(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
|
Semesterwochenstunden |
Lehrver- pflich- tungs- gruppe |
|||||||||
|
Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung |
Klasse |
Summe |
||||||||
|
1. |
2. |
3. |
4. |
|||||||
|
Semester |
||||||||||
|
1. |
2. |
3. |
4. |
5. |
6. |
7. |
||||
|
A. |
Allgemeinbildende Pflichtgegenstände |
|||||||||
|
1. |
Religion |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
1 |
13 |
(römisch drei) |
|
2. |
Deutsch und Kommunikation |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
14 |
(römisch eins) |
|
3. |
Englisch |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
- |
12 |
(römisch eins) |
|
4. |
Geografie, Geschichte und Politische Bildung |
2 |
2 |
1 |
1 |
- |
- |
- |
6 |
(römisch drei) |
|
5. |
Bewegung und Sport |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
- |
12 |
(römisch vier a) |
|
6. |
Angewandte Mathematik |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
- |
12 |
(römisch eins) |
|
7. |
Naturwissenschaftliche Grundlagen |
2 |
2 |
- |
- |
- |
- |
- |
4 |
(römisch zwei) |
|
8. |
Blindenspezifische Schriftsysteme |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
- |
6 |
(römisch drei) |
|
9. |
Orientierung und Mobilität |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
- |
6 |
(römisch vier) |
|
10. |
Einführung in den Gebrauch von Hilfsmitteln für Menschen mit Sehbehinderung |
1 |
1 |
- |
- |
- |
- |
- |
2 |
(römisch vier) |
|
11. |
Hard- und Software für blinde und sehbehinderte Anwender |
2 |
2 |
1 |
1 |
- |
- |
- |
6 |
(römisch eins) |
|
B. |
Fachpraxis und Fachtheorie |
|||||||||
|
1. |
Unternehmensführung |
- |
- |
2 |
2 |
2 |
2 |
1 |
9 |
römisch zwei |
|
2. |
Betriebstechnik und Projekte2 |
- |
- |
3, (1) |
3, (1) |
3, (2) |
3, (2) |
3, (1) |
15 |
(römisch zwei) |
|
3. |
Informationssysteme2 |
3, (2) |
3, (2) |
3, (2) |
3, (2) |
3, (1) |
3 (1) |
3, (1) |
21 |
(römisch eins) |
|
4. |
Medientechnik2 |
2, (2) |
2, (2) |
1 |
1 |
2, (1) |
2, (1) |
- |
10 |
(römisch eins) |
|
5.a |
Systemtechnik – Computerpraktikum |
5 |
5 |
2 |
2 |
1 |
1 |
- |
16 |
(römisch vier a) |
|
5.b |
Systemtechnik2 |
2, (2) |
2, (2) |
3, (2) |
3, (2) |
3, (1) |
3, (1) |
- |
16 |
(römisch eins) |
|
6.a |
Netzwerktechnik- Computerpraktikum |
- |
- |
2 |
2 |
1 |
1 |
- |
6 |
(römisch vier a) |
|
6.b |
Netzwerktechnik2 |
2, (2) |
2, (2) |
3, (2) |
3, (2) |
7, (6) |
7, (6) |
4, (4) |
28 |
(römisch eins) |
|
7. |
Betriebspraxis |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
20 |
20 |
römisch vier |
|
C. |
Verbindliche Übung |
|||||||||
|
1. |
Soziale und personale Kompetenz3 |
1, (1) |
1, (1) |
1, (1) |
1, (1) |
- |
- |
- |
4 |
römisch drei |
|
Gesamtsemesterwochen-stundenzahl |
34 |
34 |
34 |
34 |
34 |
34 |
34 |
238 |
||
|
D. |
Pflichtpraktikum |
mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse |
||||||||
|
Semesterwochenstunden |
Lehrver- pflich- tungs- gruppe |
|||||||||
|
Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht |
Klasse |
Summe |
||||||||
|
1. |
2. |
3. |
4. |
|||||||
|
Semester |
||||||||||
|
1. |
2. |
3. |
4. |
5. |
6. |
7. |
||||
|
E. |
Freigegenstände |
|||||||||
|
1. |
Active English |
2 |
2 |
2 |
2 |
1 |
1 |
- |
(römisch eins) |
|
|
2. |
Blindenspezifische Schriftsysteme |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
- |
(römisch drei) |
|
|
3. |
Projektmanagement |
- |
- |
- |
- |
2 |
2 |
- |
(römisch drei) |
|
|
4. |
Lebenspraktische Fertigkeiten |
- |
- |
2 |
2 |
- |
- |
- |
(römisch vier) |
|
|
5. |
Mitarbeiterführung und -ausbildung |
- |
- |
- |
- |
1 |
1 |
- |
römisch drei |
|
|
F. |
Unverbindliche Übungen |
|||||||||
|
1. |
Bewegung und Sport |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
(römisch vier a) |
|
|
2. |
Sprachtraining Deutsch |
2 |
2 |
2 |
2 |
- |
- |
- |
römisch zwei |
|
|
3. |
Spielmusik |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
- |
(römisch drei) |
|
|
G. |
Förderunterricht 4 |
|||||||||
|
1. |
Deutsch und Kommunikation |
|||||||||
|
2. |
Englisch |
|||||||||
|
3. |
Angewandte Mathematik |
|||||||||
|
4. |
Blindenspezifische Schriftsysteme |
|||||||||
|
5. |
Fachtheoretische Pflichtgegenstände |
|||||||||
Siehe Anlage 1.
Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans erfüllt zumindest die Anforderungen einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung. Für den Bereich der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung gemäß Paragraph 34 a, Berufsausbildungsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969, idgF erbracht.
Die Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Informationstechnik sind befähigt, vor allem praktische Tätigkeiten im Bereich der System- und Informationstechnik, Netzwerktechnik, Medientechnik, Informationssysteme und in anderen informationstechnischen Fachbereichen auszuführen.
Sie sind in den genannten Tätigkeitsfeldern in der Lage, informationstechnische Problemstellungen zu analysieren, Lösungen unter vorgegebenen Rahmenbedingungen zu erarbeiten und zu bewerten. Sie sind in der Lage, Arbeitsaufträge auszuführen, zu kommunizieren und eigenständig oder im Team unter Anleitung von anderen Fachleuten, aber auch unter Zuhilfenahme von Softwarewerkzeugen, auszuführen.
Selbstständige und unterstützende Tätigkeiten bei betriebswirtschaftlichen, betriebsorganisatorischen sowie projektbezogenen Aufgaben in einem Unternehmen zählen ebenfalls zu den Einsatzgebieten der Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Informationstechnik. Sie kennen die wesentlichen Methoden des Projektmanagements und können Projekte planen und durchführen.
Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen. (Paragraph 23, Absatz eins, GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß Paragraph 8, Absatz 2, der Unternehmerprüfungsordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 453 aus 1993, idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß Paragraph 58, des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.
Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.
Im Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden.
Im Bereich Betriebswirtschaft können die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten Begriffe der Betriebswirtschaft erklären sowie die Aufgaben, Strukturen und die Teilbereiche eines Wirtschaftsbetriebes erläutern. Weiters kennen sie die Möglichkeiten des Zahlungsverkehrs und können die Vor- und Nachteile von Eigen- und Fremdfinanzierung darstellen. Sie können verschiedene Kalkulationsverfahren und Preisfindungsstrategien erklären und anwenden. Ebenso können sie Grundzüge des Ressourcenmanagements erläutern und im Rahmen eines Projektes anwenden.
Im Bereich Kaufvertrag können die Absolventinnen und Absolventen den Unterschied zwischen Kauf-, Miet- und Leasingvertrag erklären sowie zwischen Handelskauf und Privatkauf unterscheiden. Außerdem sind sie in der Lage, den Schriftverkehr im Rahmen von Kaufverträgen zu verfassen.
