Anlage 1.13 LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR INFORMATIONSTECHNIK mit Betriebspraxis römisch eins. Stundentafel1 der 3,5–jährigen Fachschule mit Ausbildungsschwerpunkten2

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

   

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

pflich-

tungs-gruppe

 

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Klasse

Summe

   

1.

2.

3.

4.

 
   

Semester

   
   

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

   

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

                 

1.

Religion

2

2

2

2

2

2

1

13

(römisch drei)

2.

Deutsch und Kommunikation

3

3

3

3

2

2

2

18

(römisch eins)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

-

12

(römisch eins)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

-

-

-

6

(römisch drei)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

1

13

(römisch vier a)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

-

12

(römisch eins)

7.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

2

-

-

-

-

-

4

(römisch zwei)

                     

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

                 

1.

Unternehmensführung

-

-

2

2

2

2

1

9

römisch zwei

2.

Betriebstechnik und Projekte3

-

-

3, (1)

3, (1)

3, (2)

3, (2)

3, (1)

15

römisch zwei

3.

Informationssysteme3

3, (2)

3, (2)

3, (2)

3, (2)

3, (1)

3, (1)

3, (1)

21

römisch eins

4.

Medientechnik3

3, (2)

3, (2)

3, (2)

3, (2)

3, (1)

3, (1)

-

18

römisch eins

5.

Systemtechnik

                 

5.a

Systemtechnik – Computerpraktikum

6

6

2

2

1

1

-

18

römisch vier a

5.b

Systemtechnik3

3, (2)

3, (2)

3, (2)

3, (2)

3, (1)

3, (1)

-

18

römisch eins

6.

Netzwerktechnik

                 

6.a

Netzwerktechnik – Computerpraktikum

-

-

2

2

1

1

-

6

römisch vier a

6.b

Netzwerktechnik3

3, (2)

3, (2)

3, (2)

3, (2)

3, (1)

3, (1)

-

18

römisch eins

7.

Betriebspraxis

-

-

-

-

-

-

20

20

römisch vier

 

Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte

B.1 – B.33

-

-

-

-

5, (5)

5, (5)

4, (4)

14

römisch eins

                     

C.

Verbindliche Übung

                 

1.

Soziale und personale Kompetenz4

1, (1)

1, (1)

1, (1)

1, (1)

-

-

-

4

römisch drei

 

Gesamtsemesterwochen-stundenzahl

34

34

34

34

34

34

35

239

 
                     
                     
   

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

pflich-

tungs-gruppe

 

Pflichtgegenstand der Ausbildungsschwerpunkte

Klasse

Summe

   

1.

2.

3.

4.

 
   

Semester

   
   

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

   

B.1

Medientechnik3

-

-

-

-

5, (5)

5, (5)

4, (4)

14

römisch eins

B.2

Systemtechnik3

-

-

-

-

5, (5)

5, (5)

4, (4)

14

römisch eins

B.3

Netzwerktechnik3

-

-

-

-

5, (5)

5, (5)

4, (4)

14

römisch eins

                     

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse

     
     
   

Semsterwochenstunden

 

Lehrver-

pflich-

tungs-gruppe

 

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Klasse

 
   

1.

2.

3.

4.

 
   

Semester

   
   

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

   

E.

Freigegenstände

                 

1.

Englisch

-

-

-

-

2

2

-

 

(römisch eins)

2.

Projektmanagement

-

-

-

-

-

2

1

 

römisch drei

3.

Entrepreneurship

-

-

-

-

2

2

-

 

römisch drei

4.

Mitarbeiterführung und -ausbildung

-

-

-

-

1

1

-

 

römisch drei

                     

F.

Unverbindliche Übungen

                 

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

1

 

römisch vier a

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

-

-

-

 

römisch zwei

                     

G.

Förderunterricht 5

                 

1.

Deutsch und Kommunikation

                 

2.

Englisch

                 

3.

Angewandte Mathematik

                 

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

                 

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

römisch drei. FACHBEZOGENES QUALIFIKATIONSPROFIL

Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans erfüllt zumindest die Anforderungen einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 149 aus 2006, idgF sowie Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 480 aus 2006, idgF). Für den Bereich der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung gemäß Paragraph 34 a, Berufsausbildungsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969, idgF erbracht.

1. Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder:

Die Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Informationstechnik sind befähigt, vor allem praktische Tätigkeiten im Bereich der System- und Informationstechnik, Netzwerktechnik, Medientechnik, Informationssysteme und in anderen informationstechnischen Fachbereichen auszuführen.

