Anlage 1.10 LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR GEBÄUDETECHNIK mit Betriebspraxis römisch eins.1 Stundentafel1 der 3,5–jährigen Fachschule

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

   

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

pflich-

tungs-

gruppe

 

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Klasse

Summe

   

1.

2.

3.

4.

 
   

Semester

   
   

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

   

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

                 

1.

Religion

2

2

2

2

2

2

1

13

(römisch drei)

2.

Deutsch und Kommunikation

3

3

3

3

2

2

2

18

(römisch eins)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

-

12

(römisch eins)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

-

-

-

6

(römisch drei)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

1

13

(römisch vier a)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

-

12

(römisch eins)

7.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

2

-

-

-

-

-

4

(römisch zwei)

8.

Angewandte Informatik

2

2

-

-

-

-

-

4

römisch eins

                     

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

                 

1.

Unternehmensführung

-

-

2

2

2

2

1

9

römisch zwei

2.a

Planung und Projektmanage-ment – Werkstätte und Produktionstechnik

-

-

-

-

2

2

-

4

römisch vier

2.b

Planung und Projektmanagement2

2, (2)

2, (2)

2, (2)

2, (2)

2

2

1

13

römisch eins

3.a

Technologie und Technische Mechanik – Werkstätte und Produktionstechnik

4

4

2

2

2

2

-

16

römisch vier

3.b

Technologie und Technische Mechanik

2

2

2

2

2

2

-

12

römisch eins

4.a

Gebäudetechnische Anlagen – Werkstätte und Produktions-technik

2

2

4

4

4

4

-

20

römisch vier

4.b

Gebäudetechnische Anlagen

3

3

3

3

3

3

-

18

römisch eins

5.a

Elektro- und Regelungs-technik – Werkstätte und Produktionstechnik3

, 2

, 2

, 4

, 4

, 4

, 4

, 2

, 22

, römisch drei bzw. römisch vier

5.b

Elektro- und Regelungs-technik

2

2

2

2

3

3

1

15

römisch eins

6.a

Komponenten der Gebäude-technik – Werkstätte und Produktionstechnik3

, -

, -

, 2

, 2

, 2

, 2

, 3

, 11

, römisch drei bzw. römisch vier

6.b

Komponenten der Gebäude-technik

-

-

2

2

2

2

-

8

römisch eins

7.

Betriebspraxis

-

-

-

-

-

-

20

20

römisch vier

                     

C.

Verbindliche Übung

                 

1.

Soziale und personale Kompetenz4

1, (1)

1, (1)

1, (1)

1, (1)

-

-

-

4

römisch drei

 

Gesamtsemesterwochen-stundenzahl

35

35

38

38

38

38

32

254

 
                     

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse

                     
   

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

pflich-

tungs-gruppe

 

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Klasse

 
   

1.

2.

3.

4.

 
   

Semester

   
   

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

   

E.

Freigegenstände

                 

1.

Englisch

-

-

-

-

2

2

-

 

(römisch eins)

2.

Projektmanagement

-

-

-

-

-

2

1

 

römisch drei

3.

Entrepreneurship

-

-

-

-

2

2

-

 

römisch drei

4.

Mitarbeiterführung und – ausbildung

-

-

-

-

1

1

-

 

römisch drei

                     

F.

Unverbindliche Übungen

                 

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

1

 

römisch vier a

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

-

-

-

 

römisch zwei

                     

G.

Förderunterricht 5

                 

1.

Deutsch und Kommunikation

                 

2.

Englisch

                 

3.

Angewandte Mathematik

                 

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

                 

LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR GEBÄUDETECHNIK mit Betriebspraxis römisch eins.2 Stundentafel6 der 4–jährigen Fachschule mit dem Ausbildungsschwerpunkt Servicetechnik

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

   

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

pflich-

tungs-

gruppe

 

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Klasse

Summe

   

1.

2.

3.

4.

 
   

Semester

   
   

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

   

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

                   

1.

Religion

2

2

2

2

2

2

1

2

15

(römisch drei)

2.

Deutsch und Kommunikation

3

3

3

3

2

2

2

2

20

(römisch eins)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

-

-

12

(römisch eins)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

-

-

-

-

6

(römisch drei)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

1

1

14

(römisch vier a)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

-

-

12

(römisch eins)

7.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

2

-

-

-

-

-

-

4

(römisch zwei)

8.

Angewandte Informatik

2

2

-

-

-

-

-

-

4

römisch eins

                       

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

                   

1.

