1

 

(römisch vier a)

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

-

-

-

 

römisch zwei

                     

G.

Förderunterricht 3

                 

1.

Deutsch und Kommunikation

                 

2.

Englisch

                 

3.

Angewandte Mathematik

                 

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

                 

LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR KERAMIK UND OFENBAU mit Betriebspraxis römisch eins. STUNDENTAFELN römisch eins.2 Stundentafel4 der 4–jährigen Fachschule mit Ausbildungsschwerpunkt Keramik

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

   

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

pflich-

tungs-

gruppe

 

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Klasse

Summe

   

1.

2.

3.

4.

 
   

Semester

   
   

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

   

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

                   

1.

Religion

2

2

2

2

2

2

1

2

15

(römisch drei)

2.

Deutsch und Kommunikation

3

3

3

3

2

2

2

2

20

(römisch eins)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

-

-

12

(römisch eins)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

-

-

-

-

6

(römisch drei)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

1

1

14

(römisch vier a)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

-

-

12

(römisch eins)

7.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

2

-

-

-

-

-

-

4

(römisch zwei)

8.

Angewandte Informatik

2

2

-

-

-

-

-

 

4

(römisch eins)

                       

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

                   

1.

Unternehmensführung

-

-

2

2

2

2

1

1

10

römisch zwei

2.

Ofenbau

                   

2.a

Ofenbau – Atelier und Produktion

1

1

3

3

5

5

2

7

27

römisch vier

2.b

Ofenbau

2

2

2

2

2

2

1

2

15

römisch eins

3.

Fliesenlegen

                   

3.a

Fliesenlegen – Atelier und Produktion

1

1

3

3

4

4

1

6

23

römisch vier

3.b

Fliesenlegen

2

2

2

2

2

2

1

2

15

römisch eins

4.

Keramiktechnik

2

2

-

-

-

-

2

2

8

römisch eins

5.

Energietechnik

-

-

-

-

2

2

1

2

7

römisch eins

6.

Kunstgeschichte und Designtheorie

-

-

2

2

2

2

1

1

10

römisch drei

7.

Technisches Fachzeichnen und angewandte EDV

2

2

-

-

-

-

-

-

4

römisch zwei

8.

Entwurfszeichnen und angewandte EDV

-

-

2

2

-

-

-

-

4

römisch zwei

9.

Keramische Formgebung

                   

9.a

Keramische Formgebung – Atelier und Produktion

4

4

3

3

3

3

1

4

25

römisch vier

9.b

Keramische Formgebung

1

1

1

1

1

1

1

1

8

römisch eins

10.

Oberflächentechnik

                   

10.a

Oberflächentechnik – Werkstättenlaboratorium

3

3

3

3

3

3

1

3

22

römisch drei

10.b

Oberflächentechnik

1

1

1

1

1

1

-

1

7

römisch eins

                       

A./B.

Alternative Pflichtgegenstände 5

                   

1.1

Vertiefung Allgemeinbildung

-

-

-

-

-

-

20

-

20

römisch eins

1.2

Betriebspraxis

-

-

-

-

-

-

20

-

20

römisch vier

                       

C.

Verbindliche Übung

                   

1.

Soziale und personale Kompetenz6

1, (1)

1, (1)

1, (1)

1, (1)

-

-

-

-

4

römisch drei

 

Gesamtsemesterwochen-stundenzahl

37

37

37

37

37

37

37

37

296

 
                       

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse

     
   

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

pflich-

tungs-

gruppe

 

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Klasse

 
   

1.

2.

3.

4.

 
   

Semester

   
   

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

   

E.

Freigegenstände

                   

1.

Englisch

-

-

-

-

2

2

-

-

 

(römisch eins)

2.

Projektmanagement

-

-

-

-

-

2

2

1

 

römisch drei

3.

Entrepreneurship

-

-

-

-

2

2

-

-

 

römisch drei

4.

Mitarbeiterführung und -ausbildung

-

-

-

-

1

1

-

-

 

römisch drei

                       

F.

Unverbindliche Übungen

                   

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

1

1

 

(römisch vier a)

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

-

-

-

-

 

römisch zwei

                       

G.

Förderunterricht 7

                   

1.

Deutsch und Kommunikation

                   

2.

Englisch

                   

3.

Angewandte Mathematik

                   

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

                   
                       

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

römisch drei. FACHBEZOGENES QUALIFIKATIONSPROFIL

Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans gemäß Stundentafel römisch eins.1 erfüllt zumindest die Anforderungen einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 116 aus 2015, idgF und Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 124 aus 2015, idgF sowie vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 178 aus 2009, idgF). Für den Bereich der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung gemäß Paragraph 34 a, Berufsausbildungsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969, idgF erbracht.

Darüber hinausgehend werden den Absolventinnen und Absolventen mit dem Unterricht gemäß Stundentafel römisch eins.2 in der 3. und 4. Klasse zusätzliche Kompetenzen vermittelt vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 204 aus 2009, idgF und Bundesgesetzblatt Teil 2, 178 aus 2009, idgF), die spezifischen Anforderungen des regionalen Arbeitsmarktes in besonderer Weise Rechnung tragen.

1. Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder:

Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Keramik und Ofenbau liegen in der Konstruktion sowie in der Herstellung und Montage keramischer Produkte. Auch die Dokumentation, Wartung und Instandhaltung von Maschinen und Anlagen sowie Materialprüfung mittels einschlägiger Software zählen zu den typischen Aufgabenbereichen. Die Einhaltung und Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften sowie Schutzmaßnahmen sind integrierte Bestandteile aller Tätigkeiten.

Kenntnisse und Fertigkeiten der Hafnerinnen bzw. Hafner umfassen das Erstellen von technischen Zeichnungen, Durchführen berufsspezifischer Berechnungen, Bearbeiten und Versetzen von keramischen Bauteilen, Schamotte- und Mauersteinen und Herstellen von Öfen und Heizungsanlagen für Einzelraum-, Mehrraum- oder Ganzhausheizungen für feste Brennstoffe sowie andere Energieträger. Weitere typische Tätigkeitsfelder sind das Einbauen von Mess-, Steuer- und Regelsystemen in Öfen und Heizungsanlagen sowie die Durchführung von Funktionsanalysen und Abgasanalysen. Beraten von Kunden in Energie-, Klima- und Umweltfragen und Durchführen von Instandhaltungs- und Servicearbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Brandschutz, Normen, Umwelt- und Qualitätsstandards sind weitere Kompetenzen.

Kenntnisse und Fertigkeiten der Platten- und Fliesenlegerinnen bzw. Platten- und Fliesenleger umfassen im Besonderen das Prüfen, Vorbereiten und Ausgleichen von Verlegeuntergründen, Ausführen von vorbereitenden Mauer-, Trockenbau- und Putzarbeiten, Einbauen von Wand- und Bodenheizungen, Herstellen von herkömmlichen und alternativen Gebäudeabdichtungen sowie elastischen Verfugungen und Anwenden der Versetz- und Verlegeverfahren an Böden, Wänden und Stufen mit verschiedenen Belagselementen. Weitere typische Tätigkeitsfelder sind das Beheben von Mängeln, Beraten und Betreuen von Kunden. Auch das Anlegen von Dokumentationen über Arbeitsabläufe, Arbeitsstunden und Materialverbrauch unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Umwelt und Qualitätsstandards sind weitere Kompetenzen.