Im Bereich Projektmanagement können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Methoden und Rollen beschreiben und anwenden sowie Projekte präsentieren und dokumentieren. Weiters sind sie in der Lage, selbstständig Ziele zu formulieren. Sie können Kreativitätstechniken zu unterschiedlichen Aufgabenszenarien situationsadäquat auswählen und einsetzen. Sie können Probleme und Konflikte in Teamstrukturen analysieren und geeignete Lösungsmöglichkeiten aufzeigen. Ebenso können sie die theoretischen Grundlagen des Projektmanagements im Rahmen von fächerübergreifenden technischen Projekten anwenden. Auf systematische Weise können sie wesentliche Projektrisiken erkennen und geeignete Maßnahmen vorsehen.
Im Bereich Unternehmensgründung können die Absolventinnen und Absolventen Chancen und Risiken einer Unternehmensgründung abschätzen und einen Businessplan für einen Kleinbetrieb erstellen.
Im Bereich Grundlagen der Informationsverarbeitung können die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Begriffe und Abkürzungen erläutern. Sie erlernen den verantwortungsvollen Umgang mit dem Medium Internet sowie sozialen Medien und können mögliche Risiken einschätzen.
Im Bereich Bürosoftware können die Absolventinnen und Absolventen Standardsoftwareprodukte der Textverarbeitung, Tabellenkalkulation und Präsentation anwenden und vertiefte Funktionalitäten der Dokumentenautomation nutzen.
Im Bereich Datenbanksysteme können die Absolventinnen und Absolventen in Datenbanksoftwareprodukten Tabellen, Abfragen erstellen sowie Informationen für Bildschirm- und Druckerausgabe aufbereiten. Sie können Aufgabenstellungen analysieren, konzeptionell umsetzen und in Datenbanksystemen abbilden. Die Absolventinnen und Absolventen können ausgewählte Anwendungssysteme der Industrie, des Handels, der Logistik sowie der öffentlichen Verwaltung bewerten, parametrisieren und anhand praktischer Aufgabenstellungen anwenden.
Im Bereich Informationsdarstellung im Internet können die Absolventinnen und Absolventen statische und dynamische Webseiten mit semantisch richtigem Code und klarer Trennung zwischen Struktur, Inhalt und Layout erstellen. Sie können Aktionen und Anwendungen in serverseitigen und clientseitigen Skriptsprachen umsetzen.
Im Bereich Grafik- und Animationsformate kennen die Absolventinnen und Absolventen die gängigsten Grafik- und Animationsformate sowohl im Screen- als auch im Printbereich. Sie können diese Formate erstellen und für die jeweiligen Ausgabegeräte optimieren. Sie können geeignete Methoden zur Erstellung webtauglicher Animationen wählen und sowohl pixel- als auch vektororientierte Animationen erstellen und im Web veröffentlichen.
Im Bereich Bildbearbeitung können die Absolventinnen und Absolventen die gängigsten Bildformate sowohl für den Screen- als auch für den Printbereich anpassen und bearbeiten.
Im Bereich Corporate Design kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Grundregeln zur Erstellung eines einheitlichen multimedialen Erscheinungsbildes. Sie können unter Anwendung dieser Grundkenntnisse entsprechende multimediale Kommunikationsmittel gestalten und erstellen.
Im Bereich Audio kennen die Absolventinnen und Absolventen die Begriffe der Psychoakustik und können deren Wirkungsweise bei der Auswahl von geeignetem Audiomaterial zugrunde legen. Sie können Audioaufnahmen in einfachem Umfang planen und durchführen sowie Beschallungstechniken mit einfachen Anforderungen anwenden.
Im Bereich Video kennen die Absolventinnen und Absolventen die gängigen Komprimierungsverfahren und –methoden.
Im Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten Grundgesetze, Messverfahren und Schutzmaßnahmen erklären sowie diese Kenntnisse bei IT-mäßigen Montage- und Umbauarbeiten und im Zusammenhang mit Problemen der elektromagnetischen Verträglichkeit unter Anleitung anwenden.
Im Bereich Grundlagen der Informatik können die Absolventinnen und Absolventen die Komponenten eines Computersystems und ihr Zusammenwirken beschreiben, Computersysteme assemblieren und aufrüsten sowie die in der Computertechnik verwendeten Zahlen- und Kodiersysteme einsetzen.
Im Bereich Betriebssysteme können die Absolventinnen und Absolventen die implementierten Konzepte verstehen und anwenden, Betriebssysteme installieren und wiederkehrende Abläufe bei Wartungsarbeiten unter Anleitung automatisieren. Sie können wesentliche Systemdienste erklären, einrichten, konfigurieren und warten.
Im Bereich Grundlagen der Netzwerktechnik können die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Netzwerktechnologien und Netzwerkkomponenten bewerten, Netzwerke entsprechend den Anforderungen aufbauen, konfigurieren, Adresskonzepte anwenden, Kommunikationsmodelle beschreiben und deren Protokolle zuordnen sowie grundlegende Netzwerkdienste konfigurieren.
Im Bereich Switching und Routing können die Absolventinnen und Absolventen Switching- und Routingkonfigurationen vornehmen, komplexes Switching und Routing unter Einsatz von dynamischen Protokollen nutzen sowie konkrete Switching- und Routingaufgaben durchführen und optimieren.
Im Bereich Netzwerkdienste können Absolventinnen und Absolventen Serversysteme entsprechend den Anforderungen auswählen und installieren, wesentliche Netzwerkdienste an Serversystemen installieren und konfigurieren sowie Konfigurationen in einem Serversystem automatisieren.
Im Bereich Netzwerksicherheit können Absolventinnen und Absolventen mögliche Gefahrenszenarien in Netzwerken identifizieren, grundlegende Absicherungsmaßnahmen von Serversystemen und Absicherungsmaßnahmen von Netzwerken konfigurieren, Sicherheitskonzepte und Security- Policies für Netzwerke erstellen und umsetzen, geeignete Abwehrmaßnahmen zum Schutz von Netzwerken treffen und entsprechende Verschlüsselungsmethoden auswählen .sowie virtuelle LANs konfigurieren.
Im Bereich Netzwerkmanagement können die Absolventinnen und Absolventen Netzwerke konzipieren und realisieren, grundlegende Überwachungen in einem Netzwerk durchführen, Netzwerkmanagementkonzepte erstellen und realisieren sowie bezüglich Schwachstellen und Fehler strukturiert analysieren sowie Netzwerküberwachung und Netzwerkreporting durchführen.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins, Schulorganisationsgesetz) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation. Die Nutzung dieser Freiräume hat auf der Grundlage eines Konzeptes zu erfolgen. Das Konzept hat die Anforderungen des regionalen Umfelds, insbesondere aber die Erfordernisse des Arbeitsmarktes im Bereich der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Berufe, die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie die personellen und materiellen Möglichkeiten des Schulstandortes zu berücksichtigen.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das allgemeine Bildungsziel und das fachbezogene Qualifikationsprofil, die damit verbundenen Berechtigungen, die Erhaltung der Übertrittmöglichkeiten zwischen Schulen sowie die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgaben Bedacht zu nehmen.
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können im Bereich der allgemeinbildenden Pflichtgegenstände, mit Ausnahme des Pflichtgegenstandes „Bewegung und Sport“, Abweichungen von der Stundentafel unter Beachtung der Bildungs- und Lehraufgaben vorgenommen werden, indem die Aufteilung der Wochenstunden und die Verteilung des Lehrstoffs auf die Klassen bzw. Semester abweichend vorgenommen wird.
Anstelle des Pflichtgegenstandes „Englisch“ kann eine andere lebende Fremdsprache als Pflichtgegenstand festgelegt werden. In diesem Fall beziehen sich die Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (CLIL) auf diese lebende Fremdsprache.
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können unter Beachtung der Bildungs- und Lehraufgaben im Bereich der fachpraktischen und fachtheoretischen Pflichtgegenstände Abweichungen von der Stundentafel nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vorgenommen werden:
Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen Freigegenstände und Unverbindliche Übungen, ein Förderunterricht sowie ein geändertes Stundenausmaß in den, im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen, Unverbindlichen Übungen und Förderunterrichtsbereichen festgelegt werden.
