Anlage 1.11 LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR GLASTECHNIK UND GESTALTUNG mit Betriebspraxis römisch eins. STUNDENTAFELN römisch eins.1 Stundentafel1 der 3,5–jährigen Fachschule

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

   

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

pflich-

tungs-gruppe

 

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Klasse

Summe

   

1.

2.

3.

4.

 
   

Semester

   
   

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

   

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

                 

1.

Religion

2

2

2

2

2

2

1

13

(römisch drei)

2.

Deutsch und Kommunikation

3

3

3

3

2

2

2

18

(römisch eins)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

-

12

(römisch eins)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

-

-

-

6

(römisch drei)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

1

13

(römisch vier a)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

-

12

(römisch eins)

7.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

2

-

-

-

-

-

4

(römisch zwei)

8.

Angewandte Informatik

2

2

-

-

-

-

-

4

(römisch eins)

                     

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

                 

1.

Unternehmensführung

-

-

2

2

2

2

1

9

römisch zwei

2.

Design2 3

-

-

2 (1)

2 (1)

4 (1)

4 (1)

3, (1)

15

römisch drei bzw. römisch eins

3.

Technologie-Flachglas

                 

3.a

Technologie–Flachglas – Atelier und Produktion

11

11

12

12

12

12

3

73

römisch vier

3.b

Technologie-Flachglas

2

2

2

2

2

2

1

13

römisch eins

4.

Technisches Zeichnen und Darstellende Geometrie2

2

2

2

2

-

-

-

8

(römisch zwei)

5.

Entwurf2

4

4

4

4

5

5

2

28

(römisch eins)

6.

Kunstgeschichte und Designtheorie

-

-

1

1

2

2

1

7

(römisch drei)

7.

Betriebstechnik und Projekte

-

-

-

-

-

-

1

1

(römisch eins)

8.

Betriebspraxis

-

-

-

-

-

-

20

20

römisch vier

                     
                     
                     
                     
                     
                     

C.

Verbindliche Übung

                 

1.

Soziale und personale Kompetenz4

1, (1)

1, (1)

1, (1)

1, (1)

-

-

-

4

römisch drei

 

Gesamtsemesterwochen-stundenzahl

37

37

38

38

37

37

36

260

 
     

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse

     
   

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

pflich-

tungs-gruppe

 

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Klasse

 
   

1.

2.

3.

4.

 
   

Semester

   
   

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

   

E.

Freigegenstände

                 

1.

Englisch

-

-

-

-

2

2

-

 

(römisch eins)

2.

Projektmanagement

-

-

-

-

-

2

1

 

römisch drei

3.

Entrepreneurship

-

-

-

-

2

2

-

 

römisch drei

4.

Mitarbeiterführung und -ausbildung

-

-

-

-

1

1

-

 

römisch drei

                     

F.

Unverbindliche Übungen

                 

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

1

 

(römisch vier a)

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

-

-

-

 

römisch zwei

                     

G.

Förderunterricht 5

                 

1.

Deutsch und Kommunikation

                 

2.

Englisch

                 

3.

Angewandte Mathematik

                 

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

                 

LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR GLASTECHNIK UND GESTALTUNG römisch eins.2 Stundentafel6 der 4–jährigen Fachschule mit Ausbildungsschwerpunkten7

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

   

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

pflich-

tungs-

gruppe

 

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Klasse

Summe

   

1.

2.

3.

4.

 
   

Semester

   
   

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

   

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

                   

1.

Religion

2

2

2

2

2

2

1

2

15

(römisch drei)

2.

Deutsch und Kommunikation

3

3

3

3

2

2

2

2

20

(römisch eins)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

-

-

12

(römisch eins)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

-

-

-

-

6

(römisch drei)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

1

1

14

(römisch vier a)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

-

-

12

(römisch eins)

7.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

2

-

-

-

-

-

-

4

(römisch zwei)

8.

Angewandte Informatik

2

2

-

-

-

-

-

-

4

(römisch eins)

                       

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

                   

1.

Unternehmensführung

-

-

2

2

2

2

1

1

10

römisch zwei

2.

Design 8 9

-

-

2 (1)

2 (1)

4 (1)

4 (1)

3 (1)

3 (1)

18

römisch drei bzw. römisch eins

3.

Technologie

                   

3.a

Technologie – Atelier und Produktion

11

11

-

-

-

-

-

-

22

römisch vier

3.b

Technologie

2

2

1

1

1

1

-

1

4

(römisch eins)

4.

Technisches Zeichnen und Darstellende Geometrie3

2

2

2

2

-

-

-

-

8

(römisch zwei)

5.

Entwurf3

4

4

4

4

6

6

2

4

34

(römisch eins)

6.

Kunstgeschichte und Designtheorie

-

-

1

1

2

2

1

2

9

(römisch drei)

7.

Betriebstechnik und Projekte

-

-

-

-

-

-

1

-

1

(römisch eins)

 

Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte B.1 – B.3

, -

, -

, 13

, 13

, 13

, 13

, 6

, 16

, 74

, römisch eins bzw. römisch vier

                       

A./B.

Alternative Pflichtgegenstände 10

                   

1.1

Vertiefung Allgemeinbildung

-

-

-

-

-

-

20

-

20

römisch eins

1.2

Betriebspraxis

-

-

-

-

-

-

20

-

20

römisch vier

                       

C.

Verbindliche Übung

                   

1.

Soziale und personale Kompetenz11

1, (1)

1, (1)

1, (1)

1, (1)

-

-

-

-

4

römisch drei

 

Gesamtsemesterwochen-stundenzahl

37

37

38

38

38

38

38

32

296

 
                       
   

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

pflich-

tungs-

gruppe

B.

Pflichtgegenstände der Schwerpunktsetzungen

Klasse

Summe

   

1.

2.

3.

4.

 
   

Semester

   
   

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

   

B.1

Hohlglas und Gestaltung

                   

1.1

Technologie-Hohlglas

                   

1.1a

Technologie-Hohlglas – Atelier und Produktion

-

-

12

12

12

12

5

14

67

römisch vier

1.1b

Technologie-Hohlglas

-

-

1

1

1

1

1

2

7

römisch eins

                       

B.2

Flachglas und Gestaltung

                   

2.1

Technologie-Flachglas

                   

2.1a

Technologie-Flachglas – Atelier und Produktion

-

-

12

12

12

12

5

14

67

römisch vier

2.1b

Technologie-Flachglas

-

-

1

1

1

1

1

2

7

römisch eins

                       

B.3

Technisches Glas und Gestaltung

                   

3.1

Technologie-Technisches Glas

                   

3.1a

Technologie-Technisches Glas – Atelier und Produktion

-

-

12

12

12

12

5

14

67

römisch vier

3.1b

Technologie-Technisches Glas

-

-

1

1

1

1

1

2

7

römisch eins

     

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse

     
   

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

pflich-

tungs-

gruppe

 

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Klasse

 
   

1.

2.

3.

4.

 
   

Semester

   
   

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

   

E.

Freigegenstände

                   

1.

Englisch

-

-

-

-

2

2

-

-

 

(römisch eins)

2.

Projektmanagement

-

-

-

-

-

2

2

1

 

römisch drei

3.

Entrepreneurship

-

-

-

-

2

2

-

-

 

römisch drei

4.

Mitarbeiterführung – und -ausbildung

-

-

-

-

1

1

-

-

 

römisch drei

                       

F.

Unverbindliche Übungen

                   

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

1

1

 

(römisch vier a)

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

-

-

-

-

 

römisch zwei

                       

G.

Förderunterricht 12

                   

1.

Deutsch und Kommunikation

                   

2.

Englisch

                   

3.

Angewandte Mathematik

                   

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

                   

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

römisch drei. FACHBEZOGENES QUALIFIKATIONSPROFIL

Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans gemäß Stundentafel römisch eins.1 erfüllt zumindest die Anforderungen einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 187 aus 2010, idgF sowie Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 272 aus 2013, idgF). Für den Bereich der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung gemäß Paragraph 34 a, Berufsausbildungsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969, idgF erbracht.