Ergänzung gemäß Stundentafel römisch eins.2

Kenntnisse und Fertigkeiten der Keramikerinnen bzw. Keramiker (Gebrauchskeramik, Baukeramik, Industriekeramik) umfassen im Besonderen das Anfertigen und Umsetzen von Entwürfen, Herstellen von Formen und Modellen, Aufbereiten keramischer Rohstoffe zu Massen, Drehen und Formen von Gebrauchskeramik und Baukeramik sowie Umrüsten und Einrichten von Formgebungsmaschinen und Formen von keramischen Rohlingen. Weitere typische Tätigkeitsfelder sind das Garnieren und Nacharbeiten keramischer Rohlinge, Zubereiten und Aufbereiten von Glasuren, Engoben und Farben, Veredeln und Dekorieren keramischer Oberflächen, Trocknen und Brennen sowie Prüfen der Produkte auf Fehler unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Umwelt- und Qualitätsstandards.

2. Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnittes B: Unternehmensführung:

Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen. (Paragraph 23, Absatz eins, GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß Paragraph 8, Absatz 2, der Unternehmerprüfungsordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 453 aus 1993, idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß Paragraph 58, des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.

Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.

Im Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden.

Ofenbau:

Im Bereich Ofenbau können die Absolventinnen und Absolventen die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werkstoffe und Hilfsstoffe anwenden und die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern und umsetzen sowie fachspezifische Bauobjekte gemäß den einschlägigen Regelwerken planen, auslegen und bauen.

Im Bereich Keramiktechnik können die Absolventinnen und Absolventen die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werkstoffe und Hilfsstoffe beschreiben, aussuchen und anwenden.

Im Bereich Energietechnik können die Absolventinnen und Absolventen die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Auslegungsrichtlinien anwenden und fachspezifische Berechnungen durchführen sowie den Einfluss verschiedener Bauteile auf die Wirkungsweise beschreiben und ermitteln

Im Bereich Technisches Fachzeichnen können die Absolventinnen und Absolventen die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen technischen Zeichnungen erstellen.

Im Bereich Entwurfszeichnen können die Absolventinnen und Absolventen verschiedene Entwürfe 2- und 3-dimensional darstellen.

Fliesenlegen:

Im Bereich Fliesenlegen können die Absolventinnen und Absolventen die jeweiligen gebräuchlichen Werkstoffe und Hilfsstoffe bearbeiten und einsetzen sowie fachspezifische Bauobjekte gemäß den einschlägigen Regelwerken planen, auslegen und bauen.

Im Bereich Keramiktechnik können die Absolventinnen und Absolventen die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werkstoffe und Hilfsstoffe beschreiben, aussuchen und anwenden sowie die jeweiligen Maschinen beschreiben und einsetzen.

Im Bereich Technisches Fachzeichnen können die Absolventinnen und Absolventen die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen technischen Zeichnungen erstellen.

Im Bereich Entwurfszeichnen können die Absolventinnen und Absolventen verschiedene Entwürfe 2- und 3-dimensional darstellen.

Keramiktechnik:

Im Bereich Keramiktechnik können die Absolventinnen und Absolventen die jeweiligen gebräuchlichen Werkstoffe und Hilfsstoffe beschreiben, bearbeiten und einsetzen sowie fachspezifische Bauobjekte gemäß den einschlägigen Regelwerken planen, auslegen und bauen.

Energietechnik:

Im Bereich Energietechnik können die Absolventinnen und Absolventen die jeweiligen gebräuchlichen Werkstoffe und Hilfsstoffe bearbeiten und einsetzen sowie fachspezifische Bauobjekte gemäß den einschlägigen Regelwerken planen, auslegen und bauen.

Kunstgeschichte und Designtheorie:

Im Bereich Grundbegriffe der Stilkunde und Kunstgeschichte kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Grundbegriffe der Stilkunde und Kunstgeschichte. Sie sind in der Lage, einen zeitlichen Überblick über die relevanten Kunstepochen zu geben.

Im Bereich Grundlagen der Kunstepoche kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen gesellschaftlichen, religiösen und politischen Hintergründe für das Entstehen der relevanten Kunstepochen.

Im Bereich Architektur kennen die Absolventinnen und Absolventen die zentralen architektonischen Elemente der relevanten Kunstepochen und der diversen Bauwerke.

Im Bereich Malerei, Skulptur und Plastik kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Merkmale der Malerei sowie des plastischen und skulpturalen Gestaltens der relevanten Kunstepochen.

Ergänzung gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Im Bereich Grundlagen der Kunstepoche kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen gesellschaftlichen und politischen Hintergründe für das Entstehen der Kunstepochen des 20. Jahrhunderts.

Im Bereich Malerei, Skulptur und Plastik kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Merkmale der Malerei sowie des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kunstepochen des 20. Jahrhunderts.

Im Bereich Designtheorie können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der Designgeschichte erklären und im historischen Kontext einordnen. Sie können Funktionen von Design erklären und an ausgewählten Beispielen bestimmen. Sie erkennen anhand der Formensprache die zeitliche Einordnung und können Firmen und Gestalter benennen. Sie sind in der Lage, die Grundzüge der Designtheorie in der eigenen Arbeit anzuwenden.

Technisches Fachzeichnen und angewandte EDV:

Im Bereich Technisches Fachzeichnen können die Absolventinnen und Absolventen die jeweiligen gebräuchlichen Werkstoffe und Hilfsstoffe bearbeiten und einsetzen sowie fachspezifische Bauobjekte gemäß den einschlägigen Regelwerken planen, auslegen und bauen.

Im Bereich Angewandte EDV können die Absolventinnen und Absolventen die jeweiligen gebräuchlichen Werkstoffe und Hilfsstoffe bearbeiten und einsetzen sowie fachspezifische Bauobjekte gemäß den einschlägigen Regelwerken planen, auslegen und bauen.

Entwurfszeichnen und angewandte EDV:

Im Bereich Entwurfszeichnen können die Absolventinnen und Absolventen die jeweiligen gebräuchlichen Werkstoffe und Hilfsstoffe bearbeiten und einsetzen sowie fachspezifische Bauobjekte gemäß den einschlägigen Regelwerken planen, auslegen und bauen.

Im Bereich Angewandte EDV können die Absolventinnen und Absolventen die jeweiligen gebräuchlichen Werkstoffe und Hilfsstoffe bearbeiten und einsetzen sowie fachspezifische Bauobjekte gemäß den einschlägigen Regelwerken planen, auslegen und bauen.

Keramik – gemäß Stundentafel römisch eins.1:

Im Bereich Keramik können die Absolventinnen und Absolventen die jeweiligen gebräuchlichen Werkstoffe und Hilfsstoffe bearbeiten und einsetzen sowie fachspezifische Bauobjekte gemäß den einschlägigen Regelwerken planen, auslegen und bauen.

Im Bereich Keramiktechnik können die Absolventinnen und Absolventen die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werkstoffe und Hilfsstoffe beschreiben, aussuchen und anwenden sowie die jeweiligen Maschinen beschreiben und einsetzen.

Im Bereich Technisches Fachzeichnen können die Absolventinnen und Absolventen die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen technischen Zeichnungen erstellen.

Keramische Formgebung – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Im Bereich Keramik können die Absolventinnen und Absolventen die jeweiligen gebräuchlichen Werkstoffe und Hilfsstoffe bearbeiten und einsetzen, sowie fachspezifische Bauobjekte gemäß den einschlägigen Regelwerken planen, auslegen und bauen.

Im Bereich Keramiktechnik können die Absolventinnen und Absolventen die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werkstoffe und Hilfsstoffe beschreiben, aussuchen und anwenden, sowie die jeweiligen Maschinen beschreiben und einsetzen.

Im Bereich Technisches Fachzeichnen können die Absolventinnen und Absolventen die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen technischen Zeichnungen erstellen.

Im Bereich Entwurfszeichnen können die Absolventinnen und Absolventen verschiedene Entwürfe 2- und 3-dimensional darstellen.