Als fremdsprachlicher Schwerpunkt können in einzelnen Pflichtgegenständen (vorzugsweise in fachtheoretischen Pflichtgegenständen, aber auch in allgemein bildenden und fachpraktischen Pflichtgegenständen, ausgenommen jedoch die Pflichtgegenstände „Religion“, „Deutsch und Kommunikation“ und „Englisch“) ab der 2. Klasse bis zu 36 Unterrichtsstunden pro Klasse in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ in englischer Sprache unterrichtet werden. Die Festlegung der Pflichtgegenstände und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Klassen hat durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache gemäß Paragraph 16, Absatz 3, des Schulunterrichtsgesetzes.
Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen Änderungen gemäß Ziffer eins bis 3 des Absatzes „Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel und vom Lehrstoff“ beschlossen werden, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen auch die erforderlichen Regelungen hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgaben, der Lehrstoffumschreibungen sowie der didaktischen Grundsätze zu enthalten.
Bei Schaffung zusätzlicher Unterrichtsgegenstände und bei Veränderung bestehender Unterrichtsgegenstände ist auf das fachliche Ausbildungsziel des Lehrplanes zu achten.
Schülerinnen und Schüler sollen allgemeine oder fachliche Kompetenzen erwerben, die die in den anderen Pflichtgegenständen vermittelten Haltungen, Kenntnisse und Fertigkeiten unter Berücksichtigung regionaler Erfordernisse vertiefen oder ergänzen.
Die pädagogischen Möglichkeiten sollten so eingesetzt werden, dass insbesondere die Kooperationsfähigkeit, die gedankliche Mobilität sowie die Auseinandersetzung mit dem sozialen, ökonomischen und ökologischen Umfeld gefördert werden. Wo es das Sachgebiet zulässt, ist Projektunterricht - auch klassenübergreifend oder geblockt - zu empfehlen.
Soweit sich der Lehrstoff auf Inhalte erstreckt, die nicht innerhalb der lehrplanmäßig vorgesehenen Unterrichtsgegenstände durch entsprechende Erhöhung des Stundenausmaßes abgedeckt werden können, sind folgende zusätzliche Fachgebiete vorgesehen:
Fachgebiet „Fremdsprache“:
Eine weitere lebende Fremdsprache mit einer zum Pflichtgegenstand „Englisch“ analogen Gestaltung des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze (Lehrverpflichtungsgruppe römisch eins).
Fachgebiet „Persönlichkeitsbildung“:
Förderung der Persönlichkeitsentwicklung durch kulturelle, allgemein bildende, musische, persönlichkeitsbildende oder berufsbezogene Unterrichtsangebote (Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei).
Fachgebiet „Wirtschaft und Betriebstechnik“:
Unterrichtsangebote, die die wirtschaftliche und betriebstechnische Bildung in Bezug zur jeweiligen Fachrichtung ergänzen (Lehrverpflichtung römisch zwei).
Fachgebiet „Recht und Entrepreneurship“:
Unterrichtsangebote, die die rechtliche Bildung vor allem im Hinblick auf die selbstständige Ausübung eines Gewerbes oder die Gründung und Führung eines Unternehmens ergänzen und vertiefen (Lehrverpflichtung römisch drei).
Fachgebiet „Geografie, Geschichte und politische Bildung, Volkswirtschaft“:
Unterrichtsangebote, die das geografische und historische Wissen vertiefen sowie volkswirtschaftliche und politische Bildung im Sinn einer umfassenden Erziehung zur mündigen Staatsbürgerin bzw. zum mündigen Staatsbürger gewährleisten (Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei).
Fachgebiet „Umwelt“:
Einführende Darstellungen zur Ergänzung der technisch-naturwissenschaftlichen Bildung in allgemein-naturwissenschaftlichen Bereichen (Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei).
Fachgebiet „Fachtheorie“:
Einführung in technische Disziplinen, die nicht den Schwerpunkt der Fachausbildung darstellen (Lehrverpflichtungsgruppe römisch zwei). Den Ausbildungsschwerpunkt im Bereich der Fachtheorie vertiefende oder ergänzende Unterrichtsangebote mit nicht-enzyklopädischem Charakter (Lehrverpflichtungsgruppe römisch eins).
Fachgebiet „Projekt“:
Unterrichtsangebote, die eine gegenstandsübergreifende Vertiefung innerhalb der Fachrichtung zum Ziel haben, unter Einbeziehung von fachtheoretischen sowie fachpraktischen Elementen mit Laboratoriumscharakter bzw. Konstruktionsübungen (Lehrverpflichtungsgruppe römisch eins).
Siehe Anlage 1 mit folgenden Ergänzungen:
Der Unterricht soll immer von den sehr unterschiedlichen Lebens- und Lernerfahrungen der Jugendlichen ausgehen. Bei der Vermittlung des Lehrstoffes ist auf die eingeschränkte bzw. fehlende Möglichkeit der visuellen Wahrnehmung Rücksicht zu nehmen. Für blinde und sehbehinderte Menschen sind die in Regelschulen verwendeten Unterrichtsmedien wie Bücher, Overhead-Folien und Arbeitsblätter häufig nicht zugänglich. Sie müssen daher den besonderen Bedürfnissen entsprechend aufbereitet werden. Eine solche kann zB durch Übertragung von Texten in Punktschrift, in elektronischer Form oder durch schematische Graphiken in tastbarer Form geschehen. Es sind daher alle vorhandenen Sinne zu schulen und die sensorischen Wahrnehmungen wie Tasten, Spüren, Fühlen und Hören in den Unterricht einzubeziehen.
Der Tastsinn kann im Vergleich zum Sehsinn nur ein geringes Maß an Informationen vermitteln. Das ergibt sich einerseits durch das Fehlen von Farben und Mustern sowie durch die Unmöglichkeit, kleine Details zu erfassen, und andererseits dadurch, dass immer nur Teile des Ganzen erfasst und erst danach gedanklich „zusammengebaut“ werden können. Der Tastsinn ermöglicht nur eine sukzessive Erfassung im Unterschied zur simultanen des Sehsinns. Haptisch aufgenommene Informationen werden nur bei häufigen Wiederholungen im Gedächtnis behalten.
Visuelle Aufgaben sind häufig mit Hilfe der anderen Sinne durchführbar, wobei zu beachten ist, dass sehgeschädigte Menschen in der Regel einen größeren Zeitaufwand für die Erarbeitung eines Lehrstoffes benötigen. Es ist daher eine Auswahl grundlegender Inhalte zu treffen, an Hand derer man exemplarisch vorgegebene Lernziele erreichen kann.
Grafisch orientierte Bildungs- und Lehrstoffinhalte in einzelnen Fächern können von sehbehinderten und blinden Schülern soweit erfüllt werden, als eine Umsetzung durch den Einsatz spezieller optischer, elektronischer, taktiler oder verbaler Hilfsmittel möglich ist. Allenfalls können diese Inhalte zumindest theoretisch abgehandelt werden.
Sehen unter erschwerten Bedingungen bereitet in der Regel einen erhöhten psychischen Aufwand. Dieser ergibt sich unter anderem dadurch, dass Sehreize, die normalsichtige Menschen faktisch simultan aufnehmen und die das Gedächtnis und das schlussfolgernde Denken unterstützen, nacheinander aufgenommen und zusammengesetzt werden müssen. Der damit verbundene häufigere Rückbezug erfordert zusätzliche Seh- und Gedächtnisleistungen; Verlangsamung und rasche Ermüdung sind die Folgen.
Das praktische Tun soll im Mittelpunkt aller Lehrtätigkeiten stehen, wobei im besonderen Maße der Sicherheit der Schülerinnen und Schüler Rechnung zu tragen ist. Manche technische Vorgänge sind taktil nicht erfahrbar und müssen auf verbale Beschreibungen beschränkt werden. Der Lehrersprache kommt daher besondere Bedeutung zu. Dem Tonfall, der Sprachmelodie und der deutlichen Aussprache entnehmen blinde Menschen mehr Information als sehende. Zu berücksichtigen ist auch die ganzheitliche Begriffsbildung, um so genannte Worthülsen zu vermeiden. Die von den Schülerinnen und Schülern verwendeten Begriffe sind also immer auf ihre inhaltliche Belegung hin zu überprüfen.