Sie sind in den genannten Tätigkeitsfeldern in der Lage, informationstechnische Problemstellungen zu analysieren, Lösungen unter vorgegebenen Rahmenbedingungen zu erarbeiten und zu bewerten. Sie sind in der Lage, Arbeitsaufträge auszuführen, zu kommunizieren und eigenständig oder im Team unter Anleitung von anderen Fachleuten, aber auch unter Zuhilfenahme von Softwarewerkzeugen, auszuführen.

Selbstständige und unterstützende Tätigkeiten bei betriebswirtschaftlichen, betriebsorganisatorischen sowie projektbezogenen Aufgaben in einem Unternehmen zählen ebenfalls zu den Einsatzgebieten der Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Informationstechnik. Sie kennen die wesentlichen Methoden des Projektmanagements und können Projekte planen und durchführen.

2. Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnittes B: Unternehmensführung:

Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen. (Paragraph 23, Absatz eins, GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß Paragraph 8, Absatz 2, der Unternehmerprüfungsordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 453 aus 1993, idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß Paragraph 58, des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.

Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.

Im Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden.

Betriebstechnik und Projekte:

Im Bereich Betriebswirtschaft können die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten Begriffe der Betriebswirtschaft erklären sowie die Aufgaben, Strukturen und die Teilbereiche eines Wirtschaftsbetriebes erläutern. Weiters kennen sie die Möglichkeiten des Zahlungsverkehrs und können die Vor- und Nachteile von Eigen- und Fremdfinanzierung darstellen. Sie können verschiedene Kalkulationsverfahren und Preisfindungsstrategien erklären und anwenden. Ebenso können sie Grundzüge des Ressourcenmanagements erläutern und im Rahmen eines Projektes anwenden.

Im Bereich Kaufvertrag können die Absolventinnen und Absolventen den Unterschied zwischen Kauf-, Miet- und Leasingvertrag erklären sowie zwischen Handelskauf und Privatkauf unterscheiden. Außerdem sind sie in der Lage, den Schriftverkehr im Rahmen von Kaufverträgen zu verfassen.

Im Bereich Projektmanagement können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Methoden und Rollen beschreiben und anwenden sowie Projekte präsentieren und dokumentieren. Weiters sind sie in der Lage, selbstständig Ziele zu formulieren. Sie können Kreativitätstechniken zu unterschiedlichen Aufgabenszenarien situationsadäquat auswählen und einsetzen. Sie können Probleme und Konflikte in Teamstrukturen analysieren und geeignete Lösungsmöglichkeiten aufzeigen. Ebenso können sie die theoretischen Grundlagen des Projektmanagements im Rahmen von fächerübergreifenden technischen Projekten anwenden. Auf systematische Weise können sie wesentliche Projektrisiken erkennen und geeignete Maßnahmen vorsehen.

Im Bereich Unternehmensgründung können die Absolventinnen und Absolventen Chancen und Risiken einer Unternehmensgründung abschätzen und einen Businessplan für einen Kleinbetrieb erstellen.

Informationssysteme:

Im Bereich Grundlagen der Informationsverarbeitung können die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Begriffe und Abkürzungen erläutern. Sie erlernen den verantwortungsvollen Umgang mit dem Medium Internet sowie mit sozialen Medien und können mögliche Risiken einschätzen.

Im Bereich Bürosoftware können die Absolventinnen und Absolventen Standardsoftwareprodukte der Textverarbeitung, Tabellenkalkulation und Präsentation anwenden und vertiefte Funktionalitäten der Dokumentenautomation nutzen.

Im Bereich Datenbanksysteme können die Absolventinnen und Absolventen in Datenbanksoftwareprodukten Tabellen und Abfragen erstellen sowie Informationen für Bildschirm- und Druckerausgabe aufbereiten. Sie können Aufgabenstellungen analysieren, konzeptionell umsetzen und in Datenbanksystemen abbilden. Die Absolventinnen und Absolventen können ausgewählte Anwendungssysteme der Industrie, des Handels, der Logistik sowie der öffentlichen Verwaltung bewerten, parametrisieren und anhand praktischer Aufgabenstellungen anwenden.

Medientechnik:

Im Bereich Informationsdarstellung im Internet können die Absolventinnen und Absolventen statische und dynamische Webseiten mit semantisch richtigem Code und klarer Trennung zwischen Struktur, Inhalt und Layout erstellen. Sie können Aktionen und Anwendungen in serverseitigen und clientseitigen Skriptsprachen umsetzen.