Unternehmensführung

-

-

2

2

2

2

1

1

10

römisch zwei

2.a

Planung und Projekt-management – Werkstätte und Produktionstechnik

-

-

-

-

2

2

-

3

7

römisch vier

2.b

Planung und Projektmanagement7

2 (2)

2, (2)

2, (2)

2, (2)

2

2

1

2

15

römisch eins

3.a

Technologie und Techni-sche Mechanik – Werkstätte und Produktionstechnik

4

4

2

2

2

2

-

-

16

römisch vier

3.b

Technologie und Technische Mechanik

2

2

2

2

2

2

-

-

12

römisch eins

4.a

Gebäudetechnische Anlagen – Werkstätte und Produktionstechnik8

2

2

4

4

4

4

-

4

24

römisch drei bzw. römisch vier

4.b

Gebäudetechnische Anlagen

3

3

3

3

3

3

-

-

18

römisch eins

5.a

Elektro- und Regelungs-technik – Werkstätte und Produktionstechnik9

2

2

4

4

4

4

3

5

28

römisch drei bzw. römisch vier

5.b

Elektro- und Regelungs-technik

2

2

2

2

3

3

2

4

20

römisch eins

                       
                       

6.a

Komponenten der Gebäude-technik – Werkstätte und Produktionstechnik4

-

-

2

2

2

2

3

5

16

römisch drei bzw. römisch vier

6.b

Komponenten der Gebäudetechnik

-

-

2

2

2

2

1

2

11

römisch eins

                       

A./B.

Alternative Pflichtgegenstände 10

                   

1.1

Vertiefung Allgemeinbildung

-

-

-

-

-

-

20

-

20

römisch eins

1.2

Betriebspraxis

-

-

-

-

-

-

20

-

20

römisch vier

                       

C.

Verbindliche Übung

                   

1.

Soziale und personale Kompetenz11

1, (1)

1, (1)

1, (1)

1, (1)

-

-

-

-

4

römisch drei

 

Gesamtsemesterwochen-stundenzahl

35

35

38

38

38

38

35

31

288

 
                       
                       

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse

     
   

Semesterstundenwochen

 

Lehrver-

pflich-

tungs-

gruppe

 

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Klasse

 
   

1.

2.

3.

4.

 
   

Semester

   
   

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

   

E.

Freigegenstände

                   

1.

Englisch

-

-

-

-

2

2

-

-

 

(römisch eins)

2.

Projektmanagement

-

-

-

-

-

2

1

-

 

römisch drei

3.

Entrepreneurship

-

-

-

-

-

2

1

-

 

römisch drei

4.

Mitarbeiterführung und -ausbildung

-

-

-

-

1

1

-

-

 

römisch drei

                       

F.

Unverbindliche Übungen

                   

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

1

1

 

römisch vier a

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

-

-

-

-

 

römisch zwei

                       

G.

Förderunterricht 12

                   

1.

Deutsch und Kommunikation

                   

2.

Englisch

                   

3.

Angewandte Mathematik

                   

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

                   

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

römisch drei. FACHBEZOGENES QALIFIKATIONSPROFIL

Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans gemäß Stundentafel römisch eins erfüllt zumindest die Anforderungen einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung. Für den Bereich der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung gemäß Paragraph 34 a, Berufsausbildungsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969, idgF erbracht.

Darüber hinausgehend werden den Absolventinnen und Absolventen mit dem Unterricht gemäß Stundentafel römisch eins.2 in der 3. und 4. Klasse zusätzliche Kompetenzen vermittelt, die spezifischen Anforderungen des regionalen Arbeitsmarktes in besonderer Weise Rechnung tragen.

1. Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder:

Die Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Gebäudetechnik verfügen über Grundkenntnisse gebäudetechnischer Anlagen: Heizungstechnik, Sanitärtechnik, Lüftungs- und Klimatechnik, Kältetechnik, Elektro-, Regelungs- und Leittechnik.

Die Absolventinnen und Absolventen der 4-jährigen Fachschule mit dem Ausbildungsschwerpunkt Servicetechnik sind befähigt, eigenverantwortlich Inbetriebnahme, Service- und Wartungsarbeiten zu planen und zu koordinieren, diese durchzuführen und zu dokumentieren. Der Schwerpunkt liegt bei Energiebereitstellungsanlagen wie Kessel, Brenner, Gasgeräte, Wärmepumpen und Alternativenergieanlagen.

2. Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnitts B:

Die Absolventinnen und Absolventen verfügen generell über ein fundiertes Verständnis über den Aufbau und die Wirkungsweise von gebäudetechnischen Anlagen, ein solides Verständnis der Funktion von Energiebereitstellungssystemen (Kessel, Brenner, Gasgeräte, Lüftungs- und Heizungskomponenten, Wärmepumpen) sowie ein hohes Maß an Anwendungssicherheit in den genannten Tätigkeitsbereichen.

Unternehmensführung

Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen. (Paragraph 23, Absatz eins, GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß Paragraph 8, Absatz 2, der Unternehmerprüfungsordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 453 aus 1993, idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß Paragraph 58, des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.

Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.

Im Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden.

Planung und Projektmanagement:

Im Bereich Zeichentechnische Grundlagen kennen die Absolventinnen und Absolventen Zeichnungsnormen, Darstellungstechniken und händische Zeichentechniken. Sie können einfache Entwurfszeichnungen erstellen sowie Baupläne lesen.

Im Bereich CAD kennen die Absolventinnen und Absolventen die Funktion eines CAD-Programms. Sie können ein CAD-Programm bedienen und einfache Zeichnungen erstellen und bearbeiten.

Im Bereich Projektmanagement kennen die Absolventinnen und Absolventen Strukturen und Projektabläufe. Sie können eine einfache Projektdokumentation erstellen, Strukturen und Methoden anwenden, Maßnahmen der Materialwirtschaft und Logistik erläutern und gebäudetechnische Anlagen bewerten und analysieren.