Der Computer stellt für sehbehinderte und blinde Menschen eine zentrale Kommunikationsbrücke zu den sehenden Personen ihres Arbeitsumfeldes dar, die in der Regel die klassische Punktschrift nicht beherrschen. Damit die Chancen, die die neuen Technologien für Menschen mit Behinderung in sich bergen, in der Praxis auch tatsächlich zum Tragen kommen können, muss sichergestellt werden, dass die technische Ausstattung dem Leistungsvermögen und der Art der Behinderung angemessen ausgewählt wird und beinhaltet im Weiteren, dass diese komplexe Technik sachgerecht und effektiv einzusetzen ist. Die umfangreichen Möglichkeiten der Anwendung elektronischer Hilfsmittel sollen den Schülerinnen und Schülern durch fächerübergreifenden Einsatz verdeutlicht werden.
Eine permanente Anpassung von Schulungsmaterialien und Unterrichtsmethoden auf die sich ständig verändernde Hard- und Software-Landschaft ist notwendig.
Der Lehrstoff ist unter Heranziehung der im Werkstättenunterricht gewonnenen praktischen Erfahrungen zu behandeln. Die Vermittlung des Lehrstoffes soll mittels blindengerechter Modelle oder tastbarer Darstellungen geschehen.
Für Schülerinnen und Schüler mit Seheinschränkungen sind neben den Modellen vergrößerte Darstellungen zu verwenden.
Der Unterricht im Gegenstand Lebenspraktische Fertigkeiten ist nach den Erkenntnissen der modernen Ernährungswissenschaft lebensnah und behindertengerecht zu gestalten. Geruchs- und Geschmackssinn, Tastsinn und Gehör sind bei der Zubereitung von Nahrungsmitteln und beim Umgang mit mechanischen und elektrischen Geräten gezielt einzusetzen. Bei der Wahl von Verfahrensweisen, Geräten und Hilfsmitteln ist es wichtig, dass sie Zeit und Kraft sparen und dem Sehgeschädigten Sicherheit gewährleisten. Grundlegende Arbeitstechniken sind durch verstärktes Einüben zu automatisieren. Der Unterricht soll in geblockter Form durchgeführt werden.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
„Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Mathematik“ und „Naturwissenschaftliche Grundlagen“.
Siehe Anlage 1.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
Sprachbewusstsein:
Wortarten, Satzglieder und Satzarten, Erkennen von Satzgrenzen, Zeichensetzung und Rechtschreibung, gängige Fremdwörter, Darstellung von Sachverhalten, Entnahme von Kerninformationen, Erkennen von Redeabsichten, freies Erzählen, Berichten und Beschreiben.
Zuhören und Sprechen:
Aktives Zuhören, Fragen in Standardsprache, Darstellung von Sachverhalten, Entnahme von Kerninformationen, Erkennen von Redeabsichten, freies Erzählen, Berichten und Beschreiben.
Schreiben:
Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten, Textsortenwissen (Erzählung, Bericht, Beschreibung, Inhaltsangabe, einfache Zusammenfassung, Privatbrief, E-Mail).
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
Lesen:
Lesetechniken und –strategien, Herausfiltern von Informationen, Erfassen der wesentlichen Inhalte, verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen,
Mündliche und schriftliche Kommunikation:
Darstellen von erlebten, gehörten, gesehenen und gelesenen Sachverhalten (Beschreiben, Berichten, Anleiten und Referieren – auch berufsspezifische Themenbereiche), praxisnahe Textformen (Exzerpt, Kurzfassung, Lebenslauf, Stellenbewerbung u.a.), kreative Textformen.
Reflexion:
Reflexion über die persönliche Lebenssituation, Hinterfragen des eigenen Medienkonsums.
Lern- und Arbeitstechniken:
Zielgerichtetes Beschaffen und Bearbeiten von Informationen, Benützung von Bibliotheken und elektronischen Medien, Lesetechniken.
Kultur – Gesellschaft – Medien:
Vergleichen von Themenkreisen in verschiedenen Darstellungsformen, Arten von Medien.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
Sprachrichtigkeit:
Praxisorientiertes Anwenden von Grammatik, Rechtschreibung und Zeichensetzung, Schreibung und Bedeutung fachsprachlicher Ausdrücke und häufig verwendeter Fremdwörter, Festigen und Vertiefen.
Mündliche und schriftliche Kommunikation:
Formulieren und Präsentieren verschiedener Themenbereiche (einschließlich berufsspezifischer Themenbereiche), Strukturieren und Visualisieren von Sachverhalten.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
Sprachbewusstsein:
Rechtschreibung und Grammatik, Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.
Schreiben:
Einsetzen verknüpfender Elemente, Textsortenwissen (persönliche Gestaltung von Bewerbung, Lebenslauf, Motivationsschreiben), Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten, Beschreibung nichtlinearer Texte.
Zuhören und Sprechen:
Diskussion, Kurzpräsentationen mit Medienunterstützung, einfache Argumente, Stellungnahmen.
Lern- und Arbeitstechniken:
Auswählen und Auswerten von Informationen, kreative Arbeitstechniken (Mind – Mapping, Clustering).
Kultur – Gesellschaft – Medien:
Zugang zu unterschiedlichen Bereichen der Kultur, Auseinandersetzung mit Texten (Sachtexte und literarische Texte zu verschiedenen Themenkreisen), Sprachformen und -schichten in unterschiedlichen Kommunikationssituationen.
Reflexion:
Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft in Zusammenhang mit der persönlichen Lebenswelt, ausgewählte Beispiele aus der Literatur, wesentliche Merkmale literarischer Gattungen.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können
Sprachbewusstsein:
Rechtschreibung und Grammatik, Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.
Zuhören und Sprechen:
Stellungnahme zu relevanten Themen der Medienberichterstattung, Argumentieren und Appellieren, adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen (einfache monologische und dialogische Gesprächsformen (z. B. Rede, Beratungsgespräch, Verkaufsgespräch, Bewerbungsgespräch), nichtlineare Texte.
Lesen:
Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte).
Schreiben:
Teilschritte des Schreibprozesses, Strukturieren von Argumenten, nichtlineare Texte, Textsortenwissen (Leserbrief, Stellungnahme, Erörterung).
Reflexion:
Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft, zielorientierte Nutzung von Medien als Informationsquellen, ausgewählte Beispiele aus der Literatur.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
Sprachbewusstsein:
Rechtschreibung und Grammatik, Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.
Zuhören und Sprechen:
Themen der Medienberichterstattung, Argumentieren und Appellieren, nichtlineare Texte.
Lesen:
Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte).
Schreiben:
Teilschritte des Schreibprozesses, Strukturieren von Argumenten, nichtlineare Texte, Textsortenwissen (Leserbrief, Stellungnahme, Erörterung).
Reflexion:
Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft, Medien als Informationsquellen, ausgewählte Beispiele aus der Literatur unter Anleitung.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
Zuhören und Sprechen:
Präsentation unter Berücksichtigung unterschiedlicher Zielgruppen.
Lesen:
Erschließung und Bewertung von Texten in verschiedenen Medien.
Schreiben:
Analyse und Argumentation von Sachverhalten aus dem beruflichen, gesellschaftlichen und kulturellen Umfeld, Textoptimierung, Portfolio als Produkt der Fachrichtung oder Dokumentation der Betriebspraxis.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
Schilauf:
Grundelemente im Langlauf/Alpinen Schilauf, Grundkenntnisse des Verhaltens im winterlichen Gelände.
Schwimmen:
Badeordnung und Baderegeln, Wassergewöhnung (Auftrieb, Tauch- und Gleitübungen), kleine Spiele im Wasser, Technik des Brust- und Rückenschwimmens.
Turnen:
Schaukeln und Schwingen auf und über Geräte mit Steigerung nach Komplexität, Höhe und Weite, Torballspiel, gruppendynamische Lauf,- und Bewegungsspiele, funktionelle Gymnastik, Koordination- und Konditionsübungen.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
Turnen:
Übungen zur Verbesserung der Atmungs- und Haltungsgewohnheiten, Lauf und Bewegungsspiele, Bewegungsaufgaben wie Kriechen, Laufen mit erhöhten Geschicklichkeitsanforderungen, Übungen im Steigen, Klettern, Hangeln und Wälzen, Überklettern von Hindernissen.