Im Bereich Grafik- und Animationsformate kennen die Absolventinnen und Absolventen die gängigsten Grafik- und Animationsformate sowohl im Screen- als auch im Printbereich. Sie können diese Formate erstellen und für die jeweiligen Ausgabegeräte optimieren. Sie können geeignete Methoden zur Erstellung webtauglicher Animationen wählen und sowohl pixel- als auch vektororientierte Animationen erstellen und im Web veröffentlichen.

Im Bereich Bildbearbeitung können die Absolventinnen und Absolventen die gängigsten Bildformate sowohl für den Screen- als auch für den Printbereich anpassen und bearbeiten. Sie können geeignete Methoden und Softwareprodukte zur Erstellung screen- und printtauglicher Bilder und Grafiken auswählen und anwenden.

Im Bereich Printmedien kennen die Absolventinnen und Absolventen geeignete Methoden für die Erstellung professioneller Druckvorlagen. Sie können geeignete Hardware auswählen und bedienen sowie entsprechende Softwareprodukte auswählen und anwenden.

Im Bereich Fotografie kennen die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Anforderungen für die Aufnahme von Bildern für die multimediale Weiterverarbeitung. Sie können die Aufnahmegeräte situationsbezogen einstellen und bedienen.

Im Bereich Corporate Design kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Grundregeln zur Erstellung eines einheitlichen multimedialen Erscheinungsbildes. Sie können unter Anwendung dieser Grundkenntnisse entsprechende multimediale Kommunikationsmittel gestalten und erstellen.

Im Bereich Audio kennen die Absolventinnen und Absolventen die Begriffe der Psychoakustik und können deren Wirkungsweise bei der Auswahl von geeignetem Audiomaterial zugrunde legen. Sie können Audioaufnahmen in einfachem Umfang planen und durchführen sowie Beschallungstechniken mit einfachen Anforderungen anwenden.

Im Bereich Video kennen die Absolventinnen und Absolventen die gängigen Komprimierungsverfahren und –methoden und können diese mit geeigneter Software anwenden. Sie kennen die relevanten Datenformate für das Publizieren jeglicher Art und können Videomaterial in einem für den Anwendungszweck geeigneten Format erstellen, bearbeiten und speichern.

Systemtechnik:

Im Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten Grundgesetze, Messverfahren und Schutzmaßnahmen erklären sowie diese Kenntnisse bei IT-mäßigen Montage- und Umbauarbeiten und im Zusammenhang mit Problemen der elektromagnetischen Verträglichkeit unter Anleitung anwenden.

Im Bereich Grundlagen der Informatik können die Absolventinnen und Absolventen die Komponenten eines Computersystems und ihr Zusammenwirken beschreiben, Computersysteme assemblieren und aufrüsten sowie die in der Computertechnik verwendeten Zahlen- und Kodiersysteme einsetzen.

Im Bereich Betriebssysteme können die Absolventinnen und Absolventen die implementierten Konzepte verstehen und anwenden, Betriebssysteme installieren und wiederkehrende Abläufe bei Wartungsarbeiten unter Anleitung automatisieren. Sie können wesentliche Systemdienste erklären, einrichten, konfigurieren und warten.

Netzwerktechnik:

Im Bereich Grundlagen der Netzwerktechnik können die Absolventinnen und Absolventen die grundlegenden Netzwerktechnologien und Netzwerkkomponenten bewerten, Netzwerke entsprechend den Anforderungen aufbauen, konfigurieren, Adresskonzepte anwenden, Kommunikationsmodelle beschreiben und deren Protokolle zuordnen sowie grundlegende Netzwerkdienste konfigurieren.

Im Bereich Switching und Routing können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Switching- und Routingkonfigurationen vornehmen sowie konkrete Switching- und Routingaufgaben durchführen.

Im Bereich Netzwerkdienste können Absolventinnen und Absolventen Serversysteme entsprechend den Anforderungen auswählen und installieren, wesentliche Netzwerkdienste an Serversystemen installieren und konfigurieren sowie Konfigurationen in einem Serversystem automatisieren.

Im Bereich Netzwerksicherheit können Absolventinnen und Absolventen mögliche Gefahrenszenarien in Netzwerken identifizieren, grundlegende Absicherungsmaßnahmen von Serversystemen und Absicherungsmaßnahmen von Netzwerken konfigurieren sowie virtuelle LANs aufbauen und in Betrieb nehmen.

3. Berufsbezogene Lernergebnisse der Ausbildungsschwerpunkte gemäß Abschnitt B.1 – B.3: B.1 Medientechnik:

Im Bereich Multimedia Hardware kennen die Absolventinnen und Absolventen verschiedene Ein- und Ausgabegeräte für audiovisuelle Anwendungen sowie deren Eigenschaften und können Geräte zur Bildaufnahme bedienen. Sie können einfache Audio- und Videoaufnahmen durchführen und geeignete Peripheriegeräte im audiovisuellen Bereich auswählen.