Technologie und Technische Mechanik:

Im Bereich Werkstoffkunde und Werkstoffbearbeitung kennen die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten Werkstoffe und Werkstoffeigenschaften. Sie können einfache Bauteile mit spanabhebenden und nicht spanabhebenden Werkzeugen und Maschinen herstellen.

Im Bereich Fertigungstechnik und Maschinenelemente kennen die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten Fertigungsverfahren. Sie können form-, kraft- und stoffschlüssige Verbindungen herstellen.

Im Bereich Mechanik und Festigkeitslehre kennen die Absolventinnen und Absolventen das ebene Kraftsystem. Sie können einfache statische Probleme lösen.

Gebäudetechnische Anlagen:

Im Bereich Wärmetechnische Grundlagen kennen die Absolventinnen und Absolventen die Gesetze der Wärmeübertragung. Sie können Wärme, Wärmeströmungen und U-Werte berechnen, Wirkungsgrade definieren und beurteilen, sowie Abgaswerte messen.

Im Bereich Hydraulische Grundlagen kennen die Absolventinnen und Absolventen die Gesetze der Strömungslehre. Sie können Rohr- und Einzelwiderstände berechnen und hydraulische Netze abgleichen.

Im Bereich Heizungstechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die gängigen Heizungssysteme. Sie können Sicherheitsvorschriften überprüfen und hydraulische Schaltungen entwerfen.

Im Bereich Sanitärtechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Systeme der Wasserver- und –entsorgung und die Warmwasseranlagen. Sie können Sanitäranlagen in Betrieb nehmen und warten.

Im Bereich Lüftungstechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Systeme der Lüftungs- und Klimaanlagen und die Hygienevorschriften von RLT-Anlagen. Sie können Wartungsarbeiten planen und Schallschutzmaßnahmen beurteilen.

Im Bereich Kältetechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Funktion des Kältekreislaufes. Sie können Betriebsdaten einer Wärmepumpe analysieren und eine Wartung durchführen.

Im Bereich Gastechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen Heizgase und die Grundsätze der Gasversorgung. Sie können Gasgeräte warten und Betriebsfehler analysieren.

Elektrotechnik und Regelungstechnik:

Im Bereich Elektrotechnische Grundlagen kennen die Absolventinnen und Absolventen die Grundgesetze der Elektrotechnik. Sie können Gleichstrom-, Wechselstrom und Drehstromschaltungen berechnen und können einfache Schaltungen aufbauen.

Im Bereich Komponenten und Maschinen der Elektrotechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Funktionsweise elektrischer Maschinen und die Wirkungsweise von Kondensatoren und des magnetischen Feldes. Sie können die Wirkung von Kondensatoren im Gleichstromkreis und die Halbleitertechnik interpretieren.

Im Bereich Messtechnik und Datenerfassung kennen die Absolventinnen und Absolventen die Zeigermessinstrumente und die Messung nichtelektrischer Größen. Sie können Widerstände, Spannungen, Ströme und Leistungen messen sowie nichtelektrische Größen.

Im Bereich Installations- und Leittechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Materialien der Elektroinstallation und die Schutzeinrichtungen. Sie können Installationspläne erstellen und Bussysteme in der Installationstechnik anwenden.

Im Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau von Schaltschränken und die Grundgesetze der Steuerungs- und Regelungstechnik. Sie können Regelungen und Steuerungen in der Gebäudetechnik entwerfen, simulieren, bewerten und analysieren.

Im Bereich Energieversorgung kennen die Absolventinnen und Absolventen alternative Stromerzeugungsmöglichkeiten. Sie können Photovoltaikanlagen dimensionieren und wirtschaftlich bewerten.

Komponenten der Gebäudetechnik:

Im Bereich Energiebereitstellung kennen die Absolventinnen und Absolventen die gängigen Kesselsysteme und Gasheizgeräte. Sie können die Funktion von Kesselanlagen und Brenner erklären und Störungen analysieren.

Im Bereich Pumpen und Ventilatoren kennen die Absolventinnen und Absolventen die Funktionsweise von Pumpen und Ventilatoren. Sie können diese auswählen und deren Funktion überprüfen.

Im Bereich Komponenten der Raumlufttechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Wärmepumpenarten sowie Wärmesenken und Wärmequellen. Sie können Wartungspläne erstellen und die Wartung durchführen.

römisch vier. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage 1.

römisch fünf. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

römisch sechs. UNTERRICHTSORGANISATION

Siehe Anlage 1.

römisch sieben. UNTERRICHTSPRINZIPIEN

Siehe Anlage 1.

römisch acht. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1

römisch neun. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFFE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung A. Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“ und „Angewandte Informatik“

Siehe Anlage 1.

5. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, idgF.

B. Fachpraxis und Fachtheorie 1. UNTERNEHMENSFÜHRUNG

Siehe Anlage 1.

2.a PLANUNG UND PROJEKTMANAGEMENT – WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.

Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Projektmanagement

Lehrstoff:

Werkstätte „Arbeitsvorbereitung“ (Planung und Dokumentation von spezifischen Arbeitsabläufen für gebäudetechnische Anlagen).