Oberflächentechnik – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Im Bereich Keramik können die Absolventinnen und Absolventen die jeweiligen gebräuchlichen Werkstoffe und Hilfsstoffe bearbeiten und einsetzen sowie fachspezifische Oberflächen gemäß den einschlägigen Regelwerken planen und erstellen.

Im Bereich Keramiktechnik können die Absolventinnen und Absolventen die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werkstoffe und Hilfsstoffe beschreiben, aussuchen und anwenden sowie die jeweiligen Maschinen und Werkzeuge einsetzen.

Im Bereich Technisches Fachzeichnen können die Absolventinnen und Absolventen die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen technischen Zeichnungen erstellen.

Im Bereich Entwurfszeichnen können die Absolventinnen und Absolventen verschiedene Entwürfe 2- und 3dimensional darstellen.

römisch vier. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage 1.

römisch fünf. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

römisch sechs. UNTERRICHTSORGANISATION

Siehe Anlage 1.

römisch sieben. UNTERRICHTSPRINZIPIEN

Siehe Anlage 1.

römisch acht. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

römisch neun. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFFE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung A. Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“ und „Angewandte Informatik“.

Siehe Anlage 1.

5. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, idgF.

B. Fachpraxis und Fachtheorie 1. UNTERNEHMENSFÜHRUNG

Siehe Anlage 1.

2. OFENBAU

Gemäß Stundentafel römisch eins.1.

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten; Recycling.

Herstellung von Bauobjekten und Bauteilen des gesamten Fachbereiches und von facheinschlägigen Produkten (Hafnersysteme); Durchführung von Ablauf- und Organisationsplanung für die fachspezifischen praktischen Arbeiten der Baudurchführung unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

Bereich Ofenbau

Lehrstoff:

Bereich Keramiktechnik:

Einführung in die verwendeten Materialien (Schamotte, Kachelmaterial); Verwendung der Materialien im Ofenbau und der geeigneten Werkzeuge und Maschinen.

Bereich Ofenbau:

Werkstätte „Ofenbau“ (geeignete Materialien aussuchen, handhaben und bearbeiten; für den jeweiligen Anwendungsbereich passende Werkzeuge und Maschinen aussuchen, benennen und handhaben).

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Energietechnik

Bereich Ofenbau

Bereich Technisches Fachzeichnen

Lehrstoff:

Bereich Energietechnik:

Physikalische Grundgrößen der Energietechnik (Leistung, Energie, Wirkungsgrad, Temperatur); Wärmeübertragungsarten (Konvektion, Strahlung, Leitung).

Berechnungen der Wärmeleitung durch verschiedene Bauteilaufbauten; Eigenschaften und Vor- und Nachteile von verschiedenen Arten der Verbrennungsluftzufuhr; Berechnungen für die Auslegung von Verbrennungsluftzufuhr.

Bereich Ofenbau:

Werkstätte „Ofenbau“ (Aufbau eines Sockels; Setzen der Sockelleiste; Setzen mindestens einer Kachelreihe mit Hilfe von Klebern und Klammern).

Bereich Technisches Fachzeichnen:

Einführung in das technische Fachzeichnen; Auswahl des passenden Maßstabs; Anfertigen, Bemaßung und Beschriftung einer technischen Zeichnung von einfachen Bauteilen (rechteckiger Sockel); Erstellung einer technischen Zeichnung komplexer Bauteile (Sockel mit Verbrennungsluftzufuhr und Hinterlüftung); Schnittdarstellung komplexer Bauteile.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Energietechnik

Bereich Ofenbau

Bereich Entwurfszeichnen

Lehrstoff:

Bereich Energietechnik:

Wärmetransport mit Leitungen durch Wände mit verschiedenen Aufbauten (Brennraumwand, Zugwand mit Hülle); Berechnungen der Wärmeleitung durch verschieden Wandaufbauten; Eigenschaften eines Kachelofens mit einer Hülle ohne und mit Luftspalt; Hafnersysteme.

Bereich Ofenbau:

Werkstätte „Ofenbau“ (Aufbau eines Zugsystems nach vorhandener Berechnung; Aufbau einer Hülle mit Kacheln mit und ohne Luftspalt; Einbau von Putzöffnungen in einem Kachelofen mit und ohne Luftspalt, Einbau eines Gasschlitzes ua.).

Bereich Entwurfszeichnen:

Zeichnerische Darstellung einer Kachelofenhülle; verschiedene Ansichten einer Kachelofenhülle.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Energietechnik

Bereich Ofenbau

Bereich Technisches Fachzeichnen

Lehrstoff:

Bereich Energietechnik:

Kennzahlen der Verbrennung und deren Ermittlung; vollständige und unvollständige Verbrennung; Einflüsse auf die Verbrennung; Eigenschaften, Merkmale, Funktionsweise und Auslegung eines UmweltPlus-Brennraums.

Bereich Ofenbau:

Werkstätte „Ofenbau“ (Aufbau eines UmweltPlus-Brennraums nach vorhandener Berechnung; Einbau einer Brennraumtüre; Installation einer Verbrennungsluftzuführung mit verschiedenen Materialien).

Bereich Technisches Fachzeichnen:

Erstellung von Grundriss, Seitenriss und Aufriss eines UmweltPlus-Brennraums (manuell und EDV-unterstützt); Schnittdarstellung eines UmweltPlus-Brennraums (manuell und EDV-unterstützt).

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Energietechnik

Bereich Ofenbau

Lehrstoff:

Bereich Energietechnik:

Strömungstechnische, temperaturtechnische und konstruktive Auslegung eines keramischen Zugsystems (manuell und EDV-unterstützt), temperaturtechnische Auslegung eines keramischen Zugsystems (manuell und EDV-unterstützt).

Kennwerte der Wärmeübertragungsarten (Leitung, Konvektion, Strahlung); Berechnungen des Wärmetransports in Folgen von Leitung, Konvektion und Strahlung; Eigenschaften und Kennwerte von Dämmmaterialien ermitteln und anwenden.

Bereich Ofenbau:

Werkstätte „Ofenbau“ (Aufbau eines Zugsystems nach eigener Berechnung; Einbau der nötigen Ein- und Anbauten wie Putzöffnungen, Gasschlitz, Wärmedämmung ua.).

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Energietechnik

Bereich Ofenbau

Lehrstoff:

Bereich Energietechnik:

Verschiedene Arten und Bauweisen von Abgasanlagen; Berechnung eines Rauchfangs in Verbindung mit einem Kachelofen; Widerstände und eventuelle Zugstörungen in einem Abgassystem. Wirkungsweise, Eigenschaften und Berechnung von Verbindungsstücken zwischen Zugsystem und Abgassystem.

Bereich Ofenbau:

Werkstätte „Ofenbau“ (fachgerechter Anschluss des Kachelofens an eine bestehende Abgasanlage; Herstellung einer festen und dichten Verbindung von Verbindungsstück und Rauchfang; Herstellung einer festen und dichten Verbindung von Zugsystem und Verbindungsstück).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Energietechnik

Bereich Ofenbau

Bereich Entwurfszeichnen

Lehrstoff:

Bereich Energietechnik:

Verschiedene Arten und Bauweisen von innovativen Hafnersystemen; Eigenschaften und Kennwerte von innovativen Hafnersystemen.

Bereich Ofenbau:

Werkstätte „Ofenbau“ (Bau eines Heizkamins ohne keramischer Nachschaltung und Herstellung einer fachgerechten Verbindung vom Heizkamin zum Rauchfang mit Hilfen eines metallischen Verbindungstücks; Bau eines Heizkamins mit keramischer Nachschaltung und Herstellung einer fachgerechten Verbindung vom Heizkamin zum Rauchfang mit Hilfen eines keramischen Verbindungstücks; innovative Hafnersysteme).