Darüber hinausgehend werden den Absolventinnen und Absolventen mit dem Unterricht gemäß Stundentafel römisch eins.2 in der 2. bis 4. Klasse zusätzliche Kompetenzen vermittelt vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 224 aus 2010, idgF sowie Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 37 aus 1981, idgF), die spezifischen Anforderungen des regionalen Arbeitsmarktes in besonderer Weise Rechnung tragen.

1. Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder:

Die Fachschule für Glastechnik und Gestaltung ist eine technische, gewerbliche und künstlerische Ausbildung die fachpraktische und fachtheoretische Kenntnisse und Fähigkeiten miteinander verknüpft. Die Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Glastechnik und Gestaltung verfügen über ein fundiertes Verständnis und Fachwissen im Bereich der Glasbe- und -verarbeitung, der Gestaltung durch Oberflächenbearbeitung und Heißglasverformung sowie der technischen und konstruktiven Anwendung des Werkstoffes Glas. Ebenso verfügen sie über fachliche und technische Kennnisse zum Apparate- und Instrumentenbau. Die Praxisnähe wird durch ein Praktikum in Betrieben vertieft.

Darüber hinaus werden wie bei allen technischen, gewerblichen und künstlerischen Ausbildungen die Grundlagen zur unternehmerischen Selbstständigkeit geschaffen. Die Absolventinnen und Absolventen werden durch die praktische Ausbildung besonders befähigt selbstständig Aufgaben im Bereich der Planung, Gestaltung und Ausführung in technischen und kunsthandwerklichen Unternehmen tätig zu sein. Weitere Betätigungsfelder sind im fachlichen Umfeld der Glas- und Bauindustrie sowie in gewerblich- technischen und kunsthandwerklichen Unternehmen. Die Absolventinnen und Absolventen sind befähigt Tätigkeiten die sich auf der grafisch-designerischen Ausbildung gründen sowie verwandten Tätigkeiten auszuüben. Weitere Betätigungsfelder finden sich bei öffentlichen Institutionen und Ämtern im Bereich facheinschlägiger Tätigkeiten des Baunebengewerbes.

Die Absolventinnen und Absolventen der Fachschule Glastechnik und Gestaltung können eigenständige Tätigkeiten auf dem Gebiet der Glasbe- und -verarbeitung ausführen. Die Einsatzgebiete liegen im Bereich der Umsetzung und der Mitarbeit an der Planung und Ausführung von Arbeiten, der Glasbe- und -verarbeitung einschließlich der Tätigkeiten der Arbeitsvorbereitung und der entsprechenden Qualitätssicherung. Die Erstellung von erforderlichen Dokumentationen im Fachbereich zählt ebenfalls zu den Kernkompetenzen.

2. Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnittes B: Unternehmensführung:

Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen (Paragraph 23, Absatz eins, GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß Paragraph 8, Absatz 2, der Unternehmerprüfungsordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 453 aus 1993, idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß Paragraph 58, des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.

Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.

Im Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements anwenden.

Design:

Im Bereich Design können die Absolventinnen und Absolventen themenspezifische Entwurfs- bzw. Designprojekte recherchieren, analysieren, ausführen und optimieren. Sie können wirtschaftliche Faktoren in den Gestaltungsprozess integrieren. Sie können themenbezogene Designobjekte aus Vergangenheit und Gegenwart benennen, besprechen und analytisch betrachten.

Im Bereich Medienlabor können die Absolventinnen und Absolventen Grundlagen in 3-dimensionalen Modelling-Programmen ausüben und entsprechende Aufgabenstellungen lösen. Sie können 3-dimensionale Renderings für Präsentationen und Dokumentationen entsprechend aufbereiten.

Ergänzung gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Im Bereich Design können die Absolventinnen und Absolventen themenspezifische Entwurfs- bzw. Designprojekte recherchieren, analysieren, ausführen und optimieren. Sie können technologische, konstruktive, formale, ökonomische und nachhaltige Aspekte eines Designprojektes benennen sowie Projekte präsentieren und argumentieren.

Im Bereich Medienlabor können die Absolventinnen und Absolventen Grundlagen in Desktop Publishing Programmen ausführen und entsprechende Aufgabenstellungen bearbeiten. Sie können Vektor- und Bilddateiendateien für Drucksorten und digitale Präsentationen entsprechend aufbereiten.

Technologie-Flachglas – gemäß Stundentafel römisch eins.1:

Im Bereich Oberflächenbearbeitung, -gestaltung und Glastechnik können die Absolventinnen und Absolventen durch projektorientierte Arbeitsaufträge nach eigenem Entwurf bereichsübergreifend und im Team arbeiten. Sie können technikübergreifende Bleifelder nach eigenem Entwurf anfertigen und Glasabtrennungen mittels CNC-Technik fertigen. Sie sind in der Lage, werkstättenspezifische Tätigkeiten auszuführen und einfache Verschmelzungsarbeiten anzufertigen. Sie verfügen über grundlegende Fertigkeiten des Fassadenbaus.

Im Bereich Glastechnologie können die Absolventinnen und Absolventen Funktionsgläser beschreiben und die aktuellen Normen und Richtlinien nennen.

Technologie – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Im Bereich Grundlagen und Fachbegriffe können die Absolventinnen und Absolventen aus dem Aufbau des Werkstoffes Glas auf seine Eigenschaften schließen sowie technisches und naturwissenschaftliches Basiswissen für die Auswahl der am besten geeigneten Materialien anwenden. Sie können auf Grund wirtschaftlicher und fachbezogener Grundkenntnisse verschiedene Glasarten unterscheiden.

Im Bereich Be- und Verarbeitungstechniken können die Absolventinnen und Absolventen die Vielfalt der gegenwärtigen Glasbearbeitungs- und Veredlungstechniken unterscheiden und erklären sowie technische Grundkenntnisse für ausgewählte Herstellungsverfahren anwenden.

Im Bereich Herstellungstechniken und Werkstoffe können die Absolventinnen und Absolventen die gültigen Regelwerke und den derzeitigen Stand der Technik bei der Planung und Ausführung von Produkten berücksichtigen. Sie können ihr technisches und naturwissenschaftliches Basiswissen über weitere Werkstoffe anwenden. Sie können unter Berücksichtigung von Formgebung, Konstruktion und Zusammenbau Kombinationen von Glas mit anderen Materialien herleiten sowie Werkstoffe und Hilfsstoffe sachgerecht einsetzen.

Im Bereich Sicherheitstechnik können die Absolventinnen und Absolventen eine Auswahl der am besten geeigneten Produkte, Verarbeitungs- und Montagemethoden unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und ästhetischer Gesichtspunkte treffen. Sie können Werkstoffe und Bauteile nach ökologischen Grundsätzen beurteilen und anwenden.

Im Bereich Thermische beanspruchte Verglasungen können die Absolventinnen und Absolventen unter Berücksichtigung ihrer praktischen Kenntnisse und Fertigkeiten ein gestelltes technisches Problem systematisch lösen. Sie können die energietechnische Fachsprache einsetzen und geeignete mathematisch-naturwissenschaftliche Verfahren anwenden und die Ergebnisse ihrer Tätigkeit begründen, bewerten und präsentieren.

Im Bereich Werkstoffe und Optik können die Absolventinnen und Absolventen physikalische Grundkenntnisse im Bereich des Glasbaues anwenden und erklären. Sie können aus der Zusammensetzung bestimmter Gläser auf deren Eigenschaften und Anwendungen schließen.

Im Bereich Besondere Glaserzeugnisse können die Absolventinnen und Absolventen Glaseigenschaften beachten und die Qualität von speziellen Glaserzeugnissen nach Werkstoff- und Fertigungsfehlern bewerten. Sie können fachübergreifende Kenntnisse aus den Naturwissenschaften integrieren und anwenden.