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Projektmanagement

Lehrstoff:

Werkstätte „Arbeitsvorbereitung“ (Materialwirtschaft und Lagerhaltung, Projektabwicklung für gebäudetechnische Anlagen).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Projektmanagement

Lehrstoff:

Werkstätte „Arbeitsvorbereitung“ (Kalkulation, Bestellwesen, Dokumentation und Beurteilung von Arbeitsabläufen, Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung).

2.b PLANUNG UND PROJEKTMANAGEMENT

1.Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Zeichentechnische Grundlagen

Lehrstoff:

Bereich Zeichentechnische Grundlagen:

Zeichengeräte, händische Zeichentechniken, Bemaßung und Beschriftung, skizzieren und darstellen einfacher technischer Körper nach Zeichnungsvorlage und nach Modell in den drei Hauptrissen und in genormter Axiometrie.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Zeichentechnische Grundlagen

Lehrstoff:

Bereich Zeichentechnische Grundlagen:

Schnittdarstellungen, Gewindedarstellung, räumliche Darstellung, Sinnbilder der Gebäudetechnik.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler  können im

Bereich CAD

Lehrstoff:

Bereich CAD:

Einführung in ein CAD-Programm, Befehlsstruktur, Layertechnik, Zeichnungsaufbau.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich CAD

Lehrstoff:

Bereich CAD:

Isometrische Darstellung mittels CAD Programm, Erstellen von Blöcken, Referenzen, Datenaustausch, Plotten im Layout, Analyse und Beurteilung von Plänen der Gebäudetechnik.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler  können im

Bereich Projektmanagement

Lehrstoff:

Bereich Projektmanagement:

Grundlagen des Projektmanagements, Strukturierung von Projektabläufen, Projektdokumentation, Grundlagen der Materialwirtschaft, Integration von gebäudetechnischen Plänen ins Projektmanagement.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Projektmanagement

Lehrstoff:

Bereich Projektmanagement:

Anwendung des Projektmanagements an Fallbeispielen, Erstellung von einfachen Konzepten zur Materialwirtschaft.

4. Klasse:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler  können im

Bereich Projektmanagement

Lehrstoff:

Bereich Projektmanagement:

Aufbau und Ablauforganisation von Unternehmen, Grundlagen der Personal- und Zeitwirtschaft, Lagerbestandsführung, Steuerung von Projektabläufen.

8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Projektmanagement

Lehrstoff:

Bereich Projektmanagement:

EDV- gestützte Material- und Zeitwirtschaft, Grundlagen der Kalkulation und Kostenrechnung, Anwendung von Konzepten der Logistik und Materialwirtschaft mit Software-Unterstützung.

3.a TECHNOLOGIE UND TECHNISCHE MECAHNIK – WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.

Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.

1. Klasse (1.Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fertigungstechnik und Maschinenelemente

Lehrstoff:

Werkstätte „Mechanische Grundausbildung“ (Manuelle Fertigkeiten der Werkstoffbearbeitung).

Werkstätte „Gebäudetechnische Grundausbildung“ (Manuelle und maschinelle Bearbeitungsverfahren von Werkstoffen der Gebäudetechnik).

Werkstätte „Kunststofftechnik“ (Manuelle Bearbeitung von Kunststoffen im Bereich der Gebäudetechnik).

Werkstätte „Blechbearbeitung“ (Manuelle Bearbeitung von Blechen. Verbindung von Formteilen).

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fertigungstechnik und Maschinenelemente

Lehrstoff:

Werkstätte „Mechanische Grundausbildung“ (Manuelle Fertigkeiten und einfache mechanische Verfahren der Werkstoffbearbeitung).

Werkstätte „Gebäudetechnische Grundausbildung“ (Manuelle und maschinelle Bearbeitungsverfahren von Werkstoffen der Gebäudetechnik, Befestigungstechniken).

Werkstätte „Kunststofftechnik“ (Manuelle und thermische Bearbeitung von Kunststoffen im Bereich der Gebäudetechnik).

Werkstätte „Blechbearbeitung“ (Manuelle Bearbeitung von Blechen. Herstellung und Verbindung von Formteilen).

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fertigungstechnik und Maschinenelemente

Lehrstoff:

Werkstätte „Mechanische Grundausbildung“ (Manuelle und maschinelle Verfahren zur Verarbeitung und Verbindung von Werkstoffen der Gebäudetechnik).

Werkstätte „Gebäudetechnische Grundausbildung“ (Verfahren zur Befestigung und Montage von Rohren und Formteilen im Bereich der Gebäudetechnik).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fertigungstechnik und Maschinenelemente

Lehrstoff:

Werkstätte „Mechanische Grundausbildung“ (Verfahren zur Verbindung von Werkstoffen der Gebäudetechnik).

Werkstätte „Gebäudetechnische Grundausbildung“ (Verfahren zur Befestigung und Montage von Rohren und Formteilen im Bereich der Gebäudetechnik).

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fertigungstechnik und Maschinenelemente

Lehrstoff:

Werkstätte „Verbindungstechnik “ (Löt- und Schweißverfahren).

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fertigungstechnik und Maschinenelemente

Lehrstoff:

Werkstätte „Verbindungstechnik “ (Löt- und Schweißverfahren).