Bereich Entwurfszeichnen:

Manuelle zeichnerische 3-dimensionale Darstellung verschiedener Arten von Heizkaminen; EDV-unterstützte Darstellung verschiedener Arten von Heizkaminen.

2. OFENBAU

Gemäß Stundentafel römisch eins.2.

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten; Recycling.

Herstellung von Bauobjekten und Bauteilen des gesamten Fachbereiches und von facheinschlägigen Produkten (Hafnersysteme); Durchführung von Ablauf- und Organisationsplanung für die fachspezifischen praktischen Arbeiten der Baudurchführung unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

Bereich Ofenbau

Lehrstoff:

Bereich Keramiktechnik:

Einführung in die verwendeten Materialien; Verwendung der Materialien im Ofenbau und der geeigneten Werkzeuge und Maschinen.

Bereich Ofenbau:

Werkstätte „Ofenbau“ (geeignete Materialien aussuchen, handhaben und bearbeiten; für den jeweiligen Anwendungsbereich passende Werkzeuge und Maschinen aussuchen, benennen und handhaben).

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Energietechnik

Bereich Ofenbau

Bereich Technisches Fachzeichnen

Lehrstoff:

Bereich Energietechnik:

Physikalische Grundgrößen der Energietechnik (Leistung, Energie, Wirkungsgrad, Temperatur).

Wärmeübertragungsarten (Konvektion, Strahlung, Leitung); Berechnungen der Wärmeleitung durch verschiedene Bauteilaufbauten.

Bereich Ofenbau:

Werkstätte „Ofenbau“ (Aufbau eines Sockels; Setzen der Sockelleiste; Setzen mindestens einer Kachelreihe mit Hilfe von Klebern und Klammern).

Bereich Technisches Fachzeichnen:

Einführung in das technische Fachzeichnen; Auswahl des passenden Maßstabs; Anfertigen, Bemaßung und Beschriftung einer technischen Zeichnung von einfachen Bauteilen (rechteckiger Sockel).

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Energietechnik

Bereich Ofenbau

Bereich Technisches Fachzeichnen

Lehrstoff:

Bereich Energietechnik:

Eigenschaften und Vor- und Nachteile von verschiedenen Arten der Verbrennungsluftzufuhr; Berechnungen für die Auslegung von Verbrennungsluftzufuhr; technische Erklärung der Hinterlüftung mit ihren wärmetechnischen und sicherheitstechnischen Auswirkungen.

Bereich Ofenbau:

Werkstätte „Ofenbau“ (Aufbau eines Sockels für einen Anbauofen mit integrierter Verbrennungsluftzuführung; Einbau einer Verbrennungsluftklappe; Einbau einer Hinterlüftung mit den erforderlichen Luftöffnungen; Einbau einer Dämmung).

Bereich Technisches Fachzeichnen:

Erstellung einer technischen Zeichnung komplexer Bauteile (Sockel mit Verbrennungsluftzufuhr und Hinterlüftung); Schnittdarstellung komplexer Bauteile.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Energietechnik

Bereich Ofenbau

Bereich Entwurfszeichnen

Lehrstoff:

Bereich Energietechnik:

Wärmetransport von Leitungen durch Wände mit verschiedenen Aufbauten (Brennraumwand, Zugwand mit Hülle).

Berechnungen der Wärmeleitung durch verschieden Wandaufbauten; Eigenschaften eines Kachelofens mit einer Hülle mit und ohne Luftspalt; Hafnersysteme.

Bereich Ofenbau:

Werkstätte „Ofenbau“ (Aufbau eines Zugsystems nach vorhandener Berechnung; Aufbau einer Hülle mit Kacheln mit und ohne Luftspalt; Einbau von Putzöffnungen in einem Kachelofen mit und ohne Luftspalt, Einbau eines Gasschlitzes ua.).

Bereich Entwurfszeichnen:

Zeichnerische Darstellung einer Kachelofenhülle; verschiedene Ansichten einer Kachelofenhülle.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Energietechnik

Bereich Ofenbau

Bereich Technisches Fachzeichnen

Lehrstoff:

Bereich Energietechnik:

Kennzahlen der Verbrennung und deren Ermittlung; vollständige und unvollständige Verbrennung; Einflüsse auf die Verbrennung; Eigenschaften, Merkmale, Funktionsweise und Auslegung eines UmweltPlus-Brennraums.

Bereich Ofenbau:

Werkstätte „Ofenbau“ (Aufbau eines UmweltPlus-Brennraums nach vorhandener Berechnung; Einbau einer Brennraumtüre; Installation einer Verbrennungsluftzuführung mit verschiedenen Materialien).

Bereich Technisches Fachzeichnen:

Erstellung von Grundriss, Seitenriss und Aufriss eines UmweltPlus-Brennraums (manuell und EDV-unterstützt); Schnittdarstellung eines UmweltPlus-Brennraums (manuell und EDV-unterstützt).

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Energietechnik

Bereich Ofenbau

Lehrstoff:

Bereich Energietechnik:

Strömungstechnische, temperaturtechnische und konstruktive Auslegung eines keramischen Zugsystems (manuell und EDV-unterstützt), temperaturtechnische Auslegung eines keramischen Zugsystems (manuell und EDV-unterstützt); Kennwerte der Wärmeübertragungsarten (Leitung, Konvektion, Strahlung).

Berechnungen des Wärmetransports in Folgen von Leitung, Konvektion und Strahlung; Eigenschaften und Kennwerte von Dämmmaterialien.

Bereich Ofenbau:

Werkstätte „Ofenbau“ (Aufbau eines Zugsystems nach eigener Berechnung; Einbau von den nötigen Einbauten und Anbauten wie Putzöffnungen, Gasschlitz, Wärmedämmung ua.).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Energietechnik

Bereich Ofenbau

Lehrstoff:

Bereich Energietechnik:

Verschiedene Arten und Bauweisen von Abgasanlagen; Berechnung eines Rauchfangs in Verbindung mit einem Kachelofen; Widerstände und eventuelle Zugstörungen in einem Abgassystem; Wirkungsweise, Eigenschaften und Berechnung von Verbindungsstücken zwischen Zugsystem und Abgassystem.

Bereich Ofenbau:

Werkstätte „Ofenbau“ (fachgerechter Anschluss des Kachelofens an eine bestehende Abgasanlage; Herstellung einer festen und dichten Verbindung von Verbindungsstück und Rauchfang; Herstellung einer festen und dichten Verbindung von Zugsystem und Verbindungsstück).

8. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Energietechnik

Bereich Ofenbau

Bereich Entwurfszeichnen

Lehrstoff:

Bereich Energietechnik:

Verschiedene Arten und Bauweisen von innovativen Hafnersysteme; Eigenschaften und Kennwerte von innovativen Hafnersystemen.

Bereich Ofenbau:

Werkstätte „Ofenbau“ (Bau eines Heizkamins ohne keramischer Nachschaltung, Herstellung einer fachgerechten Verbindung vom Heizkamin zum Rauchfang mit Hilfe eines metallischen Verbindungsstücks; Bau eines Heizkamins mit keramischer Nachschaltung, Herstellung einer fachgerechten Verbindung vom Heizkamin zum Rauchfang mit Hilfe eines keramischen Verbindungsstücks).

Bereich Entwurfszeichnen:

Manuelle zeichnerische 3-dimensionale Darstellung verschiedener Arten von Heizkaminen; EDV-unterstützte Darstellung verschiedener Arten von Heizkaminen.

3. FLIESENLEGEN

Gemäß Stundentafel römisch eins.1

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten; Recycling.