Leichtathletik:
Schlagball, Mittelstreckenlauf.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
Schwimmen:
Technikverbesserung im Brust- und Rückenschwimmen, Wende, Startsprung, Schwimmen auf Ausdauer und Zeit. Technik des Brust- und Rückenkraulens.
Turnen:
Verschiedene Formen des Bodenturnens, Laufübungen zur Steigerung von Reaktion, Koordination, Schnelligkeit, Ausdauer und Gewandtheit. Startübungen, Dauerläufe.
Leichtathletik:
Kurzstreckenlauf, Standweitsprung.
Bewegungsspiele:
Grundlegendes Spiel- und Regelverständnis, Funktionelle und rhythmische Gymnastik.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
Schilauf:
Verbessern der Grundkenntnisse im Langlauf/Alpinen Schilauf, Vergleichswettfahrten (erweiterte Kenntnisse des Verhaltens im winterlichen Gelände).
Schwimmen:
Technikverbesserung im Brust- und Rückenkraulen, (Start und Wende, Schwimmen auf Ausdauer und Zeit, Tauchübungen in geringer Tiefe).
Turnen:
Laufübungen zur Steigerung von Reaktion, Koordination, Schnelligkeit, Ausdauer und Gewandtheit, einfache Aufgänge und Abgänge bei schulterhohen Geräten, Gleichgewichtsschulung auf Rollbrettern und Pedalos, Wettläufe auf Kurz- und Mittelstrecken, auch in Staffelform, Weitsprung mit Anlauf.
Bewegungsspiele:
Erweitertes Spiel- und Regelverständnis sowie taktisches Verständnis, einfache Tänze.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können
Schwimmen:
Grundlegende Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse in den Schwimmstilen Brust- und Rückenschwimmen sowie Kraulen, Schwimmen auf Schnelligkeit und Ausdauer., Staffeln in verschiedenen Lagen, Selbst- und Fremdrettung.
Turnen:
Laufübungen zur Steigerung von Reaktion, Koordination, Schnelligkeit, Ausdauer und Gewandtheit. Wettläufe auf Kurz- und Mittelstrecken, auch in Staffelform, verschiedene Ballspiele, im Besonderen Torball.
Bewegungsspiele:
Tänze mit komplexeren Bewegungsabläufen, Vorstellen der verschiedenen Behindertensportorganisationen.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
Schwimmen:
Vertiefende und erweiterte Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse in allen erlernten Schwimmstilen, Schwimmen auf Schnelligkeit und Ausdauer, Staffeln in verschiedenen Lagen.
Turnen:
Laufübungen zur Steigerung von Reaktion, Koordination, Schnelligkeit, Ausdauer und Gewandtheit, Gelände- und Orientierungsläufe.
Leichtathletik:
Ausdauerlauf, Kurzstreckenlauf, Weitsprung, Wurf, verschiedene Ballspiele, im Besonderen Torball mit erweitertem Regelwerk.
Bewegungsspiele:
Verbesserung der Koordinations-, Wahrnehmungsleistungen sowie Sozialkompetenzen, einfache Choreografien mit verschiedenen Geräten.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler
Geschichtliche Entwicklung der Blindenschriftsysteme, Gebrauch der Punktschriftschreibmaschine, Zeichen der Basis- und der Vollschrift, Interpunktions- und Sonderzeichen.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
Zahlen, Uhrzeit, Datum, Zahl-Wort-Verbindungen, Striche, Groß- und Kleinschreibung, Hervorhebungen, Akzentbuchstaben, mathematische Zeichen und Einschübe, Tastübungen – Lesen von bekannten und unbekannten Texten.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
Eurobraille:
Klein- und Großbuchstaben des Alphabets, klein- und großgeschriebene Umlaute, Satz-, Rechen- und Internetzeichen, Blindenkurzschriftsystem (gekürzte Lautgruppen, Vor- und Nachsilben), Lesen und Schreiben der Kürzungen sowie Anwendung in einfachen Texten, Schreiben mit der Blindenschriftmaschine, Lesen am braillebedruckten Blatt und auf der Braillezeile.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
Wort- und Wortstammkürzungen, Kommakürzungen, Schreiben auf der Punktschriftmaschine, Lesen am braillebedruckten Blatt und auf der Braillezeile.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können
Zweiformige Kürzungen, Umlautpunkt, Aufhebungspunkt, Schreiben mit der Punktschriftmaschine, Lesen am braillebedruckten Blatt und auf der Braillezeile.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
Einschübe in Basis-, Voll- und Kurzschrift, Einschübe von Fremdsprachen, mathematischen Zeichen und Computer-Braille, spezielle Schriftsysteme ( nach Erfordernis in den einzelnen Fachgebieten), Lesen von Texten, Vortragen (Rezitieren) eines Textes in Kurzschrift, Vertiefen und Festigen der Blindenkurzschrift und des Computer Brailles einschließlich der Beschränkungen bei der Anwendung der Kürzungen sowie der Satz-, Hilfs- und Sonderzeichen.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
Orientierung und Mobilität:
Am Arbeitsplatz, in den Unterrichtsräumen, im Schulgebäude, im Schulgelände, in der näheren Umgebung der Schule, individueller Schulweg, je nach Bedarf.
Begriffsbildung:
Aufbau des Körperschemas, Lagebeziehungen zwischen Körper und Umwelt sowie Objekt zu Objekt herstellen, Förderung der Grob- und Feinmotorik (Hand-Fuß-Koordination). Grundbegriffe des Straßenverkehrs.
Grundelemente:
Vertrauensgrundsatz der Straßenverkehrsordnung (Kennzeichnungspflicht), Techniken der Sehenden Begleitung:
Annehmen und Ablehnen von Hilfe, Körperschutztechniken, Gleiten, Ausrichten, Suchtechniken, Vertrautmachen mit unbekannten Räumlichkeiten, Orientierung in unbekannten Gebäuden.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
Sinnesschulung:
Tasten (haptische Wahrnehmung), Hören (auditive, aurale oder akustische Wahrnehmung), Sehen (visuelle Wahrnehmung, Low Vision),
Langstocktechniken:
Diagonaltechnik, Senkrechter Stock, Treppentechniken, Pendeltechnik.
Ruhiges Wohngebiet:
Einführung in das Gehen im Freien, Verfolgen von taktilen Leitlinien, Zurechtfinden nach Verlaufen, Wahrnehmen von Gehsteigkanten, Umgang mit geparkten Autos auf dem Gehsteig, Umgang mit Passanten (Hilfe erbitten/ablehnen).
Straßenüberquerungen:
Überquerung am geparkten Auto, Sicherheitsüberquerung, Parallelüberquerung, Überquerung am Zebrastreifen, Überquerung an Lichtsignalanlagen mit Akustik/Vibration.
Öffentliche Verkehrsmittel:
Zurücklegung des Schulweges.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
Orientierung und Mobilität:
Im ruhigen Wohngebiet/im kleinen Geschäftsviertel.
Begriffsbildung:
Taktiles Planstudium, Aufbau einer geistigen Landkarte, Methoden der Gedächtnisentlastung, Kreuzungsarten und ihre Regelung, Grundbegriffe der Straßenverkehrsteilnahme (Regeln, Gepflogenheiten, Verhaltensweisen).
Grundelemente:
Vertrautmachen mit dem Kraftfahrzeug (Ein- und Ausstieg, Sicherheitsgurte etc.), Orientierung in Geschäften, Orientierungsübungen und Himmelsrichtungen, Kompasshandhabung.
Sinnesschulung:
Low Vision (optische und elektronische Hilfen), Gehörschulung (Schallprinzipien), Riechen (olfaktorische Wahrnehmung), Schmecken (gustatorische Wahrnehmung), Bedeutung weiterer Sinne wie Gleichgewichtssinn, Tiefensensibilität, Temperatursinn und Schmerzempfindung.