Im Bereich Multimedia Software können die Absolventinnen und Absolventen geeignete Softwareprodukte für Bearbeitung jeglicher Art von Foto-, Video- und Audiomaterial anwenden. Sie können screen- und printtaugliche erstellen und speichern.

Im Bereich Multimediaanwendungen können die Absolventinnen und Absolventen anspruchsvolle Medien entwickeln und erstellen. Sie können Multimediaprojekte planen und durchführen sowie die Qualität der Endprodukte beurteilen.

Im Bereich Rechtliche Grundlagen kennen die Absolventinnen und Absolventen die Grundzüge von Urheber- und Medienrecht und können Projekte in diesem rechtlichen Rahmen abwickeln.

B.2 Systemtechnik:

Im Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik können die Absolventinnen und Absolventen Baugruppen und elektronische Geräte dimensionieren und in CAD-Programmen konstruieren, fachbezogene Vorschriften und Normen anwenden, programmierbare Systeme konfigurieren, programmieren, testen und warten, Entwicklungs-, Mess- und Prüfaufgaben lösen und dokumentieren, Arbeitsvorgänge und -ergebnisse computerunterstützt dokumentieren und einschlägige technische Normen sowie Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften beachten.

Im Bereich Betriebssysteme können die Absolventinnen und Absolventen Überwachung und Wartung von Computersystemen durchführen, Betriebssysteme speziell anpassen, Netzwerkdienste und Cloud-Dienste planen und umsetzen, systemnahe Skripte entwickeln, Lizensierungsmodelle interpretieren und anwenden, die wichtigsten Kenngrößen von Computersystemen erklären, Fehler suchen und beheben sowie Computersysteme und Systemabläufe visualisieren.

B.3 Netzwerktechnik:

Im Bereich Netzwerkmanagement können die Absolventinnen und Absolventen komplexe und heterogene Netzwerke konzipieren und realisieren, grundlegende Überwachungen in einem Netzwerk durchführen, Netzwerkmanagementkonzepte erstellen sowie realisieren, im Hinblick auf Schwachstellen und Fehler strukturiert analysieren sowie Netzwerküberwachung und Netzwerkreporting automatisieren.

Im Bereich Netzwerksicherheit können die Absolventinnen und Absolventen Sicherheitskonzepte und Security- Policies für Netzwerke erstellen und umsetzen, geeignete Abwehrmaßnahmen zum Schutz von Netzwerken treffen und entsprechende Verschlüsselungsmethoden auswählen.

Im Bereich Switching und Routing können die Absolventinnen und Absolventen komplexes Switching und Routing unter Einsatz von dynamischen Protokollen nutzen sowie Switching- und Routingkonfigurationen optimieren.

römisch vier. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage 1.

römisch fünf. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

römisch sechs. UNTERRICHTSORGANISATION

Siehe Anlage 1.

römisch sieben. UNTERRICHTSPRINZIPIEN

Siehe Anlage 1.

römisch acht. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

römisch neun. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFFE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung A. Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Mathematik“ und „Naturwissenschaftliche Grundlagen“.

Siehe Anlage 1.

5. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, idgF.

B. Fachpraxis und Fachtheorie 1. UNTERNEHMENSFÜHRUNG

Siehe Anlage 1.

2. BETRIEBSTECHNIK UND PROJEKTE

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Betriebswirtschaft

Bereich Kaufvertrag

Lehrstoff:

Bereich Betriebswirtschaft:

Unternehmen, Betrieb, Firma, Teilbereiche eines Wirtschaftsbetriebes, betriebswirtschaftliche Grundbegriffe.

Bereich Kaufvertrag:

Kaufen, Mieten, Leasing, Liefer- und Zahlungsbedingungen, Schriftverkehr.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Projektmanagement

Bereich Betriebswirtschaft

Lehrstoff:

Bereich Projektmanagement:

Zielformulierung, Terminplanung, Projektphasen, Meilensteine, Projektteam, Rollen.

Bereich Grundlagen der Betriebswirtschaft:

Bargeld, Buchgeld, Valuten, Devisen, Wechselkurse, elektronische Zahlungsmittel, Eigen- und Fremdfinanzierung.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Betriebswirtschaft

Bereich Projektmanagement

Lehrstoff:

Bereich Betriebswirtschaft:

Kalkulationsverfahren, Preisfindung.