Herstellung von Bauobjekten des gesamten Fachbereiches und von facheinschlägigen Produkten; Durchführung von Ablauf- und Organisationsplanung für die fachspezifischen praktischen Arbeiten der Baudurchführung (Verlegung von Fliesen und Platten) unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

Bereich Fliesenlegen

Bereich Technisches Fachzeichnen

Lehrstoff:

Bereich Keramiktechnik:

Beschreibung und Eigenschaften der zu verwendenden Materialien; Beschreibung und Handhabung von Werkzeugen und Maschinen.

Bereich Fliesenlegen:

Werkstätte „Fliesenlegen“ (Verwendung von Materialen und Werkzeugen, Handhabung der verwendeten Werkzeuge und Maschinen; Herstellen von Bohrungen für Wasserleitungen ua.; Herstellen von Gerungsschnitten von Fliesen).

Bereich Technisches Fachzeichnen:

Zeichnungen von einfachen geometrischen Formen; einfache Verlegepläne; Erstellung einer technischen Zeichnung eines einfachen Bauteils mit Öffnungen; Bemaßung und Beschriftung von Öffnungen in Bauteilen; zeichnerische Darstellung einfacher geometrischer Körper mit Öffnungen.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

Bereich Fliesenlegen

Lehrstoff:

Bereich Keramiktechnik:

Überblick über verschiedene Belagsarten; Untergrundmaterialien, Ausgleichsmassen; Eigenschaften und Funktionsweise der Entkopplung von der Fliese und dem Untergrund; Materialien zur Herstellung eines verlegebereiten Untergrundes; Kleber für die Verfliesung.

Bereich Fliesenlegen:

Werkstätte „Fliesenlegen“ (Ausgleichen und Nivellieren eines Bodens als Vorbereitung für das Verlegen von Fliesen; Herstellen eines verlegebereiten Untergrunds auf dem Boden und an Wänden; Verfliesen einer Wand unter Berücksichtigung verschiedener Ecken).

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

Bereich Fliesenlegen

Bereich Technisches Fachzeichnen

Lehrstoff:

Bereich Keramiktechnik:

Verschiedene Verlegeverfahren für die Verfliesung, Anwendungsgebiete; passende Materialien für die verschiedenen Verlegeverfahren.

Bereich Fliesenlegen:

Werkstätte „Fliesenlegen“ (Herstellung eines verlegebereiten Untergrunds für die Verfliesung einer Wand; Verfliesung einer Wand unter Berücksichtigung von Anschlüsse, Einbauten und Ecken).

Bereich Technisches Fachzeichnen:

Erstellung von Verlegeplänen für die Verfliesung von Wänden; Verlegepläne mit Berücksichtigung von verschiedenen Anschlüssen (Strom, Wasser) und Ecken.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

Bereich Fliesenlegen

Lehrstoff:

Bereich Keramiktechnik:

Feuchtigkeitsproblem in Nassräumen; Maßnahmen für den Schutz vor Feuchtigkeit in Nassräumen; Abdichtungen und Abdichtungsmaterialien.

Bereich Fliesenlegen:

Werkstätte „Fliesenlegen“ (Verfliesen einer Dusche unter Berücksichtigung verschiedener Ablaufarten; fachgerechte Herstellung einer Feuchtigkeitsisolierung).

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fliesenlegen

Bereich Technisches Fachzeichnen

Lehrstoff:

Bereich Fliesenlegen:

Werkstätte „Fliesenlegen“ (Herstellen des Fugenbilds für die Verfliesung von Böden und Wänden; Aufreißen von Stufen und Treppen an der Wand; Aufreißen von Treppen für unterschiedliche Treppenformate).

Bereich Technisches Fachzeichnen:

Erstellung von Plänen zur fachgerechten Verfliesung von Böden und Wänden (manuell und EDV-unterstützt); Pläne für das Aufreißen von Stiegen und Treppen; Berücksichtigung unterschiedlicher Fliesenformate beim Aufreißen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

Bereich Fliesenlegen

Lehrstoff:

Bereich Keramiktechnik:

Überblick über die verschiedenen Fugenmassen; allgemeines zum Verfugen von Fliesenbelägen; Kennwerte und Eigenschaften von Fugenmassen.

Bereich Fliesenlegen:

Werkstätte „Fliesenlegen“ (Verfugen von Fliesen bei der Verlegung an Böden).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

Bereich Fliesenlegen

Lehrstoff:

Bereich Keramiktechnik:

Überblick über besondere Belagsarten (Steingutfliesen, keramische Platten ua.); Eigenschaften und Anwendungsbereiche von besonderen Belägen.

Bereich Fliesenlegen:

Werkstätte „Fliesenlegen“ (Handhabung und Bearbeitung großformatiger Fliesen).

3. FLIESENLEGEN

Gemäß Stundentafel römisch eins.2.

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten; Recycling.

Herstellung von Bauobjekten des gesamten Fachbereiches und von facheinschlägigen Produkten; Durchführung von Ablauf- und Organisationsplanung für die fachspezifischen praktischen Arbeiten der Baudurchführung (Verlegung von Fliesen und Platten) unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

Bereich Fliesenlegen

Bereich Technisches Fachzeichnen

Lehrstoff:

Bereich Keramiktechnik:

Beschreibung und Eigenschaften der zu verwendenden Materialien; Beschreibung und Handhabung von Werkzeugen und Maschinen.

Bereich Fliesenlegen

Werkstätte “Fliesenlegen“ (Verwendung von Materialen, Verwendung von Werkzeugen).

Bereich Technisches Fachzeichnen:

Zeichnungen von einfachen geometrischen Formen; einfache Verlegepläne.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

Bereich Fliesenlegen

Bereich Technisches Fachzeichnen

Lehrstoff:

Bereich Keramiktechnik:

Überblick über die im Fliesenlegen verwendeten Werkzeuge und Maschinen; Eigenschaften der verwendeten Maschinen.

Bereich Fliesenlegen:

Werkstätte „Fliesenlegen“ (Handhabung der verwendeten Werkzeuge und Maschinen; Herstellen von Bohrungen für Wasserleitungen ua.; Herstellen von Gerungsschnitten von Fliesen).

Bereich Technisches Fachzeichnen:

Erstellung einer technischen Zeichnung eines einfachen Bauteils mit Öffnungen; Bemaßung und Beschriftung von Öffnungen in Bauteilen; zeichnerische Darstellung einfacher geometrischer Körper mit Öffnungen.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

Bereich Fliesenlegen

Lehrstoff:

Bereich Keramiktechnik:

Überblick über verschiedene Belagsarten; Untergrundmaterialien, Ausgleichsmassen; Eigenschaften und Funktionsweise der Entkopplung von der Fliese und dem Untergrund; Materialien zur Herstellung eines verlegebereiten Untergrundes; Kleber für die Verfliesung.

Bereich Fliesenlegen:

Werkstätte „Fliesenlegen“ (Ausgleichen und Nivellieren eines Bodens als Vorbereitung für das Verlegen von Fliesen; Herstellen eines verlegebereiten Untergrunds auf dem Boden und an Wänden; Verfliesen einer Wand unter Berücksichtigung verschiedener Ecken).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

Bereich Fliesenlegen

  1. eine
    Wand unter Berücksichtigung verschiedener Anschlüsse verfliesen.

Bereich Technisches Fachzeichnen

Lehrstoff:

Bereich Keramiktechnik:

Verschiedene Verlegeverfahren für die Verfliesung, Anwendungsgebiete; passende Material für die verschiedenen Verlegeverfahren.

Bereich Fliesenlegen:

Werkstätte „Fliesenlegen (Herstellung eines verlegebereiten Untergrunds für die Verfliesung einer Wand; Verfliesung einer Wand unter Berücksichtigung von Anschlüssen, Einbauten und Ecken).