Langstocktechniken:
Variationen mit sehender Begleitung, Unterbringung des Langstocks bei Nichtverwendung, Stockintegration und Koordination.
Ruhiges Wohngebiet / Kleines Geschäftsviertel:
Überquerung an zweiphasigen Verkehrsampeln, Überquerung an einer Fußgänger- und Bedarfsampel, Lokalisation von Geschäften (markante Punkte, Vertrautmachen).
Benützung öffentlicher Verkehrsmittel:
Notwendige Verkehrsmittel für den Schulweg bzw. zum Erreichen der jeweiligen Trainingsgebiete.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
Orientierung und Mobilität:
Im belebten Wohngebiet oder Geschäftsviertel.
Langstocktechniken:
Pendelgleittechnik, Pendelziehtechnik, Handwechsel.
Soziale Interaktion:
Kontaktaufnahme mit fremden Personen (z. B: Informationen erfragen, Hilfe gezielt annehmen bzw. ablehnen, Einkaufsgespräche führen, an Kassen bezahlen, Fahrscheine lösen).
Belebtes Wohngebiet oder Geschäftsviertel:
Überquerung an mehrphasigen Verkehrsampeln, Überquerungen an einem Kreisverkehr mit Zebrastreifen, Vertrautmachen mit Kaufhäusern, Rolltreppe, Lift, Ausnützung des Fußgängerverkehrs, Sehende Hilfe, Erfragen von Informationen, Vertrautmachen mit breiten Einfahrten und Tankstellen als Gefahrenquelle besonderer Art, selbstständige Routen und Einkauf.
Benützung öffentlicher Verkehrsmittel:
Notwendige Verkehrsmittel für den Schulweg bzw. zum Erreichen der jeweiligen Trainingsgebiete.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können
Orientierung und Mobilität:
In der Innenstadt, am Hauptbahnhof.
Langstocktechniken:
Kurzer Stock, Schwimmen mit dem Fußgängerstrom, Elektronische Orientierungshilfen und Hindernismelder.
Öffentliche Verkehrsmittel:
Routen in unbekannte Gebiete mit Umsteigen in/zwischen Straßenbahn, Bus und Zug.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
Orientierung und Mobilität:
In unbekanntem Gebiet, Anwendung der erarbeiteten Techniken im Transfer, Zurücklegen unbekannter Wege nach verbaler Beschreibung, Zurücklegen unbekannter Wege nach selbstständigem Planstudium, Benützung öffentlicher Verkehrsmittel auf unbekannten Linien (Umsteigen, Hilfe von Mitmenschen einholen), Vorbereitung und Durchführung eines Drop off (Zurechtfinden in einer fremden Umgebung, zum Beispiel nach Verirren).
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
Sehen und andere Sinne:
Funktionale Evaluation zur Ermittlung des effektiv einsetzbaren Sehvermögens, Bestandsaufnahme und individuelle Fallanalyse, Evaluierung des eventuell vorhandenen Sehvermögens, Erstellung eines persönlichen Maßnahmenkatalogs.
Grundlagen der Physiologie und Funktion des menschlichen Auges mit Fachterminologie, Fehlfunktionen des menschlichen Auges, persönliche Sehbeeinträchtigung und ihre Auswirkungen.
Förderung des individuell vorhandenen Sehvermögens. Sensibilisierung, Schulung und Aktivierung der Sinne sowie Verbesserung der Interpretation und Verwertung der Sinneseindrücke.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
Hilfsmittel:
Allgemeine Hilfsmittel mit tastbaren Markierungen oder akustischen Ausgaben wie Uhren und Messhilfen etc., optische Hilfsmittel wie Lupen und Monokulare, elektronische Hilfsmittel wie Lupen, Bildschirmlesegeräte, Hindernismelder, Kompass, Lichterkennungsgerät, Farberkennungsgerät.
IT-Grundschulung (assistierende Technologien):
Sprach-Ein- und -Ausgabegeräte, ScreenMagnifier (Vergrößerungsprogramme), Braille-Ein- und -Ausgabegeräte, ScreenReader (Bildschirmausleseprogramme für Braillezeile), 8-Punkt-Computer-Braille-Schrift (Eurobraille).
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler
Hardware (Aufbau, Anschluss, Inbetriebnahme und Bedienung externer Geräte),
Braille-Aus- und Eingabegeräte (Braille-Displays, Braille-Drucker, Braille-Tastatur, Laptop mit transportablem Braille-Display, Notizgeräte)
Bildschirmlesegeräte mit PC-Anschlussmöglichkeit und Bildteilung am Monitor sowie schwenkbarer Kamera zum Erkennen entfernter Objekte, Scanner zum Umwandeln von herkömmlichem Druck in Braille oder Sprache.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
ScreenReader (Bildschirmausleseprogramme für Braillezeile)
Vergrößerungsprogramme, Sprachein- und –ausgabe, Blindenvoll- und Blindenkurzschriftübersetzungsprogramme, OCR-Programme.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
Anpassung und Konfiguration von Betriebssystemen und Anwendungen an die Bedürfnisse des sehbehinderten und blinden Users (braillezeilen-, sprachausgabe-, darstellungsspezifisch :Farbgebung, Auflösung, Cursor-Arten und -Darstellung, Tastaturmaus, Bildschirmlupe, Einsatz mehrerer Bildschirme), Service, Sicherheitshinweise, Wartung und Pflege.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
Hilfsmittel (allgemeine Hilfsmittel, optische Hilfsmittel),Schriftsysteme (8 Punkte Braille, Mathematik, Physik und Chemie),Zeichen aus speziellen Schriftsystemen – so weit in den einzelnen Fachgebieten benötigt .
Siehe Anlage 1.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Betriebswirtschaft
Bereich Kaufvertrag
Bereich Betriebswirtschaft:
Unternehmen, Betrieb, Firma, Teilbereiche eines Wirtschaftsbetriebes, betriebswirtschaftliche Grundbegriffe.
Bereich Kaufvertrag:
Kaufen, Mieten, Leasing, Liefer- und Zahlungsbedingungen, Schriftverkehr.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Projektmanagement
Bereich Betriebswirtschaft
Bereich Projektmanagement:
Zielformulierung, Terminplanung, Projektphasen, Meilensteine, Projektteam, Rollen.
Bereich Grundlagen der Betriebswirtschaft:
Bargeld, Buchgeld, Valuten, Devisen, Wechselkurse, elektronische Zahlungsmittel, Eigen- und Fremdfinanzierung.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Betriebswirtschaft
Bereich Projektmanagement
Bereich Betriebswirtschaft:
Kalkulationsverfahren, Preisfindung.
Bereich Projektmanagement:
Kreativitätstechniken, Konflikterkennung und -bewältigung, Projektrisiken.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Betriebswirtschaft
Bereich Projektmanagement
Bereich Betriebswirtschaft:
Ressourcenmanagement, Personal- und Materialbedarfsplanung.
Bereich Projektmanagement:
Realisierung informationstechnischer Projekte, Projektmanagement-Handbuch, Präsentation.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Projektmanagement
Bereich Unternehmensgründung
Bereich Projektmanagement:
Projektressourcen, Projektcontrolling.
Bereich Unternehmensgründung:
Geschäftsidee, Finanzierung, Marketing, Rechtsform, Förderungsprogramme.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Informationsverarbeitung
Bereich Bürosoftware
Bereich Grundlagen der Informationsverarbeitung:
Informatikfachbegriffe erläutern und einordnen, Risiken im Internet, soziale Medien.
Bereich Bürosoftware:
normgerechte Dokumentenerstellung, Zehnfingersystem, Präsentationen, Tabellenkalkulationen.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Informationsverarbeitung
Bereich Bürosoftware
Bereich Grundlagen der Informationsverarbeitung:
Informatikfachbegriffe erläutern und einordnen, Risiken im Internet, soziale Medien.
Bereich Bürosoftware:
normgerechte Dokumentenerstellung, Präsentationen, Tabellenkalkulationen, Datenimport und -export.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bürosoftware
Bereich Datenbanksysteme
Bereich Bürosoftware
Dokumentenautomation, Office-Suite.