3.b TECHNOLOGIE UND TECHNISCHE MECHANIK

1.Klasse (1.Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Werkstoffkunde und Werkstoffbearbeitung

Lehrstoff:

Bereich Werkstoffkunde und Werkstoffbearbeitung:

Metallische Werkstoffe, nichtmetallische Werkstoffe, Legierungen, Werkstoffeigenschaften, Werkstoffprüfung.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Werkstoffkunde und Werkstoffbearbeitung

Lehrstoff:

Bereich Werkstoffkunde und Werkstoffbearbeitung:

Werkstoffe und Grundlagen der Werkstoffbearbeitungsverfahren in der Gebäudetechnik.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler  können im

Bereich Fertigungstechnik und Maschinenelemente

Lehrstoff:

Bereich Fertigungstechnik und Maschinenelemente:

Einteilung der Fertigungsverfahren, Urformen, Umformen, spanende Formgebung, Grundlagen der Fügetechnik (Löten, Schweißen, Kleben).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fertigungstechnik und Maschinenelemente

Lehrstoff:

Bereich Fertigungstechnik und Maschinenelemente:

Lösbare Verbindungen: Bolzen, Stifte, Schrauben (Arten), Muttern, Sicherungselemente, Verbindungselemente in der Gebäudetechnik (zB Rohre- u. Rohrverbindungen uä.).

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler  können im

Bereich Mechanik und Festigkeitslehre

Lehrstoff:

Bereich Mechanik und Festigkeitslehre

Ebenes Kraftsystem: Freimachen von Bauteilen, Gleichgewicht von Kräften (im zentralen und allgemeinen Kraftsystem), Schwerpunkt, Standsicherheit.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Mechanik und Festigkeitslehre

Lehrstoff:

Bereich Mechanik und Festigkeitslehre:

Beanspruchungsarten, Spannungsarten, Festigkeit und zulässige Spannung, Belastungsfälle (dynamisch), Beanspruchung auf: Zug, Druck, Abscherung, Biegung und Torsion.

4.a GEBÄUDETECHNISCHE ANLAGEN – WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.

Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Heizungstechnik

Lehrstoff:

Werkstätte „Heizungstechnik“ (Montage von Wärmeabgabe- und Wärmeverteilsystemen, Alternativenergie).

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Heizungstechnik

Lehrstoff:

Werkstätte „Heizungstechnik“ (Montage und Überprüfung von Wärmeabgabe- und Wärmeverteilsystemen, Alternativenergie).

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Heizungstechnik

Bereich Sanitärtechnik

Lehrstoff:

Werkstätte „Heizungstechnik“ (Montage und Funktionsprüfung).

Werkstätte „Sanitärtechnik“ (Montage und Funktionsprüfung).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Heizungstechnik

Bereich Sanitärtechnik

Bereich Lüftungstechnik

Lehrstoff:

Werkstätte „Heizungstechnik“ (Montage und Funktionsprüfung).

Werkstätte „Sanitärtechnik“ (Montage und Funktionsprüfung).

Werkstätte „Lüftungstechnik“ (Aufbau und Montage von Lüftungskomponenten).

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Heizungstechnik

Bereich Lüftungstechnik

Lehrstoff:

Werkstätte „Heizungstechnik“ (Wartung von Heizungsanlagen, In- und Außerbetriebnahme, Anlagendokumentation).

Werkstätte „Lüftungstechnik“ (Wartung von Lüftungsanlagen, In- und Außerbetriebnahme, Anlagendokumentation).

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Gastechnik

Bereich Kältetechnik

Lehrstoff:

Werkstätte „Gastechnik“ (Wartung von Gasanlagen, In- und Außerbetriebnahme, Anlagendokumentation).

Werkstätte „Kältetechnik“ (Wartung von Kälteanlagen und Wärmepumpen, In- und Außerbetriebnahme, Anlagendokumentation).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Heizungstechnik

Lehrstoff:

Werkstättenlaboratorium „Heizungstechnik“ (Inbetriebnahme und Wartung von gebäudetechnischen Anlagen).

4.b GEBÄUDETECHNISCHE ANLAGEN

1.Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Wärmetechnische Grundlagen

Lehrstoff:

Bereich Wärmetechnische Grundlagen:

Einheitensysteme, Wärme, Wärmeleistung, Wärmebilanz, Wirkungsgrade, Wärmeübertragung, U-Wert.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Heizungstechnik

Lehrstoff:

Bereich Heizungstechnik:

Einteilung und Übersicht der Heizungssysteme, Energieabgabe, Energieverteilung, Energiebereitstellung.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Hydraulische Grundlagen

Bereich Wärmetechnische Grundlagen

Bereich Heizungstechnik

Bereich Sanitärtechnik

Lehrstoff:

Bereich Hydraulische Grundlagen:

Eigenschaften von Flüssigkeiten, Hydrostatik, Hydrodynamik.

Bereich Wärmetechnische Grundlagen:

Verbrennungsvorgang, Emissionen, Abgasmessung.

Bereich Heizungstechnik:

Sicherheitseinrichtungen für geschlossene Anlagen.