Bereich Technisches Fachzeichnen:

Erstellung von Verlegeplänen für die Verfliesung von Wänden; Verlegepläne mit Berücksichtigung von verschiedenen Anschlüssen (Strom, Wasser) und Ecken.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

Bereich Fliesenlegen

Lehrstoff:

Bereich Keramiktechnik:

Feuchtigkeitsproblem in Nassräumen; Maßnahmen für den Schutz vor Feuchtigkeit in Nassräumen; Abdichtungen und Abdichtungsmaterialien.

Bereich Fliesenlegen:

Werkstätte „Fliesenlegen“ (Verfliesen einer Dusche unter Berücksichtigung verschiedener Ablaufarten; fachgerechte Herstellung einer Feuchtigkeitsisolierung).

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fliesenlegen

Bereich Technisches Fachzeichnen

Lehrstoff:

Bereich Fliesenlegen:

Werkstätte „Fliesenlegen“ (Bereich Herstellen des Fugenbilds für die Verfliesung von Böden; Herstellen des Fugenbilds für die Verfliesung von Wänden; Aufreißen von Stufen und Treppen an der Wand; Aufreißen von Treppen für unterschiedliche Treppenformate).

Bereich Technisches Fachzeichnen

Erstellung von Plänen zur fachgerechten Verfliesung von Böden und Wänden (manuell und EDV-unterstützt); Pläne für das Aufreißen von Stiegen und Treppen; Berücksichtigung unterschiedlicher Fliesenformate beim Aufreißen.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

Bereich Fliesenlegen

Lehrstoff:

Bereich Keramiktechnik:

Überblick über die verschiedenen Fugenmassen; Allgemeines zum Verfugen von Fliesenbelägen; Kennwerte und Eigenschaften von Fugenmassen.

Bereich Fliesenlegen:

Werkstätte „Fliesenlegen“ (Verfugen von Fliesen bei der Verlegung an Böden).

8. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

Bereich Fliesenlegen

Lehrstoff:

Bereich Keramiktechnik:

Überblick über besondere Belagsarten (Steingutfliesen, keramischer Platten ua.); Eigenschaften und Anwendungsbereiche von besonderen Belägen.

Bereich Fliesenlegen:

Werkstätte „Fliesenlegen“ (Handhabung und Bearbeitung großformatiger Fliesen).

4. KERAMIKTECHNIK

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

Lehrstoff:

Bereich Keramiktechnik:

Geschichte der Keramik; Entstehung und Entwicklung von keramischen Werkstoffen; Entwicklung der Anwendung von keramischen Werkstoffen; Geologie und Mineralogie, vor allem in Hinsicht auf Rohstoffe für keramische Werkstoffe.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

Lehrstoff:

Bereich Keramiktechnik:

Aufbau von keramischen Rohstoffen und Massen; Eigenschaften (Plastizität, Schwindung, Dichte ua.) von keramischen Rohstoffen und Massen; Verwendung, Einsatz und Lagerung von keramischen Rohstoffen und Massen.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7 :

7. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

Lehrstoff:

Bereich Keramiktechnik:

Trocknungsvorgang mit Dauer, Temperaturen und Schwindungen; Brennvorgang mit Dauer, Temperaturen und Schwindungen (Brennkurven); Arbeitsvorbereitung und Arbeitsdurchführung für die Trocknung und den Brand; Ermittlung der verschiedenen Schwindungen (Trocken-, Brenn- und Gesamtschwindung, Längs-, Flächen- und Volumensschwindung); Trocknungsfehler, Setzfehler und Brennfehler; Fehleranalyse.

7. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

Lehrstoff:

Bereich Keramiktechnik:

Trocknungsvorgang mit Dauer, Temperaturen und Schwindungen; Brennvorgang mit Dauer, Temperaturen und Schwindungen (Brennkurven); Arbeitsvorbereitung und Arbeitsdurchführung für die Trocknung und den Brand; Ermittlung der verschiedenen Schwindungen (Trocken-, Brenn- und Gesamtschwindung, Längs-, Flächen- und Volumensschwindung).

8. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Technologie

Lehrstoff:

Bereich Technologie:

Maßnahmen zur Sicherung der Qualität festlegen und umsetzen; Trocknungsfehler, Setzfehler und Brennfehler; Fehleranalyse; Vorschriften zum Schutz der Umwelt; Maßnahmen zum sinnvollen und effizienten Einsatz von Energie und Ressourcen.

Trennung, Verwertung, Wiederverwertung und Entsorgung von keramischen Rohstoffen, keramischen Werkstoffen und Abfällen.

5. ENERGIETECHNIK

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Energietechnik

Lehrstoff:

Bereich Energietechnik:

Aufbau und Eigenschaften (Aufbau, Zusammensetzung, Heizwert) von verschiedenen Brennstoffen; Eigenschaften von Holz.

Abgasmessung und Durchführung einer Verbrennungsrechnung (Luftbedarf, Abgasmassenstrom, CO2-Gehalt ua.), der Emissionsberechnung und der Ermittlung der Leistung und des Wirkungsgrades.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Energietechnik

Lehrstoff:

Bereich Energietechnik:

Aufbau von verschiedenen Hafnersystemen (Kachelofen, Heizkamin, Herd, offener Kamin, Sonderformen); Heizungssysteme für feste, flüssige oder gasförmige Brennstoffe (Ölheizung, Gasheizung ua.).

Andere Energieträger (Elektroheizungen, Solarenergie, Wärmepumpe ua.); Abgasanlage (Bauweisen, Kaminzug, Zugstörungen, Rauchfanganschluss, Berechnung).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7 :

7. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Energietechnik

Lehrstoff:

Bereich Energietechnik:

Entstehung von Schadstoffen bei der Verbrennung; Auswirkungen diverser Emissionskomponenten (Treibhauseffekt, Ozonabbau, bodennahes Ozon); Luftreinhaltegesetze und –verordnungen.

Wirkung einer Konvektions- und Strahlungsheizung auf das Raumklima; thermische Kriterien für das Raumklima (Lufttemperatur, Wandtemperaturen, Luftfeuchtigkeit, Luftbewegung, Art der Wärmeübertragung).

Qualitätskriterien für das Raumklima (Geruch, Geräusch, Design, Ionisierung, Staubgehalt); Auswirkungen der Einflüsse auf das Wohlbefinden des Menschen.

Wassergestützte Heizungssysteme, Sicherheitseinrichtungen in Wasserheizungssystemen.

7. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Energietechnik

Lehrstoff:

Bereich Energietechnik:

Entstehung von Schadstoffen bei der Verbrennung; Auswirkungen diverser Emissionskomponenten (Treibhauseffekt, Ozonabbau, bodennahes Ozon); Luftreinhaltegesetze und –verordnungen.

Wirkung einer Konvektions- und Strahlungsheizung auf das Raumklima; thermische Kriterien für das Raumklima (Lufttemperatur, Wandtemperaturen, Luftfeuchtigkeit, Luftbewegung, Art der Wärmeübertragung).

Qualitätskriterien für das Raumklima (Geruch, Geräusch, Design, Ionisierung, Staubgehalt); Auswirkungen der Einflüsse auf das Wohlbefinden des Menschen.

8. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Energietechnik

Lehrstoff:

Bereich Energietechnik:

Dimensionierungen von wassergestützten Heizungssystemen; Sicherheitseinrichtungen in Wasserheizungssystemen inklusive Normen und Vorschriften; Grundlagen der Steuer-, Mess- und Regeltechnik; einschlägige Normen, Vorschriften und Förderrichtlinien.

6. KUNSTGESCHICHTE UND DESIGNTHEORIE

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundbegriffe der Stilkunde und Kunstgeschichte

Bereich Grundlagen der Kunstepoche

Bereich Architektur

Bereich Malerei, Skulptur und Plastik

Lehrstoff:

Grundsätzliches der Kunstgeschichte, Überblick und Fachterminologie.