Bereich Projektmanagement:

Kreativitätstechniken, Konflikterkennung und -bewältigung, Projektrisiken.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Betriebswirtschaft

Bereich Projektmanagement

Lehrstoff:

Bereich Betriebswirtschaft:

Ressourcenmanagement, Personal- und Materialbedarfsplanung.

Bereich Projektmanagement:

Realisierung informationstechnischer Projekte, Projektmanagement-Handbuch, Präsentation.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Projektmanagement

Bereich Unternehmensgründung

Lehrstoff:

Bereich Projektmanagement:

Projektressourcen, Projektcontrolling.

Bereich Unternehmensgründung:

Geschäftsidee, Finanzierung, Marketing, Rechtsform, Förderungsprogramme.

3. INFORMATIONSSYSTEME

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Informationsverarbeitung

Bereich Bürosoftware

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der Informationsverarbeitung:

Informatikfachbegriffe erläutern und einordnen, Risiken im Internet, soziale Medien.

Bereich Bürosoftware:

Normgerechte Dokumentenerstellung, Zehnfingersystem, Präsentationen, Tabellenkalkulationen.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Informationsverarbeitung

Bereich Bürosoftware

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der Informationsverarbeitung:

Informatikfachbegriffe erläutern und einordnen, Risiken im Internet, soziale Medien.

Bereich Bürosoftware:

Normgerechte Dokumentenerstellung, Präsentationen, Tabellenkalkulationen, Datenimport und -export.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Bürosoftware

Bereich Datenbanksysteme

Lehrstoff:

Bereich Bürosoftware:

Dokumentenautomation, Office-Suite.

Bereich Datenbanksysteme:

Tabellen, Abfragen, Formulare, Berichte, strukturierte Abfragesprache.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Bürosoftware

Bereich Datenbanksysteme

Lehrstoff:

Bereich Bürosoftware:

Cloud, Online-Dokumente.

Bereich Datenbanksysteme:

Primärschlüssel, Fremdschlüssel, Beziehungen, Funktionen, Datendefinitions- und Manipulationsabfragen.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Datenbanksysteme

Lehrstoff:

Bereich Datenbanksysteme:

Drei-Schichten-Modell, ER-Modellierung, strukturierte Abfragesprache.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Datenbanksysteme

Lehrstoff:

Bereich Datenbanksysteme:

Referentielle Integrität, Normalisierung, physisches Datenmodell, strukturierte Abfragesprache, Content Management Systeme.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Datenbanksysteme

Lehrstoff:

Bereich Datenbanksysteme:

Anwendung von Datenbanksystemen, Backup, Content Management Systeme.

4. MEDIENTECHNIK

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Informationsdarstellung im Internet

Bereich Grafik- und Animationsformate

Lehrstoff:

Bereich Informationsdarstellung im Internet:

Auszeichnungs- und Formatierungssprachen.

Bereich Grafik- und Animationsformate:

Bild- und Grafikformate, einfache Bildbearbeitung.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Informationsdarstellung im Internet

Bereich Grafik- und Animationsformate

Lehrstoff:

Bereich Informationsdarstellung im Internet:

Auszeichnungs- und Formatierungssprachen.

Bereich Grafik- und Animationsformate:

Animation, Bild-, Grafik- und Videoformate.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Bildbearbeitung

Bereich Informationsdarstellung im Internet

Lehrstoff:

Bereich Bildbearbeitung:

Bildformate, Datenformate und Codecs, Komprimierungsmethoden, Farbmodelle, Bildbearbeitung, Fotomontagen.

Bereich Informationsdarstellung im Internet:

Clientseitige und serverseitige Skriptsprachen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Printmedien

Bereich Fotografie

Bereich Informationsdarstellung im Internet

Lehrstoff:

Bereich Printmedien:

Typografie, Printmedien, professioneller Druck, Hardware, Kalibrierung von Ein- und Ausgabegeräten.

Bereich Fotografie:

Kameratechnik, Dateiformate, Speichermedien, Belichtung, Stative.

Bereich Informationsdarstellung im Internet:

Serverseitige Skriptsprache, strukturierte Abfragesprache.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Corporate Design

Bereich Informationsdarstellung im Internet

Lehrstoff:

Bereich Corporate Design:

Typografie, Farbpsychologie, Einsatz und Gestaltung multimedialer Kommunikationsmittel.

Bereich Informationsdarstellung im Internet:

Serverseitige Skriptsprache, strukturierte Abfragesprache, CMS-Tools.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Audio

Bereich Video

Lehrstoff:

Bereich Audio:

Audiotechnik, Dateiformate und Codecs, Bearbeitungen und Konvertierung von Audiodateien.