Bereich Sanitärtechnik:

Wasser und hygienische Anforderungen, Wasserversorgungssysteme und Entwässerungssysteme im Gebäude, Sanitärgegenstände.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Hydraulische Grundlagen

Bereich Sanitärtechnik

Bereich Lüftungstechnik

Lehrstoff:

Bereich Hydraulische Grundlagen:

Druckverlust von geraden Rohren, Druckverlust von Einzelwiderständen, Anlagenkennlinie.

Bereich Sanitärtechnik:

Zentrale und dezentrale Warmwasserbereitung, Speicherung, Hygiene.

Bereich Lüftungstechnik:

Systematik der RLT, kontrollierte Wohnraumlüftung.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Hydraulische Grundlagen

Bereich Heizungstechnik

Bereich Lüftungstechnik

Lehrstoff:

Bereich Hydraulische Grundlagen:

Hydraulischer Abgleich von parallelen Strecken in der Heizungs-, Sanitär- und Lüftungstechnik.

Bereich Heizungstechnik:

Hydraulische Grundschaltungen und deren Anwendung, Stellglieder.

Bereich Lüftungstechnik:

Kanalsysteme, Hygienevorschriften und Wartung von RLT-Anlagen; Grundlagen der Schallentstehung, Fortpflanzung, Schalldämmung und Schalldämpfung.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Gastechnik

Bereich Kältetechnik

Lehrstoff:

Bereich Gastechnik:

Technische Brenngase und gastechnische Grundbegriffe, Regelwerke, Gasversorgung und Verbrauchseinrichtungen.

Bereich Kältetechnik:

Kälteprozess, Bauelemente, Kältemittel, Kennwerte, thermodynamische Grundlagen, Wärmepumpenanlagen.

5.a ELEKTRO- UND REGELUNGSTECHNIK – WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.

Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich elektrotechnische Grundlagen

Lehrstoff:

Werkstätte „Elektrotechnik“ (Gleichstromnetzwerke, Gleichstromerzeuger, Spannungs- Strom- Leistungsmessung, Grundschaltung in der Beleuchtungstechnik, Anschluss von Leitungen und Kabeln).

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich elektrotechnische Grundlagen

Lehrstoff:

Werkstätte „Elektrotechnik“ (Gleichstromnetzwerke, Gleichstromerzeuger, Spannungs- Strom- Leistungsmessung, Grundschaltung in der Beleuchtungstechnik, Anschluss von Leitungen und Kabeln).

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich elektrotechnische Grundlagen

Bereich Messtechnik und Datenerfassung

Bereich Installations- und Leittechnik

Bereich Energieversorgung

Lehrstoff:

Werkstätte „Elektrotechnik“ (Aufbau Wechselstromverbraucher, Anschluss von Geräten, Drehstromtechnik, Motoren, Aufbau Verteiler, Zählung, Sicherungen, FI-Schutzschalter).

Werkstätte „Mess- und Regelungstechnik“ (Nichtelektrische Größen messen, Digitale und analoge Messinstrumente, Energieverbrauchsmessung).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik

Bereich Installations- und Leittechnik

Lehrstoff:

Werkstätte „Elektrotechnik“ (Symbolik in der Gebäudetechnik, Installationspläne, Leitungen und Kabel, Schutzrohre, Kabeltassen).

Werkstätte „Mess- und Regelungstechnik“ (einfache und komplexe verbindungsprogrammierte Steuerungen, analysieren von Schaltungen, normgerechte Schaltpläne).

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik

Bereich Installations- und Leittechnik

Lehrstoff:

Werkstätte „Elektrotechnische Grundlagen“ (Aufbau konventioneller Steuerungen, Hardware- Anschluss, speicherprogrammierbare Steuerungen: Beschaltung SPS, Grundbausteine, Timerbausteine, Zuordnungstabelle, Funktionspläne).

Werkstätte „Mess-, Steuer- und Regelungstechnik“ (Aufbau von Bussystemen, Bussysteme in der Gebäudetechnik, Programmierung, Anwendungsbeispiele).

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Komponenten und Maschinen in der Elektrotechnik

Bereich Messtechnik und Datenerfassung

Lehrstoff:

Werkstätte „Elektrotechnische Grundlagen“ (Halbleitertechnik – Aufbau, Wirkungsweise von Kondensatoren, Funktionsweise und Schaltung von Dioden – Ein- und Zweiweggleichrichter, Transistoren, Thyristoren).

Werkstätte „Mess-, Steuer- und Regelungstechnik“ (Aufbau Messkette, Temperaturmessung: PTC, NTC und Thermoelement, Druckmessung: U-Rohr, Fühler in der Regelungstechnik).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Messtechnik und Datenerfassung

Bereich Energieversorgung

Lehrstoff:

Werkstättenlaboratorium „Mess- und Regelungstechnik“ (Energieerzeuger, Wärmeabgabesysteme, Solaranlagen).

8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik

Lehrstoff:

Werkstättenlaboratorium „Elektrotechnik“ Halbleitertechnik – Aufbau, Wirkungsweise von Kondensatoren, Funktionsweise und Schaltung von Dioden – Ein- und Zweiweggleichrichter, Transistoren, Thyristoren).