Kulturraum Ägypten, griechische Antike, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Kunstepoche

Bereich Architektur

Bereich Malerei, Skulptur und Plastik

Lehrstoff:

Kultur- und Kunstraum der römischen Antike, der frühchristlich-byzantinischen Kunst und der romanischen Kultur, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Kunstepoche

Bereich Architektur

Bereich Malerei, Skulptur und Plastik

Lehrstoff:

Kultur- und Kunstraum der Gotik, der Renaissance und des Manierismus, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Kunstepoche

Bereich Architektur

Bereich Malerei, Skulptur und Plastik

Lehrstoff:

Kultur- und Kunstraum der Kunst- und Kulturepochen Barock, Rokoko und Klassizismus, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester :

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Kunstepoche

Bereich Architektur

Bereich Malerei, Skulptur und Plastik

Lehrstoff:

Kultur- und Kunstraum des ausgehenden 19. Jahrhunderts (Romantik, Impressionismus ua.) und Jugendstils, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.

8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Kunstepoche

Bereich Malerei, Skulptur und Plastik

Bereich Designtheorie

Lehrstoff:

Kultur- und Kunstraum des 20. Jahrhunderts (Expressionismus, Dadaismus, Kubismus, Surrealismus, Pop-Art ua.), kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieses Jahrhunderts.

Bereich Designtheorie:

Geschichte der Angewandten Kunst und des Design, der Funktion und der Formensprache von Kunst und Design.

7. TECHNISCHES FACHZEICHNEN UND ANGEWANDTE EDV

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Technisches Fachzeichnen

Lehrstoff:

Bereich Technisches Fachzeichnen:

Grundlagen der technischen Zeichnung; Bemaßung, Beschriftung in einer technischen Zeichnung; normgerechte technische Zeichnungen einfacher Bauteile.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Technisches Fachzeichnen

Bereich Angewandte EDV

Lehrstoff:

Bereich Technisches Fachzeichnen:

Fertigungszeichnung von keramischen Bauteilen (manuell) unter Berücksichtigung der Schwindung von keramischen Bauteilen; Anwendung der Längs-, Flächen- und Volumenschwindung.

Bereich Angewandte EDV:

EDV-unterstützte Erstellung von Fertigungszeichnungen von keramischen Bauteilen (Schwindung).

8. ENTWURFSZEICHNEN UND ANGEWANDTE EDV

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Entwurfszeichnen

Lehrstoff:

Bereich Entwurfszeichnen:

3-dimensionalen Körper und 2-dimensionale Darstellung; Stilisierungen; Flächenaufteilung von Körpern, perspektivische Darstellung von Körpern.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Entwurfszeichnen

Bereich Angewandte EDV

Lehrstoff:

Bereich Entwurfszeichnen:

Verschiedene Darstellungstechniken (Bleistift, Tinte, verschiedene Farbenarten ua.).

Ideenfindung anhand historischer Vorbilder und Vorgaben. Stilisierungen von Entwürfen (Menschdarstellungen, Portraits, Tierdarstellungen ua.) für die Verwendung in verschiedenen Dekortechniken (Siebdruck, Bemalung ua.); Erstellung von eigenen Entwürfen.

Bereich Angewandte EDV:

EDV-unterstützte Umsetzung verschiedener Entwürfe.

9. KERAMIK

Gemäß Stundentafel römisch eins.1.

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten; Recycling.

Herstellung von Objekten des gesamten Fachbereiches; Durchführung von Ausbesserungs- oder Instandhaltungsarbeiten und Ablauf- und Organisationsplanung für die fachspezifischen praktischen Arbeiten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

Bereich Keramik

Lehrstoff:

Bereich Keramiktechnik:

Beschreibung und Eigenschaften der zu verwendenden Materialien; Beschreibung und Handhabung von Werkzeugen und Maschinen.

Bereich Keramik:

Werkstätte „Töpfern“ (Verwendung von Materialen; Verwendung von Werkzeugen; Handhabung von Maschinen).

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

Bereich Keramik

Lehrstoff:

Bereich Keramiktechnik:

Industrielle Fertigung; verwendete Masseversätze; Schwindungsberechnungen, Vergrößerungen und Verkleinerungen.

Bereich Keramik:

Werkstätte „Modellieren“ (Kachel ausformen; Formenbau und Masseaufbereitung wie Gießschlicker und Gussmassen).

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

Bereich Keramik

Lehrstoff:

Bereich Keramiktechnik:

Chemische und physikalische Vorgänge beim keramischen Brand; Rezepturen und Zusammensetzung von Glasuren und Engoben.

Bereich Keramik:

Werkstätte “Glasur“ (Herstellung von Glasuren nach vorhandener Rezeptur, Herstellung und Anwendung von Probeplättchen).

4. Semester – Kompetenzmodul 4 :

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

Bereich Keramik

Lehrstoff:

Bereich Keramiktechnik:

Formelmasse für Glasuren berechnen (Molmasse); Brandführung (Temperaturen, Aufheizgeschwindigkeit, Abkühlgeschwindigkeit).

Bereich Keramik:

Werkstätte „Glasur“ (Oberflächengestaltung wie Tauchen, Pinselauftrag, Spritzen, Schütten, Malen; Anwendung von Setzplänen).

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5 :

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramik

Bereich Technisches Fachzeichnen

Lehrstoff:

Bereich Keramik:

Werkstätte „Industrie“ (Überschlagstechnik; Gieß- und Quetschformen, Maßgenauigkeitsprüfung).

Bereich Technisches Fachzeichnen:

Schnittzeichnungen, Ansichtszeichnungen, Pläne für verschiedene Formgebungsarten, (Gipsformenbau, Modellieren, Überschlagstechnik).

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

Bereich Keramik

Lehrstoff:

Bereich Keramiktechnik:

Segerformel und Versatzberechnung für Siebdrucktechnik; Brandführung; Siebdrucktechnik.

Bereich Keramik:

Werkstätte „Siebdruck“ (Siebdrucktechnik, Pinselmalerei, fototechnische Bearbeitung von Sieben; Überwachung eines Brandzyklus).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

Bereich Keramik

Lehrstoff:

Bereich Keramiktechnik:

Ableitung von Versätzen aus der Segerformel und deren Umkehrung; Brennprogramme; physikalische und chemische Prozesse; Glasurberechnung; Fehleridentifikation und –analyse; Vorgehensweisen zur Behebung der Glasurfehle;. Brandprotokoll.

Bereich Keramik:

Werkstätte “Glasur“ (Glasurenentwicklung mittels Rezept, Überprüfung mittels Probeplättchen; Oberflächengestaltung mittels Pinselmalerei, Sgrafittotechnik, Spritzen, Tauchen, Schütten, Siebdruck; Dokumentation und Analyse von Glasurfehlern inklusive Lösungsstrategien; Programmierung von Brennöfen).

10. BETRIEBSPRAXIS

Gemäß Stundentafel römisch eins.1.

Siehe Anlage 1.

9. KERAMISCHE FORMGEBUNG

Gemäß Stundentafel römisch eins.2.

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten; Recycling.

Herstellung von Objekten des gesamten Fachbereiches; Durchführung von Ausbesserungs- oder Instandhaltungsarbeiten und Ablauf- und Organisationsplanung für die fachspezifischen praktischen Arbeiten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

Bereich Keramik

Lehrstoff:

Bereich Keramiktechnik:

Beschreibung und Eigenschaften der zu verwendenden Materialien; Beschreibung und Handhabung von Werkzeugen und Maschinen.