Im Bereich Mechanische Beanspruchungen von Gläsern können die Absolventinnen und Absolventen Glaseigenschaften erkennen und die Qualität von speziellen Glaserzeugnissen nach Werkstoff- und Fertigungsfehlern bewerten sowie fachübergreifende Kenntnisse aus den Naturwissenschaften integrieren und anwenden.

Technisches Zeichnen und Darstellende Geometrie:

Im Bereich Elemente des technischen Zeichnens können die Absolventinnen und Absolventen Zeichen-, Editier- und Ausgabefunktionen des CAD-Programms im 2-dimensionalen und 3-dimensionalen Bereich eigenständig anwenden sowie von Objekten des Fachbereichs 3-dimensionale technische Zeichnungen, Visualisierungen und Schaubilder eigenständig erarbeiten.

Im Bereich Parallelrisse können die Absolventinnen und Absolventen räumliche Figuren in 3-Tafelprojektionen mit dem CAD-Programm erarbeiten sowie von Objekten des Fachbereichs technische Zeichnungen mit dem CAD-Programm eigenständig erarbeiten.

Entwurf:

Im Bereich Entwurf können die Absolventinnen und Absolventen mit Kunden und Lieferanten kommunizieren und ausführungsreife Entwürfe für Anwendungen anfertigen. Sie können Flach- und Hohlglas gestalten und optisch verändern sowie Projekte grafisch aufarbeiten und präsentieren.

Ergänzung gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Im Bereich Entwurf können die Absolventinnen und Absolventen Glas als integrierendes Element der Architektur und des Interieurs einsetzen. Sie können Arbeitsaufträge sowohl eigenständig als auch im Team mit anderen Fachleuten erledigen. Sie sind in der Lage, Flach- und Hohlglas komplex zu gestalten und optisch zu verändern sowie die Entwurfsprozesse zu dokumentieren.

Kunstgeschichte und Designtheorie:

Im Bereich Fachterminologie können die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Fachtermini der Kunstgeschichte und Kulturphilosophie und verstehen sie im Kontext. Sie können die Grundzüge ausgewählter Drucktechniken und relevante Drucke anhand der spezifischen Merkmale erkennen und vergleichen.

Im Bereich Kunstformen und Stilrichtungen können die Absolventinnen und Absolventen die allgemeinen Merkmale der Architektur, Bildhauerei und Malerei ausgewählter Kunstepochen sowie die jeweils relevanten historischen, religiösen, sozialen und politischen Entwicklungen erkennen und vergleichen.

Ergänzung gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Im Bereich Designtheorie können die Absolventinnen und Absolventen die Grundzüge der Design-geschichte unterscheiden sowie die Funktionen von Design erklären und an ausgewählten Beispielen anwenden.

Im Bereich Funktion und Bedeutung von Kunst, Werkanalyse und Interpretation können die Absolventinnen und Absolventen Fachbegriffe und Vorgehensweisen zur Analyse und Interpretation von Kunst und Design selbstständig anwenden und in Zusammenhang bringen. Sie können die Bedeutungen, Werte und deren Wandel von Kunst und Geschichte erkennen.

Betriebstechnik und Projekte:

Im Bereich Projektmanagement können die Absolventinnen und Absolventen die Methoden des Projektcontrollings anwenden.

Im Bereich Unternehmensgründung können die Absolventinnen und Absolventen Chancen und Risiken einer Unternehmensgründung abschätzen sowie einen Businessplan für ein KMU erstellen.

3. Berufsbezogene Lernergebnisse der Ausbildungsschwerpunkte gemäß Abschnitt B.1 – B.3: B.1 Hohlglas und Gestaltung: Technologie-Hohlglas:

Im Bereich Oberflächentechnik, -gestaltung und Konstruktion können die Absolventinnen und Absolventen durch projektorientierte Arbeitsaufträge teamfähig arbeiten. Sie können Wappen und Portraits anfertigen, oberflächliche Gestaltungen auf unterschiedlichen Formen vornehmen, Materialverbindungen mit Schliff bearbeiten sowie nach Entwurf und nach Maß Kunstverglasungen herstellen. Sie sind in der Lage, Emailarbeiten, Gürtlerarbeiten mit Glas und Glasteilen zu kombinieren, Drucke nach eigenem Entwurf auszuarbeiten und anzufertigen sowie Einschmelzungen und einfache Formen am Ofen herzustellen.

Im Bereich Glastechnologie können die Absolventinnen und Absolventen die passenden Funktionsgläser anhand von Fallbeispielen zuordnen und argumentieren sowie für die Betriebstechnik relevanten Themen erläutern und argumentieren.

B.2 Flachglas und Gestaltung: Technologie-Flachglas:

Im Bereich Oberflächentechnik, -gestaltung und Glastechnik können die Absolventinnen und Absolventen projektorientierte Arbeitsaufträge im Team umsetzen. Sie können mit unterschiedlichen Techniken arbeiten und nach Entwurf und nach Maß Kunstverglasungen herstellen. Sie sind in der Lage, Wandgestaltungen und Objekte mittels CNC-Technik herzustellen und die Arbeitsvorbereitung selbstständig vorzunehmen. Sie können Drucke nach eigenem Entwurf ausarbeiten und anfertigen sowie Einschmelzungen und Formen herstellen.

Im Bereich Glastechnologie können die Absolventinnen und Absolventen Verglasungen mit unterschiedlichen Techniken anfertigen. Sie können die passenden Funktionsgläser an Hand von Fallbeispielen zuordnen, argumentieren und beschreiben sowie die aktuellen Normen und Richtlinien nennen.

B.3 Technisches Glas und Gestaltung: Technologie-Technisches Glas:

Im Bereich Heißglasbearbeitung, -verarbeitung und Gestaltung können die Absolventinnen und Absolventen projektorientierte Arbeitsaufträge im Team umsetzen. Sie können komplexe Glasapparate herstellen sowie nach eigener technischer Zeichnung Glasapparate und kreative Projekte umsetzen.

Im Bereich Glastechnologie können die Absolventinnen und Absolventen Funktionsgläser herstellen sowie die aktuellen Normen und Richtlinien nennen. Sie sind in der Lage, figurale Formen zu entwerfen und umzusetzen sowie Oberflächen zu bearbeiten. Sie können die passenden Funktionsgläser an Hand von Fallbeispielen zuordnen.

römisch vier. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage 1.

römisch fünf. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

römisch sechs. UNTERRICHTSORGANISATION

Siehe Anlage 1.

römisch sieben. UNTERRICHTSPRINZIPIEN

Siehe Anlage 1.

römisch acht. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

römisch neun. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFFE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung A. Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Mathematik“ und „Naturwissenschaftliche Grundlagen“.

Siehe Anlage 1.

5. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, idgF.

B. Fachpraxis und Fachtheorie

1. UNTERNEHMENSFÜHRUNG

Siehe Anlage 1.

2. DESIGN Bildungs- und Lehraufgabe im Bereich Medienlabor:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff im Bereich Medienlabor:

Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung; Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation; Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Wartung von Maschinen und Geräten.

Aufbau und Einrichtung von Messaufbauten sowie Durchführung von Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten von Messapparaturen.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Design

Bereich Medienlabor

Lehrstoff:

Bereich Design:

Grundlagen der Entwurfs- und Projektentwicklung; Grundlagen von Materialien und Umsetzungstechniken.

Bereich Medienlabor:

Grundlagen von pixelbasierenden Bildbearbeitungsprogrammen (allgemeine Softwaregrundlagen; Dateiformate; Farbsysteme; Auflösung, Grundlagen der Bildoptimierung; Grundlagen von Farben; Verläufen und Zeichenwerkzeugen; Grundlagen Auswahlwerkzeuge).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Design

Bereich Medienlabor

Lehrstoff:

Projekte: Entwurfsprojekte mit den Themenschwerpunkten Abstraktion und Funktion.