Bereich Video:

Videotechnik, Dateiformate und Codecs, Speichermedien, Videobearbeitung, Drehbuch und Storyboard.

5. SYSTEMTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe aller Klassen und Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff aller Klassen und Bereiche:

Praktikumsbetrieb und Praktikumsordnung, Schutzmaßnahmen, Unfallverhütung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, technische Dokumentation.

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik

Bereich Grundlagen der Informatik (in Verbindung mit den Bereichen Zahlen und Maße sowie Algebra und Geometrie des Pflichtgegenstandes Angewandte Mathematik)

Lehrstoff – Systemtechnik:

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik:

Elektrische Größen und Einheiten, Stromarten, Strom- Spannungsquellen, Grundgesetze der Elektrotechnik, Gleichstromtechnik, Messung elektronischer Grundgrößen.

Bereich Grundlagen der Informatik:

Kodierung und Zahlensysteme, Assemblierung von Computersystemen, Datenablage und -speicherung.

Lehrstoff – Systemtechnik – Computerpraktikum:

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik:

Werkstätte „Mechanische Grundausbildung“ (Manuelle Fertigkeiten und einfache mechanische Verfahren der Werkstoffbearbeitung, Verbindungstechniken).

Werkstätte „Elektrotechnik und Elektronik“ (Elektrische Standardkomponenten, elektromechanische und elektronische Bauelemente erkennen und deren Funktion beschreiben, Zurichten und Verlegen von blanken und isolierten Leitungen, Weichlöttechnik).

Bereich Grundlagen der Informatik:

Werkstätte „Computerinfrastruktur“ (Computerassemblierung und Hardwarekonfiguration).

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik

Bereich Grundlagen der Informatik (in Verbindung mit den Bereichen Zahlen und Maße sowie Algebra und Geometrie des Pflichtgegenstandes Angewandte Mathematik)

Lehrstoff – Systemtechnik:

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik:

Elektrische Größen und Einheiten, Stromarten, Strom- Spannungsquellen, Grundgesetze der Elektrotechnik, Gleichstromtechnik, Messung elektronischer Grundgrößen.

Bereich Grundlagen der Informatik:

Assemblierung von Computersystemen, Datenablage und –speicherung, Hard- und Software.

Lehrstoff – Systemtechnik – Computerpraktikum:

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik:

Werkstätte „Elektrotechnik und Elektronik“ (Aufbau von Grund- und Installationsschaltungen der Elektrotechnik, Messen elektrischer Größen, einfache Fehlersuche und Fehlerbehebung).

Werkstätte „Mechanische Grundausbildung“ (Montagearbeiten für IT-Infrastruktur).

Bereich Grundlagen der Informatik:

Werkstätte „Computerinfrastruktur“ (Grundlegende Installation und Konfiguration von Betriebssystemen, Installation von Hardware und Peripheriegeräten).

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik

Bereich Betriebssysteme

Bereich Grundlagen der Informatik

Lehrstoff:

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnologie:

Energiesituation, Energieeffizienz, Umwelteinflüsse, passive Bauelemente, Wechselstromtechnik.

Werkstätte „Elektrotechnik und Elektronik“ (Elektronische Messtechnik, aktive und passive Bauelemente, IT-relevante Gebäudeinstallationen).

Bereich Betriebssysteme:

Grundlegende Konzepte aktueller Betriebssysteme, Installation von Betriebssystemen, Dateisysteme, Suchmechanismen, Benutzerverwaltung.

Werkstätte „Computerinfrastruktur“ (Einführende Übungen zur Konfiguration von Clientbetriebssystemen, Integration technischer Subsysteme sowie einfache Fehlersuche und Fehlerbehebung).

Bereich Grundlagen der Informatik:

Boolesche Algebra, Aussagenlogik, Wahrheitsfunktionen, einfache Algorithmen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik

Bereich Betriebssysteme

Bereich Grundlagen der Informatik

Lehrstoff:

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnologie:

Das magnetische Feld, Elektromotor und Generator, Halbleiterbauelemente, Halbleitertechnik.

Werkstätte „Elektrotechnik und Elektronik“ (Digitaltechnik, Mikrocontroller, Energieversorgung von Netzwerk- und Serverkomponenten, unterbrechungsfreie Stromversorgung, Infrastrukturüberwachung in Serverräumen).

Bereich Betriebssysteme:

Weiterführende Konzepte und Einstellungen moderner Betriebssysteme, Benutzer- und Gruppenverwaltung, Dateiberechtigungen, Backupstrategien.

Werkstätte „Computerinfrastruktur“ (Vertiefende Übungen zur Konfiguration von Clientbetriebssystemen).

Bereich Grundlagen der Informatik:

Anwendungen der Aussagenlogik auf Schaltkreise, Analyse und Synthese von Schaltungen, kombinatorische und sequentielle Bausteine, Gatterdarstellung, algorithmische Lösungsansätze.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik

Bereich Betriebssysteme

Lehrstoff:

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnologie:

Transistorschaltungen, Operationsverstärker, Messfehler, Mikrocontroller.

Bereich Betriebssysteme:

Netzwerkeinstellungen, Wartung von Betriebssystemen, Automatisierung von Abläufen, Virtualisierung, Server-Dienste.

Werkstätte „Computerinfrastruktur“ (Einführende Übungen zur Konfiguration von Serverbetriebssystemen, Behebung von Hardware-, Software- und Leistungsproblemen).

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik

Bereich Betriebssysteme

Lehrstoff:

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnologie:

Elektronische Wandler, Messung nichtelektrischer Größen, Mikrocontroller.

Bereich Betriebssysteme:

Konfiguration und Wartung von Server-Diensten, Virtualisierung, Cloud-Dienste, Sicherheitskonzepte.

Werkstätte „Computerinfrastruktur“ (Vertiefende Übungen zur Konfiguration von Serverbetriebssystemen).

6. NETZWERKTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe aller Klassen und Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff aller Klassen und Bereiche:

Praktikumsbetrieb und Praktikumsordnung, Schutzmaßnahmen, Unfallverhütung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, technische Dokumentation.

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Netzwerktechnik

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der Netzwerktechnik:

Netzwerktechnologien, Übertragungsmedien, Netzwerkkomponenten und Adressierung.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Netzwerktechnik

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der Netzwerktechnik:

Kabellose Übertragung, Netzwerkkomponenten, physikalische und logische Adressen.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Netzwerktechnik

Bereich Switching und Routing

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der Netzwerktechnik:

Übertragungsmedien, einfache Adressierungskonzepte, Kommunikationsmodelle und Netzwerkkonfiguration.

Werkstätte „Netzwerkinfrastruktur“ (Übungen im Bereich der Netzwerk- und Leitungstechnik, normgerechte und strukturierte Verkabelungsarbeiten und einfache Messungen).

Bereich Switching und Routing:

Grundlegende Switch- und Routerkonfiguration.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Netzwerktechnik

Bereich Switching und Routing

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen der Netzwerktechnik:

Erweiterte Adressierungskonzepte, Netzwerkkonfiguration, grundlegende Kommunikationsprotokolle und Netzwerkdienste.

Werkstätte „Netzwerkinfrastruktur“ (Assemblierung von Server- und Netzwerkschränken, Netzwerkverkabelung, Kabelmanagementsysteme, einfache Gerätekonfiguration in verschiedenen Netzen).

Bereich Switching und Routing:

Erweiterte Switch- und Routerkonfiguration.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Netzwerkdienste

Bereich Netzwerksicherheit

Lehrstoff:

Bereich Netzwerkdienste:

Installation und Konfiguration von aktuellen Serversystemen, Konfiguration von Netzwerkdiensten.

Werkstätte „Netzwerkinfrastruktur“ (Kabelzertifizierung und Kabelmessung, Assemblierung von Serverräumen, Fehlersuche und Fehlerbehebung in Netzwerken).

Bereich Netzwerksicherheit:

Gefahrenszenarien, Firewall, Sicherheitsrichtlinien.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Netzwerkdienste

Bereich Netzwerksicherheit

Lehrstoff:

Bereich Netzwerkdienste:

Konfiguration von erweiterten Netzwerkdiensten.

Werkstätte „Netzwerkinfrastruktur“ (Netzwerkplanung, Dimensionierung und Montage von Lichtwellenleitern, Messen, Analysieren und Fehlerbehebung in Netzwerken).

Bereich Netzwerksicherheit:

VLANs, Switch- und Router-Security.

7. BETRIEBSPRAXIS

Siehe Anlage 1.

C. Verbindliche Übung 1. SOZIALE UND PERSONALE KOMPETENZ

Siehe Anlage 1.

Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte B.1 Medientechnik

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Multimedia Hardware

Bereich Multimedia Software

Bereich Multimediaanwendungen

Lehrstoff:

Bereich Multimedia Hardware:

Multimediageräte, Hardware-Schnittstellen, digitale Bild-, Video- und Audiotechnik, Leistungsmerkmale, Bedienung und Installation.

Bereich Multimedia Software:

Bearbeitungssoftware für Bild-, Video- und Audiodateien.

Bereich Multimediaanwendungen:

Einfache Multimedia- und Webprojekte.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Multimedia Hardware

Bereich Multimedia Software

Bereich Multimediaanwendungen

Lehrstoff:

Bereich Multimedia Hardware:

Multimediageräte, Hardware-Schnittstellen, digitale Bild-, Video- und Audiotechnik, Leistungsmerkmale, Bedienung und Installation.

Bereich Multimedia Software:

Bearbeitungssoftware für Bild-, Video- und Audiodateien.

Bereich Multimediaanwendungen:

Anspruchsvolle Multimedia- und Webprojekte.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Multimediaanwendungen

Bereich Rechtliche Grundlagen

Lehrstoff:

Bereich Multimediaanwendungen:

Planung und Abwicklung von Multimedia- und Webprojekten.

Bereich Rechtliche Grundlagen:

Urheberrecht im Zusammenhang mit Bilder und Musik- sowie Videodateien; lizenzrechtliche Bestimmungen für Softwareplayer für Audio- und Videodateien.

B.2 Systemtechnik

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik

Bereich Betriebssysteme

Lehrstoff:

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnologie:

Dimensionierung, Funktionsanalyse, Simulation mit facheinschlägiger Software von elektronischen Baugruppen, Erstellung von Fertigungsunterlagen mittels CAD.

Bereich Betriebssysteme:

Tools zur Systemüberwachung, Wartung verteilter Systeme, Betriebssysteme für Kleinrechner, private Cloud-Dienste, Netzwerkdienst im Verbund.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik

Bereich Betriebssysteme

Lehrstoff:

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnologie:

Erstellung einfacher Programme für Mikrocontroller, Funktionsweise von SPS-Systemen, Prozessvisualisierung, Grundlagen der Haustechnik und Gebäudeautomatisierung.

Bereich Betriebssystem:

Vorschriften und Normen für Computersystem und Datensicherheit, erweiterte Netzwerk-Dienste, Grundlagen von Skriptsprachen, Systemschnittstellen, Grundlagen Computer- und Systemsupport, Visualisierungstools.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnik

Bereich Betriebssysteme

Lehrstoff:

Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informationstechnologie:

Erstellung von Regelkreisen mittels Mikrokontroller und SPS, industrielle Bussysteme, Haustechnik, Gebäudeautomatisierung, Sicherheitseinrichtung in Gebäuden.

Bereich Betriebssysteme:

Kenngrößen von Computersystemen, Lizensierung, Echtzeitanforderungen, Schnittstellen in Steuerungssystemen.

B.3 Netzwerktechnik

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Netzwerkmanagement

Bereich Netzwerksicherheit

Bereich Switching und Routing

Lehrstoff:

Bereich Netzwerkmanagement:

Planung und Konzeption von komplexen Netzwerken, Netzwerkmonitoring, vertiefende Konfiguration von Netzwerkdiensten.

Bereich Netzwerksicherheit:

Erweiterte Firewallkonzepte, Sicherheitsstrategien, Security-Policies.

Bereich Switching und Routing:

Komplexe Switching- und Routingprotokolle.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Netzwerkmanagement

Bereich Netzwerksicherheit

Bereich Switching und Routing

Lehrstoff:

Bereich Netzwerkmanagement:

Netzwerkmanagementtools, Troubleshooting.

Bereich Netzwerksicherheit:

Verschlüsselung, Sicherheitskonzepte, Intrusion Detection und Prevention Systeme, Firewalls, Virtual Private Networks.

Bereich Switching und Routing:

Switchingprotokolle; dynamische Routingprotokolle.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Netzwerkmanagement

Bereich Netzwerksicherheit

Lehrstoff:

Bereich Netzwerkmanagement:

Schwachstellenanalyse, Überwachung und Reporting.

Bereich Netzwerksicherheit:

Verschlüsselungsmethoden, digitale Signatur, Zertifikate.

D. Pflichtpraktikum

Siehe Anlage 1.

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht E. Freigegenstände

Siehe Anlage 1.

F. Unverbindliche Übungen 1. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, idgF.

2. SPRACHTRAINING DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

G. Förderunterricht

Siehe Anlage 1.

1  Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.

2  Mit Ausbildungsschwerpunkt B.1 „Medientechnik“, B.2 „Systemtechnik“, B.3 „Netzwerktechnik“.

3  Mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.

4  Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

5  Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.