Bereich Keramik:

Werkstätte „Modellieren“ (Grundlagen der Verwendung von Materialen und Werkzeugen; Herstellung eines Blätterstocks, Tonblätter zum Ausformen schneiden, zentrieren, aufbrechen und hochziehen von rotationssymetrischen Körpern).

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

Bereich Keramik

Lehrstoff:

Bereich Keramiktechnik:

Überblick über die in der Keramik verwendeten Werkzeuge; Überblick und Eigenschaften der verwendeten Maschinen.

Bereich Keramik:

Werkstätte „Töpfern“ (Handhabung der verwendeten Werkzeuge und Maschinen; Herstellung von Gehrungsschnitten; fachgerechte Lagerung; verflüssigen, entwässern und vakuumpressen von Tonen; Formen vom Massestrang herstellen, Schablonen ziehen).

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

Bereich Keramik

Lehrstoff:

Bereich Keramiktechnik:

Industrielle Fertigung; verwendete Masseversätze.

Bereich Keramik:

Werkstätte „Formenbau “ (Drehen; Kachel ausformen; Formenbau und Masseaufbereitung wie Gießschlicker und Gussmassen).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

Bereich Keramik

Lehrstoff:

Bereich Keramiktechnik:

Schwindungsberechnungen; Vergrößerungen und Verkleinerungen.

Bereich Keramik:

Werkstätte „Industrie“ (mehrteilige Modelleinrichtungen; Aufbautechnik; Modellieren; Serienfertigung).

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5 :

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramik

Bereich Technisches Fachzeichnen

Lehrstoff:

Bereich Keramik:

Werkstätte „Formenbau“ (Formgebungstechniken wie Formenbau, nach Schablone und freihändig drehen; Henkel und Stege ziehen).

Bereich Technisches Fachzeichnen:

Technische Zeichnungen; Anfertigung von Schnitten; Bemaßung und Beschriftung.

6. Semester – Kompetenzmodul 6 :

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramik

Bereich Technisches Fachzeichnen

Lehrstoff:

Bereich Keramik :

Werkstätte „Industrie“ (Überschlagstechnik; Drehen mehrteiliger Formen; Gieß- und Quetschformen; Maßgenauigkeitsprüfung).

Bereich Technisches Fachzeichnen:

Schnittzeichnungen; Ansichtszeichnungen; Pläne für verschiedene Formgebungsarten (Gipsformenbau, nach Schablonen und freihändig drehen); Modellieren (Überschlagstechnik).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramik

Bereich Technisches Fachzeichnen

Lehrstoff:

Bereich Keramik:

Werkstätte „Modellieren“ (Formgebung wie drehen, Henkel ziehen, Tüllen drehen).

Bereich Technisches Fachzeichnen:

Schnittzeichnungen komplexer Rotationskörper.

8. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramik

Bereich Entwurfszeichnen:

Lehrstoff:

Bereich Keramik:

Werkstätte „Modellieren“ (Formgebung wie Drehen, Modellieren, Gießen, industrielle Verfahren; Massenaufbereitung wie Gießmassen, Drehmassen und schamottierte Massen).

Bereich Entwurfszeichnen:

Eigene Entwürfe für komplexe Objekte; verschiedene Darstellungsformen (händisch und EDV-gestützt).

10. OBERFLÄCHENTECHNIK

Gemäß Stundentafel römisch eins.2.

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten; Recycling.

Herstellung von facheinschlägigen Produkten; Durchführung von Ausbesserungs- oder Instandsetzungsarbeiten und Ablauf- und Organisationsplanung für die fachspezifischen praktischen Arbeiten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramik

Bereich Keramiktechnik

Lehrstoff:

Bereich Keramiktechnik:

Beschreibung und Eigenschaften der zu verwendenden Materialien; Beschreibung und Handhabung von Brennofentypen und Brenntechniken.

Bereich Keramik:

Werkstätte „Oberflächentechnik“ (Grundlagen der Verwendung von Materialen und Werkzeugen).

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramik

Bereich Entwurfszeichnen

Lehrstoff:

Bereich Keramik:

Werkstätte „Oberflächentechnik“ (Oberflächengestaltung mittels Schlickermalerei und Malhommalerei).

Bereich Entwurfszeichnen:

Entwürfe erstellen.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

Bereich Keramik

Lehrstoff:

Bereich Keramiktechnik:

Chemische und physikalische Vorgänge beim keramischen Brand; Rezeptur und Zusammensetzung von Glasuren und Engoben.

Bereich Keramik:

Werkstätte „Glasur“ (Herstellung von Glasuren nach vorhandener Rezeptur; Herstellung und Anwendung von Probeplättchen).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

Bereich Keramik

Lehrstoff:

Bereich Keramiktechnik:

Formelmasse für Glasuren berechnen (Molmasse); Brandführung (Temperaturen, Aufheizgeschwindigkeit, Abkühlgeschwindigkeit).

Bereich Keramik:

Werkstätte „Oberflächentechnik“ (Oberflächengestaltung wie Tauchen, Pinselauftrag, Spritzen, Schütten, Malen; Anwendung von Setzplänen).

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramik

Bereich Entwurfszeichnen

Lehrstoff:

Bereich Keramik:

Werkstätte „Oberflächentechnik“ (Majolikamalerei mittels Pinsel; Schablonen für Siebdruck erstellen).

Entwurfszeichnen:

Entwürfe nach Naturstudien; Entwürfe für Schablonen (zeichnerische Entwürfe, Photoshop); Bearbeitung von Fotos und Bildmaterial.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

Bereich Keramik

Lehrstoff:

Bereich Keramiktechnik:

Segerformel und Versatzberechnung für Majolikatechnik; Brandführung; Siebdrucktechnik.

Bereich Keramik:

Werkstätte „Oberflächentechnik“ (mittels Majolikatechnik Zinnglasuren auftragen, Bemalung, Transparentglasur; Pinselmalerei; fototechnische Bearbeitung von Sieben; Überwachung eines Brandzyklus).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramiktechnik

Bereich Keramik

Lehrstoff:

Bereich Keramiktechnik:

Ableitung von Versätzen aus der Segerformel und Umkehrung; Brennprogramme; physikalische und chemische Prozesse.

Bereich Keramik:

Werkstätte „Glasur“ (Glasuren-Brand, Glasurenentwicklung und Rezept; Überprüfung mittels Probeplättchen; Brennofen programmieren).

8. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Keramik

Bereich Keramiktechnik

Lehrstoff:

Bereich Keramiktechnik:

Glasurberechnung; Fehleridentifikation und –analyse; Vorgehensweisen zur Behebung der Glasurfehler; Brandprotokoll.

Bereich Keramik:

Werkstätte „Oberflächentechnik“ (Oberflächengestaltung wie Pinselmalerei, Sgrafittotechnik, Spritzen, Tauchen, Schütten, Siebdruck; Dokumentation und Analyse von Glasurfehlern inklusive Lösungsstrategien; Programmierung von Brennöfen).

A./B. Alternative Pflichtgegenstände

Gemäß Stundentafel römisch eins.2.

1.1 VERTIEFUNG ALLGEMEINBILDUNG

Siehe Anlage 1.

1.2 BETRIEBSPRAXIS

Siehe Anlage 1.

C. Verbindliche Übung 1. SOZIALE UND PERSONALE KOMPETENZ

Siehe Anlage 1.

D. Pflichtpraktikum

Siehe Anlage 1.

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht E. Freigegenstände

Siehe Anlage 1.

F. Unverbindliche Übungen 1. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, idgF.

2. SPRACHTRAINING DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

G. Förderunterricht

Siehe Anlage 1.

1  Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.

2  Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

3  Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

4  Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.

5  Von der Schülerin/vom Schüler ist ein alternativer Pflichtgegenstand zu wählen.

6  Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

7  Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.