Werkstättenlaboratorium „Mess- und Regelungstechnik“ ( Regler: unstetige und stetige Regler, P/I/D Anteil, Einstellregeln, Regelungen in der Gebäudetechnik: Energieerzeuger, Wärmeabgabesysteme, witterungsgeführte Vorlauftemperaturregelung, Solarregelungen, Analogwertverarbeitung bei speicherprogrammierbaren Steuerungen: Signalarten, Bausteine, Funktionsplan).

5.b ELEKTRO- UND REGELUNGSTECHNIK

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich elektrotechnische Grundlagen

Bereich Komponenten und Maschinen in der Elektrotechnik

Lehrstoff:

Bereich elektrotechnische Grundlagen:

Gleichstromtechnik (Elektrische Größen und Grundgesetze, Verschaltung von Widerständen, elektrisches Feld).

Bereich Komponenten und Maschinen in der Elektrotechnik:

Gleichstromtechnik (Anwendungen von Kondensatoren, magnetisches Feld und Spulen).

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich elektrotechnische Grundlagen

Bereich Komponenten und Maschinen in der Elektrotechnik

Bereich Messtechnik und Datenerfassung

Bereich Installations- und Leittechnik

Lehrstoff

Bereich elektrotechnische Grundlagen:

Wechselstromtechnik (Begriffe, Kennwerte, Phasenverschiebung, Zeigerdiagramme, Wechselstromwiderstände, Wirk-, Blind- und Scheinleistung).

Bereich Komponenten und Maschinen in der Elektrotechnik:

Gleichstromtechnik (Anwendungen von Kondensatoren, magnetisches Feld und Spulen)

Bereich Messtechnik und Datenerfassung:

Multimeter; Ströme, Widerstände, Spannungen im Wechsel- wie im Gleichstromkreis.

Bereich Installations- und Leittechnik:

Installationsmaterial, Kabel und Leitungen, Montagesysteme; Verbindungssysteme von Kabel und Leitungen.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich elektrotechnische Grundlagen

Bereich Messtechnik und Datenerfassung

Bereich Installations- und Leittechnik

Bereich Energieversorgung

Lehrstoff:

Bereich elektrotechnische Grundlagen:

Wechselstromtechnik (Begriffe, Kennwerte, Phasenverschiebung, Zeigerdiagramme, Wechselstromwiderstände, Wirk-, Blind- und Scheinleistung); Drehstromtechnik: symmetrische und unsymmetrische Belastung, Leistungs- und Stromberechnung.

Bereich Installations- und Leittechnik:

Schutzmaßnahmen, Schutzarten.

Bereich Messtechnik und Datenerfassung:

Wirk-, Blind- und Scheinleistung; Energieverbrauchsmessung.

Bereich Energieversorgung:

Transformator, Freileitung, Erdkabel, Vorzählersicherung, Stromzähler, Fehlerschutzschalter, Leitungsschutz, Erdung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik

Bereich Installations- und Leittechnik

Lehrstoff:

Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik:

Aufbau und Funktion von Steuerungen und Regelungen; Konzeption von Steuerungen in der Gebäudetechnik; Zeichnen und Interpretieren von Stromlaufplänen.

Bereich Installations- und Leittechnik:

Symbolik in der Gebäudetechnik, Zeichnen von Installationsplänen; Schutzmaßnahmen mit und ohne Schutzleiter. Schutzarten, Verlegung und Dimensionierung von Leitungen und Kabeln.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik

Bereich Installations- und Leittechnik

Lehrstoff:

Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik:

Steuern- und Regeln, Steuerung und geschlossener Regelkreis; Schaltungen mit speicherprogrammierbaren Steuerungen: Beschaltung SPS, Grundbausteine, Timerbausteine, Zuordnungstabelle, Funktionspläne.

Bereich Installations- und Leittechnik:

Aufbau von Bussystemen, Bussysteme in der Gebäudetechnik, Vor- und Nachteile, Verkabelung, Komponenten, Programmierung, Anwendungsbeispiele.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Komponenten und Maschinen in der Elektrotechnik

Bereich Messtechnik und Datenerfassung

Lehrstoff:

Bereich Komponenten und Maschinen in der Elektrotechnik:

Einteilung elektrischer Maschinen, Transformatoren, Stromwendermotoren (Gleichstrommaschine, Universalmotor), Drehfeldmotoren (Asynchronmotor, Kondensatormotor); Halbleitertechnik – Aufbau, Funktionsweise und Schaltung von Dioden – Ein- und Zweiweggleichrichter, Transistoren, Thyristoren.

Bereich Messtechnik und Datenerfassung:

Aufbau Messkette, Temperaturmessung: PTC, NTC und Thermoelement, Druckmessung: U-Rohr, Dehnmessstreifen, piezoresistive Aufnehmer.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Messtechnik und Datenerfassung

Bereich Energieversorgung

Lehrstoff:

Bereich Messtechnik und Datenerfassung:

Wirkdruckverfahren, Verdrängungszähler, Turbinenzähler, Ultraschalldurchflussmesser, magnetisch-induktive Aufnehmer, Messen der Strömungsgeschwindigkeit in der Lüftungstechnik; Wärmemengenzählung, Verdunstungsprinzip.