Bereich Datenbanksysteme:
Tabellen, Abfragen, Formulare, Berichte, strukturierte Abfragesprache, Primärschlüssel, Fremdschlüssel.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Bürosoftware
Bereich Datenbanksysteme
Bereich Bürosoftware:
Dokumentenautomation, Office-Suite.
Cloud, Online-Dokumente;
Bereich Datenbanksysteme:
Primärschlüssel, Fremdschlüssel, Beziehungen, Funktionen, Datendefinitions- und Manipulationsabfragen.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Datenbanksysteme
Bereich Datenbanksysteme:
Drei-Schichten-Modell, ER-Modellierung, strukturierte Abfragesprache.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Datenbanksysteme
Bereich Datenbanksysteme:
Referentielle Integrität, Normalisierung, physisches Datenmodell, strukturierte Abfragesprache, Content Management Systeme.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Datenbanksysteme
Bereich Datenbanksysteme:
Anwendung von Datenbanksystemen, Backup, Content Management Systeme.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Informationsdarstellung im Internet:
Bereich Grafik- und Animationsformate
Bereich Informationsdarstellung im Internet:
Auszeichnungs- und Formatierungssprachen.
Bereich Grafik- und Animationsformate:
Bild- und Grafikformate, einfache Bildbearbeitung.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Informationsdarstellung im Internet:
Bereich Grafik- und Animationsformate, Bildbearbeitung
Bereich Informationsdarstellung im Internet:
Auszeichnungs- und Formatierungssprachen.
Bereich Grafik- und Animationsformate, Bildbearbeitung:
Bild-, Grafik-, Animation-, und Videoformate.
Codecs, Komprimierungsmethoden, Farbmodelle.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Informationsdarstellung im Internet
Bereich Informationsdarstellung im Internet:
Clientseitige und serverseitige Skriptsprachen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Informationsdarstellung Im Internet
Bereich Informationsdarstellung im Internet:
Serverseitige Skriptsprache, strukturierte Abfragesprache.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Audio
Bereich Informationsdarstellung im Internet
Bereich Audio:
Audiotechnik, Dateiformate und Codecs, Bearbeitungen und Konvertierung von Audiodateien.
Bereich Informationsdarstellung im Internet
Serverseitige Skriptsprache, strukturierte Abfragesprache.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Audio und Video
Bereich Informationsdarstellung im Internet
Bereich Audio:
Audiotechnik, Dateiformate und Codecs, Bearbeitungen und Konvertierung von Audio- und Videodateien.
Bereich Video:
Dateiformate und Codecs, Speichermedien, Videobearbeitung.
Bereich Informationsdarstellung im Internet:
CMS-Tools.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik
(in Verbindung mit den Bereichen Grundlegende physikalische Größen und ihre Messung sowie Physikalische Phänomene und Methoden des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaftliche Grundlagen)
Bereich Grundlagen der Informatik
(in Verbindung mit den Bereichen Zahlen und Maße sowie Algebra und Geometrie des Pflichtgegenstandes Angewandte Mathematik)
Werkstätte „Elektrotechnik und Elektronik“:
Elektrische Standardkomponenten, elektromechanische und elektronische Bauelemente erkennen und deren Funktion beschreiben, Zurichten und Verlegen von blanken und isolierten Leitungen, Weichlöttechnik.
Werkstätte „Computerinfrastruktur“:
Computerassemblierung und Hardwarekonfiguration.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik
(in Verbindung mit den Bereichen Grundlegende physikalische Größen und ihre Messung sowie Physikalische Phänomene und Methoden des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaftliche Grundlagen)
Bereich Grundlagen der Informatik
(in Verbindung mit den Bereichen Zahlen und Maße sowie Algebra und Geometrie des Pflichtgegenstandes Angewandte Mathematik)
Werkstätte „Elektrotechnik und Elektronik“:
Aufbau von Grundschaltungen der Elektrotechnik, Messen elektrischer Grundgrößen, einfache Fehlersuche und Fehlerbehebung.
Werkstätte „Mechanische Grundausbildung“:
Montagearbeiten für IT-Infrastruktur.
Werkstätte „Computerinfrastruktur“:
Grundlegende Installation und Konfiguration von Betriebssystemen, Installation von Hardware und Peripheriegeräten.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik
Bereich Betriebssysteme
Werkstätte „Elektrotechnik und Elektronik“:
Elektronische Messtechnik, aktive und passive Bauelemente, IT-relevante Verkabelungen.
Werkstätte „Computerinfrastruktur“:
Einführende Übungen zur Konfiguration von Clientbetriebssystemen, Integration technischer Subsysteme sowie einfache Fehlersuche und Fehlerbehebung.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik
Bereich Betriebssysteme
Werkstätte „Elektrotechnik und Elektronik“:
Digitaltechnik, Mikrocontroller, Energieversorgung von Netzwerk- und Serverkomponenten, unterbrechungsfreie Stromversorgung, Infrastrukturüberwachung in Serverräumen.
Bereich Betriebssysteme:
Werkstätte „Computerinfrastruktur“:
Vertiefende Übungen zur Konfiguration von Clientbetriebssystemen.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Betriebssysteme
Werkstätte „Computerinfrastruktur“:
Einführende Übungen zur Konfiguration von Serverbetriebssystemen, Behebung von Hardware-, Software- und Leistungsproblemen.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Werkstätte „Computerinfrastruktur“:
Vertiefende Übungen zur Konfiguration von Serverbetriebssystemen.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik
(in Verbindung mit den Bereichen Grundlegende physikalische Größen und ihre Messung sowie Physikalische Phänomene und Methoden des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaftliche Grundlagen)
Bereich Grundlagen der Informatik
(in Verbindung mit den Bereichen Zahlen und Maße sowie Algebra und Geometrie des Pflichtgegenstandes Angewandte Mathematik)
Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik:
Elektrische Größen und Einheiten, Stromarten, Strom- Spannungsquellen, Grundgesetze der Elektrotechnik, Gleichstromtechnik, Messung elektronischer Grundgrößen;
Bereich Grundlagen der Informatik:
Kodierung und Zahlensysteme, Assemblierung von Computersystemen, Datenablage und –speicherung.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik
(in Verbindung mit den Bereichen Grundlegende physikalische Größen und ihre Messung sowie Physikalische Phänomene und Methoden des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaftliche Grundlagen)
Bereich Grundlagen der Informatik
(in Verbindung mit den Bereichen Zahlen und Maße sowie Algebra und Geometrie des Pflichtgegenstandes Angewandte Mathematik)
Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik:
Elektrische Größen und Einheiten, Stromarten, Strom- Spannungsquellen, Grundgesetze der Elektrotechnik, Gleichstromtechnik, Messung elektronischer Grundgrößen;
Bereich Grundlagen der Informatik:
Assemblierung von Computersystemen, Datenablage und –speicherung, Hard- und Software.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik
Bereich Betriebssysteme
Bereich Grundlagen der Informatik
Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnologie:
Energiesituation, Energieeffizienz, Umwelteinflüsse, passive Bauelemente, Wechselstromtechnik.
Bereich Betriebssysteme:
Grundlegende Konzepte aktueller Betriebssysteme, Installation von Betriebssystemen, Dateisysteme, Suchmechanismen, Benutzerverwaltung.
Bereich Grundlagen der Informatik:
Boolesche Algebra, Aussagenlogik, Wahrheitsfunktionen, einfache Algorithmen, Einführung in eine Programmiersprache.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik
Bereich Betriebssysteme
Bereich Grundlagen der Informatik
Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnologie:
Das magnetische Feld, Elektromotor und Generator, Halbleiterbauelemente, Halbleitertechnik.
Bereich Betriebssysteme:
Weiterführende Konzepte und Einstellungen moderner Betriebssysteme, Benutzer- und Gruppenverwaltung, Dateiberechtigungen, Backupstrategien.
Bereich Grundlagen der Informatik:
Anwendungen der Aussagenlogik auf Schaltkreise, Analyse und Synthese von Schaltungen, kombinatorische und
sequentielle Bausteine, Gatterdarstellung, algorithmische Lösungsansätze.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik
Bereich Betriebssysteme
Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnologie:
Transistorschaltungen, Operationsverstärker, Messfehler, Mikrocontroller.