Bereich Design:

Entwurfs- und Projektentwicklung für die schwerpunktspezifischen Aufgaben, Materialien, Umsetzungstechniken und Technologien.

Bereich Medienlabor:

Grundlagen von vektorbasierenden Grafikprogrammen (allgemeine Softwaregrundlagen; Dateiformate; Farbsysteme; Grundlagen des Erstellens und Transformierens von freien und geometrischen 2-dimensionalen Körpern; Grundlagen Flächenfüllungen und Konturen; Grundlagen Textwerkzeuge).

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Design

Bereich Medienlabor

Lehrstoff:

Projekte: Entwurfsprojekte mit dem Themenschwerpunkt Glasanwendung.

Bereich Design:

Materialspezifische Recherchen, Konzepte, angewandte Arbeiten, Modelle bzw. Prototypen.

Bereich Medienlabor:

Pixelbasierende Bildbearbeitungsprogramme (Bildebenen; Kanäle; Einstellungsebenen; Ebenenmasken; Grundlagen der Filteranwendungen; Textwerkzeuge; Grundlagen der Bildretusche).

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Design

Bereich Medienlabor

Lehrstoff:

Projekte: Entwurfsprojekte mit dem Themenschwerpunkt Oberflächengestaltung.

Bereich Design:

Entwurfs- und Projektentwicklung für schwerpunktspezifische Aufgaben (Recherchen, Analysen, Konzeption, Materialien, Gestaltung, Präsentation).

Bereich Medienlabor:

Vektorbasierende Grafikprogramme (fortgeschrittenes Erstellen, Bearbeiten und Transformieren von freien und geometrischen 2-dimensionalen Körpern; Formmodi; Ebenen; Transparenzen und Masken; Schnittmasken; Vektorsierungen von Bilddateien; Spezialeffekte).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Design

Bereich Medienlabor

Lehrstoff:

Projekt: Designprojekte mit dem Schwerpunkt 3-dimensionale Arbeitsmodelle und Renderings.

Bereich Design:

Projektentwicklung und Projektmanagement (qualitative Recherchen, Analysen, Konzeption und Ideen, Modelle, Optimierung, Finalisierung, Präsentation).

Bereich Medienlabor:

Grundlagen von Anwendungen und Renderings in 3-dimensionalen Modelling-Programmen.

8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Design

Bereich Medienlabor

Lehrstoff:

Projekt: Designprojekte mit dem Schwerpunkt Präsentation, Gestaltung und Kommunikation im öffentlichen Raum.

Bereich Design:

Projektentwicklung und Projektmanagement (qualitative Recherchen, Analysen, Konzeption und Ideen, Modelle, Optimierung, Finalisierung, Präsentation).

Bereich Medienlabor:

Grundlagen von Anwendungen in Desktop-Publishing Programmen; Grundlagen der Druckvorstufe.

3. TECHNOLOGIE-FLACHGLAS

gemäß Stundentafel römisch eins.1

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten; Recycling.

Entwurf, Gestaltung und Herstellung von facheinschlägigen Produkten; Durchführung von Projekt-, Restaurations- und Instandsetzungsarbeiten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken und Materialien unter Berücksichtigung entsprechender Dokumentationen in den angeführten Werkstätten.

Klasse (1. und 2. Semester):

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zur 1. Klasse (1. und 2. Semester) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Oberflächenbearbeitung, -gestaltung und Glastechnik

Lehrstoff:

Bereich Oberflächenbearbeitung, -gestaltung und Glastechnik:

Werkstätte „Malerei“ (Einführung in die Techniken der Federzeichnung; Pinselkonturen; Schwemmtechnik; Schattiertechnik; Beize).

Werkstätte „Gravur“ (Grundschnitte mit unterschiedlichen Schleifmitteln).

Werkstätte „Kuglerei und Schleiferei“ (Einführung in die Bedienung von Schleifmaschinen; einfache Kantenbearbeitung, Reißen, Schneiden, Polieren; Grundschnitte auf Flach- und Hohlglas).

Werkstätte „Kunstverglasung“ (Glasschneiden, Schneiden nach Maß und Schablonen; Berechnung, Zuschnitt und Fertigung einfacher Flächenteilungen).

Werkstätte „Glasbau“ (Handhabung von Flachglas; Lagerung; Transport; Zuschnitt einfacher Grundformen; einfache Kantenbearbeitung; Verglasungsarbeiten mit offener Dreiecksfase).

Werkstätte „Glasbläserei“ (freies Formen; Ziehen, Biegen, Blasen und Quetschen mit Borosilikat- und AR-Glas).

Werkstätte „Metallbau“ (Grundtechniken der Metallbe- und -verarbeitung; Blechbearbeitung; Falzen; Abkanten; Nieten; Korrosionsschutz).

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Oberflächenbearbeitung, -gestaltung und Glastechnik

Bereich Glastechnologie

Lehrstoff:

Bereich Oberflächenbearbeitung, -gestaltung und Glastechnik:

Werkstätte „Malerei“ (Pinselkontur; Schattiertechnik; Folientechnik).

Werkstätte „Schleiferei“ (Facettenschliff, Keilschnitte, Oliven, Kleben).

Werkstätte „Kunstverglasung“ (Schneideübungen; Schablonieren; Verbleien; Löten).

Werkstätte „Glasbau“ (Zuschnitte, Kantenbearbeitung, Glasbohren, Trennen, Beschichten; Drahtglas und VSG bearbeiten).

Werkstätte „Metallbau“ (Messen; Prüfen; Richten, Sägen, Gewindeschneiden; Bohren; Senken).

Werkstätte „Rahmenwerkstätte“ (rahmenlose Bilderverglasung, Passepartout, Bilderrahmung mit einfachen Leisten).

Bereich Glastechnologie:

Manuelle Glasherstellungstechniken.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Oberflächenbearbeitung, -gestaltung und Glastechnik

Bereich Glastechnologie

Lehrstoff:

Bereich Oberflächenbearbeitung, -gestaltung und Glastechnik:

Werkstätte „Malerei“ (Radier- und Lacktechnik).

Werkstätte „Schleiferei“ (Flächenschliff und Außenrundungen; Sandstrahltechnik).

Werkstätte „Kunstverglasung“ (Eloxalverglasung und Messingverglasung mit rechtwinkeligen Passstücken).

Werkstätte „Glasbau“ (Größenermittlung, Beschlagauswahl, Fertigung und Montage; Anfertigung von Gläsern für den Möbelbau wie Drehtüren und Schiebetüren).

Werkstätte „Metallbau“ (Bohren, Drehen, Fräsen, Biegen Schären, Abkanten).

Werkstätte „Rahmenwerkstätte“ (Arbeiten mit Holzleisten, Einlageleisten und Passepartout).

Bereich Glastechnologie:

Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Oberflächenbearbeitung, -gestaltung und Glastechnik

Bereich Glastechnologie

Lehrstoff:

Bereich Oberflächenbearbeitung, -gestaltung und Glastechnik:

Werkstätte „Malerei“ (Schattiertechnik; Federzeichnung; Beizen).

Werkstätte „Schleiferei“ (Flächenschliff; Tiefschnitt; Klebetechniken).

Werkstätte „Kunstverglasung“ (Glasschnittberechnung; Doppelkernberechnung; Formenschnitte und Verbindungstechniken).

Werkstätte „Glasbau“ (Größenermittlung, Beschlagauswahl, Fertigung und Montage; CNC–Eingabe und CNC-Zuschnitt von Lagerplatten).

Werkstätte „Ofentechnik“ (mehrschichtige Glasreliefs; Pulverschablonentechniken).

Werkstätte „Metallbau“ (Schweißen; Kleben).

Werkstätte „Siebdruck“ (Druckvorbereitung; Siebherstellung; Siebreinigung; digitale Druck-vorbereitung).

Bereich Glastechnologie:

Glasklebetechnik, Montagetechnik und Dichtstoffe.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Oberflächenbearbeitung, -gestaltung und Glastechnik

Bereich Glastechnologie

Lehrstoff:

Bereich Oberflächenbearbeitung, -gestaltung und Glastechnik:

Werkstätte „Malerei“ (Schwemmtechnik; Brennen; Farbanalyse).

Werkstätte „Schleiferei“ (Flächenschliff; Verklebungen; Spiegelbelegen; Materialkombinationen).

Werkstätte „Kunstverglasung“ (Konstruktion und praktische Umsetzung von Entwürfen; Bleifelder in ISO einbauen).

Werkstätte „Glasbau“ (Profilbauglas; Schneiden von Dickglas; Bohren; Sägen; Schleifen; Kleben).

Werkstätte „Metallbau“ (Befestigungstechnik an verschiedenen Bausubstanzen; Rahmenbau).

Werkstätte „Ofentechnik“ (Teilverschmelzung; Biegen; Absenken).

Bereich Glastechnologie:

Glasbeschichtungstechnik; Glas Apparatebau.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Oberflächenbearbeitung, -gestaltung und Glastechnik

Bereich Glastechnologie

Lehrstoff:

Bereich Oberflächenbearbeitung, -gestaltung und Glastechnik:

Werkstätte „Malerei“ (Replikat; Mehrschichttechnik).

Werkstätte „Kunstverglasung“ (Vernetzung verschiedener Techniken).

Werkstätte „Glasbau“ (Ganzglastechnik für Drehtüren, Anschlagtüren; Glasabtrennungen; Arbeiten mit dem Waterjet).

Werkstätte „Metallbau“ (Arbeiten mit dem Verarbeiterkatalog, Zuschnitt, Dichtebenen; Fertigung).

Werkstätte „Ofentechnik“ (Teilverschmelzungen; Vollverschmelzungen; Kantengestaltungen).

Bereich Glastechnologie:

Funktionsgläser Teil 1 (Sonnenschutz Sichtschutz; Wärmeschutz).

3. TECHNOLOGIE

gemäß Stundentafel römisch eins.2

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen und Fachbegriffe

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen und Fachbegriffe:

Aufbau und Eigenschaften des Werkstoffes Glas.

Glasherstellung (Glasrohstoffe, Glasschmelzöfen, Glasschmelzprozess, Kühlung des Glases, Kühlöfen, Masse, Dichte, Volumen berechnen).

Glasarten (natürlich und künstlich entstandene Gläser sowie deren Glasbestandteile, Eigenschaften, Anwendungsmöglichkeiten und Einteilung der Gläser nach der chemischen Zusammensetzung).

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Be- und Verarbeitungstechniken

Lehrstoff:

Bereich Be- und Verarbeitungstechniken:

Glasbearbeitung und Glasveredelung (Trennverfahren, Schleifen, Sandstrahlen, Ätzen, Gravieren, Bedrucken, Bohren, Malen).

Flachglasherstellung (manuelle und maschinelle Herstellungstechniken, Produkteigenschaften, Anwendbarkeit).

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Herstellungstechniken und Werkstoffe

Lehrstoff:

Bereich Herstellungstechniken und Werkstoffe:

Hohlglasherstellung (maschinelle Herstellungstechniken, Produkteigenschaften, Anwendbarkeit).

Metalle (Aufbau, Eigenschaften, Metallbearbeitung, Metallarten).

Kunststoffe (Aufbau, Eigenschaften, Arten, Anwendungsmöglichkeiten; Kunststoffe mit Eignung für Verglasungen).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Sicherheitstechnik

Lehrstoff:

Bereich Sicherheitstechnik:

Verbundwerkstoffe (Arten, Aufbau, Eigenschaften).

Sicherheitsgläser (Arten, Herstellung, Eigenschaften, Anwendungsmöglichkeiten, Prüfmethoden).

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Thermische beanspruchte Verglasungen

Lehrstoff:

Bereich Thermische beanspruchte Verglasungen:

Isolierverglasungen (Herstellung, Aufbau, Produkte, Eigenschaften, Anwendungen).

Thermodynamik (Wärmeenergie, Wärmeaustausch, Wärmeübertragung; Wärmedehnung und Berechnungen; Viskositätsveränderungen, Eigenschaftsveränderungen, Verarbeitungsmöglichkeiten; Berechnungen der U–Werte).

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Werkstoffe und Optik

Lehrstoff:

Bereich Werkstoffe und Optik:

Beschichtete Gläser (Optik; Wellenbereiche des Lichtes, Lichtzerlegung, Lichtbrechung, Lichtstreuung, Reflexion, Absorption, Transmission ua.).

Chemischer Apparatebau (Verwendung von Gläsern nach der chemischen Zusammensetzung, Herstellung von Glasstäben und Glasrohren).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Besondere Glaserzeugnisse

Lehrstoff:

Bereich Besondere Glaserzeugnisse:

Schallschutzverglasungen (Schwingungen und Wellen und deren Bedeutung, Bedeutung der Frequenz).

Gläser für spezielle Anwendungen (Glaskeramik, Glasfasern, Glaslote).

8. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Mechanische Beanspruchungen von Gläsern

Lehrstoff:

Bereich Mechanische Beanspruchungen von Gläsern:

Spannungen (Begriffsklärung, Berechnungen).

Qualitätsprüfung (Spannungen im Glas, Einschlüsse und weitere qualitätsmindernde Ursachen).

4.TECHNISCHES ZEICHNEN UND DARSTELLENDE GEOMETRIE

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elemente des technischen Zeichnens

Bereich Parallelriss

Lehrstoff:

Bereich Elemente des technischen Zeichnens:

Zeichengeräte, Zeichnen mit Bleistift, technische Zeichenplatte, Zeichnungsnormen und Bemaßungen, Pläne lesen, Grundkonstruktionen, Modellvorbereitung.

Bereich Parallelrisse:

Räumliches Achsenkreuz, Koordinatensystem, Grund –, Auf – und Seitenriss, Gerade und Strecken, ebene Figuren und Ebenen in projizierenden Lagen und Hauptlagen, die wahre Gestalt einer Figur.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elemente des technischen Zeichnens

Bereich Parallelrisse

Lehrstoff:

Bereich Elemente des technischen Zeichnens:

Zeichen-, Editier- und Ausgabefunktionen des CAD–Programms.

Bereich Parallelrisse:

Vertiefung der Parallelrisse, einfache geometrische und technische Körper und deren Umsetzung in Papiermodelle.

Anwendung der CAD–Technik zur Erstellung von einfachen 2-dimensionalen Zeichnungen von Objekten der Fachrichtung.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elemente des technischen Zeichnens

Bereich Parallelrisse

Lehrstoff:

Bereich Elemente des technischen Zeichnens:

Zeichen-, Editier- und Ausgabefunktionen des CAD-Programms für 2-dimensionale Anwendungen.

Bereich Parallelrisse:

Vertiefung der Parallelrisse, 3-Tafelprojektion, Planleseübungen; Anwendung der CAD–Technik zur Erstellung von normgerechten Plänen, Werkzeichnungen und Stücklisten gebräuchlicher Objekte der Fachrichtung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elemente des technischen Zeichnens

Lehrstoff:

Bereich Elemente des technischen Zeichnens:

Zeichen-, Editier- und Ausgabefunktionen des CAD-Programms für 3-dimensionale Anwendungen.

Bereich Parallelrisse:

Vertiefung der Parallelrisse, 3-Tafelprojektion, Planleseübungen.

Anwendung der CAD–Technik zur Erstellung von normgerechten Plänen, Schaubildern von gebräuchlichen Objekten der Fachrichtung.

5.ENTWURF

1. Klasse (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Entwurf

Lehrstoff:

Bereich Entwurf:

Materialien; grundlegende Zeichen- und Maltechniken; Naturform–Kunstform; Schulung von Fantasie und Wahrnehmung; Experimentieren.

Figuration (Schemata und Beobachtung); geometrische Flächen und Körper (Grundform, Proportion); Farbgestaltung; Architektur, Pflanzen und Tiere (Darstellung und Gestaltung); Arbeitsbesprechungen.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Entwurf

Lehrstoff:

Bereich Entwurf:

Zeichnen und Skizzieren nach Beobachtung; Farbtheorien, Farbexperimente; Methoden zum Vergrößern und Verkleinern, Übertragen von Entwürfen; Natur und Figuration (Struktur, Aufbau, Proportionen).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Entwurf

Lehrstoff:

Bereich Entwurf:

Skizzieren (Raum, Licht, Schatten, Perspektive); grafisches Erfassen und Umsetzen; Themen gestalten, Komposition; Recherchen im Entwurfsprozess (Nutzen, Vorteile, Risiken); Analysen Vergleich und Diskussion; Ornament und Dekor; Entwurf für Werkstätte und Atelier.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Entwurf

Lehrstoff:

Bereich Entwurf:

Werkstoffe und Oberflächen; Proportion und Maßstab; Natur und Figuration (freies Gestalten und Experiment); Kunstbetrachtung; Kreativtechniken.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Entwurf

Lehrstoff:

Bereich Entwurf:

Entwurf (Machbarkeit und Ausführung); Werkstofforientierung, Kostenbewusstsein; Anwendung von Grafik- und CAD-Programmen; Präsentation (Layout, Ensemble- und Gesamtwirkung); Typografie (Beziehung Geschichte-Gegenwart); Kommunizieren von Entwürfen; Dokumentation (Entwurfsprozesse visualisieren und digitalisieren); Film und Fotografie; Vorbereitung von Drucksorten für Laser- und Tintenstrahldrucker.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7 :

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Entwurf

Lehrstoff:

Bereich Entwurf:

Werkbeispiele und Kunstbetrachtung; Präsentation (Layout, Typografie, Texte); Drucksorten, Flyer, Handouts; menschliche Figur darstellen (Porträt- und Aktzeichnen).

8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Entwurf

Lehrstoff:

Bereich Entwurf:

Entwürfe in Verbindung zu Werkstätte und Atelier; Entwerfen mit Kostenvorgabe (Material – Kostenvarianten); Dokumentation von Entwurfsprozessen; Bearbeitung konkreter Aufgaben im Team; konstruktive, werkstoffbezogene, komplexe Anwendungen; Illustration.

6. KUNSTGESCHICHTE UND DESIGNTHEORIE

2. Klasse:

3. Semester- Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fachterminologie

Lehrstoff:

Bereich Fachterminologie:

Relevante Fachterminologie.

4. Semester- Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kunstformen und Stilrichtungen

Lehrstoff:

Bereich Kunstformen und Stilrichtungen:

Architekturformen der vorgeschichtlichen Kulturen, Ägypten, der Antike, des Mittelalters und der Neuzeit.

5. Semester- Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kunstformen und Stilrichtungen

Lehrstoff: Bereich Kunstformen und Stilrichtungen:

Stilformen der Bildhauerarbeiten aus vorgeschichtliche Kulturen, Ägypten, Antike, Mittelalter und der Neuzeit.

Definitionen von Skulptur, Plastik und Relief.

6. Semester- Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fachterminologie

Lehrstoff:

Bereich Fachterminologie:

Drucktechniken (Holzschnitt, Kupferstich, Lithografie, Radierung und Siebdruck).

3. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kunstformen und Stilrichtungen

Lehrstoff:

Bereich Kunstformen und Stilrichtungen:

              Stilformen der Malerei aus vorgeschichtliche Kulturen, Ägypten, Antike, Mittelalter und der Neuzeit.

8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Designtheorie

Bereich Funktion und Bedeutung von Kunst, Werkanalyse und Interpretation

Lehrstoff:

Bereich Designtheorie:

Geschichte der angewandten Kunst und Design, Funktion von Kunst und Design.

Bereich Funktion und Bedeutung von Kunst, Werkanalyse und Interpretation:

Methoden der Kunstbetrachtung wie relevante Form- und Stilmerkmale, Ikonografie und Ikonologie, ausgewählte Beispiele.

7. BETRIEBSTECHNIK UND PROJEKTE

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Projektmanagement

Bereich Unternehmensgründung

Lehrstoff:

Bereich Projektmanagement:

Projektcontrolling.

Bereich Unternehmensgründung:

Geschäftsidee, Finanzierung, Marketing, Rechtsform, Förderungsprogramme.

8. BETRIEBSPRAXIS

Gemäß Stundentafel römisch eins.1

Siehe Anlage 1.

A./B. Alternative Pflichtgegenstände

Gemäß Stundentafel römisch eins.2.

1.1 VERTIEFUNG ALLGEMEINBILDUNG

Siehe Anlage 1.

1.2 BETRIEBSPRAXIS

Siehe Anlage 1.

C. Verbindliche Übung 1. SOZIALE UND PERSONALE KOMPETENZ

Siehe Anlage 1.

Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte

Gemäß Stundentafel römisch eins.2.

B.1 Hohlglastechnik und Gestaltung 1.1 TECHNOLOGIE-HOHLGLAS Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten; Recycling.

Entwurf, Gestaltung und Herstellung von facheinschlägigen Produkten; Durchführung von Projekt-, Restaurations- und Instandsetzungsarbeiten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken und Materialien unter Berücksichtigung entsprechender Dokumentationen in den angeführten Werkstätten.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Oberflächentechnik, -gestaltung und Konstruktion

Bereich Glastechnologie

Lehrstoff:

Bereich Oberflächentechnik, -gestaltung und Konstruktion:

Werkstätte „Malerei“ (Pinseldruck; Quetschen).

Werkstätte „Gravur“ (einfache plastische Ausschneidetechniken; Linien; Kreise; Oliven).

Werkstätte „Kuglerei“ (Bleikristallschliffe).

Werkstätte „Kunstverglasung“ (Schneideübungen; Schablonieren; Verbleien; Löten).

Werkstätte „Email“ (Einführung in die Grundtechniken wie Sägen, Feilen, Entfetten, Grundieren, nass in nass-Technik, Sgraffito, Rühremail).

Werkstätte „Gürtlerei“ (Grundtechniken der Buntmetallbearbeitung und -verarbeitung, Anreißen, Sägen, Feilen, Löten; Falzen; Abkanten; Treiben; Sicken; Punzieren; Tiefziehen).

Werkstätte „Kunststofftechnik“ (Sägen; Schleifen).

Werkstätte „Mosaik“ (Grundtechniken der Mosaikverlegung wie Schneiden, Schleifen, Zwicken, Kleben, Füllen, Netzen).

Bereich Glastechnologie:

Manuelle Glasherstellungstechniken.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Oberflächentechnik, -gestaltung und Konstruktion

Bereich Glastechnologie

Lehrstoff:

Bereich Oberflächentechnik, -gestaltung und Konstruktion:

Werkstätte „Malerei“ (Rändern; Beizen; Lüstern).

Werkstätte „Gravur“ (figurale Formen mit unterschiedlichen Schleifmitteln; Kombination Gravieren – Kleben – Sandstrahlen).

Werkstätte „Kuglerei“ (Kanten und Randbearbeitung).

Werkstätte „Kunstverglasung“ (Bemaßungen).

Werkstätte „Email“ (Graphittechnik; Zellenemail; Strukturemail; Streuemail; Folienschnitt).

Werkstätte „Gürtlerei“ (Ziselieren; Richten; Biegen; Schleifen; Bohren; Oberflächenbehandlung).

Werkstätte „Kunststofftechnik“ (Kleben; Schneiden).

Werkstätte „Mosaik“ (Entwerfen; Umkehrtechnik).

Bereich Glastechnologie:

Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Oberflächentechnik, -gestaltung und Konstruktion

Bereich Glastechnologie

Lehrstoff:

Bereich Oberflächentechnik, -gestaltung und Konstruktion:

Werkstätte „Malerei“ (Federzeichnung; Quetschen mit rein metallischer Auflage; Überzug auf Wasserbasis; Stupfen).

Werkstätte „Gravur“ (Kupferrad, Diamant, Korund, Sandstrahltechniken; Tiefschnitt; Grundschnitte).

Werkstätte „Kuglerei“ (Hohl- und Massivkörper; Hochschnitt; Tiefschnitt).

Werkstätte „Kunstverglasung“ (Glasschnittberechnung; Doppelkernberechnung).

Werkstätte „Glasbau“ (Manipulieren; Transportieren; Lagern von Glas).

Werkstätte „Email“ (Grubenemail; Löten; Fassungen).

Werkstätte „Mosaik“ (direkte Verlegung; Segmentmosaik).

Werkstätte „Gürtlerei“ (mechanische und chemische Oberflächenbehandlung; Bürsten; Kratzen; Polieren).

Werkstätte „Siebdruck“ (Druckvorbereitung; Siebherstellung; Siebreinigung).

Bereich Glastechnologie:

Glasklebetechnik, Montagetechnik und Dichtstoffe.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Oberflächentechnik, -gestaltung und Konstruktion

Bereich Glastechnologie

Lehrstoff:

Bereich Oberflächentechnik, -gestaltung und Konstruktion:

Werkstätte „Malerei“ (Brennen; Hinterlegen; Transparentemail; Schattiertechnik; Beize).

Werkstätte „Gravur“ (plastische Bearbeitung; Portrait; technikübergreifende Glasbearbeitung).

Werkstätte „Kuglerei“ (Flächenschliff; Verklebungen).

Werkstätte „Kunstverglasung“ (Konstruktion und Fertigung von 3-dimensionalen Objekten; praktische Umsetzung von Entwürfen).

Werkstätte „Glasbau“ (Schneiden von Dickglas; Bohren; Sägen; Schleifen; Kleben).

Werkstätte „Email“ (Ringe; Schmuckprojekt).

Werkstätte „Mosaik“ (Umsetzung von Entwürfen; Materialvarianten; Materialkombinationen).

Werkstätte „Gürtlerei“ (Beizen; Patinieren; Verzinnen; Hämmern; Wachsen; Lackieren).

Werkstätte „Siebdruck“ (3-Farbendruck; Rasterdruck; CMYK-Druck).

Bereich Glastechnologie:

Glasbeschichtungstechnik; Glas Apparatebau.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Oberflächentechnik, -gestaltung und Konstruktion

Bereich Glastechnologie

Lehrstoff:

Bereich Oberflächentechnik, -gestaltung und Konstruktion:

Werkstätte „Malerei“ (Schapertechnik; Stupftechnik).

Werkstätte „Gravur“ (eigenständige Umsetzung von Entwürfen auf diversen Werkstücken).

Werkstätte „Kuglerei“ (Entwicklung und Gestaltung von Objekten; Flächenschliff; Kleben).

Werkstätte „Kunstverglasung“ (Vernetzung verschiedener Techniken).

Werkstätte „Email“ (individuelle Umsetzung von Entwürfen).

Werkstätte „Gürtlerei“ (Herstellung 3-dimensionaler Objekte)

Werkstätte „Siebdruck“ (digitale Druckvorbereitung; Farbseperation; Filmherstellung; Druck auf unterschiedlichen Materialien).

Werkstätte „Ofentechnik“ (Teilverschmelzungen; Vollverschmelzungen; Kantengestaltungen).

Bereich Glastechnologie:

Funktionsgläser Teil 2 (Strahlenschutz; Schallschutz; Brandschutz).

8. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Oberflächentechnik, -gestaltung und Konstruktion

Bereich Glastechnologie

Lehrstoff:

Bereich Oberflächentechnik, -gestaltung und Konstruktion:

Werkstätte „Malerei“ (Wappen; Portrait).

Werkstätte „Gravur“ (Oberflächengestaltung mit unterschiedlichen Schleifmitteln).

Werkstätte „Kuglerei“ (Materialverbindungen; freie Formgebung; technische Umsetzung von Entwürfen).

Werkstätte „Kunstverglasung“ (fachgerechte Umsetzung von Entwürfen; projektorientiertes Arbeiten).

Werkstätte „Email“ (Metall-Email-Glaskombinationen).

Werkstätte „Gürtlerei“ (Werkstättenübergreifende Gestaltung).

Werkstätte „Siebdruck“ (Umsetzung eigener Entwürfe; Arbeitsvorbereitung zur Ausgabe an CNC gesteuerten Maschinen).

Werkstätte „Ofentechnik“ (Herstellung von Absenkformen; mehrschichtige Arbeiten mit Einschmelzungen; Arbeiten am Ofen).

Bereich Glastechnologie:

Funktionsgläser Teil 2 (Brandschutz; Strahlenschutz; Schallschutz).

B.2 Flachglastechnik und Gestaltung 2.1 TECHNOLOGIE-FLACHGLAS Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten; Recycling.

Entwurf, Gestaltung und Herstellung von facheinschlägigen Produkten; Durchführung von Projekt-, Restaurations- und Instandsetzungsarbeiten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken und Materialien unter Berücksichtigung entsprechender Dokumentationen in den angeführten Werkstätten.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Oberflächenbearbeitung, -gestaltung und Glastechnik

Bereich Glastechnologie

Lehrstoff:

Bereich Oberflächenbearbeitung, -gestaltung und Glastechnik:

Werkstätte „Malerei“ (Pinselkontur; Schattiertechnik; Folientechnik).

Werkstätte „Schleiferei“ (Facettenschliff, Keilschnitte, Oliven, Kleben).

Werkstätte „Kunstverglasung“ (Schneideübungen; Schablonieren; Verbleien; Löten).

Werkstätte „Glasbau“ (Zuschnitte, Kantenbearbeitung, Glasbohren, Trennen, Beschichten; Drahtglas und VSG bearbeiten).

Werkstätte „Metallbau“ (Messen; Prüfen; Richten, Sägen, Gewindeschneiden; Bohren; Senken).

Werkstätte „Rahmenwerkstätte“ (rahmenlose Bilderverglasung, Passepartout, Bilderrahmung mit einfachen Leisten).

Bereich Glastechnologie:

Manuelle Glasherstellungstechniken.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Oberflächenbearbeitung, -gestaltung und Glastechnik

Bereich Glastechnologie

Lehrstoff:

Bereich Oberflächenbearbeitung, -gestaltung und Glastechnik:

Werkstätte „Malerei“ (Radier- und Lacktechnik).

Werkstätte „Schleiferei“ (Flächenschliff und Außenrundungen; Sandstrahltechnik).

Werkstätte „Kunstverglasung“ (Eloxalverglasung und Messingverglasung mit rechtwinkeligen Passstücken).

Werkstätte „Glasbau“ (Größenermittlung, Beschlagauswahl, Fertigung und Montage; Anfertigung von Gläsern für den Möbelbau wie Drehtüren und Schiebetüren).

Werkstätte „Metallbau“ (Bohren, Drehen, Fräsen, Biegen Schären, Abkanten).

Werkstätte „Rahmenwerkstätte“ (Arbeiten mit Holzleisten, Einlageleisten und Passepartout).

Bereich Glastechnologie:

Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Oberflächenbearbeitung, -gestaltung und Glastechnik

Bereich Glastechnologie

Lehrstoff:

Bereich Oberflächenbearbeitung, -gestaltung und Glastechnik:

Werkstätte „Malerei“ (Schattiertechnik; Federzeichnung; Beizen).

Werkstätte „Schleiferei“ (Flächenschliff; Tiefschnitt; Klebetechniken).

Werkstätte „Kunstverglasung“ (Glasschnittberechnung; Doppelkernberechnung; Formenschnitte und Verbindungstechniken).

Werkstätte „Glasbau“ (Größenermittlung, Beschlagauswahl, Fertigung und Montage; CNC–Eingabe und Zuschnitt von Lagerplatten).

Werkstätte „Ofentechnik“ (mehrschichtige Glasreliefs; Pulverschablonentechniken).

Werkstätte „Metallbau“ (Schweißen; Kleben).

Werkstätte „Siebdruck“ (Druckvorbereitung; Siebherstellung; Siebreinigung; digitale Druck-vorbereitung).

Bereich Glastechnologie:

Glasklebetechnik, Montagetechnik und Dichtstoffe.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Oberflächenbearbeitung, -gestaltung und Glastechnik

Bereich Glastechnologie

Lehrstoff:

Bereich Oberflächenbearbeitung, -gestaltung und Glastechnik:

Werkstätte „Malerei“ (Schwemmtechnik; Brennen; Farbanalyse).

Werkstätte „Schleiferei“ (Flächenschliff; Verklebungen; Spiegelbelegen; Materialkombinationen).

Werkstätte „Kunstverglasung“ (Konstruktion und praktische Umsetzung von Entwürfen; Bleifelder in ISO einbauen).

Werkstätte „Glasbau“ (Profilbauglas; Schneiden von Dickglas; Bohren; Sägen; Schleifen; Kleben).

Werkstätte „Metallbau“ (Befestigungstechnik an verschiedenen Bausubstanzen; Rahmenbau).

Werkstätte „Ofentechnik“ (Teilverschmelzung; Biegen; Absenken).

Bereich Glastechnologie:

Glasbeschichtungstechnik; Glas-Apparatebau.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Oberflächenbearbeitung, -gestaltung und Glastechnik

Bereich Glastechnologie

Lehrstoff:

Bereich Oberflächenbearbeitung, -gestaltung und Glastechnik:

Werkstätte „Malerei“ (Replikat; Mehrschichttechnik).

Werkstätte „Kunstverglasung“ (Vernetzung verschiedener Techniken).

Werkstätte „Glasbau“ (Ganzglastechnik für Drehtüren, Anschlagtüren; Glasabtrennungen; Arbeiten mit dem Waterjet).

Werkstätte „Metallbau“ (Arbeiten mit dem Verarbeiterkatalog, Zuschnitt, Dichtebenen; Fertigung).

Werkstätte „Ofentechnik“ (Teilverschmelzungen; Vollverschmelzungen; Kantengestaltungen).

Bereich Glastechnologie:

Funktionsgläser Teil 1 (Sonnenschutz; Wärmeschutz; Sichtschutz).

8. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Oberflächenbearbeitung, -gestaltung und Glastechnik

Bereich Glastechnologie

Lehrstoff:

Bereich Oberflächenbearbeitung, -gestaltung und Glastechnik:

Werkstätte „Malerei“ (Beschichten; Airbrushtechniken).

Werkstätte „Kunstverglasung“ (fachgerechte Umsetzung von Entwürfen; projektorientiertes Arbeiten).

Werkstätte „Glasbau“ (Spiegelmontage; Dickglasbearbeitung; Klebetechnik; Arbeiten mit dem Waterjet).

Werkstätte „Metallbau“ (Arbeitsvorbereitung, Ablauforganisation, Dokumentation).

Werkstätte „Siebdruck“ (Farbseperation; Filmherstellung; Druck auf unterschiedlichen Materialien; Umsetzung eigener Entwürfe).

Werkstätte „Ofentechnik“ (Herstellung von Absenkformen; mehrschichtige Arbeiten mit Einschmelzungen).

Bereich Glastechnologie:

Funktionsgläser Teil 2 (Strahlenschutz; Brandschutz; Schallschutz).

B.3 Technisches Glas und Gestaltung 3.1 TECHNOLOGIE-TECHNISCHES GLAS Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten; Recycling.

Entwurf, Gestaltung und Herstellung von facheinschlägigen Produkten; Durchführung von Projekt-, Restaurations- und Instandsetzungsarbeiten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken und Materialien unter Berücksichtigung entsprechender Dokumentationen in den angeführten Werkstätten.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Heißglasbearbeitung, -verarbeitung und Gestaltung

Bereich Glastechnologie

Lehrstoff:

Bereich Heißglasbearbeitung, -verarbeitung und Gestaltung:

Werkstätte „Glasbläserei“ (Laborglas; Glas-Glas Verbindungen; Einschmelzungen; AR-Glas und Buntglas; Zierformen).

Bereich Glastechnologie:

Manuelle Glasherstellungstechniken.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Heißglasbearbeitung, -verarbeitung und Gestaltung

Bereich Glastechnologie

Lehrstoff:

Bereich Heißglasbearbeitung, -verarbeitung und Gestaltung:

Werkstätte „Glasbläserei“ (Perlen; Schleifen, Sägen, Kleben, Schneiden).

Bereich Glastechnologie:

Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Heißglasbearbeitung, -verarbeitung und Gestaltung

Bereich Glastechnologie:

Lehrstoff:

Bereich Heißglasbearbeitung, -verarbeitung und Gestaltung:

Werkstätte „Glasbläserei“ (Laborglas; Glasapparatebau mit Einschmelzungen; figurales Formen mit Borosilikat- und AR-Glas).

Werkstätte „Fusingwerkstatt“ (Heißglasverarbeitung im Fusingofen).

Werkstätte „Glasmachen“ (Heißglasverarbeitung am Hafenofen – Einlegen, Schmelzen, Grundtechniken mit der Glasmacherpfeife, Tempern).

Bereich Glastechnologie:

Glasklebetechnik, Montagetechnik und Dichtstoffe.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Heißglasbearbeitung, -verarbeitung und Gestaltung

Bereich Glastechnologie

Lehrstoff:

Bereich Heißglasbearbeitung, -verarbeitung und Gestaltung:

Werkstätte „Glasbläserei“ (Glasapparatebau; maschinelle Verformung; Sandstrahlen, Lüstern).

Werkstätte „Fusingwerkstatt“ (Schmelz- und Absenktechniken in Verbindung mit lampengeformten Glas).

Bereich Glastechnologie:

Glasbeschichtungstechnik; Glas Apparatebau.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Heißglasbearbeitung, -verarbeitung und Gestaltung

Bereich Glastechnologie

Lehrstoff:

Bereich Heißglasbearbeitung, -verarbeitung und Gestaltung:

Werkstätte „Glasbläserei“ (Laborglas, Glasapparatebau; Drehbank Arbeiten).

Bereich Glastechnologie:

Funktionsgläser Teil 1 (Sonnenschutz; Wärmeschutz; Sichtschutz).

8. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Heißglasbearbeitung, -verarbeitung und Gestaltung

Bereich Glastechnologie

Lehrstoff:

Bereich Heißglasbearbeitung, -verarbeitung und Gestaltung:

Werkstätte „Glasbläserei“ (Umsetzung dekorativer Entwürfe in Borosilikat- und AR-Glas).

Bereich Glastechnologie:

Funktionsgläser Teil 2 (Strahlenschutz; Schallschutz; Brandschutz).

D. Pflichtpraktikum

Siehe Anlage 1.

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht E. Freigegenstände

Siehe Anlage 1.

F. Unverbindliche Übungen 1. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, idgF.

2. SPRACHTRAINING DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

G. Förderunterricht

Siehe Anlage 1.

1  Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.

2  Mit Übungen.

3  Mit Medienlabor im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden. Teilung in Schülergruppen wie im Laboratorium. Die Lehrverpflichtungsgruppe I bezieht sich auf die in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.

4  Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

5  Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

6  Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.

7  Mit Ausbildungsschwerpunkten B.1 „Hohlglas und Gestaltung“, B.2 „Flachglas und Gestaltung“ sowie B.3 „Technisches Glas und Gestaltung“.

8  Mit Übungen.

9  Mit Medienlabor im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden. Die Teilung in Schülergruppen wie im Laboratorium. Die Lehrverpflichtungsgruppe I bezieht sich auf die in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.

10  Von der Schülerin/vom Schüler ist ein alternativer Pflichtgegenstand zu wählen.

11  Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

12  Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr, Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.