Bereich Energieversorgung:

Photovoltaikanlagen: U, I- Kennlinie, Maximum-Power-Point (MPP), Anlagenkomponenten, Wechselrichter, Einspeisung, Ertragsabschätzung und -simulation, Förderungen und Wirtschaftlichkeit.

8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik

Lehrstoff:

Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik:

Regelstrecken: Klassifizierung und Schwierigkeit, statisches und dynamisches Verhalten; Regler: unstetige und stetige Regler, P/I/D Anteil, witterungsgeführte Vorlauftemperaturregelung, Solarregelungen;- Analogwertverarbeitung bei speicherprogrammierbaren Steuerungen: Signalarten, Bausteine, Funktionsplan.

Auslegung der Reglerparameter und softwaregestützte Simulation des geschlossenen Regelkreises.

6.a KOMPONENTEN DER GEBÄUDETECHNIK – WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.

Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Energiebereitstellung

Lehrstoff:

Werkstätte „ Heizungstechnik“ (Inbetriebnahme und Überprüfung von Kesselanlagen).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Energiebereitstellung

Lehrstoff:

Werkstätte „Heizungstechnik“ (Inbetriebnahme und Überprüfung von Brennern und Alternativenergieanlagen).

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Energiebereitstellung

Lehrstoff:

Werkstätte „Lüftungstechnik“ (Wartung von Lüftungsanlagen, In- und Außerbetriebnahme, Anlagendokumentation)

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Bereich Energiebereitstellung

Bereich Pumpen und Ventilatoren

Lehrstoff:

Werkstätte „Lüftungstechnik“ (Wartung von Lüftungsanlagen, In- und Außerbetriebnahme, Anlagendokumentation)

Werkstätte „Elektrotechnik“ (anschließen, einstellen von Pumpen und Ventilatoren).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Pumpen und Ventilatoren

Lehrstoff:

Werkstättenlaboratorium „Mess- und Regelungstechnik“ (messen, beurteilen und analysieren von Pumpen und Ventilatoren).

8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Energiebereitstellung

Bereich Wärmepumpenanlagen

Lehrstoff:

Werkstättenlaboratorium „Gastechnik“ (Wartung und Inbetriebnahme von Gasanlagen und Gasgeräten, Anlagendokumentation).

Werkstättenlaboratorium „Kältetechnik“ (Wartung und Inbetriebnahme von kältetechnischen Anlagen, Anlagendokumentation).

6.b KOMPONENTEN DER GEBÄUDETECHNIK

2.Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Energiebereitstellung

Lehrstoff:

Bereich Energiebereitstellung:

Öl- und Gaskessel, Biomassekessel, Solaranlagen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Energiebereitstellung

Lehrstoff:

Bereich Energiebereitstellung:

Biomasselagerung, Zuführeinrichtungen;

Gebläsebrenner für flüssige und gasförmige Brennstoffe.

3.Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Pumpen und Ventilatoren

Lehrstoff:

Bereich Pumpen und Ventilatoren:

Bauarten und Funktion von Pumpen und Ventilatoren, physikalische Grundlagen, Einsatzgebiete, Schallleistung von Ventilatoren, Motoren.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Komponenten der Raumlufttechnik

Lehrstoff:

Bereich Komponenten der Raumlufttechnik:

Komponenten der Raumlufttechnik, Filtertechnik, Hygienevorschriften, Wartung und Service.

4.Klasse – Kompetenzmodul 7 – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Wärmepumpenanlagen

Lehrstoff:

Bereich Wärmepumpenanlage:

Wärmequellenanlagen, Komponenten der Wärmepumpe, Wartung und Instandhaltung.

8. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Energiebereitstellung

Lehrstoff:

Bereich Energiebereitstellung:

Gasgeräte, Aufbau und Funktion, Fehleranalyse und Wartung von Gasgeräten.

7. BETRIEBSPRAXIS

Gemäß Stundentafel römisch eins.1.

Siehe Anlage 1.

A./B. Alternative Pflichtgegenstände

Gemäß Stundentafel römisch eins.2.

1.1 VERTIEFUNG ALLGEMEINBILDUNG

Siehe Anlage 1.

1.2 BETRIEBSPRAXIS

Siehe Anlage 1.

C. Verbindliche Übung 1. SOZIALE UND PERSONALE KOMPETENZ

Siehe Anlage 1.

D. Pflichtpraktikum

Siehe Anlage 1.

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht E. Freigegenstände

Siehe Anlage 1.

F. Unverbindliche Übungen 1. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, idgF.

2. SPRACHTRAINING DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

G. Förderunterricht

Siehe Anlage 1.

1  Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.

2  Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.

3  Mit Werkstättenlaboratorium im Ausmaß der angeführten Semesterwochenstunden im 7. Semester.

4  Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

5  Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie im entsprechenden Pflichtgegenstand.

6  Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.

7  Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.

8  Mit Werkstättenlaboratorium im Ausmaß der angeführten Semesterwochenstunden im 8. Semester.

9  Mit Werkstättenlaboratorium im Ausmaß der angeführten Semesterwochenstunden im 7. und 8. Semester.

10  Von der Schülerin/vom Schüler ist ein Pflichtgegenstand zu wählen.

11  Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

12  Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie im entsprechenden Pflichtgegenstand.