Bereich Betriebssysteme:
Netzwerkeinstellungen, Wartung von Betriebssystemen, Automatisierung von Abläufen, Virtualisierung, Server-Dienste.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik
Bereich Betriebssysteme
Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnologie:
Elektronische Wandler, Messung nichtelektrischer Größen, Mikrocontroller.
Bereich Betriebssysteme:
Konfiguration und Wartung von Server-Diensten, Virtualisierung, Cloud-Dienste, Sicherheitskonzepte.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Netzwerktechnik
Bereich Grundlagen der Netzwerktechnik:
Werkstätte „Netzwerkinfrastruktur“:
Übungen im Bereich der Netzwerk- und Leitungstechnik, normgerechte und strukturierte Verkabelungsarbeiten und einfache Messungen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Netzwerktechnik
Werkstätte „Netzwerkinfrastruktur“:
Netzwerkverkabelung, einfache Gerätekonfiguration in verschiedenen Netzen.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Netzwerkdienste
Werkstätte „Netzwerkinfrastruktur“:
Kabelzertifizierung und Kabelmessung, Fehlersuche und Fehlerbehebung in Netzwerken.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Netzwerkdienste
Werkstätte „Netzwerkinfrastruktur“:
Netzwerkplanung, Messen, Analysieren und Fehlerbehebung in Netzwerken.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Netzwerktechnik
Bereich Grundlagen der Netzwerktechnik:
Netzwerktechnologien, Übertragungsmedien, Netzwerkkomponenten .
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Netzwerktechnik
Bereich Grundlagen der Netzwerktechnik:
kabellose Übertragung, Netzwerkkomponenten, physikalische und logische Adressen.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Netzwerktechnik
Bereich Grundlagen der Netzwerktechnik:
Übertragungsmedien, einfache Adressierungskonzepte, Kommunikationsmodelle und Netzwerkkonfiguration.
Bereich Switching und Routing:
grundlegende Switch- und Routerkonfiguration.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Netzwerktechnik
Bereich Switching und Routing
Bereich Grundlagen der Netzwerktechnik:
Adressierungskonzepte, Netzwerkkonfiguration, grundlegende Kommunikationsprotokolle und Netzwerkdienste.
Bereich Switching und Routing:
erweiterte Switch- und Routerkonfiguration.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Netzwerkdienste
Bereich Netzwerksicherheit
Bereich Netzwerkmanagement
Bereich Switching und Routing
Bereich Netzwerkdienste:
Installation und Konfiguration von aktuellen Serversystemen, Konfiguration von Netzwerkdiensten.
Bereich Netzwerksicherheit:
Gefahrenszenarien, Sicherheitsrichtlinien, Firewallkonzepte, Sicherheitsstrategien, Security-Policies.
Bereich Netzwerkmanagement:
Planung und Konzeption von Netzwerken, Netzwerkmonitoring, Konfiguration von Netzwerkdiensten.
Bereich Switching und Routing:
Switching- und Routingprotokolle.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Netzwerkdienste
Bereich Netzwerksicherheit
Bereich Netzwerkmanagement
Bereich Switching und Routing
Bereich Netzwerkdienste:
Konfiguration von erweiterten Netzwerkdiensten.
Bereich Netzwerksicherheit:
Switch- und Router-Security, Verschlüsselung, Sicherheitskonzepte, Firewalls, Virtual Private Networks.
Bereich Netzwerkmanagement:
Netzwerkmanagementtools, Troubleshooting.
Bereich Switching und Routing:
Switchingprotokolle; Routingprotokolle.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Netzwerkmanagement
Bereich Netzwerksicherheit
Bereich Netzwerkmanagement:
Schwachstellenanalyse, Überwachung und Reporting.
Bereich Netzwerksicherheit:
Verschlüsselungsmethoden, digitale Signatur, Zertifikate.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
Siehe Anlage 1.
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
Festigung der einzelnen Kompetenzen mit dem Schwerpunkt mündliche Kommunikation anhand folgender Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
Freundeskreis ( zwischenmenschliche Beziehungen, Gemeinsamkeiten, Unterschiede), Freizeit ( Freizeitaktivitäten, Interessen und Abneigungen, Alltagsleben, soziales Leben).
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
Festigung der einzelnen Kompetenzen mit dem Schwerpunkt mündliche Kommunikation anhand folgender Themen (Kleidung, Stil, die Mode, Konsumverhalten, Speisen und Ernährung).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
Festigung der einzelnen Kompetenzen mit dem Schwerpunkt mündliche Kommunikation anhand folgender Themen (Wohnen, Lebensqualität, Haustiere, Arbeitsplatz).
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können
Festigung der einzelnen Kompetenzen anhand folgender und Themen (Reisen und Tourismus, Gesundheit und Hygiene).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
Festigung der einzelnen Kompetenzen anhand folgender Themen (Lebenswelt, Arbeitswelt).
1. Klasse (1. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler können
Vertiefende Kenntnisse der Zeichen und Symbole des Literaturbrailles (Basis- und Vollschrift), der Satz-, Hilfs- und Sonderzeichen.
2. Semester:
Die Schülerinnen und Schüler können
Schreibweisen grundlegender naturwissenschaftlicher Ausdrücke, Geläufigkeitsübungen im Schreiben und Lesen.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Schülerinnen und Schüler können
Festigung und Erweiterung der Kenntnisse der Blindenvollschrift, Schreiben und Lesen mit Sicherheit und Geschwindigkeit, Basiskenntnisse des Eurobrailles, 8-Punkt-Braille auf der Braillezeile lesen und korrigieren, Symbole und Anwendungsregeln der Teilkurzschrift (mit inhaltlicher Abstimmung auf den Pflichtgegenstand „Blindenspezifische Schriftsysteme").
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
Erhöhte Anforderungen beim Schreiben und Lesen der Blindenschrift, Symbole und Anwendungsregeln der Teilkurzschrift (mit inhaltlicher Abstimmung auf den Pflichtgegenstand „Blindenspezifische Schriftsysteme").
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können
Symbole und Anwendungsregeln der Kurzschrift (mit inhaltlicher Abstimmung auf den Pflichtgegenstand „Blindenspezifische Schriftsysteme"), Zeichen des Eurobrailles lesen, korrigieren und schreiben, Rückübersetzung von Blindenschrifttext.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
Techniken des schnellen Schreibens und Lesens der Blindenkurzschrift sowie des Eurobrailles.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Die Schülerinnen und Schüler können
Projekt, Projektarten, Methoden des Projektmanagements (Findung, Festlegung und Bewertung von Zielen), Projektorganisation (Rollen, Teambildung, Aufgaben), Projektmanagement – Instrumente (Projektstrukturplan, Projektablaufplan, Termin- und Kostenplan).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Die Schülerinnen und Schüler können
Steuerung und Kontrolle, Kommunikation und Dokumentation, Projektberichte, Präsentationen, Teamarbeit (Kommunikation im Team, Gesprächsführung, Gruppendynamik, Strategien zur Konfliktlösung).
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3 und 4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Schülerinnen und Schüler können
Zielbewusstes Einkaufen, einfache Speisen und Getränke, sorgfältige Lagerhaltung von Lebensmitteln und Speisen, Lebenshygiene unter Berücksichtigung der Sehbehinderung, Entwicklung und Förderung umweltbewussten Verhaltens.
Siehe Anlage 1.
Siehe Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, idgF.
Siehe Anlage 1.
Die Schülerinnen und Schüler können
1. Klasse (1. und 2. Semester):
Regionale Volksmusik, Spielstücke verschiedenster Stilrichtungen.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3 und 4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Übungen zur Entwicklung des metrischen Gefühls, rhythmische und melodische (Ostinato-) Übungen, rhythmische und melodische Begleitstimmen zu Liedern.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5 und 6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Klangexperimente und Improvisationen, Musizieren des Lehrers als Hilfe und Ergänzung, gelegentlicher Einsatz technischer Medien.
Siehe Anlage 1.
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.
2 Mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.
3 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.
4 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand